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   BGH, 14.02.2000 - II ZR 218/98   

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BGH, 14.02.2000 - II ZR 218/98 (https://dejure.org/2000,366)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2000 - II ZR 218/98 (https://dejure.org/2000,366)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2000 - II ZR 218/98 (https://dejure.org/2000,366)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Besprechungen u.ä.

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Abmahnung und fristlose Kündigung von Organmitgliedern bei unangemessenen Äußerungen

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1638
  • ZIP 2000, 667
  • MDR 2000, 647
  • NZA 2000, 543
  • WM 2000, 774
  • BB 2000, 844
  • DB 2000, 964
  • NZG 2000, 546
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.1995 - II ZR 122/94

    Vertretung einer Genossenschaft in Aktiv- und Passivprozessen gegen

    Auszug aus BGH, 14.02.2000 - II ZR 218/98
    Da es weiterer tatsächlicher Feststellungen nicht bedarf, kann der Senat die Frage der Zumutbarkeit der Fortsetzung des Dienstverhältnisses in Übereinstimmung mit dem erstinstanzlichen Urteil selbst entscheiden (Senatsurteil vom 26. Juni 1995 - II ZR 122/94, ZIP 1993, 1331, 1334).
  • BGH, 13.07.1998 - II ZR 131/97

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Auszug aus BGH, 14.02.2000 - II ZR 218/98
    Soweit Pflichtenverstöße so gravierend sind, daß sie - wie hier - zur Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zu den Gesellschaftern oder anderen Organen der Gesellschaft geführt haben, kommt eine Abmahnung ohnehin nicht in Betracht (vgl. schon Senatsurteil vom 13. Juli 1998 - II ZR 131/97, WM 1998, 1779, 1780).
  • OLG Hamm, 29.05.2019 - 8 U 146/18

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführer-Dienstvertrages

    Dass letztlich kein Schaden entstanden ist, spielt keine Rolle; BGH, NJW 2000, 1638, 1639.

    Zum einen kennen sie (empirisch) regelmäßig die ihnen obliegenden Pflichten und sind sich über die Tragweite etwaiger Pflichtverletzungen auch ohne besondere Hinweise und Ermahnungen im Klaren; BGH NJW 2000, 1638, 1638; NZG 2002, 46 f. Zum anderen ist das auch (normativ) von ihnen zu verlangen.

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 574/01

    Schadensersatz bei Eigenkündigung

    Jener kennt die ihm obliegenden Pflichten und ist sich über die Tragweite etwaiger Pflichtverletzungen auch ohne besondere Hinweise und Ermahnungen im klaren (BGH 14. Februar 2000 - II ZR 218/98 - AP BGB § 611 Organvertreter Nr. 16 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 42, zu II der Gründe; 10. September 2001 - II ZR 14/00 - EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00

    Voraussetzungen der Kündigung des Dienstvertrages eines GmbH-Geschäftsführers;

    a) Der Geschäftsführer einer GmbH bedarf keiner Hinweise, daß er die Gesetze und die Satzung der Gesellschaft zu achten und seine organschaftlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen hat; die Wirksamkeit der Kündigung seines Dienstvertrages aus wichtigem Grund setzt deswegen eine vorherige Abmahnung nicht voraus (vgl. Sen.Urt. v. 14. Februar 2000 - II ZR 218/98, ZIP 2000, 667).

    Dementsprechend bedarf er erst recht keiner Hinweise der Gesellschafterversammlung oder des Aufsichtsrates, daß er sich an die Gesetze, an die Satzung und an die in seinem Dienstvertrag niedergelegten Pflichten zu halten hat; vielmehr hat er sich - wie der Senat bereits ausgesprochen hat (Sen.Urt. v. 14. Februar 2000 - II ZR 218/98, ZIP 2000, 667; Sen.Urt. v. 10. Januar 2000 - II ZR 251/98, ZIP 2000, 508) - ohne Abmahnung und von sich aus im Rahmen seines Pflichtenkreises dem Standard eines ordentlichen Geschäftsmanns entsprechend zu verhalten.

  • LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13

    Fristlose Kündigung eines Dienstvertrages - Nachschieben von Gründen

    Die fristlose Kündigung eines Dienstverhältnisses ist gerechtfertigt, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann, § 626 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW 2000, 1638, 1638).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2008 - 15 U 3/07

    GmbH: Fristlose Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrags aus wichtigem Grund

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist durch Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien unter Berücksichtigung aller Umstände des Vertrags zu beurteilen (BGH BB 2000, 844).

    Der Umstand, dass der Kläger beim Aufbau der Beklagten und den übrigen Gesellschaften der A Gruppe mitgewirkt hat und langjährig unbeanstandet für die Beklagte tätig gewesen ist (vgl. BGHZ 20, 239, 249; BGH BB 2000, 844), sowie dass der Geschäftsführerdienstvertrag der Versorgung und der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Klägers gedient hat, ändern daran nichts; denn die durch das Verhalten des Klägers offenbarte Ungeeignetheit als Führungspersönlichkeit und endgültige Zerrüttung des für eine Geschäftsführertätigkeit erforderlichen Vertrauensverhältnisses der Parteien lassen die Fortsetzung des Geschäftsführerdienstvertrags ungeachtet dieser Umstände nicht zu.

    Einer Abmahnung bedurfte es nicht, weil der Kläger als Organ der Beklagten seinen Pflichtenumfang und die Tragweite etwaiger Pflichtverletzungen kennen musste (vgl. BGH BB 2000, 844; WM 2007, 1613).

  • OLG Celle, 04.02.2004 - 9 U 203/03

    Kündigung eines Dienstverhältnisses "aus wichtigem Grund"; Als unberechtigt zu

    Dies rechtfertigte eine außerordentliche Kündigung (vgl. zur Bedeutung des Umstandes, dass der Alleingesellschafter der GmbH keine Basis mehr für die weitere Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer sieht: BGH BB 2000, 844, 845 oben.) .

    a) Dieses im Hinblick auf die soziale Schutzbedürftigkeit abhängig Beschäftigter im Arbeitsrecht entwickelte Institut kann bei Leitungsorganen von Kapitalgesellschaften nicht ausschlaggebend sein, weil diese sich regelmäßig über die ihnen obliegenden Pflichten und die Tragweite etwaiger Pflichtverletzungen auch ohne besondere Hinweise und Ermahnungen im Klaren sind (BGH NJW 2000, 1638 = BB 2000, 844, 845).

  • KG, 12.10.2001 - 15 U 6025/00

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Erteilung von Auskünften und Berichten

    Darüber hinaus ist anders als bei Störungen im Leistungsbereich von Arbeitsverhältnissen (vgl. dazu Palandt/Putzo , BGB, 60. Aufl., § 626, Rdnr. 18) bei so genannten höheren Dienstverhältnissen, wozu auch der Anwaltsvertrag zählt, eine Abmahnung per se nicht erforderlich (BGH, NJW 2000, 1638).
  • LG Düsseldorf, 02.11.2010 - 35 O 28/09

    Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages aus wichtigem Grund wegen

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist durch Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien unter Berücksichtigung aller Umstände des Vertrags zu beurteilen (BGH BB 2000, 844; BGH NJW-RR 1996, 156).

    Der Umstand, dass der Kläger langjährig unbeanstandet für die Beklagte tätig gewesen ist (vgl. dazu BGH BB 2000, 844) sowie der Umstand, dass der Dienstvertrag mit der Beklagten der Versorgung und der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Klägers gedient hat, ändern an der Berechtigung der Beklagte, ihm das Dienstverhältnis fristlos zu kündigen nichts.

    Vor diesem Hintergrund erübrigt sich jeder Hinweis darauf, dass er den Gesellschaftervertrag wie auch die Satzung zu beachten hat (vgl. BGHZ 49, 30; BGH BB 2000, 844; WM 2007, 1613).

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 69/14

    Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstands einer

    c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520; Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).

    c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520; Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 8 R 1013/15

    Statusfeststellungsverfahren; GmbH-Geschäftsführer; Begriff der Beschäftigung;

    Soweit er geltend macht, er könne sich kraft der Neufassung des Gesellschaftsvertrages wirksam gegen eine Abberufung als Geschäftsführer sowie eine Kündigung des Anstellungsvertrages zur Wehr setzen, weist der Senat darauf hin, dass er jedenfalls bei einer Abberufung aus wichtigem Grund einem Stimmverbot gemäß § 47 Abs. 4 GmbHG analog unterliegt (BGH, Urteil v. 27.4.2009, II ZR 167/07, BB 2009, 1249 Ls., NJW 2009, 2300; BGH, Urteil v. 27.10.1986, II ZR 74/85, NJW 1987, 1889; BGH, Urteil v. 14.2.2000, II ZR 218/98, BB 2000, 844, NZG 2000, 546; OLG Düsseldorf, Urteil v. 24.2.2000, 6 U 77/99, NZG 2000, 1135; OLG Stuttgart, Urteil v. 13.5.2013, 14 U 12/13, NZG 2013, 1146, 1147).
  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 8 U 61/09

    Wirksamkeit der Kündigung des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 68/14

    Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstands einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05

    Außerordentliche Kündigung eines GmbH-Geschäftsführerdienstverhältnisses -

  • BGH, 07.05.2020 - III ZR 10/19

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Anstellungsvertrags bei grober

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 9 U 3/07

    Außerordentliche Kündigung des Vorstandsmitgliedes einer Genossenschaft - Beginn

  • OLG Saarbrücken, 31.07.2006 - 8 U 269/03

    Kündigung ohne Abmahnung von Führungskräften

  • LG Frankfurt/Main, 01.07.2010 - 4 O 54/09

    Anstellungsvertrag: Fristlose Kündigung eines an einem strafrechtlichen

  • OLG Dresden, 04.12.2001 - 2 U 1145/01

    Aufsichtsrat

  • OLG Naumburg, 16.11.2004 - 9 U 206/01

    Zur Bindungswirkung einer Untersagung bestimmter Geschäfte durch die

  • OLG Naumburg, 27.11.2018 - 12 U 76/18

    Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages eines Vorstandes einer

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2007 - 24 U 67/07

    Fristlose die Unternehmenssanierung bezweckende Kündigung eines Dienstvertrags

  • OLG Naumburg, 16.04.2002 - 9 U 206/01

    Verstoß gegen Treu und Glauben bei Nachschieben von Kündigungsgründen

  • OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 1 U 659/06

    Teilurteil bei Widerklage - Zustimmungsbedürfnis von Verträgen und der

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 2 S 1428/99

    Ausgleichsabgabe: Arbeitnehmereigenschaft angestellter Geschäftsführer

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2006 - 15 U 199/05

    Wirksamkeit fristloser Kündigungen hinsichtlich eines Beschäftigungsverhältnisses

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 2 M 129/11

    Nachbarklage gegen Errichtung eines Funkturms

  • OLG Naumburg, 11.01.2006 - 12 U 88/05
  • OLG Oldenburg, 28.06.2001 - 1 U 132/00

    Genossenschaft: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrages

  • OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 18 U 4/05

    Vergütungsansprüche des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft:

  • OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 165/01

    Verdeckte Kettengeschäfte im interkommunalen Liquiditätsaustausch:

  • OLG Oldenburg, 28.08.2001 - 1 U 132/00

    Genossenschaft; Geschäftsführer; Vorstandsmitglied; Fristlose Kündigung;

  • LSG Baden-Württemberg, 29.03.2017 - L 11 R 3281/16
  • OLG Köln, 24.01.2002 - 18 U 111/01

    Abberufung eines Geschäftsführer einer GmbH und Co. KG sowie Beauftragung eines

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.12.1999 - 21 U 58/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20348
OLG Frankfurt, 22.12.1999 - 21 U 58/99 (https://dejure.org/1999,20348)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.1999 - 21 U 58/99 (https://dejure.org/1999,20348)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 21 U 58/99 (https://dejure.org/1999,20348)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZG 2000, 546
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