Rechtsprechung
   KG, 27.04.2001 - 15 U 2630/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4876
KG, 27.04.2001 - 15 U 2630/00 (https://dejure.org/2001,4876)
KG, Entscheidung vom 27.04.2001 - 15 U 2630/00 (https://dejure.org/2001,4876)
KG, Entscheidung vom 27. April 2001 - 15 U 2630/00 (https://dejure.org/2001,4876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immobilienfond; Prospekthaftung; Auskunftspflicht bei Anlagevermittlung; Vertrauensverletzung; Kapitalanlegerschutz; Haftungsvorbehalt

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; StBG § 68; ; HGB § ... 128; ; HGB § 161 Abs. 2; ; BGB § 225; ; BGB § 291; ; BGB § 188 Abs. 2; ; BGB § 288 Abs. 1; ; ZPO § 240; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prospekthaftung: Einbeziehung einer selbständigen Vertriebsgesellschaft - Beurteilungsmaßstab für die Fehlerhaftigkeit eines Prospekts - Überprüfung des wirtschaftlichen Konzepts am Projekt beteiligter Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2001, 1098
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 123/90

    Treuhandvertrag über ein Bauherrenprojekt - Treuhänder-Pflicht zur

    Auszug aus KG, 27.04.2001 - 15 U 2630/00
    Für den Anspruch gegen den Treuhänder einer Bauherrengemeinschaft aus Verletzung des Beratungsvertrages hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Verkürzung der 30-jährigen Verjährungsfrist auf weniger als 3 Jahre unwirksam sei, weil vergleichbare Geschäftsbesorgungsverträge in den §§ 68 StBG und 51 BRAO eine 3-jährige Verjährung vorsehen (BGH NJW-RR 1991, 1120 = LM BGB § 276 Nr. 12 [in MDR 91, 1134 insoweit nicht abgedruckt]; NJW-RR 1992, 532).

    Vorliegend wahrt die Begrenzung die allgemein für derartige Ansprüche in Anlehnung an die Fristen bei der Prospekthaftung im engeren Sinne, für Geschäftsbesorgungsverträge nach §§ 68 StBG und 51 BRAO vorgesehene und deswegen als gesetzlicher Mindeststandard anzusehende 3-Jahresfrist (BGH NJW-RR 1991, 1120 = LM BGB § 276 (Hc) Nr. 12 (2/1992); NJW 1984, 2524 = MDR 1985, 127 = WM 1984, 1075, 1077).

  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen

    Auszug aus KG, 27.04.2001 - 15 U 2630/00
    Höchstrichterlich ist sogar die Anwendung der Verjährungsfrist für Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne auf aus diesen Rechtsgründen begleitende Ansprüche - auch - mit der Begründung abgelehnt worden ist, es könne vertraglich eine entsprechende Anpassung der grundsätzlich 30-jährigen Verjährungsfrist vereinbart werden (BGH NJW 1984, 2524 = MDR 1985, 127 = WM 1984, 1075, 1077).

    Vorliegend wahrt die Begrenzung die allgemein für derartige Ansprüche in Anlehnung an die Fristen bei der Prospekthaftung im engeren Sinne, für Geschäftsbesorgungsverträge nach §§ 68 StBG und 51 BRAO vorgesehene und deswegen als gesetzlicher Mindeststandard anzusehende 3-Jahresfrist (BGH NJW-RR 1991, 1120 = LM BGB § 276 (Hc) Nr. 12 (2/1992); NJW 1984, 2524 = MDR 1985, 127 = WM 1984, 1075, 1077).

  • OLG München, 20.04.1999 - 25 U 4876/98

    Aufklärungspflicht der Bank bei Geldanlangen

    Auszug aus KG, 27.04.2001 - 15 U 2630/00
    Freilich hat das Oberlandesgericht München durch am 20. April 1999 verkündetes Urteil im Verfahren unter dem Aktenzeichen 25 U 4876/98 ausgeführt, es müsse darauf hingewiesen werden, dass die in den Immobilienfonds geflossenen Gelder der Gesellschafter nur zu 75, 3 % für den Erwerb der Grundstücke und der darauf zu errichtenden Gebäude verwendet würden und dass damit die zu erwerbenden Anteile am Immobilienfonds nicht so werthaltig seien, wie durch den Werbeprospekt vorgespiegelt werde.

