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   LG Hamburg, 13.06.2005 - 321 T 30/04   

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https://dejure.org/2005,20445
LG Hamburg, 13.06.2005 - 321 T 30/04 (https://dejure.org/2005,20445)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.2005 - 321 T 30/04 (https://dejure.org/2005,20445)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juni 2005 - 321 T 30/04 (https://dejure.org/2005,20445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 663
  • NZG 2005, 926
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 155/84

    Zugehörigkeit eines auf einen Gesellschafter-Erben übergegangenen

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2005 - 321 T 30/04
    Vielmehr ist mit der mittlerweile herrschenden Literatur, die sich u.a. auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Testamentsvollstreckung am vom einzigen Mitgesellschafter ererbten Geschäftsanteil (BGH, NJW 1996, 1284; für Testamentsvollstreckung und Nacherbschaft BGH, NJW 1986, 2431) stützt, eine Ausnahme vom grundsätzlichen Erfordernis der Gesellschaftermehrheit (K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Auflage 2002, S. 209; Flume, Personengesellschaft 1977, § 7 III; Palandt-Sprau, aaO., § 705 Rn. 1) dann anzuerkennen, wenn die Geschäftsanteil trotz ihres Zusammentreffens in einer Hand einer unterschiedlichen Zuordnung unterliegen, also auch im Fall des Zusammentreffens eines mit einem Nießbrauch belasteten und eines unbelasteten Anteils (MK-Ulmer, BGB, 4. Auflage, § 705 Rn. 63 m.w.N.).

    Diese Rechtslage habe zur Folge, dass die Gesellschaft hier trotz Vereinigung aller Anteile in einer Hand - jedenfalls für das dort zu entscheidende Rechtsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben - als nicht erloschen anzusehen sei (BGH, NJW 1986, 2431; bestätigt durch BGH, NJW 1996, 1284).

  • BGH, 10.01.1996 - IV ZB 21/94

    Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an dem vererbten Anteil an einer BGB

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2005 - 321 T 30/04
    Vielmehr ist mit der mittlerweile herrschenden Literatur, die sich u.a. auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Testamentsvollstreckung am vom einzigen Mitgesellschafter ererbten Geschäftsanteil (BGH, NJW 1996, 1284; für Testamentsvollstreckung und Nacherbschaft BGH, NJW 1986, 2431) stützt, eine Ausnahme vom grundsätzlichen Erfordernis der Gesellschaftermehrheit (K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Auflage 2002, S. 209; Flume, Personengesellschaft 1977, § 7 III; Palandt-Sprau, aaO., § 705 Rn. 1) dann anzuerkennen, wenn die Geschäftsanteil trotz ihres Zusammentreffens in einer Hand einer unterschiedlichen Zuordnung unterliegen, also auch im Fall des Zusammentreffens eines mit einem Nießbrauch belasteten und eines unbelasteten Anteils (MK-Ulmer, BGB, 4. Auflage, § 705 Rn. 63 m.w.N.).

    Diese Rechtslage habe zur Folge, dass die Gesellschaft hier trotz Vereinigung aller Anteile in einer Hand - jedenfalls für das dort zu entscheidende Rechtsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben - als nicht erloschen anzusehen sei (BGH, NJW 1986, 2431; bestätigt durch BGH, NJW 1996, 1284).

  • OLG Düsseldorf, 14.09.1998 - 3 Wx 209/98

    Eintragungfähigkeit des Nießbrauchs am Anteil einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2005 - 321 T 30/04
    Die Kammer folgt nicht der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, ein Fortbestehen des am Geschäftsanteil bestellten Nießbrauchs sei infolge des Erlöschens der Gesellschaft und damit auch des belasteten Anteils im Fall der Vereinigung sämtlicher Geschäftsanteile in einer Hand nicht denkbar (RPfl 1999, 70).
  • OLG Hamm, 02.03.1998 - 8 U 246/96

    Auflösung der Gesellschaft; Tod des Erblassers ; Fortsetzung der Gesellschaft;

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2005 - 321 T 30/04
    Das Oberlandesgericht Hamm erweiterte die Ausnahme vom Erfordernis der Gesellschaftermehrheit auf den Fall des Nachlasskonkurses: zwar bestehe grundsätzlich beim Erwerb aller Anteil einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch einen Gesellschafter die Gesellschaft nicht fort, etwas anderes gelte aber, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Haftungszugriffs von Nachlassgläubigern eines verstorbenen Gesellschafters und zur Abgrenzung vor dem Zugriff der eigenen Gläubiger des Erben geboten sei (ZEV 1999, 234).
  • OLG Schleswig, 02.12.2005 - 2 W 141/05

    GbR: Folgen des Zusammenfallens mehrerer GbR-Gesellschaftsanteile in der Hand

    Eine solche Auslegung dürfte dem erkennbaren Interesse des Beteiligten zu 1. entsprechen, seinen Gesellschaftsanteil nur gemindert um ein Nießbrauchsrecht auf die Beteiligte zu 2. zu übertragen (so auch LG Hamburg, NZG 2005, 926).
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