Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2422
OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05 (https://dejure.org/2006,2422)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.10.2006 - 20 W 25/05 (https://dejure.org/2006,2422)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 20 W 25/05 (https://dejure.org/2006,2422)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2422) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anschlussbeschwerde im Spruchverfahren: Zur Frage der Zulässigkeit der Anschließung eines Antragstellers an fristgerecht eingereichte Beschwerden anderer Antragsteller bei eigener Versäumung der Beschwerdefrist und seiner formellen Beteiligung am Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde nur im Verhältnis zur Hauptbeschwerde des Verfahrensgegners im Spruchverfahren; Materielle Beteiligung im Spruchverfahren; Verfahrensbeteiligung eines großen Kreises von Anteilsinhabern

  • Judicialis

    SpruchG § 12; ; ZPO § 567 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SpruchG § 6; SpruchG § 12; ZPO § 567 Abs. 3
    Anforderungen an Anschlussbeschwerde im Spruchverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 250
  • NZG 2007, 237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 19 W 4/04

    Grundsätze zur Abfindung von Minderheitsaktionären bei einer sogenannten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05
    Das gilt auch im Spruchverfahren (so ausdrücklich BayObLGZ 2001, 258; OLG Zweibrücken NZG 2004, 382; Vollrath in Widmann, UmwG, Anh. 13: SpruchG § 12 Rn. 14; KK-SpruchG/Wilske § 12 Rn. 25; a.A. OLG Düsseldorf AG 2005, 771 unter Hinweis auf die Möglichkeit, im Spruchverfahren auch Anschlussanträge stellen zu können; gemeint sind wohl die nach altem Spruchverfahrensrecht zulässigen, allerdings auch befristeten Folgeanträge, § 307 Abs. 3 Satz 2 und 4 UmwG, aus denen aber für die Frage der Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde nichts folgt; a.A. wohl auch Fritzsche/Dreier/Verfürth, SpruchG § 12 Rn. 12).

    Da die Entscheidung OLG Düsseldorf AG 2005, 771 im Ergebnis nicht tragend auf die dort abweichend angenommene Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde gestützt war, sind die Voraussetzungen für eine Divergenzvorlage nach § 28 Abs. 2 FGG nicht gegeben.

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84

    Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05
    Im Spruchverfahren als echtem Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist eine Anschlussbeschwerde entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO statthaft (vgl. BayObLG AG 1996, 127; OLG Hamburg NZG 2002, 189; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2006 - 20 W 5/05, in AG 2006, 420 nicht abgedruckt; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2006, I 26 W 5/06 AktE, Juris Rn. 19; KK-SpruchG/Wilske, § 12 Rn. 25 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 71, 314; BGHZ 95, 118).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2006 - 26 W 5/06

    Zur Bewertung von Unternehmen mit der Ertragswertmethode

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05
    Im Spruchverfahren als echtem Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist eine Anschlussbeschwerde entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO statthaft (vgl. BayObLG AG 1996, 127; OLG Hamburg NZG 2002, 189; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2006 - 20 W 5/05, in AG 2006, 420 nicht abgedruckt; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2006, I 26 W 5/06 AktE, Juris Rn. 19; KK-SpruchG/Wilske, § 12 Rn. 25 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 71, 314; BGHZ 95, 118).
  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05
    Im Spruchverfahren als echtem Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist eine Anschlussbeschwerde entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO statthaft (vgl. BayObLG AG 1996, 127; OLG Hamburg NZG 2002, 189; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2006 - 20 W 5/05, in AG 2006, 420 nicht abgedruckt; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2006, I 26 W 5/06 AktE, Juris Rn. 19; KK-SpruchG/Wilske, § 12 Rn. 25 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 71, 314; BGHZ 95, 118).
  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99

    Vorlage an den BGH bei mehreren Verfahrensgegenständen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05
    Das gilt auch im Spruchverfahren (so ausdrücklich BayObLGZ 2001, 258; OLG Zweibrücken NZG 2004, 382; Vollrath in Widmann, UmwG, Anh. 13: SpruchG § 12 Rn. 14; KK-SpruchG/Wilske § 12 Rn. 25; a.A. OLG Düsseldorf AG 2005, 771 unter Hinweis auf die Möglichkeit, im Spruchverfahren auch Anschlussanträge stellen zu können; gemeint sind wohl die nach altem Spruchverfahrensrecht zulässigen, allerdings auch befristeten Folgeanträge, § 307 Abs. 3 Satz 2 und 4 UmwG, aus denen aber für die Frage der Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde nichts folgt; a.A. wohl auch Fritzsche/Dreier/Verfürth, SpruchG § 12 Rn. 12).
  • OLG Zweibrücken, 02.03.2004 - 3 W 167/03

