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   OLG Düsseldorf, 19.10.1999 - 19 W 1/96 AktE   

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https://dejure.org/1999,2488
OLG Düsseldorf, 19.10.1999 - 19 W 1/96 AktE (https://dejure.org/1999,2488)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.10.1999 - 19 W 1/96 AktE (https://dejure.org/1999,2488)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 19 W 1/96 AktE (https://dejure.org/1999,2488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AktG §§ 304, 305
    Ausgleichs-/Abfindungsverfahren bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AktG § 304 § 305; FGG § 15; ZPO § 286
    Ermittlung des Unternehmenswerts in einem Verfahren betreffend den Ausgleich und die Abfindung aussenstehender Aktionäre

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2000, 81
  • NZG 2000, 693
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99

    Vorlage an den BGH bei mehreren Verfahrensgegenständen

    Dabei wird in sachgerechter Weise als Basiszinssatz der Durchschnitt der Zinssätze herangezogen, die in der Vergangenheit (hier in den letzten 20 Jahren vor dem Stichtag) bei einer Anlage in risikoarmen Wertpapieren zu erzielen war (vgl. BayObLG AG 1996, 127/129; OLG Düsseldorf AG 2000, 323/324 f.; OLG Celle AG 1999, 128/130; OLG Stuttgart AG 2000, 428/431).

    Dieser Umstand muss bei dem Vergleich mit einer Anlage in fest verzinslichen Anleihen berücksichtigt werden, da diese in vollem Umfang der Geldentwertung unterliegen (vgl. BayobLG AG 1996, 127/129; OLG Düsseldorf AG 2000, 323/325; Großfeld Unternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht 3. Aufl. S. 72 f.; MünchKommAktG/Bilda § 305 Rn. 79).

    Ein solcher Zuschlag ist bei der Festlegung des Kapitalisierungszinssatzes anzusetzen, wenn nicht schon ein entsprechender Abschlag bei den prognostizierten Erträgen gemacht worden ist (BayObLG AG 1996, 127/129 f.; OLG Düsseldorf AG 2000, 323/325; Hanseatisches OLG Hamburg NZG 2001, 471/473; ablehnend OLG Celle AG 1999, 128/130 f.; wie hier auch IDW § 1 Rn. 94 ff.).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin zu 3 ist dabei der Liquidationswert des vom Sachverständigen gesondert bewerteten Vermögens (inaktive bzw. ertragslose ausländische Tochtergesellschaften) nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf AG 2000, 323/325; MünchKommAktG/Bilda § 304 Rn. 73).

    Gleichwohl kommt eine solche Anpassung des Ausgleichs nicht in Betracht (vgl. OLG Düsseldorf AG 2000, 323/326; MünchKommAktG/Bilda § 304 Rn. 175; Riegger/Kramer DB 1994, 565; a.A. OLG Zweibrücken AG 1995, 421/422).

  • OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 21 W 77/14

    Angemessene Abfindung nach § 327b AktG (Betafaktor)

    Keine Rolle spielt ferner die Überlegung, der Barwert der Ausgleichszahlungen sei nicht zu berücksichtigen, weil er etwa das nicht betriebsnotwendige Vermögen nicht erfasse (vgl. OLG Düsseldorf AG 2000, 323).
  • OLG München, 26.10.2006 - 31 Wx 12/06

    Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach Ertragswert des Unternehmens bei

    Der Kapitalisierungszinssatz kann aus den Elementen Basiszinssatz, Risikozuschlag und Wachstumsabschlag unter Berücksichtigung der pauschalierten persönlichen Steuern der Anteilseigner abgeleitet werden (vgl. BayObLG AG 2006, 41/42; OLG Karlsruhe AG 2005; 45/47; OLG Düsseldorf NZG 2000, 693/695 f.; IDW S. 1 Tz. 91 ff, 122).

    Der Ansatz eines Risikozuschlags ist zwar nicht unumstritten (vgl. Großfeld Unternehmens- und Anteilsbewertung 4. Aufl. S. 125 f. m.w.N.), aber weitgehend anerkannt (vgl. BayObLG AG 2006, 41/43; DB 2002, 36/37; OLG Düsseldorf AG 2004, 324/329; NZG 2000, 693/696).

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