Rechtsprechung
OLG München, 18.07.2002 - 19 U 5630/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung des Schadens bei Erwerb von Aktien aufgrund bewusst falscher Ad-hoc-Meldungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- LG München I, 18.10.2001 - 12 O 7922/01
- LG München I, 19.11.2001 - 12 O 7922/01
- OLG München, 08.03.2002 - 11 W 927/02
- OLG München, 18.07.2002 - 19 U 5630/01
- OLG München, 21.12.2006 - 19 U 4572/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1702
- NZG 2002, 1110
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.10.1991 - XII ZR 144/90
Erleichterung der Beweisführung und Darlegungslast bei Anspruch auf Ersatz des …
Auszug aus OLG München, 18.07.2002 - 19 U 5630/01
Eine Schätzung würde mangels jeder konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen und wäre deshalb willkürlich, vgl. BGH in WM 1992, 36. - BGH, 17.04.1997 - X ZR 2/96
"Chinaherde"; Sorgfaltspflichten des aus einem Gebrauchsmuster vorgehenden …
Auszug aus OLG München, 18.07.2002 - 19 U 5630/01
Es fehlt soweit an den tatsächlichen Grundlagen für eine Schätzung, für die der Kläger ebenfalls die volle Beweislast trägt, vgl. BGH in NJW-RR 1998, 331 . - BGH, 11.06.1992 - I ZR 226/90
Therapeutische Äquivalenz - Anlehnende Werbung
Auszug aus OLG München, 18.07.2002 - 19 U 5630/01
Erfolglos ist ein Rechtsmittel auch dann, wenn es lediglich zu einer Änderung der Kostenentscheidung des ersten Rechtszuges führt (vgl. BGH in NJW 1992, 2969 ).
- LG Stuttgart, 24.10.2018 - 22 O 101/16
Schadensersatzverpflichtung der Porsche Holding SE gegenüber Investoren
Entgegen der Auffassung des OLG München (Urt. v. 18. Juli 2002, NZG 2002, 1110 [1111]) ist für die Schadensschätzung nicht erforderlich, dass ein Anleger einen konkreten Euro-Betrag angeben muss, um den er die Aktie zu teuer erworben hat. - BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02
Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft …
Das Berufungsgericht (NZG 2002, 1110) hat ausgeführt:. - LG München I, 08.04.2003 - 4 KLs 305 Js 52373/00
Kursmanipulation durch unrichtige Darstellung
Nachträglich läßt sich die Marktsituation _ und damit eine Auswirkung der Tathandlung _ sowieso nur sehr schwer rekonstruieren (vgl. dazu OLG München, Urteil vom 18.07.2002 - 19 U 5630/01 - S. 25; BGHSt 38, 186 zur nachträglichen Feststellung eines Marktpreises bei Submissionsabsprachen). - OLG München, 09.10.2008 - 19 U 5176/07
Kapitalanlageverlust beim Aktienkauf: Persönliche Haftung von …
Die Klägervertreterin wurde bereits im Verfahren 19 U 5630/01 mit Verfügung vom 27.07.2005 vom Senat darauf hingewiesen, dass im Einzelnen zur Frage der Kausalität zwischen den jeweiligen Anlageentscheidungen der einzelnen Kläger und den vorausgegangenen Ad-hoc-Mitteilungen oder sonstigen Unternehmensverlautbarungen vorzutragen und gegebenenfalls hierzu Beweis anzutreten ist.Die Klägervertreterin wurde bereits im Verfahren 19 U 5630/01 mit Verfügung vom 27.07.2005 vom Senat darauf hingewiesen, dass im Einzelnen zur Frage der Kausalität zwischen den jeweiligen Anlageentscheidungen der einzelnen Kläger und den vorausgegangenen Ad-hoc-Mitteilungen oder sonstigen Unternehmensverlautbarungen vorzutragen und gegebenenfalls hierzu Beweis anzutreten ist.
- OLG München, 21.12.2006 - 19 U 4572/06 Der Senat hat die Berufungen der dann noch 55 in dieser Instanz beteiligten Kläger zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen (Urt. v. 18.7.2002 - 19 U 5630/01 , dazu EWiR 2003, 87 (Tilp)) .