    Aktienrechtliches Spruchstellenverfahren: Erledigung nach Nichtigerklärung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05
    Das gilt auch im Spruchverfahren (so ausdrücklich BayObLGZ 2001, 258; OLG Zweibrücken NZG 2004, 382; Vollrath in Widmann, UmwG, Anh. 13: SpruchG § 12 Rn. 14; KK-SpruchG/Wilske § 12 Rn. 25; a.A. OLG Düsseldorf AG 2005, 771 unter Hinweis auf die Möglichkeit, im Spruchverfahren auch Anschlussanträge stellen zu können; gemeint sind wohl die nach altem Spruchverfahrensrecht zulässigen, allerdings auch befristeten Folgeanträge, § 307 Abs. 3 Satz 2 und 4 UmwG, aus denen aber für die Frage der Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde nichts folgt; a.A. wohl auch Fritzsche/Dreier/Verfürth, SpruchG § 12 Rn. 12).
  • OLG Hamburg, 31.07.2001 - 11 W 29/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05
    Im Spruchverfahren als echtem Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist eine Anschlussbeschwerde entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO statthaft (vgl. BayObLG AG 1996, 127; OLG Hamburg NZG 2002, 189; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2006 - 20 W 5/05, in AG 2006, 420 nicht abgedruckt; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2006, I 26 W 5/06 AktE, Juris Rn. 19; KK-SpruchG/Wilske, § 12 Rn. 25 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 71, 314; BGHZ 95, 118).
  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 20 W 5/05

    Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05
    Im Spruchverfahren als echtem Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist eine Anschlussbeschwerde entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO statthaft (vgl. BayObLG AG 1996, 127; OLG Hamburg NZG 2002, 189; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2006 - 20 W 5/05, in AG 2006, 420 nicht abgedruckt; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2006, I 26 W 5/06 AktE, Juris Rn. 19; KK-SpruchG/Wilske, § 12 Rn. 25 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 71, 314; BGHZ 95, 118).
  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 17/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05
    Im Spruchverfahren als echtem Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist eine Anschlussbeschwerde entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO statthaft (vgl. BayObLG AG 1996, 127; OLG Hamburg NZG 2002, 189; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2006 - 20 W 5/05, in AG 2006, 420 nicht abgedruckt; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2006, I 26 W 5/06 AktE, Juris Rn. 19; KK-SpruchG/Wilske, § 12 Rn. 25 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 71, 314; BGHZ 95, 118).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur

    Da das Spruchverfahren ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt, ist eine Anschlussbeschwerde entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO statthaft (OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250 [juris Rn. 4]).

    Zwar ist auch hier ein Anschlussrechtsmittel nur als Anschließung des Rechtsmittelgegners an ein vom Verfahrensgegner eingelegtes Rechtsmittel möglich, um die Waffengleichheit in Verfahren herzustellen, in denen wegen des Verbots der reformatio in peius sonst keine Korrektur zugunsten des Rechtsmittelgegners möglich wäre (OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250 [juris Rn. 5]).

    Zwar wird der im allgemeinen Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltende Grundsatz, dass jeder materiell Beteiligte auch formell am Verfahren zu beteiligen ist, im Spruchverfahren durch die gesetzlich geregelten Antrags- und Beschwerdevoraussetzungen beschränkt (OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250 [juris Rn. 7 f.]).

    Beteiligte des Beschwerdeverfahren sind daher grundsätzlich nur die Antragsteller, die ihr Beschwerderecht form- und fristgerecht wahrgenommen haben (OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250 [juris Rn. 10]).

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet aber darüber hinaus die formelle Beteiligung derjenigen Antragsteller als Beschwerdegegner, die im Fall einer Beschwerde der Antragsgegnerin Gefahr laufen, dass das ihnen günstige Ergebnis der erstinstanzlichen Entscheidung zu ihrem Nachteil geändert wird (OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250 [juris Rn. 11]).

    Der gemeinsame Vertreter ist ohne Einlegung einer eigenen Beschwerde im Beschwerdeverfahren jedenfalls dann formell beteiligt, wenn die Antragsgegnerin eine sofortige Beschwerde eingelegt hat (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250 [juris Rn. 10]).

  • OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11

    Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer angebotenen Abfindung

    Da das Spruchverfahren ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt, ist eine Anschlussbeschwerde entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO statthaft (OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250 [juris Rn. 4]).

