Weitere Entscheidung unten: OLG München, 26.07.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.08.2005 - 8 W 20/05   

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https://dejure.org/2005,2495
OLG Hamm, 19.08.2005 - 8 W 20/05 (https://dejure.org/2005,2495)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.08.2005 - 8 W 20/05 (https://dejure.org/2005,2495)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. August 2005 - 8 W 20/05 (https://dejure.org/2005,2495)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung der Aktien von Minderheitsaktionären auf die Hauptaktionärin und Anfechtung; Gewährung einer angemessenen Barabfindung; Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister; Unternehmerisches Interesse an Konzernierungsmaßnahmen und Strukturmaßnahmen; ...

  • Judicialis

    AktG § 16 Abs. 4; ;... AktG § 243 Abs. 4; ; AktG § 243 Abs. 4 S. 2; ; AktG § 319 Abs. 6; ; AktG § 319 Abs. 6 S. 2; ; AktG § 327 S. 1; ; AktG §§ 327 a ff; ; AktG § 327 a Abs. 1; ; AktG § 327 a Abs. 2; ; AktG § 327 c Abs. 2; ; AktG § 327 c Abs. 2 S. 2; ; AktG § 327 e Abs. 2; ; AktG § 327 f S. 1; ; UmwG § 210

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - Squeeze-Out-Verfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Freigabeverfahren nach Squeeze-out-Beschluss: Verweis der gerügten Auskunftspflichtverletzungen in das Spruchverfahren in Anwendung von §??243 Abs. 4 AktG i. d. F. des am 1. 11. 2005 in Kraft tretenden UMAG, da die Beratung im Hauptsacheverfahren erst im November ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG § 327a Abs. 2, § 319 Abs. 6, § 243 Abs. 4 n. F.
    Verweis der gerügten Auskunftspflichtverletzungen in das Spruchverfahren in Anwendung von § 243 Abs. 4 AktG i. d. F. des am 1. 11. 2005 in Kraft tretenden UMAG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 133
  • BB 2005, 2259
  • DB 2005, 1956
  • NZG 2005, 897
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 8 W 6/05

    Zur Zulässigkeit der gerichtlichen Freigabe eines Verschmelzungsbeschlusses gem.

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2005 - 8 W 20/05
    Für das Merkmal der Offensichtlichkeit kommt es nicht entscheidend darauf an, ob es zur Beurteilung der Erfolgsaussicht schwieriger rechtlicher Überlegungen bedarf oder ob die Unbegründetheit der Klage gleichsam ins Auge springt (ständige Rechtsprechung des Senats, AG 1999, 422 und AG 2005, 361).

    Allein der Umstand, dass das Landgericht den vom Antragsteller vorgeschlagenen Prüfer bestellt hat, kann diesen also nicht von vornherein disqualifizieren (Senat in AG 2005, 361).

    Vielmehr kann dieses Vorgehen sogar zu einer frühzeitigen Fehlerkorrektur führen, was wünschenswert ist (Senat in AG 2005, 361).

  • LG Dortmund, 07.04.2005 - 18 O 136/04
    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2005 - 8 W 20/05
    A. Das Landgericht hat mit dem angefochtenen Beschluss, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, dem Antrag nach §§ 327 e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG stattgegeben und festgestellt, dass die Erhebung der vor dem Landgericht Dortmund unter dem Az. 18 O 136/04 anhängigen Klage gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 15.10.2004 über die Übertragung der Aktien der Minderaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach §§ 327 a ff AktG der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.

    Die Akten 18 O 136/04 = 8 U 79/05 haben dem Senat vorgelegen.

    2. S AG als Hauptaktionär Das Landgericht hat in seinem Urteil vom 07.04.2005 (18 O 136/04) unter Heranziehung von §§ 327 a Abs. 2, 16 Abs. 4 AktG zutreffend festgestellt, dass der S AG im Zeitpunkt der Hauptversammlung Aktien in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals der Antragstellerin gehörten.

