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   OLG Düsseldorf, 06.10.2006 - I-3 Wx 107/06   

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https://dejure.org/2006,7516
OLG Düsseldorf, 06.10.2006 - I-3 Wx 107/06 (https://dejure.org/2006,7516)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.10.2006 - I-3 Wx 107/06 (https://dejure.org/2006,7516)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Oktober 2006 - I-3 Wx 107/06 (https://dejure.org/2006,7516)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbringung von tierärztlichen Leistungen durch eine GmbH; Zulässigkeit einer Tierklinik in Privatrechtsform; Führung einer Einzelpraxis oder einer Praxis in Gemeinschaft in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts

  • Judicialis

    HeilBerG § 29 Abs. 2 aF; ; HeilBerG § 29 Abs. 2 Satz 3; ; FGG § 20; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; ZPO § 546; ; BO § 25; ; BO § 25 Abs. 2; ; BO § 26; ; GmbHG § 9 c; ; GmbHG § 46

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeilBerG § 29 Abs. 2 Satz 3; GmbHG § 9c § 1
    Eintragungshindernis einer Tierärzte-GmbH wegen Verstoss gegen Berufsrecht, Nichtigkeit der Satzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 7 T 1/06
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2006 - I-3 Wx 107/06

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 93
  • NZG 2007, 190
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 19.10.2005 - 2 W 120/05

    Eintragung der Rechtsformumwandlung einer Klinik des Maßregelvollzugs in das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2006 - 3 Wx 107/06
    Das Registergericht darf eine Gesellschaft mit einer - teilweisen - nichtigen Satzung nicht eintragen (vgl. OLG Schleswig OLGR 2005, 787,mN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2000 - 13 A 2633/98

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Niederlassung eines Arztes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2006 - 3 Wx 107/06
    Die Kammer verkenne nicht, dass die vom Heilberufsgesetz geforderten besonderen Anforderungen einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung darstellten, die nicht nur eine gesetzliche Grundlage - hier das Heilberufsgesetz - erforderten, sondern darüber hinaus nur dann mit Art. 12 GG vereinbar seien, wenn die Eingriffe durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich seien und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt werde (vgl. OVG Münster NVwZ-RR 2002, 188).
  • OLG München, 03.02.2015 - 31 Wx 12/14

    Handelsregistereintragung in Bayern: Unternehmensgesellschaft mit dem

    Dabei braucht wegen derselben Rechtsfolge nicht zwischen Zweck und Gegenstand unterschieden werden (OLG Düsseldorf NZG 2007, 190, 191).
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