Rechtsprechung
   OLG München, 10.05.2007 - 31 Wx 119/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2498
OLG München, 10.05.2007 - 31 Wx 119/06 (https://dejure.org/2007,2498)
OLG München, Entscheidung vom 10.05.2007 - 31 Wx 119/06 (https://dejure.org/2007,2498)
OLG München, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 31 Wx 119/06 (https://dejure.org/2007,2498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 327a
    Änderung des Abfindungsangebotes für Minderheitsgesellschafter bei Squeeze-out im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens

  • Judicialis

    AktG § 327a; ; AktG § 327b; ; AktG § 327f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 327a § 327b § 327f
    Erhöhung der Barabfindung durch Hauptaktionär als Gegenstand des Spruchverfahrens zur Angemessenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Festsetzung einer höheren Barabfindung nach der Übertragung von Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär; Berücksichtigung der Verhältnisse der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung; Zulässigkeit der Anwendung der ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 327b, 327a; SpruchG §§ 2, 8; ZPO § 287 Abs. 2
    Prüfung der Angemessenheit eines im Vergleich zur Beendigung von Anfechtungsklagen erhöhten Barabfindungsangebots in Spruchverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2221
  • BB 2007, 1582
  • NZG 2007, 635
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des

    Auszug aus OLG München, 10.05.2007 - 31 Wx 119/06
    Die Feststellung der maßgeblichen Unternehmenswerte bedarf nicht stets einer völligen und eigenständigen Neubewertung oder der zwingenden Hinzuziehung eines Sachverständigen (OLG Stuttgart AG 2007, 128/129; BayObLG AG 2003, 569).

    Die Prüfungsberichte und die Anhörung des gerichtlich bestellten Prüfers (vgl. § 8 Abs. 2 SpruchG) haben in Spruchverfahren nach neuer Rechtslage erhöhten Beweiswert erhalten (vgl. OLG Stuttgart AG 2007, 128/129; KK-SpruchG/Riegger Einl. Rn. 50).

    Die Bestimmung der Angemessenheit der Barabfindung ist hingegen Rechtsfrage und kann nicht Gegenstand sachverständiger Begutachtung sein (OLG Stuttgart AG 2007, 128/129).

    Der Prozentsatz von 35 % ist von der Rechtsprechung zwischenzeitlich anerkannt worden, um zu einer angemessenen Abfindung zu gelangen (vgl. OLG Stuttgart AG 2007, 128/134; OLG München ZIP 2006, 1722/1725; Reuter AG 2007, 1/8).

  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 6/06

    Vorlage zum BGH: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Börsenwertes von

    Auszug aus OLG München, 10.05.2007 - 31 Wx 119/06
    Der Ansatz eines Risikozuschlags zur Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes ist nicht unumstritten, aber weitgehend anerkannt (OLG Stuttgart ZIP 2007, 530/533; OLG München ZIP 2007, 375/378; BayObLG AG 2006, 41/43).

    Ein schematisierter Wert, welcher auf alle Fälle anzuwenden ist, würde dem Einzelfall nicht zureichend gerecht (zum Risikozuschlag im Einzelnen: vgl. OLG Stuttgart ZIP 2007, 530/535).

    Die für Unternehmensbewertungen gemeinhin angenommene pauschalierte Steuerbelastung von 35 % begegnet keinen grundlegenden methodischen Einwänden (OLG Stuttgart ZIP 2007, 530/536; OLG München ZIP 2006, 1722/1725; OLG Düsseldorf Beschluss vom 31.3.2006 - I-26 W 5/06; Reuter AG 2007, 1/8).

  • BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00

    Richterliches Schätzungsermessen bei Bestimmung angemessener Aktionärsabfindung -

    Auszug aus OLG München, 10.05.2007 - 31 Wx 119/06
    Nachdem auch das gutachtliche Ergebnis letztlich nur eine Schätzung des Unternehmenswerts darstellt, müssen es die Verfahrensbeteiligten hinnehmen, dass eine Bandbreite von unterschiedlichen Werten als angemessene Abfindung existiert (vgl. BayObLG AG 2006, 41/43; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714) und das erkennende Gericht unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände (vgl. BGH NJW-RR 2002, 166/167; Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 287 Rn. 10) hieraus einen Wert festsetzt.

    Der Ansatz eines Risikozuschlags zur Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes ist nicht unumstritten, aber weitgehend anerkannt (OLG Stuttgart ZIP 2007, 530/533; OLG München ZIP 2007, 375/378; BayObLG AG 2006, 41/43).

    Der Senat hält es für die Ermittlung einer brauchbaren Schätzgrundlage zur Bestimmung einer angemessenen Barabfindung für sachgerecht, dass Abweichungen von einem Wert von 2 % einer besonderen Begründung bedürfen (OLG München ZIP 2007, 375/378; BayObLG AG 2006, 41/44).

  • OLG München, 30.11.2006 - 31 Wx 59/06

    Anwendung von Bewertungsgrundsätzen für Zeiträume vor deren Inkrafttreten -

    Auszug aus OLG München, 10.05.2007 - 31 Wx 119/06
    Der Senat hält unter Berücksichtigung des Erfordernisses der Laufzeitäquivalenz die Bemessung des Basiszinssatzes unter Verwendung der Nelson-Siegel-Svensson Funktion für eine geeignete Methode (Senatsbeschluss vom 30.11.2006 - 31 Wx 059/06, OLG München ZIP 2006, 1722/1725).

    Der Senat wendet diese Methode derzeit nicht an, weil die Überlegenheit dieser Methode in Rechtsprechung und Schrifttum noch nicht festgestellt ist (Reuter AG 2007, 1/5; Senatsbeschluss vom 30.11.2006 - 31 Wx 059/06).

    Der angesetzte Wert hält sich im Übrigen im Rahmen dessen, was in der Rechtsprechung als geeignet für die Ermittlung einer angemessenen Abfindung angesehen worden ist (vgl. BayObLG 2002, 36/37; Senatsbeschluss vom 19.10.2006, 31 Wx 092/05 und vom 30.11.2006, 31 Wx 059/06).

  • OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 W 34/93

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswerts im Wege des

    Auszug aus OLG München, 10.05.2007 - 31 Wx 119/06
    Deshalb kommt dem Gericht die Aufgabe zu, unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden den Unternehmenswert, der Grundlage für die Abfindung ist, im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (BGH ZIP 2001, 734/736; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714).

    Nachdem auch das gutachtliche Ergebnis letztlich nur eine Schätzung des Unternehmenswerts darstellt, müssen es die Verfahrensbeteiligten hinnehmen, dass eine Bandbreite von unterschiedlichen Werten als angemessene Abfindung existiert (vgl. BayObLG AG 2006, 41/43; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714) und das erkennende Gericht unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände (vgl. BGH NJW-RR 2002, 166/167; Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 287 Rn. 10) hieraus einen Wert festsetzt.

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus OLG München, 10.05.2007 - 31 Wx 119/06
    Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (BVerfGE 14, 263/284; 100, 289/304 f.; BayObLG AG 1996, 127; Hüffer AktG 7. Aufl. § 327b Rn. 4).

    Ein auf der Grundlage eines so ermittelten Unternehmenswerts errechneter angemessener Abfindungsbetrag bedarf gegebenenfalls einer Korrektur anhand des Börsenkurses (vgl. BVerfGE 100, 289/307).

  • OLG München, 26.10.2006 - 31 Wx 12/06

    Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach Ertragswert des Unternehmens bei

    Auszug aus OLG München, 10.05.2007 - 31 Wx 119/06
    Der Ansatz eines Risikozuschlags zur Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes ist nicht unumstritten, aber weitgehend anerkannt (OLG Stuttgart ZIP 2007, 530/533; OLG München ZIP 2007, 375/378; BayObLG AG 2006, 41/43).

    Der Senat hält es für die Ermittlung einer brauchbaren Schätzgrundlage zur Bestimmung einer angemessenen Barabfindung für sachgerecht, dass Abweichungen von einem Wert von 2 % einer besonderen Begründung bedürfen (OLG München ZIP 2007, 375/378; BayObLG AG 2006, 41/44).

  • BGH, 06.11.1995 - II ZR 181/94

    Heilung formnichtiger Gesellschafterbeschlüsse durch Eintragung im

    Auszug aus OLG München, 10.05.2007 - 31 Wx 119/06
    Die Bestimmung der angemessenen Barabfindung und die dazu erforderliche Unternehmensbewertung sind zunächst rechtliche Aufgaben (vgl. BayObLG AG 1996, 176/178; KK-SpruchG/Riegger Anh. zu § 11 Rn. 1).

    Die Aufgabe der Gerichte besteht aber nicht nur darin, die von den betriebswirtschaftlichen Prüfern ermittelten Unternehmenswerte allein auf Plausibilität zu prüfen und zu übernehmen; vielmehr haben die Gerichte die Aufgabe, bei der Entscheidungsfindung die maßgebenden rechtlichen Faktoren der gesetzlichen Abfindungsregelung festzustellen und anhand dieser Kriterien den zutreffenden Unternehmenswert für ein bestimmtes Abfindungsverlangen zu ermitteln (BayObLG AG 1996, 176/178; KK-SpruchG/Riegger Anh. zu § 11 Rn. 1).

  • OLG Düsseldorf, 31.03.2006 - 26 W 5/06

    Zur Bewertung von Unternehmen mit der Ertragswertmethode

    Auszug aus OLG München, 10.05.2007 - 31 Wx 119/06
    Die für Unternehmensbewertungen gemeinhin angenommene pauschalierte Steuerbelastung von 35 % begegnet keinen grundlegenden methodischen Einwänden (OLG Stuttgart ZIP 2007, 530/536; OLG München ZIP 2006, 1722/1725; OLG Düsseldorf Beschluss vom 31.3.2006 - I-26 W 5/06; Reuter AG 2007, 1/8).
  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus OLG München, 10.05.2007 - 31 Wx 119/06
    Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (BVerfGE 14, 263/284; 100, 289/304 f.; BayObLG AG 1996, 127; Hüffer AktG 7. Aufl. § 327b Rn. 4).
  • OLG München, 19.10.2006 - 31 Wx 92/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Spruchverfahren - Berechnung des

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 17/90
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 116/00

    Beschwerdebefugnis im Spruchverfahren - gemeinsamer Vertreter außenstehender

  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

  • BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00

    Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer

  • BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01

    Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn

  • BayObLG, 29.09.1998 - 3Z BR 159/94

    Bemessung der Barabfindung auf Grundlage des Börsenkurses der Aktie

  • BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09

    Stollwerck

    Zwar kann ein nachträgliches, höheres und allen außenstehenden Aktionären oder Minderheitsaktionären im Wege eines Vertrags zugunsten Dritter unterbreitetes Angebot im Spruchverfahren - unter Zurückweisung der Anträge - als angemessene Abfindung berücksichtigt werden, wenn keine höhere angemessene Abfindung ermittelt wird (vgl. OLG München, NZG 2007, 635).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 21 W 37/12

    Gerichtliche Schätzung des Unternehmenswertes nach § 287 ZPO Abs. 2 ZPO analog

    Erhöht nämlich der Hauptaktionär im Rahmen eines Vergleichs zur Beendigung eines Anfechtungsverfahrens das Angebot auf Abfindung, so ist dieses in einem nachfolgenden Spruchverfahren Gegenstand der Angemessenheitsprüfung (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 21 W 36/12, Juris Rn 21; Beschluss vom 20. Februar 2012 - 21 W 17/11, Juris Rn 28; OLG München, NZG 2007, 635 [OLG München 10.05.2007 - 31 Wx 119/06] ).

    Anders ist dies nur dann zu beurteilen, wenn die vereinbarte Abfindungserhöhung nicht bedingungsfrei gewährt wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 - II ZB 18/09 -, Juris Rn 32; OLG München, NZG 2007, 635 [OLG München 10.05.2007 - 31 Wx 119/06] ).

  • OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des

    Die sich daraus ergebenden Bewertungsunterschiede sind immens und werden zum Anlass genommen, dem Ertragswertverfahren eine "Scheinrationalität" zu attestieren (vgl. dazu etwa Luttermann EWiR 2007, 613 f.; ders. NZG 2007, 611 ff.; ähnlich Lutter/Bezzenberger AG 2000, 433, 436; Stilz ZGR 2001, 875, 883 ff.; Gude, a.a.O., S. 212 ff.; Komp, Zweifelsfragen des aktienrechtlichen Abfindungsanspruchs, 2002, S. 381; Emmerich in Emmerich/Habersack, a.a.O., § 305 Rn . 41 m.w.N.; Hüffer ZHR 172 (2008) 572, 582).
  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 121/06

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Barabfindung bei Ausschluss von

    Hier liegen auch wesentliche Unterschiede zu dem ebenfalls im Bereich Online-Brokerage, aber zugleich auch im Bereich klassischer Bankgeschäfte tätigen Unternehmen, dessen Bewertung Gegenstand der Entscheidung des Senats vom 10.5.2007 war (31 Wx 119/06).
  • LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 57/06

    Spruchverfahren: Anspruch auf bare Zuzahlung aufgrund der Unangemessenheit eines

    Einzelne Gerichte haben daher einen pauschalen Zuschlag (vgl. BayObLG NZG 2006, 156, 159; OLG München AG 2007, 411; AG 2008, 37; LG Dortmund AG 2007, 792) für angemessen erachtet, während die Kammer - jedenfalls in Fällen der Ermittlung der Abfindung beim Ausschluss von Minderheitsaktionären nach § 327a AktG - hier den Risikozuschlag mit einer Modifizierung des sog. dividend discount models - zu erfassen versucht hat (vgl. z.B. Kammerbeschlüsse vom 13.11.2007 -3-05 O 174/04 - a.a.O.; v. 13.6.2006- 3-05 O 110/04 - NZG 2006, 868-).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 21 W 36/12

    Squeeze-out: Höhe der Barabfindung für Minderheitsaktionäre

    Erhöht nämlich der Hauptaktionär im Rahmen eines Vergleichs zur Beendigung eines Anfechtungsverfahrens das Angebot auf Abfindung, so ist dieses in einem nachfolgenden Spruchverfahren Gegenstand der Angemessenheitsprüfung (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 21 W 17/11, Juris Rn 28; OLG München, NZG 2007, 635).

    Anders ist dies nur dann zu beurteilen, wenn die vereinbarte Abfindungserhöhung nicht bedingungsfrei gewährt wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 - II ZB 18/09 -, Juris Rn 32; OLG München, NZG 2007, 635).

  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 7/08

    Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer Barabfindung und einer

    Dies kann auch nach der Bekanntmachung über die Höhe der Barabfindung bis zur Beschlussfassung der Hauptversammlung(Emmerich/Habersack in Emmerich/Habersack 6. Aufl. § 327b AktG Rn. 3; Grunewald in MünchKomm., AktG. 3. Aufl. § 327b Rn. 7.) und auch später etwa durch eine vergleichsweise Erledigung von Beschlussmängelklagen, die sich gegen den Squeeze-Out-Beschluss der Hauptversammlung richten, geschehen.(OLG München, NZG 2007, 635 [juris Rn. 15].) Erforderlich ist lediglich, dass eine nicht an Bedingungen geknüpfte(Dazu OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.05.2011- 21 W 3/11 [juris Rn. 23]; Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.09.2010 - 5 W 40/09.) Abfindungserhöhung in Rede steht, die allen außenstehenden Aktionären zugutekommt.(BGH, NZG 2010, 939 [juris Rn. 32] - Stollwerck; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.09.2009 - 26 W 13/06 [juris Rn. 42].) Diese Voraussetzung ist hier erfüllt.

    Der notwendigen Eigenkapitalzuführung wurde durch eine Thesaurierung beim nachhaltigen Ergebnis Rechnung getragen.(Vgl. auch OLG München, NZG 2007, 635 [juris Rn. 18].) Gegen die - generell korrekte - Vorgehensweise ist auch in ihrer konkreten Anwendung nichts einzuwenden, wie auch die Vertragsprüferin in ihrem Gutachten (Prüfungsbericht S. 20) und bei ihrer Anhörung überzeugend ausgeführt hat (Bl. 522, 527 d.A.).

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2016 - 26 W 2/15

    Stichtagsprinzip: Berücksichtigung zukünftiger Erträge gemäß den Verhältnissen am

    Der Schutz der außenstehenden Aktionäre gebietet es daher grundsätzlich nicht, im Spruchverfahren neben dem sachverständigen Prüfer einen weiteren gerichtlichen Sachverständigen hinzuzuziehen (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss v. 24.09.2015 - I-26 W 13/15 (AktE) - Rn. 30, ZIP 2015, 2323 ff.; ebenso bereits OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, Beschluss v. 14.04.2000 - 19 W 6/98 - Rn. 30; OLG Stuttgart, Beschlüsse v. 26.10.2006 - 20 W 14/05 - Rn. 24 ff.; 14.09.2011 - 20 W 4/10 - Rn. 51 ff.; 17.10.2011 - 20 W 7/11 - Rn. 206 ff.; 05.06.2013 - 20 W 6/10 - Rn. 133; OLG München, Beschlüsse v. 19.10.2006 - 31 Wx 92/05 - Rn. 14 f.; 10.05.2007 - 31 Wx 119/06 - Rn. 13; 18.02.2014 - 31 Wx 211/13 - Rn. 10, jeweils juris).
  • LG Köln, 12.07.2019 - 82 O 135/07

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AXA Konzern AG: Barabfindung auf EUR

    Unter diesen Voraussetzungen entspricht es der Rechtsprechung, die im Vergleichswege vor der Durchführung des Spruchverfahrens heraufgesetzte Barabfindung bei der Angemessenheitsprüfung zu berücksichtigen (OLG München, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 31 Wx 119/06 -, Rn. 15, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 25.11.2014 - 5 O 43/13

    Unter besonderen Umständen kann sich die Schätzung des Gerichts im

    Einzelne Gerichte haben daher einen pauschalen Zuschlag (vgl. BayObLG NZG 2006, 156, 159; OLG München AG 2007, 411; AG 2008, 37; LG Dortmund AG 2007, 792) für angemessen erachtet, während die Kammer - jedenfalls in Fällen der Ermittlung der Abfindung beim Ausschluss von Minderheitsaktionären nach § 327a AktG - hier den Risikozuschlag mit einer Modifizierung des sog. dividend discount models - zu erfassen versucht hat (vgl. z.B. Kammerbeschlüsse vom 13.11.2007 -3-05 O 174/04 - a.a.O.; v. 13.6.2006- 3-05 O 110/04 - NZG 2006, 868-).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2015 - 26 W 2/13

    Berechnung der Barabfindung bei einem einem Beherrschungs- und

  • BGH, 31.01.2017 - II ZR 285/15

    Ausschluss von Minderheitsaktionären: Verbriefung des vollen

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 26 W 22/14

    Wahrung der Frist zur Einleitung eines Spruchverfahrens

  • OLG München, 26.07.2007 - 31 Wx 99/06

    Angemessenheit der Abfindung ist Rechtfrage und unterliegt der vollen

  • OLG Frankfurt, 02.05.2011 - 21 W 3/11

    Zur Angemessenheit einer Abfindung für Minderheitsaktionäre nach der

  • OLG München, 02.04.2008 - 31 Wx 85/06

    Aktienrechtliches Spruchverfahren zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung

  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 4/10

    Formwechsel einer GmbH in eine AG: Ermittlung der Barabfindung

  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2012 - 5 O 102/05

    Squeeze-out Höchst AG

  • OLG München, 31.03.2008 - 31 Wx 88/06

    Aktienrechtliches Spruchverfahren zur angemessenen Barabfindung außenstehender

  • LG München I, 30.12.2009 - 5 HKO 15746/02

    Spruchverfahren nach Squeeze-out: Angemessenheitsprüfung für eine Barabfindung

  • LG Dortmund, 13.07.2011 - 20 O 14/06

    Angemessenheit einer Barabfindung gem. §§ 327 a, 327 f AktG; Festlegung der Höhe

  • LG München I, 31.10.2014 - 5 HKO 16022/07

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Creaton AG

  • OLG Brandenburg, 26.08.2022 - 7 W 82/18

    Gewährung einer Barabfindung nach Übertragung der Aktien von

  • LG Frankfurt/Main, 14.02.2012 - 5 O 104/10

    Squeeze-out Didier-Werke AG

  • OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 5 W 40/09

    Squeeze-out: Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die

  • LG Nürnberg-Fürth, 30.01.2014 - 1 HKO 383/11

    Squeeze-out Geneart AG

  • LG Dortmund, 17.02.2010 - 20 O 20/05

    Gerichtliche Festsetzung einer Barabfindung gem. §§ 327a ff. AktG auf 37,14 EUR

  • LG München I, 30.03.2012 - 5 HKO 11296/06

    Squeeze-out Regentalbahn AG

  • OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 20 W 403/04

    Squeeze-out AGAB AG für Anlagen und Beteiligungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht