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   OLG Hamburg, 30.11.1999 - 11 U 18/97   

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OLG Hamburg, 30.11.1999 - 11 U 18/97 (https://dejure.org/1999,32014)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.11.1999 - 11 U 18/97 (https://dejure.org/1999,32014)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. November 1999 - 11 U 18/97 (https://dejure.org/1999,32014)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZG 2000, 606
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.03.2007 - II ZR 315/05

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung

    Die Abgrenzung, ob ein Forderungsinhaber zur Gruppe der Alt- oder der Neugläubiger gehört, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs, für den Schadensersatz gefordert wird (OLG Hamburg NZG 2000, 606 ff.; Revision vom Senat nicht angenommen).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 10/07

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG wegen

    Hierzu ist er weit besser in der Lage als ein außenstehender Gläubiger, der in aller Regel keinen hinreichenden Überblick über die für die Bewertung des Gesellschaftsvermögens maßgebenden Umstände hat (BGH, Urteil vom 06.06.1994, II ZR 292/91, NJW 1994, 2220, 2224; Luttermann, "Konkursantragspflicht, Schadensersatz und Beweislast -- Kommentar zu HansOLG Hamburg, NZG 2000, 606", NZG 2000, 583, 584).

    Anders als der Quotenschaden der Altgläubiger, der in der durch Insolvenzverschleppung bedingten Masse- und Quotenverminderung besteht, liegt der Schaden eines Neugläubigers darin, dass er der GmbH im Vertrauen auf deren Solvenz noch Geld- oder Sachmittel zur Verfügung gestellt hat, ohne einen entsprechend werthaltigen Gegenanspruch zu erlangen (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2007, II ZR 234/05, BGHZ 171, 46, in: www.juris.de, Rz 13; BGH, II ZR 292/91, NJW 1995, 2220, 2222ff, Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30.11.1999, 11 U 18/97, NZG 2000, 606, in: www.juris.de, Rz 40).

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