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2005 - 8 W 20/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen (NJW 1999, 3769; NJW 2001, 279) das unternehmerische Interesse an Konzernierungs- und Strukturmaßnahmen als beachtenswert bei der Auslegung und Anwendung verfassungsrechtlicher Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums im Aktienrecht anerkannt und darauf aufbauend festgestellt, dass Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG es nicht grundsätzlich ausschließt, eine Aktionärsminderheit gegen ihren Willen aus einer Aktiengesellschaft zu drängen.
  • BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 68/95

    Zum Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung"

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2005 - 8 W 20/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen (NJW 1999, 3769; NJW 2001, 279) das unternehmerische Interesse an Konzernierungs- und Strukturmaßnahmen als beachtenswert bei der Auslegung und Anwendung verfassungsrechtlicher Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums im Aktienrecht anerkannt und darauf aufbauend festgestellt, dass Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG es nicht grundsätzlich ausschließt, eine Aktionärsminderheit gegen ihren Willen aus einer Aktiengesellschaft zu drängen.
  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 1/99

    Ausschluß des Klagerechts bei Informations-, Auskunfts- und Berichtsmängeln im

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2005 - 8 W 20/05
    Zu der entsprechenden Regelung in § 210 UmwG hat der Bundesgerichtshof entschieden (NJW 2001, 1425), dass wegen Verletzung der Informationsrechte, soweit sie bewertungsbezogen sind, keine Anfechtung des Umwandlungsbeschlusses möglich ist.
  • OLG München, 03.09.2008 - 7 W 1432/08

    Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Squeeze-Out Beschlusses wegen fehlerhafter

    Der Hauptaktionär hat allein aus dem Grunde der Entfaltung seiner unternehmerischen Initiative die Befugnis zur Durchführung des Squeeze-Out (vgl. OLG Hamm, AG 2005, 854).

    Allerdings besteht auch weitgehend Einigkeit darüber, dass im Einzelfall das Übertragungsverlangen und der Ausschluss der Minderheitsaktionäre rechtsmissbräuchlich (vgl. OLG München ZIP 2006, 2370, 2372 f. = NZG 2007, 192, 194 - Lindner; OLG Hamm AG 2005, 854, 855; Grunewald in: Münchener Kommentar zum AktG, 2. Aufl., Rdn. 19 zu § 327 a; Hüffer, § 327 a, Rdnr. 11; Fleischer in: Großkommentar zum AktG,. § 327 a, Rdn. 76 zu; Habersack in: Emmerich/Habersack, § 327 a, Rdnr. 27 zu; Gesmann-Nuissl WM 2002, 1205, 1210; Markwardt BB 2004, 277, 282; Kort ZIP 2006, 1519, 1521) und der Übertragungsbeschluss deshalb anfechtbar sein kann.

    Wenn damit der Squeeze-Out nicht zur Folge hat, dass Klagen, die auf Leistung an die Beschwerdegegnerin gerichtet sind und mittelbar den Minderheitsaktionären zu Gute kommen, unzulässig werden und geltend gemachte Ersatzansprüche entfallen, kann ein Rechtsmissbrauch nicht angenommen werden (vgl. OLG Hamm, AG 2005, 854).

  • LG München I, 24.04.2008 - 5 HKO 23244/07

    Prüfung der offensichtlichen Unbegründetheit der Anfechtungsklage gegen einen

    Andererseits besteht auch weitgehend Einigkeit darüber, dass im Einzelfall der Ausschluss der Minderheitsaktionäre rechtsmissbräuchlich sein kann (vgl. nur OLG München ZIP 2006, 2370, 2372 f. = NZG 2007, 192, 194 - Lindner; OLG Hamm AG 2005, 854, 855; Grunewald in: Münchener Kommentar zum AktG, 2. Aufl., Rdn. 19 zu § 327 a; Hüffer, AktG, a.a.O., Rdn. 11 zu § 327 a; Fleischer in: Großkommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 76 zu § 327 a; Habersack in: Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, a.a.O., Rdn. 27 zu § 327 a; Gesmann-Nuissl WM 2002, 1205, 1210; Markwardt BB 2004, 277, 282; Kort ZIP 2006, 1519, 1521).

    Wenn diese Ersatzansprüche bestehen bleiben, die auf Leistung an die Antragstellerin gerichtet sind und damit allen Minderheitsaktionären nach dem Squeeze out zu Gute kommen, weil sich dann der Unternehmenswert bei Erfolg der Klage erhöht, kann ein rechtsmissbräuchliches Verhalten nicht angenommen werden (so ausdrücklich auch OLG Hamm AG 2005, 854, 855).