    Zwar ist auch hier ein Anschlussrechtsmittel nur als Anschließung des Rechtsmittelgegners an ein vom Verfahrensgegner eingelegtes Rechtsmittel möglich, um die Waffengleichheit in Verfahren herzustellen, in denen wegen des Verbots der reformatio in peius sonst keine Korrektur zugunsten des Rechtsmittelgegners möglich wäre (OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250 [juris Rn. 5]).

    Der gemeinsame Vertreter ist ohne Einlegung einer eigenen Beschwerde im Beschwerdeverfahren jedenfalls dann formell beteiligt, wenn die Antragsgegnerin eine sofortige Beschwerde eingelegt hat (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250 [juris Rn. 10]).

  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Gleiches galt nach herrschender Auffassung im Anwendungsbereich des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. OLG Stuttgart, NZG 2007, 237, 238; Jansen/Briesemeister, FGG, 3. Aufl., Vorb. §§ 19-30 Rn. 4; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., Vorb. §§ 19-30 Rn. 4), soweit dort ein - gesetzlich nicht geregeltes - Anschlussrechtsmittel überhaupt für zulässig erachtet wurde (vgl. BGHZ 71, 314, 316 ff.; 95, 118, 124 ff.; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 19 Rn. 19 mwN), und wird nunmehr - trotz des im Vergleich zu den ZPO-Vorschriften weiter gefassten Wortlauts - auch für die Anschluss(-rechts-)beschwerde nach §§ 66, 73 FamFG vertreten (vgl. Bassenge/Roth/Gottwald, FamFG/RPflG, 12. Aufl., § 66 FamFG Rn. 1; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 73 Rn. 2; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger, FamFG, 2. Aufl., § 66 Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 5 W 57/09

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des

    Da das Spruchverfahren ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt, ist ein Anschluss entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO an das Rechtsmittel des Gegners statthaft, um die Waffengleichheit in Verfahren herzustellen, in denen wegen des Verbots der reformatio in peius ansonsten keine Korrektur zugunsten des Rechtsmittelgegners möglich wäre (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250, BayObLG DB 2001, 191; Simon/Simon, SpruchG, § 12 Rdn. 21).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 21 W 26/13

    Bemessung der Barabfindung für außenstehende Aktionäre nach § 305 I AktG

    Da das Spruchverfahren ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt, ist ein Anschluss entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO an das Rechtsmittel des Gegners statthaft, um die Waffengleichheit in Verfahren herzustellen, in denen wegen des Verbots der reformatio in peius ansonsten keine Korrektur zugunsten des Rechtsmittelgegners möglich wäre (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250, BayObLG DB 2001, 191; Simon/Simon, SpruchG, § 12 Rdn. 21).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

    Da das Spruchverfahren ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt, ist ein Anschluss entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO an das Rechtsmittel des Gegners statthaft, um die Waffengleichheit in Verfahren herzustellen, in denen wegen des Verbots der reformatio in peius ansonsten keine Korrektur zugunsten des Rechtsmittelgegners möglich wäre (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250, BayObLG DB 2001, 191; Simon/Simon, SpruchG, § 12 Rdn. 21).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2014 - 21 W 15/11

    Angemessenheit der nach § 305 II Nr. 3 AktG für Minderheitsaktionäre zu

    Da das Spruchverfahren ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt, ist ein Anschluss entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO an das Rechtsmittel des Gegners statthaft, um die Waffengleichheit in Verfahren herzustellen, in denen wegen des Verbots der reformatio in peius ansonsten keine Korrektur zugunsten des Rechtsmittelgegners möglich wäre (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250; BayObLG DB 2001, 191; Simon/Simon, SpruchG, 2007, § 12 Rdn. 21).
  • OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des

    Das Spruchverfahren ist ein so genanntes echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, weshalb eine Anschlussbeschwerde entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO auch nach Ablauf der Beschwerdefrist eingelegt werden kann (vgl. OLG Stuttgart NZG 2007, 237 f.; BayObLG AG 1996, 127; OLG Hamburg NZG 2002, 189; OLG Düsseldorf BeckRS 2006, 07149; Wilske in KK-SpruchG, 2005, § 12 Rn. 25 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 71, 314; 95, 118).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 9/06

    Schlossgartenbau-AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und

    Die Beschwerden sind zulässig, ebenso im Hinblick darauf, dass auch die Antragsgegnerin Beschwerde eingelegt hat, die Anschlussbeschwerden (vgl. dazu OLG Stuttgart NZG 2007, 237).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2021 - 20 W 13/19

    Spruchverfahren Squeeze-out VBH Holding

    Wegen des Charakters des Spruchverfahrens als sogenanntes echtes Streitverfahren ist eine unselbstständige Anschlussbeschwerde des Antragsgegners nach Ablauf der Beschwerdefrist gemäß § 17 Abs. 1 SpruchG, § 66 FamFG zulässig (MüKoAktG-Kubis, 5. Aufl. 2020, SpruchG § 12 Rn. 20, beckonline; BeckOGK-Drescher, Stand: 01.02.2021, SpruchG § 12 Rn. 14, beckonline; Steinle/Liebert/Katzenstein in: MünchHdb GesR, Bd. 7, 6. Aufl. 2020, § 34 Rn. 63, beckonline; vgl. zum früheren Recht BGH, Beschl. v. 13.12.2011, II ZB 12/11, Rn. 10, juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.10.2006, 20 W 25/05, Rn. 4 f., juris).

    Voraussetzung einer Anschlussbeschwerde ist eine vom Gegner eingelegte Hauptbeschwerde; eine Anschließung an eine unselbstständige Anschlussbeschwerde ist nicht zulässig (BayObLG, Beschl. v. 11.09.2001, 3Z BR 101/99, AG 2002, 392, Rn. 12, juris; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 02.03.2004, 3 W 167/03, ZIP 2004, 559, Rn. 22, juris; MüKo- AktG-Kubis, a.a.O., SpruchG § 12 Rn. 20; BeckOGK-Drescher, a.a.O., SpruchG § 12 Rn. 14; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.10.2006, 20 W 25/05, a.a.O. Rn. 11; a.A. Keidel-Sternal, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 66 Rn. 7, beckonline; Prütting/Helms-Abramenko, FamFG, a.a.O., § 66 Rn. 12).

    Die nichtbeschwerdeführenden Antragsteller werden ausschließlich durch den gemeinsamen Vertreter am Beschwerdeverfahren beteiligt (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.10.2006, 20 W 25/05, a.a.O. Rn. 9 f.; MüKoAktG-Kubis, a.a.O., SpruchG § 12 Rn. 20).

    Die tatsächliche Entwicklung nach dem Bewertungsstichtag ist angesichts des Stichtagsprinzips für die fundamentalanalytische Ermittlung des Unternehmenswertes grundsätzlich nicht relevant (OLG Stuttgart, Beschl. v. 05.11.2013, 20 W 4/12, Rn. 124, juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.10.2011, 20 W 7/11, Rn. 215, juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 16.02.2007, 20 W 25/05, Rn. 31, juris).

  • OLG Frankfurt, 20.07.2016 - 21 W 21/14

    Anwendung des Ertragswertverfahrens bei Schätzung der Barabfindung gemäß § 305

  • OLG Stuttgart, 19.03.2008 - 20 W 3/06

    Spruchstellenverfahren: Antragsberechtigung bei Veräußerung von Anteilen nach

  • OLG München, 11.03.2020 - 31 Wx 341/17

    Barabfindung für Aktionäre nach Abschluss eines Beherrschungs- und

  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05

    Spruchverfahren nach einem Formwechsel einer Aktiengesellschaft in eine

  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 5 W 32/09

    Abfindung außenstehender Aktionäre beim Squeeze-Out: Bemessung der Abfindung über

  • OLG Stuttgart, 24.07.2013 - 20 W 2/12

    Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums

  • OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 6/09

    Spruchverfahren: Rechtsschutzbedürfnis eines außenstehenden Aktionärs bei

  • OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 20 W 13/08

    Übernahmerechtliches Squeeze-Out: (Un-)Widerleglichkeit der Vermutung der

  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 6/08

    Spruchverfahren: Ermittlung einer angemessenen Barabfindung und eines

  • OLG München, 03.12.2020 - 31 Wx 330/16

    Spruchverfahren - Anschließung an unselbständige Anschlussbeschwerde - Ermittlung

  • OLG Frankfurt, 02.05.2011 - 21 W 3/11

    Zur Angemessenheit einer Abfindung für Minderheitsaktionäre nach der

  • OLG Stuttgart, 21.08.2018 - 20 W 1/13

    Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 10/06

    Spruchstellenverfahren außenstehender Aktionäre: Berechnung von Abfindung und

  • OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09

    Zur Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre beim Squeeze-out

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 11/06

    Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

  • OLG Stuttgart, 20.08.2018 - 20 W 1/13

    Angemessene Abfindung wegen des Abschlusses eines Beherrschungs- und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht