Rechtsprechung
   KG, 30.04.2009 - 2 W 119/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2638
KG, 30.04.2009 - 2 W 119/08 (https://dejure.org/2009,2638)
KG, Entscheidung vom 30.04.2009 - 2 W 119/08 (https://dejure.org/2009,2638)
KG, Entscheidung vom 30. April 2009 - 2 W 119/08 (https://dejure.org/2009,2638)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines Abfindungsangebots bei Wechsel der Notierung vom amtlichen Markt in den Open Market der Frankfurter Werpapierbörse

  • Betriebs-Berater

    "Downgrading" erfordert kein Abfindungsangebot an die Aktionäre

  • Betriebs-Berater

    Wechsel vom amtlichen Markt in den Freiverkehr

  • Judicialis

    BörsG § 57 Abs. 2; ; WpHG § 14; ; WpHG § 20a; ; SpruchG § 17 Abs. 1; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit eines Abfindungsangebots bei Wechsel der Notierung vom amtlichen Markt in den Open Market der Frankfurter Werpapierbörse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BörsG § 48; SpruchG § 1
    Kein abfindungspflichtiges Delisting bei Wechsel vom amtlichen Markt in den Entry Standard der FWB

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wechsel vom amtlichen Markt in den Freiverkehr

  • streifler.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Gesellschaftsrecht: Der Wechsel vom amtlichen Markt in den Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse stellt kein Delisting dar

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1116
  • WM 2009, 1504
  • BB 2009, 1369
  • BB 2009, 1496
  • NZG 2009, 752
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 21.05.2008 - 31 Wx 62/07

    Statthaftigkeit des Spruchverfahrens: Wechsel vom regulierten Markt in das

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 2 W 119/08
    Der Senat schließt sich insoweit den eingehenden und überzeugenden Erwägungen des OLG München (ZIP 2008, 1137, 1138 ff. mit zust. Anm. Goslar, EWiR 2008, 461, 462) zum Wechsel vom amtlichen Markt in das Segment M:access der Börse München an.

    Die Preise sind Börsenpreise im Sinne von § 57 Abs. 2 BörsG, wie auch im sonstigen Freiverkehr (OLG München ZIP 2008, 1137, 1138; Schwichtenberg, AG 2005, 911.914).

    Die Transparenzvorschriften des Entry Standard sehen demnach vor, dass dem Markt in einem Umfang Informationen zur Verfügung gestellt werden, der dem des regulierten Marktes angenähert ist (Sudmeyer, JurisPR-HaGesR 2/2008 Anm. 1; zum vergleichbaren Segment M:access so auch OLG München ZIP 2008, 1137, 1138 ff.; Schwichtenberg, AG 2005, 911, 914 ff.).

    cc) Der Umstand, dass der Freiverkehr einschließlich des Entry Standard der Frankfurter Börse privatrechtlich organisiert ist, während die Aktien der Antragsgegnerin zu 2 zuvor im staatlich regulierten Markt gehandelt wurden, führt nicht zu einer Verminderung der Verkehrsfähigkeit (vgl. OLG München ZIP 2008, 1137, 1139; Schwichtenberg, AG 2005, 911, 916).

    Überdies könnte es auf eine etwaige negative Kursentwicklung nach dem Segmentswechsel schon deshalb nicht ankommen, weil das Erfordernis eines Abfindungsangebots nicht von nachträglichen Umständen abhängen kann (Goslar, EWiR 2008, 461, 462; insoweit abweichend offenbar OLG München ZIP 2008, 1137, 1139).

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 2 W 119/08
    Dabei hat er unter Bezugnahme auf die sog. Macrotron|OG-Entscheidung des BGH (BGHZ 153, 47 = NJW 2003, 1032) die Ansicht vertreten, ihm stehe aufgrund des Delisting eine angemessene Barabfindung zu.

    b) Nach der Macrotron|OG-Entscheidung des BGH (BGHZ 153, 47 = NJW 2003, 1032), der sich der erkennende Senat bereits in einer früheren Entscheidung im Ergebnis angeschlossen hat (ZIP 2007, 2352, 2353), beeinträchtigt das reguläre Delisting wegen der damit verbundenen Beeinträchtigung der Verkehrsfähigkeit der Aktien das Aktieneigentum.

  • BGH, 25.06.2008 - II ZB 39/07

    Spruchverfahren - Allein die Stellung als Aktionär ist fristgerecht darzulegen

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 2 W 119/08
    Bei dieser Sachlage ist der Antrag des Antragstellers - der seine Aktionärsstellung durch Vorlage der Bankbestätigung vom 8.1.2009 rechtzeitig nachgewiesen hat (vgl. BGH NZG 2008, 658, 659) - nicht als offensichtlich unzulässig oder rechtsmissbräuchlich anzusehen.
  • LG München I, 27.11.2003 - 5 HKO 5774/03

    Statthaftigkeit des Spruchverfahrens

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 2 W 119/08
    Ungeklärt ist auch die Frage, ob das Spruchverfahren bei fehlendem Abfindungsangebot statthaft ist (bejahend LG München NZG 2004, 193 ff.; verneinend die h.M. im Schrifttum, etwa Wasmann, in: Kölner Komm. zum SpruchG, § 1 Rn. 31 ff.).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 87/04

    Auswirkungen eines Delistings auf den Fortgang eines aktienrechtlichen

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 2 W 119/08
    a) Eine Erledigung in der Hauptsache tritt in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis weggefallen ist, das eine Änderung der Sach- und Rechtslage bewirkt, so dass eine Weiterführung des Verfahrens sinnlos würde, da keine Sachentscheidung mehr ergehen kann (vgl. allg. BGH NJW 1982, 2505, 2506; speziell für das Spruchverfahren BayObLG ZIP 2004, 1952 f.; OLG Zweibrücken NZG 2007, 908, 909).
  • OLG Zweibrücken, 02.03.2004 - 3 W 167/03

    Aktienrechtliches Spruchstellenverfahren: Erledigung nach Nichtigerklärung des

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 2 W 119/08
    Im Spruchverfahren ist die Erledigung der Hauptsache gemäß § 17 Abs. 1 SpruchG in Verbindung mit § 12 FGG von Amts wegen zu berücksichtigen, ohne dass es auf die Anträge der Beteiligten ankommt (OLG Zweibrücken NZG 2004, 382; 2007, 908, 909; Puszkajler, in: Kölner Komm. zum SpruchG, 2005, § 11 Rn. 43; Emmerich, in: Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 5. Aufl. 2008, § 11 SpruchG Rn. 11; a.A. Wittgens, Das Spruchverfahrensgesetz, 2005, S. 272).
  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 2 W 119/08
    a) Eine Erledigung in der Hauptsache tritt in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis weggefallen ist, das eine Änderung der Sach- und Rechtslage bewirkt, so dass eine Weiterführung des Verfahrens sinnlos würde, da keine Sachentscheidung mehr ergehen kann (vgl. allg. BGH NJW 1982, 2505, 2506; speziell für das Spruchverfahren BayObLG ZIP 2004, 1952 f.; OLG Zweibrücken NZG 2007, 908, 909).
  • OLG Zweibrücken, 23.08.2007 - 3 W 147/07

    Spruchverfahren: Erledigung in der Hauptsache im Beschwerdeverfahren bei erneuter

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 2 W 119/08
    a) Eine Erledigung in der Hauptsache tritt in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis weggefallen ist, das eine Änderung der Sach- und Rechtslage bewirkt, so dass eine Weiterführung des Verfahrens sinnlos würde, da keine Sachentscheidung mehr ergehen kann (vgl. allg. BGH NJW 1982, 2505, 2506; speziell für das Spruchverfahren BayObLG ZIP 2004, 1952 f.; OLG Zweibrücken NZG 2007, 908, 909).
  • KG, 31.10.2007 - 2 W 14/06

    Spruchverfahren: analoge Anwendung des Spruchgesetzes auf das Delisting;

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 2 W 119/08
    b) Nach der Macrotron|OG-Entscheidung des BGH (BGHZ 153, 47 = NJW 2003, 1032), der sich der erkennende Senat bereits in einer früheren Entscheidung im Ergebnis angeschlossen hat (ZIP 2007, 2352, 2353), beeinträchtigt das reguläre Delisting wegen der damit verbundenen Beeinträchtigung der Verkehrsfähigkeit der Aktien das Aktieneigentum.
  • OLG Frankfurt, 20.12.2011 - 21 W 8/11

    Pflichtangebot an die Minderheitsaktionäre im Fall des Widerrufs der

    Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts München und des Kammergerichts (OLG München, AG 2008, 674 und KG ZIP 2009, 1116), wonach ein Spruchverfahren im Fall des Delisting nicht zulässig sei, sofern die Aktie im Anschluss noch im Freiverkehrssegment M:Access der Börse München oder im Entry Standard der Frankfurter Börse gehandelt würden, seien nicht einschlägig, da vorliegend die Aktien der Antragsgegnerin nur noch im unreglementierten Freiverkehr gehandelt würden.

    Insoweit ist - wie sich aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, auf die insoweit Bezug genommen wird (Bl. 843 f.), ergibt - die Situation eine anders als beim Wechsel in ein gesonderten Regeln unterliegendes Börsensegment wie dem Entry Standard des Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse oder dem M:Access der Münchener Börse (vgl. dazu KG, NZG 2009, 752 respektive OLG München, AG 2008, 674).

  • OLG Stuttgart, 18.02.2015 - 20 W 8/14

    Spruchverfahren: Zulässigkeit und Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung über

    Diese Rechtsprechung wurde durch die Oberlandesgerichte überwiegend insoweit nicht fortgesetzt, als diese eine Anwendung der Macrotron-Grundsätze für ein Downgrading in den Bereich der Qualitätssegmente des Freihandels, die allerdings erst nach der Macrotron-Entscheidung entstanden, verneinten (vgl. OLG München 31 Wx 62/07, BB 2008, 1303; KG 2 W 119/08, BB 2009, 1496; OLG Bremen 2 W 25/12, NZG 2013, 749; OLG Frankfurt 21 W 8/11, ZIP 2012, 371: obiter dictum).
  • LG Köln, 24.07.2009 - 82 O 10/08

    Delisting: Bei Vorliegen eines verlässlichen Marktpreises keine

    Mit Beschluss vom 30. April 2009 hat das Kammergericht C4 entschieden, dass der Wechsel vom Amtlichen Markt in den Freiverkehr Entry Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse kein zu einem Abfindungsangebot verpflichtendes Delisting darstellt (Beschluss vom 30. April 2009- 2 W 119/08, Quelle Juris = ZIP 2009, 1116 ff.).
  • OLG München, 28.01.2015 - 31 Wx 292/14

    Spruchstellenverfahren: Barabfindungsanspruch der Aktionäre nach Widerruf der

    (3) Was den Wechsel von regulierten Markt in den (qualifizierten) Freiverkehr ("Downgrading") anbelangt, haben mehrere Landgerichte und Oberlandesgerichte abweichend von der Auffassung des Bundesgerichtshofs in der "Macrotron"-Entscheidung einen Anspruch auf Barabfindung und damit die Statthaftigkeit des Spruchverfahrens verneint (vgl. LG München I, Beschluss vom 30.8.2007, NZG 2007, 951; OLG München, Beschluss vom 21.5.2008, NZG 2008, 755; KG, Beschluss vom 30.4.2009, AG 2009, 697).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - 26 W 7/09

    Anwendbarkeit der Vorschriften des Spruchgesetzes analog auf ein

    Zutreffend verweist das Landgericht darauf, dass Gegenstand der Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 21.05.2008 (NZG 2008, 755) der Wechsel vom amtlichen Markt in das ebenfalls erheblich kontrollierte Börsensegment "M:access" gewesen war (vgl. zum Wechsel in den "Entry Standard": KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2009, Az. 2 W 119/08, ZIP 2009, 1116).
  • OLG Frankfurt, 08.10.2009 - 15 U 125/08

    Beeinflussung der im Rahmen des Delisting gesetzten Annahmefrist durch

    Es kann deshalb dahinstehen, ob die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs beim Wechsel in gewisse Segmente des Freiverkehrs an der Börse keine Anwendung findet, weil die Verkehrsfähigkeit der Aktien weiterhin gewahrt ist und es eines Schutzes der Minderheitsaktionäre nicht bedarf, was die Beklagte gestützt auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München (NZG 2008, 755) und des Kammergerichts (NZG 2009, 752) meint.
  • LG Frankfurt/Main, 06.10.2009 - 5 O 188/07

    Delisting Piper Generalvertretung Deutschland AG

    Ein Spruchverfahren scheitert entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin auch nicht daran, dass die Grundsätze der Entscheidung des BGH v. 25.11.2002 -- II ZR 133/01 -- (Macrotron, BGHZ 153, 47 = NJW 2003, 1032 = AG 2003, 273) unwendbar seien, da wegen der seither vollzogenen Regulierungsdichte des Freiverkehrs ein Segmentwechsel vom regulierten Markt in den Freiverkehr im vorliegenden Fall nicht mehr zu einem abfindungspflichtigen Delisting führe (vgl. hierzu OLG München, Beschl. vom 21.05.2008 - 31 Wx 62/07 -- AG 2008, 674; KG, Beschl. v. 30.4.2009 -- 2 W 119/08 -- NZG 2009, 752).
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2013 - 5 O 212/13

    Keine Annahme eines befristeten und vor Beendigung des Spruchverfahrens

    Sowohl die Kammer hat in ihrem Beschluss vom 6.10.2009 als auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 20.12.2011 haben sich mit der Frage der Statthaftigkeit eines Spruchverfahrens bei der konkreten Ausgestaltung des Delistings der Aktien der Beklagten im vorliegenden Fall auseinander gesetzt und die Zulässigkeit eines Spruchverfahrens auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen des OLG München (AG 2008, 674) und des Kammergerichts ( NZG 2009, 752) ausdrücklich bejaht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht