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   OLG Oldenburg, 23.09.1999 - 1 U 57/99   

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https://dejure.org/1999,15231
OLG Oldenburg, 23.09.1999 - 1 U 57/99 (https://dejure.org/1999,15231)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.09.1999 - 1 U 57/99 (https://dejure.org/1999,15231)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. September 1999 - 1 U 57/99 (https://dejure.org/1999,15231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 273 BGB; § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB; § 818 BGB; § 19 Abs. 5 GmbHG; § 56 GmbHG; § 43 KO
    Anspruch des Konkursverwalters einer GmbH gegen den alleinigen Gesellschafter auf Zahlung von Stammkapital; Umfang der Einlageschuld eines GmbH-Gesellschafters nach der Erhöhung der Stammeinlage; Erfüllung der Einlageschuld durch den Gesellschafter bei einer von ihm von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Konkursverwalters einer GmbH gegen den alleinigen Gesellschafter auf Zahlung von Stammkapital; Umfang der Einlageschuld eines GmbH-Gesellschafters nach der Erhöhung der Stammeinlage; Erfüllung der Einlageschuld durch den Gesellschafter bei einer von ihm von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2000, 316
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.1998 - II ZR 303/96

    Rechtsfolgen der Verletzung der Sachgründungsvorschriften in Fällen einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.09.1999 - 1 U 57/99
    Darunter fällt insbesondere die Leistung auf eine Forderung aus der Veräußerung sacheinlagefähiger Gegenstände durch ein sogenanntes 'Hin- und Herzahlen'" von Bareinlage und Kaufpreis (BGH GmbHR 1998, 588, 590).
  • OLG Oldenburg, 31.01.2002 - 1 U 115/01

    Erfüllung der Bareinlageverpflichtung gem. § 19 Abs. 1 und 2 ; Gesetz über die

    Der Zahlungsvorgang vom 17./18. Januar 1991 hat deshalb die Einlageschuld des Beklagten nicht tilgen können, weil angesichts der in geringem zeitlichen Abstand erfolgten Hin und Herüberweisung nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Einlagebetrag dem Beklagten selbst als Geschäftsführer zur endgültigen und freien Verfügung gestanden hat (vgl. dazu BGH GmbHR 2001, 1114, 1115; BGH GmbHR 1996, 283; BGHZ 125, 141, 143; Senatsurteil vom 23. September 1999 NZG 2000, 316; OLG Schleswig BB 2000, 2014; OLG Hamm, BB 1997, 433, 434; OLG Hamm GmbHR 1992, 749, 750; ScholzWinter, GmbHG, 9. Aufl., § 5 RdNr. 78; Baumbach/HueckFastrich, a.a.O. RdNr. 9 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Potsdam, 09.11.2005 - 1 O 781/04

    Aktivlegitimation eines Insolvenzverwalters bei der Einforderung der Zahlung

    Darunter fällt insbesondere die Leistung auf eine Forderung aus der Veräußerung sacheinlagefähiger Gegenstände durch ein sogenanntes Hin- und Herzahlen von Bareinlage und Kaufpreis (OLG Oldenburg, GmbHR 2000, 776 [OLG Oldenburg 23.09.1999 - 1 U 57/99] ).
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