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   OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 19 W 5/93 AktE   

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OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 19 W 5/93 AktE (https://dejure.org/2000,20083)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.05.2000 - 19 W 5/93 AktE (https://dejure.org/2000,20083)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 19 W 5/93 AktE (https://dejure.org/2000,20083)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 1909
  • NZG 2000, 1074
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

    Das mit dem Ziel einer Erhöhung der Abfindung anhängig gemachte Spruchstellenverfahren ist durch Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Mai 2000 (19 W 5/93) abgeschlossen worden, das den DAT-Aktionären eine Zuzahlung von 43, 45 DM für je 0, 1 Altana-Aktien zugesprochen hat.
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 12 W 66/06

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Pflicht zur Begründung des Rechtsmittels;

    Das OLG Düsseldorf(OLG Düsseldorf NZG 2000, 1074; Großfeld, Unternehmens- und Anteilsbewertung, 4. Aufl., S. 188) hat eine Marktenge unter 5% der Aktien im Streubesitz angenommen.
  • BGH, 21.02.2002 - II ZB 15/00

    Bemessung des für Anwaltsgebühr maßgebenden Geschäftswertes

    Nach dem Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Mai 2000 (19 W 5/93) war den Antragstellern pro DAT-Aktie bereits ein Wert von ca. 600, 00 DM zugestanden worden.
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 19 W 5/03

    Abfindung der Aktionäre bei Verschmelzung

    Insofern obliegt der Beschwerdeführerin die Darlegungs- und Beweislast, dass sich bei Zugrundelegung des Börsenkurses eine für die Antragsteller günstigeres Umtauschverhältnis als das Angebotene ergeben hätte (vgl. Senat, NZG 2000, 1074).
  • LG Köln, 03.04.2009 - 82 O 105/03

    Squeeze-out Brainpool TV AG

    Dann gibt der Amtsermittlungsgrundsatz im streitigen FGG-Verfahren keine Veranlassung, die Antragsberechtigung gerichtlich aufzuklären (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Mai 2000 - 19 W 5/93 AktE, AG 2000, 421, 422 "DAT/Altana II").
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