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   OLG Frankfurt, 05.11.1999 - 10 U 257/98   

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https://dejure.org/1999,20851
OLG Frankfurt, 05.11.1999 - 10 U 257/98 (https://dejure.org/1999,20851)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.11.1999 - 10 U 257/98 (https://dejure.org/1999,20851)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. November 1999 - 10 U 257/98 (https://dejure.org/1999,20851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages eines Vorstandsmitglieds; Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot; Verletzung von Treuepflichten; Aufbau eines Konkurrenzunternehmens ; Abwerbung von Kunden ; Zulässigkeit bloßer Vorbereitungshandlungen; Fortgeltung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2000, 738
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 19.10.2018 - 18 W 53/17

    Voraussetzungen der Zulassung der Geltendmachung von Ansprüchen einer

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vorherrscht, maßgeblich für die Bestimmung des Geschäftszweigs im Sinne des § 88 Abs. 1 AktG sei nicht der satzungsmäßige Unternehmensgegenstand, sondern der tatsächliche Geschäftszweig der Gesellschaft (OLG Frankfurt, Urteil vom 05.11.1999, 10 U 257/98, AG 2000, 518 ff., zitiert nach: juris, Rn. 59; Koch in: Hüffer/Koch, AktG, 13. Auflage 2018, § 88 Rn. 3; Mertens/Cahn in: KölnKomm zum AktG, 3. Auflage 2010, § 88 Rn. 13; Oltmanns in: Heidel, Aktienrecht, 3. Auflage 2011, § 88 Rn. 4), vermag dies mit Blick auf die bestehende Bindung des Vorstands an den statutarischen Unternehmensgegenstandes nach Auffassung des Senats jedenfalls nicht zu gelten, wenn und soweit sich die tatsächlichen Geschäfte der Gesellschaft nicht mehr im Rahmen des durch die Hauptversammlung beschlossenen Unternehmensgegenstands halten, sondern darüber hinausgehen (so auch Mertens/Cahn in: KölnKomm zum AktG, 3. Auflage 2010, § 88 Rn. 13).

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 05.11.1999 (OLG Frankfurt, Urteil vom 05.11.1999, 10 U 257/98, AG 2000, 518 ff., zitiert nach: juris, Rn. 59) steht der vom Senat vertretenen Auffassung ebenfalls nicht entgegen.

  • OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 26 Sch 10/18

    Antrag auf Vollstreckbarerklärung - Abgrenzung von Zuständigkeiten nach GWB

    Die in diesem Zusammenhang vom Antragsgegner in Bezug genommene Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 05.11.1999 (NZG 2000, 738 [OLG Frankfurt am Main 05.11.1999 - 10 U 257/98] ) hat keine erkennbare Relevanz für den hier zu beurteilenden Fall.
  • OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07

    Annahmeverzug des Dienstberechtigten - Anrechnung des Erwerbs aus anderweitiger

    Diese zusätzliche Voraussetzung ist nicht auf die Zeit während der Vertragslaufzeit übertragbar (anders Großkomm. zum AktG, 4.A., § 88 AktG Rn. 124; OLG Frankfurt NZG 2000, 738).
  • LG Stuttgart, 18.08.2021 - 49 O 254/21

    Vertragliches Wettbewerbsverbot: Dienstverpflichtung eines abberufenen

    Ein solches Wettbewerbsverbot ergibt sich aus dem ungekündigt fortbestehenden Dienstvertrag, soweit dieser nicht explizit abweichende Regelungen enthält (Verse in Scholz GmbHG, 12. Aufl. 2021, § 43 Rn. 197; Jaeger/Steinbrück in MüKo GmbHG, 3. Aufl. 2019, § 35 Rn. 360 und 362; ebenso (obiter dictum) OLG Köln, Urt. v. 04.02.2000, 4 U 37/99, NZG 2000, 740, 741; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 05.11.1999, 10 U 257/98, NZG 2000, 739, 739; Bergwitz, GmbHR 2006, 1129, 1130).
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