Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08   

Volltextveröffentlichungen (11)

mehr
  • bundesgerichtshof.de
  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    ZPO § 286, § 563 Abs. 1 Satz 2

  • streifler.de

    Anlegerrecht: BGH: Zur Anlagevermittlerhaftung beim Windpark

  • streifler.de

    Zur Anlagevermittlerhaftung beim Windpark

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines auf den Vertrieb von Beteiligungen an Windkraftanlagen spezialisierten Anlagevermittlers zur Überprüfung eines Emissionsprospekts auf Plausibilität; Umfang der Informationspflicht eines Kapitalanlagevermittlers im Zusammenhang mit einem Anlageberatungs- oder Anlagevermittlungsvertrag; Anforderungen an einen substantiierten Beweisantrag zur Vernehmung eines Zeugen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vermittlerhaftung beim Windpark

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anlagevermittler können hinsichtlich der Plausibilitätsprüfung von Emissionsprospekten zu weiteren Ermittlungen verpflichtet sein

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  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Anlagevermittler können hinsichtlich der Plausibilitätsprüfung von Emissionsprospekten zu weiteren Ermittlungen verpflichtet sein

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 675 Abs. 2
    Zur Pflicht eines auf den Vertrieb von Beteiligungen an Windkraftanlagen spezialisierten Anlagevermittlers, den Emissionsprospekt auf Plausibilität zu überprüfen

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Anlagevermittler muss den Emissionsprospekt auf Plausibilität prüfen

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de , S. 19 (Entscheidungsbesprechung)

    Prospektprüfungspflicht des Anlagevermittlers

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2009, 562
  • VersR 2010, 112
  • WM 2009, 739
  • BB 2009, 1098
  • NZG 2009, 471



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Wird zitiert von ... (65)  

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09  

    Immobilienanlagen - Grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers

    Sofern der Prospekt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und er dem Anleger rechtzeitig vor Vertragsschluss überlassen worden ist, kann die Aushändigung eines Prospekts im Einzelfall ausreichen, um den Beratungs- und Auskunftspflichten Genüge zu tun (s. etwa Senat, Versäumnisurteil vom 18. Januar 2007 - III ZR 44/06 - NJW-RR 2007, 621, 622 Rn. 17 sowie Urteile vom 12. Juli 2007 - III ZR 145/06 - NJW-RR 2007, 1692 Rn. 9; vom 19. Juni 2008 aaO Rn. 7; vom 5. März 2009 - III ZR 302/07 - NJW-RR 2009, 687, 688 Rn. 17; vom 5. März 2009 - III ZR 17/08 - WM 2009, 739, 740 Rn. 12 und vom 19. November 2009 aaO S. 120 Rn. 24 m.w.N.; s. auch BGH, Urteil vom 21. März 2005 - II ZR 310/03 - NJW 2005, 1784, 1787 f).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08  

    Immobilienanlagen - Optimistische Prognose als Anlageempfehlung

    Die Prüfung auf Schlüssigkeit und innere Plausibilität kann im Rahmen eines Anlagevermittlungsvertrages ausreichend sein, wenn ein Anlageprodukt ohne Beratung vertrieben wird (Senat, BGHZ 178, 149, Tz. 11; BGH, Urteil vom 5. März 2009 - III ZR 17/08, WM 2009, 739, Tz. 11, jeweils m.w.N.).

    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat, haftet eine Bank, die die gebotene Prüfung eines von ihr verwendeten Fondsprospekts unterlässt, jedoch gleichwohl den Eindruck erweckt, die Anlage mit positivem Ergebnis geprüft zu haben, nach dem Schutzzweck der verletzten Prüfungs- und Offenbarungspflicht nur dann, wenn der Emissionsprospekt der geschuldeten Prüfung in einem für die Anlageentscheidung wesentlichen Punkt nicht standgehalten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2009 - III ZR 17/08, WM 2009, 739, Tz. 13).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08  

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Die Prüfung auf Schlüssigkeit und innere Plausibilität kann im Rahmen eines Anlagevermittlungsvertrages ausreichend sein, wenn ein Anlageprodukt ohne Beratung vertrieben wird (Senat, BGHZ 178, 149, Tz. 11; BGH, Urteil vom 5. März 2009 - III ZR 17/08, WM 2009, 739, Tz. 11, jeweils m.w.N.).

    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat, haftet eine Bank, die die gebotene Prüfung eines von ihr verwendeten Fondsprospekts unterlässt, jedoch gleichwohl den Eindruck erweckt, die Anlage mit positivem Ergebnis geprüft zu haben, nach dem Schutzzweck der verletzten Prüfungs- und Offenbarungspflicht nur dann, wenn der Emissionsprospekt der geschuldeten Prüfung in einem für die Anlageentscheidung wesentlichen Punkt nicht standgehalten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2009 - III ZR 17/08, WM 2009, 739, Tz. 13).

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