  • OLG Stuttgart, 15.03.2006 - 20 U 25/05

    Aktiengesellschaft: Umfang der Berichtspflicht des Aufsichtsrats

    Dabei kann offen bleiben, ob das am 01.11.2005 in Kraft getretene Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG, BGBl. I S. 2802) auf bereits anhängige Anfechtungsklagen anzuwenden ist (vgl. dazu: OLG Hamm NZG 2005, S. 897, Leuering NZG 2005, S. 999 ff.).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 23 U 69/08

    Aktiengesellschaft: Wirksamkeit von Squeeze-out und Beherrschungs- und

    Soweit Kläger rügen, diese Informationen seien teilweise unzureichend, sind sie mit diesen Einwendungen auf das Spruchverfahren zu verweisen, denn nach § 243 Abs. 4 S. 2 AktG kann eine Anfechtungsklage auf unrichtige, unvollständige oder unzureichende Informationen in der Hauptversammlung über die Übermittlung, Höhe oder Angemessenheit von Ausgleich, Abfindung, Zuzahlung oder über sonstige Kompensationen nicht gestützt werden, wenn das Gesetz für Bewertungsrügen ein Spruchverfahren vorsieht (ebenso OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG Hamm, NZG 2005, 897).
  • OLG München, 23.11.2006 - 23 U 2306/06

    Ein Squeeze-out-Beschluss ist bei vorherigem rechtsmissbräuchlichen Aktienerwerb

    Zum Teil wird die Auffassung vertreten (OLG Frankfurt/M. ZIP 2006, 370 = NJOZ 2006, 870, 873; OLG Hamm ZIP 2006, 133, 134 (m. Anm. Lochner) ), dass § 245 Nr. 1 AktG auch auf Altfälle anwendbar sei.
  • OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 5 W 22/07

    Aktiengesellschaft: Neues Freigabeverfahren für ein Squeeze-out nach

    Soweit Antragsgegner rügen, diese Informationen seien teilweise unzureichend, sind sie mit diesen Einwendungen auf das Spruchverfahren zu verweisen, denn nach § 243 Abs. 4 S. 2 AktG kann eine Anfechtungsklage auf unrichtige, unvollständige oder unzureichende Informationen in der Hauptversammlung über die Übermittlung, Höhe oder Angemessenheit von Ausgleich, Abfindung, Zuzahlung oder über sonstige Kompensationen nicht gestützt werden, wenn das Gesetz für Bewertungsrügen ein Spruchverfahren vorsieht (ebenso OLG Hamm, NZG 2005, 897 zitiert nach Juris Rz 21).
  • LG München I, 28.08.2008 - 5 HKO 2522/08

    Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft: Nichtigkeit des

    Andererseits besteht auch weitgehend Einigkeit darüber, dass im Einzelfall der Ausschluss der Minderheitsaktionäre rechtsmissbräuchlich sein kann (vgl. nur OLG München ZIP 2006, 2370, 2372 f. = AG 2007, 173, 176 = = NZG 2007, 192, 194 - Lindner; OLG Hamm AG 2005, 854, 855; Grunewald in: Münchener Kommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 19 zu § 327 a; Hüffer, AktG, a.a.O., Rdn. 11 zu § 327 a; Fleischer in: Großkommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 76 zu § 327 a; Habersack in: Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, a.a.O., Rdn. 27 zu § 327 a; Gesmann-Nuissl WM 2002, 1205, 1210; Markwardt BB 2004, 277, 282; Kort ZIP 2006, 1519, 1521).

    Wenn diese Ersatzansprüche bestehen bleiben, die auf Leistung an die Beklagte gerichtet sind und damit allen Minderheitsaktionären nach dem Squeeze out zu Gute kommen, weil sich dann der Unternehmenswert bei Erfolg der Klage erhöht, kann ein rechtsmissbräuchliches Verhalten nicht angenommen werden (so ausdrücklich auch OLG Hamm AG 2005, 854, 855).

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 7 W 78/06

    Freigabeverfahren nach Klageerhebung gegen Hauptversammlungsbeschluss: Vertretung

    Es genügt, wenn das Gericht aufgrund einer umfassenden rechtlichen Prüfung des Sachverhalts nach seiner freien Überzeugung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit unbegründet ist, die Rechtsfragen aus der Sicht des erkennenden Gerichts eindeutig im Sinne einer Unbegründetheit der Anfechtungsklage zu beantworten sind, ohne dass es darauf ankommt, ob auch andere Standpunkte dazu vertreten werden (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 12.10.2006 - 6 W 452/06, OLG-NL 2006, 243, 245; für die gleichlaufende Vorschrift des § 319 Abs. 6 S. 2 AktG, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.2004 - I-16 W 63/03, NZG 2004, 328, 329; OLG Hamburg, Beschluss vom 29.09.2004 - 11 W 78/04, NZG 2005, 86; OLG Hamm, Beschluss vom 19.08.2005 - 8 W 20/05, OLGR Hamm 2005, 565, 566; OLG München, Beschluss vom 16.11.2005 - 23 W 2384/05, NZG 2006, 398, 399; OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2005 - 8 W 6/05, AG 2005, 361; zum gleichlautenden § 16 Abs. 3 S. 2 UmwG, OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.03.2002 - 20 W 32/01, OLGR Stuttgart 2002, 337, 339; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.02.2006 - 12 W 185/05 - unter B. II 1. der Entscheidungsgründe).
  • LG München I, 10.12.2009 - 5 HKO 13261/08

    Aktiengesellschaft: Anforderungen an einen hinreichend bestimmten

    Wenn diese Ersatzansprüche bestehen bleiben, die auf Leistung an die Beklagte gerichtet sind und damit allen Minderheitsaktionären nach dem Squeeze out zu Gute kommen, weil sich dann der Unternehmenswert bei Erfolg der Klage erhöht, kann ein rechtsmissbräuchliches Verhalten nicht angenommen werden (so ausdrücklich auch OLG Hamm AG 2005, 854, 855).
  • OLG Stuttgart, 03.12.2008 - 20 W 12/08

    Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses: Offensichtliche

    Ob die schlüssige und plausible Darstellung inhaltlich richtig ist und damit eine zutreffende Bewertung vorliegt oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Anfechtungsverfahren, sondern ggf. in einem Spruchverfahren zu klären (etwa OLG Frankfurt AG 2008, 167, 170 - Wella; OLG Karlsruhe AG 2007, 92, 93; OLG Düsseldorf AG 2005, 654; OLG Hamm NZG 2005, 897; OLG Köln ZIP 2004, 760, 761, 762; LG Düsseldorf NZG 2004, 1168, 1169 f.; zum Umwandlungsrecht vgl. BGH DB 2001, 319 ff.; 2001, 471 ff.).
  • OLG Hamburg, 01.02.2008 - 11 U 288/05

    Zur Anfechtung eines einen Squeeze out vorbereitenden Verschmelzungsbeschlusses

  • OLG Nürnberg, 20.09.2006 - 12 U 3800/04
  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 5 Sch 3/09

    Erreichung des Aktienquorums

  • LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung eines angefochtenen

  • LG München I, 13.04.2006 - 5 HKO 4326/05

    Satzungsregelung zur ausschließlichen Zuständigkeit deutscher Gerichte

  • LG Darmstadt, 04.11.2005 - 12 O 491/05
  • LG Hamburg, 13.02.2006 - 417 O 209/05

    Aktienrecht: Zur Rückwirkung der Einschränkungen des Anfechtungsrechts der

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Rechtsprechung
   OLG München, 26.07.2005 - 31 Wx 38/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10581
OLG München, 26.07.2005 - 31 Wx 38/05 (https://dejure.org/2005,10581)
OLG München, Entscheidung vom 26.07.2005 - 31 Wx 38/05 (https://dejure.org/2005,10581)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 31 Wx 38/05 (https://dejure.org/2005,10581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 66 Abs. 5; FGG § 22 Abs. 1
    Unbefristete Beschwerde gegen Bestellung des GmbH-Nachtragsliquidators

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1561
  • ZIP 2006, 828
  • NZG 2005, 897
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 3 Wx 6/11

    Rüge der funktionellen Unzuständigkeit des Rechtspflegers in der

    Der Beteiligte zu 1) ist als ehemaliger Liquidator befugt, die beschwerdeberechtigte Gesellschaft im Verfahren über die Bestellung eines Nachtragsliquidators zu vertreten; insoweit wird die mit der Löschung der Gesellschaft entfallene Vertretungsbefugnis als weiterhin bestehend unterstellt (OLG München, NJW-RR 2005, 1561 f.; BayObLGZ 1983, 130 f.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2015 - 7 K 7108/13

    Umsatzsteuerliche Zurechnung von Umsätzen einer gelöschten Limited

    Auch im vergleichbaren Fall der Löschung einer deutschen GmbH im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit endet die Vertretungsbefugnis der bisherigen Geschäftsführer bzw. Liquidatoren mit der Registerlöschung (OLG München, Beschluss vom 26.07.2005 31 Wx 38/05, BeckRS 2005, 09929, 2. b) (2) der Gründe m. w. N.).
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