    Werde er hierüber nicht informiert, so liege eine Verletzung der Aufklärungspflicht vor (ZIP 1999, 1751 = WM 1999, 1819 = BB 1999, 2267; Abdruck III 400 f. d.A.).

  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder

    Auszug aus KG, 27.04.2001 - 15 U 2630/00
    Zu geschlossenen Kapitalbeteiligungsgesellschaften, beispielsweise einem geschlossenen Immobilienfond in der Rechtsform einer Publikumskommanditgesellschaft, hat der Bundesgerichtshof mit seiner grundlegenden Entscheidung vom 24. April 1978 (BGHZ 71, 284) ausgeführt, es sei im Allgemeinen davon auszugehen, dass der Beitrittsinteressent bei der Aufnahme der Vertragsverhandlungen sein besonderes Vertrauen nicht allem und auch nicht in erster Linie der Komplementär-GmbH entgegenbringe.

    Die angesprochenen Interessenten dürften sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in einem Prospekt verlassen und davon ausgehen, dass die insoweit unmittelbar Verantwortlichen ihn mit der erforderlichen Sorgfalt geprüft hätten und dass in den Prospekten über alle Umstände aufgeklärt werde, die für den Entschluss, sich als Kommanditist zu beteiligen, von wesentlicher Bedeutung seien (BGHZ 71, 284, 287 f.).

  • BGH, 14.04.1975 - II ZR 147/73

    Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages einer sog. Publikums-KG

    Auszug aus KG, 27.04.2001 - 15 U 2630/00
    Für eine zum Zwecke der Kapitalbeteiligung gegründete Publikums KG ist höchstrichterlich ausgesprochen worden, dass dann, wenn in einer solchen Gesellschaft ein mit Geschäftsführungs- und Überwachungsaufgaben betrauter Aufsichtsrat gebildet werde, die Verjährung für Schadensersatzansprüche, die sich gegen die Gesellschafter als Mitglieder des Aufsichtsrates richteten, nicht unter 5 Jahre herabgesetzt werden dürfe (BGHZ 64, 238, 244).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus KG, 27.04.2001 - 15 U 2630/00
    Er hat auf diese Entscheidung aufbauend weiter ausgesprochen, dass darüber hinaus auch die Personen hafteten, die hinter der Komplementär-GmbH und der Publikums-KG stünden und neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluss in der Gesellschaft ausübten und deswegen Mitverantwortung trügen, und zwar auch dann, wenn die Bedeutung dieser Personen und ihr Einfluss auf den Prospekt nicht offenbart und den Verhandlungspartnern auch nicht ansonsten bekanntwerde (BGHZ 72, 382, 387 = NJW 1979, 718; ferner NJW 1981, 1449, 1450 = MDR 1981, 648).
  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

    Auszug aus KG, 27.04.2001 - 15 U 2630/00
    Diese Rechtsprechung, an der der Bundesgerichtshof seither unverändert festgehalten hat (zuletzt Urteil vom 27. November 2000, II ZR 190/99; vgl. ferner BGH NJW 2000, 3346 = ZIP 2000, 1296 = WM 2000, 1357; MDR 1993, 1068; MDR 1991, 140; NJW 1985, 380), beruht auf der Überlegung, dass im Interesse eines rechtlich gebotenen Kapitalanlegerschutzes auf eine wahrheitsgemäße und vollständige Aufklärung des Rechtsverkehrs über das Risiko möglicher Anlagen hingewirkt werden muss, und dass zu diesem Zweck für unzutreffende oder irreführende Prospektangaben nicht nur die unmittelbar am Vertragsschluss Beteiligten oder diejenigen, die einen auf ihre Person bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen haben, haftbar gemacht werden müssen, sondern auch die Unternehmen und Personen, die zu der für die Herausgabe des Prospektes verantwortlichen eigentlichen Leitungsgruppe oder sonst zu den maßgeblichen Hintermännern des Anlageunternehmens gehören (BGH NJW 1981, a.a.O.).
  • BGH, 01.10.1984 - II ZR 158/84

    Haftung der Gründerkommanditisten einer Publikums-KG für unrichtige

    Auszug aus KG, 27.04.2001 - 15 U 2630/00
    Diese Rechtsprechung, an der der Bundesgerichtshof seither unverändert festgehalten hat (zuletzt Urteil vom 27. November 2000, II ZR 190/99; vgl. ferner BGH NJW 2000, 3346 = ZIP 2000, 1296 = WM 2000, 1357; MDR 1993, 1068; MDR 1991, 140; NJW 1985, 380), beruht auf der Überlegung, dass im Interesse eines rechtlich gebotenen Kapitalanlegerschutzes auf eine wahrheitsgemäße und vollständige Aufklärung des Rechtsverkehrs über das Risiko möglicher Anlagen hingewirkt werden muss, und dass zu diesem Zweck für unzutreffende oder irreführende Prospektangaben nicht nur die unmittelbar am Vertragsschluss Beteiligten oder diejenigen, die einen auf ihre Person bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen haben, haftbar gemacht werden müssen, sondern auch die Unternehmen und Personen, die zu der für die Herausgabe des Prospektes verantwortlichen eigentlichen Leitungsgruppe oder sonst zu den maßgeblichen Hintermännern des Anlageunternehmens gehören (BGH NJW 1981, a.a.O.).
  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 190/99

    Geschäftsmäßiger Erwerb von Forderungen

    Auszug aus KG, 27.04.2001 - 15 U 2630/00
    Diese Rechtsprechung, an der der Bundesgerichtshof seither unverändert festgehalten hat (zuletzt Urteil vom 27. November 2000, II ZR 190/99; vgl. ferner BGH NJW 2000, 3346 = ZIP 2000, 1296 = WM 2000, 1357; MDR 1993, 1068; MDR 1991, 140; NJW 1985, 380), beruht auf der Überlegung, dass im Interesse eines rechtlich gebotenen Kapitalanlegerschutzes auf eine wahrheitsgemäße und vollständige Aufklärung des Rechtsverkehrs über das Risiko möglicher Anlagen hingewirkt werden muss, und dass zu diesem Zweck für unzutreffende oder irreführende Prospektangaben nicht nur die unmittelbar am Vertragsschluss Beteiligten oder diejenigen, die einen auf ihre Person bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen haben, haftbar gemacht werden müssen, sondern auch die Unternehmen und Personen, die zu der für die Herausgabe des Prospektes verantwortlichen eigentlichen Leitungsgruppe oder sonst zu den maßgeblichen Hintermännern des Anlageunternehmens gehören (BGH NJW 1981, a.a.O.).
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus KG, 27.04.2001 - 15 U 2630/00
    Innerhalb dieser 3-jährigen Verjährungsfrist beginnt darüber hinaus, sobald der Geschädigte von den Mängeln des Prospekts und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt, eine Frist von 6 Monaten, mit deren Ablauf die Ansprüche verjähren (BGH NJW 1982, 1514, 1515, seither ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 15.06.2000 - III ZR 305/98

    Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien

  • OLG Celle, 25.07.1985 - 14 U 223/84

    Errichtung einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen mittels eines

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

  • OLG Hamm, 29.06.1994 - 12 U 169/93

    Abzug neu für alt bei verzögerten Nachbesserungsarbeiten?

  • BGH, 16.11.1978 - II ZR 94/77

    "Prospekthaftung" in der Publikums-KG

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

  • OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 9 U 33/12

    Schadensersatz wegen Beitritt zu einer Publikums-KG: Haftung des

    Der Prospekt ist daraufhin zu überprüfen, inwieweit der Anleger in die Lage versetzt wird, mögliche Risiken einzuschätzen (vgl. OLG Stuttgart, NZG 2001, 1098, 1102).

    Bei einem gleichzeitigen Fehlen von Hinweisen auf Risiken der Verflechtung ist die Darstellung im Prospekt aus der Perspektive des Anlegers jedoch eine Verharmlosung bzw. Verschleierung möglicher Risiken (vgl. OLG Stuttgart, NZG 2001, 1098, 1102).

  • LG Münster, 04.02.2005 - 16 O 104/04

    Schadensersatz wegen einer Beteiligung an zwei geschlossenen Immobilienfonds;

    Entscheidend ist aber nicht ein misstrauischer und juristisch gebildeter Leser, sondern der unbefangene Anleger (KG, NZG 2001, 1098).

    Maßstab für die Beurteilung ist nicht ein misstrauischer und juristisch gebildeter Leser, sondern der unbefangene Anleger (KG, NZG 2001, 1098).

  • OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 23 U 42/09

    Vorvertragliche Aufklärungspflichten im Rahmen der Prospekthaftung

    Die Inanspruchnahme von qualifiziertem Vertrauen läßt einen Haftungsausschluss nicht zu (KG NZG 2001, 1098ff).
  • OLG Celle, 11.05.2023 - 11 U 119/22

    Anlagevermittlung; Objektgerechte Aufklärung; Verhaltenspflichten des

    cc) Die Instanzrechtsprechung beurteilt die Frage, soweit für den Senat ersichtlich, genauso (vgl. etwa Brandenburgisches OLG, Urteil vom 3. März 2010 - 4 U 40/09 , juris Rn. 67; LG Düsseldorf, Urteile vom 28. Januar 2009 - 5 O 347/06 und etliche weitere Verfahren, jeweils juris Rn. 28 oder 29; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Dezember 2004 - 15 U 14/01, juris Rn. 71; Kammergericht, Urteile vom 9. Oktober 2001 - 21 U 959/00, juris Rn. 55, und vom 27. April 2001 - 15 U 2630/00 , juris Rn. 99; OLG Düsseldorf - Urteil vom 28. März 1996 - 5 U 11/95, juris Rn. 53 ff.).
  • OLG Frankfurt, 02.05.2012 - 23 U 39/09

    Anlageberatung: Notwendige Angaben im Verkaufsprospekt eines Immobilienfonds

    Die Inanspruchnahme von qualifiziertem Vertrauen läßt einen Haftungsausschluss nicht zu (KG NZG 2001, 1098ff).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2012 - 23 U 52/11

    Stellung des Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG; Prospektfehler durch

    Die Inanspruchnahme von qualifiziertem Vertrauen lässt einen Haftungsausschluss nicht zu (KG NZG 2001, 1098ff).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11

    Mängel im Verkaufsprospekt einer Puplikums-KG (DG-Fonds 34)

    Die Inanspruchnahme von qualifiziertem Vertrauen lässt einen Haftungsausschluss nicht zu (KG NZG 2001, 1098ff).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2012 - 23 U 48/11

    Fehler im Prospekt einer Publikums-KG (DG-Fonds Nr. 34)

    Die Inanspruchnahme von qualifiziertem Vertrauen lässt einen Haftungsausschluss nicht zu (KG NZG 2001, 1098ff).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2012 - 23 U 167/10

    Prospekthaftung im weiteren Sinne (Prospektfehler in Form einer unzureichenden

    Die Inanspruchnahme von qualifiziertem Vertrauen lässt einen Haftungsausschluss nicht zu (KG NZG 2001, 1098ff).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2012 - 23 U 5/11

    Prospekthaftungsansprüche gegen Gründungskommanditisten

    Die Inanspruchnahme von qualifiziertem Vertrauen läßt einen Haftungsausschluss nicht zu (KG NZG 2001, 1098ff).
  • KG, 24.03.2003 - 12 U 23/01

    Prospekthaftung: Haftung des Prospektherausgebers für einen Immobilienfonds aus

  • LG Münster, 04.07.2007 - 16 O 623/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei einem sich zur Zeit der Klageerhebung

  • KG, 28.03.2006 - 27 U 65/05

    Kapitalanlage: Schadensersatzanspruch aus Beteiligung an einem geschlossenen

  • LG Münster, 07.04.2008 - 16 O 624/04
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht