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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.2009 - II ZR 63/08   

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https://dejure.org/2009,1113
BGH, 07.12.2009 - II ZR 63/08 (https://dejure.org/2009,1113)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2009 - II ZR 63/08 (https://dejure.org/2009,1113)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - II ZR 63/08 (https://dejure.org/2009,1113)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 543 Abs. Nr. 1; AktG §§ 120 Abs. 1, 161, 246
    Versammlungsleiter kann Einzelabstimmung unabhängig von § 120 Abs. 1 S. 2 AktG anordnen

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf einen aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsgrund ; Einzelne Abstimmung über die Entlastung; Rechtfertigung der Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses durch eine fehlende Entsprechenserklärung

  • Betriebs-Berater

    Zur Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses wegen fehlender Entsprechenserklärung

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gesellschaftsrecht: Zulassung der Revision kann auf einen aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsgrund beschränkt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AktG § 120 Abs. 1 S. 2; AktG § 161
    Beschränkung der Zulassung der Revision auf einen aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsgrund; Einzelne Abstimmung über die Entlastung; Rechtfertigung der Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses durch eine fehlende Entsprechenserklärung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kapitalanlage - Aktienrechtliche Beschlussanfechtung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses der Hauptversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG § 120 Abs. 1, §§ 161, 246; ZPO § 543 Abs. 1 Nr. 1
    Keine Anfechtbarkeit der Entlastung von Aufsichtsratsmitgliedern, die vor einer notwendigen Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum DCGK ausgeschieden sind

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses wegen fehlender Entsprechenserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 954
  • ZIP 2008, 742
  • ZIP 2010, 879
  • ZIP 2011, 2491
  • MDR 2010, 705
  • WM 2010, 848
  • BB 2010, 1161
  • DB 2010, 1002
  • DB 2010, 8
  • NZG 2010, 618
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.02.2009 - II ZR 185/07

    Kirch/Deutsche Bank

    Auszug aus BGH, 07.12.2009 - II ZR 63/08
    Die Folgen einer nicht berichtigten oder - wie hier - fehlenden Entsprechenserklärung für die Entlastung der Organmitglieder, die das Berufungsgericht für grundsätzlich klärungsbedürftig erachtet hat, sind zwischenzeitlich geklärt (Sen. Urt. v. 16. Februar 2009 - II ZR 185/07, ZIP 2009, 460, z. V. b. in BGHZ 180, 9 Tz. 19 "Kirch/Deutsche Bank", bestätigt durch Sen. Urt. v. 21. September 2009 - II ZR 174/08, ZIP 2009, 2051 z. V. b. in BGHZ Tz. 16 "Umschreibungsstopp").

    Da im April 2005 eine Entsprechenserklärung abgegeben wurde, war eine neue jährliche Entsprechenserklärung erst wieder im April 2006 abzugeben (vgl. Sen. Urt. v. 16. Februar 2009 - II ZR 185/07, ZIP 2009, 460, z. V. b. in BGHZ 180, 9 Tz. 19 "Kirch/Deutsche Bank").

  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 153/03

    Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters ohne wichtigen Grund

    Auszug aus BGH, 07.12.2009 - II ZR 63/08
    Der Streitgegenstand der aktienrechtlichen Anfechtungsklage wird durch die jeweils geltend gemachten Beschlussmängelgründe als Teil des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts bestimmt (Sen. Urt. v. 14. März 2005 - II ZR 153/03, ZIP 2005, 706 in Klarstellung zu Senat BGHZ 152, 1; v. 6. April 2009 - II ZR 255/08, ZIP 2009, 1003, z. V. b. in BGHZ 180, 221 Tz. 32 "Schiedsfähigkeit II").

    Schon die Klage kann auf einzelne Anfechtungsgründe mit der Folge begrenzt werden, dass nach Ablauf der Klagefrist nachgeschobene Gründe nicht mehr berücksichtigt werden (Sen. Urt. v. 14. März 2005, aaO).

  • BGH, 21.09.2009 - II ZR 174/08

    "Umschreibungsstopp"

    Auszug aus BGH, 07.12.2009 - II ZR 63/08
    Die Folgen einer nicht berichtigten oder - wie hier - fehlenden Entsprechenserklärung für die Entlastung der Organmitglieder, die das Berufungsgericht für grundsätzlich klärungsbedürftig erachtet hat, sind zwischenzeitlich geklärt (Sen. Urt. v. 16. Februar 2009 - II ZR 185/07, ZIP 2009, 460, z. V. b. in BGHZ 180, 9 Tz. 19 "Kirch/Deutsche Bank", bestätigt durch Sen. Urt. v. 21. September 2009 - II ZR 174/08, ZIP 2009, 2051 z. V. b. in BGHZ Tz. 16 "Umschreibungsstopp").

    Der Versammlungsleiter durfte in Ausübung des ihm zustehenden Ermessens über die Entlastung jedes Aufsichtsratsmitglieds gesondert abstimmen lassen (Sen. Urt. v. 21. September 2009 - II ZR 174/08, ZIP 2009, 2051 z. V. b. in BGHZ Tz. 12 "Umschreibungsstopp").

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 195/06

    UHU

    Auszug aus BGH, 07.12.2009 - II ZR 63/08
    Eine Beschränkung auf einen rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Streitstoffs, der Gegenstand eines Teil- oder Zwischenurteils sein könnte oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte, ist zulässig (BGH, Urt. v. 19. Februar 2009 - I ZR 195/06, GRUR 2009, 783 z. V. b. BGHZ 180, 77 Tz. 17 "UHU").
  • BGH, 06.04.2009 - II ZR 255/08

    Schiedsfähigkeit II

    Auszug aus BGH, 07.12.2009 - II ZR 63/08
    Der Streitgegenstand der aktienrechtlichen Anfechtungsklage wird durch die jeweils geltend gemachten Beschlussmängelgründe als Teil des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts bestimmt (Sen. Urt. v. 14. März 2005 - II ZR 153/03, ZIP 2005, 706 in Klarstellung zu Senat BGHZ 152, 1; v. 6. April 2009 - II ZR 255/08, ZIP 2009, 1003, z. V. b. in BGHZ 180, 221 Tz. 32 "Schiedsfähigkeit II").
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus BGH, 07.12.2009 - II ZR 63/08
    Von einer Beschränkung der Zulassung in den Urteilsgründen ist auszugehen, wenn die Zulassung nur wegen bestimmter Rechtsfragen ausgesprochen wird, die lediglich für die Entscheidung über einen selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs erheblich sein können (BGH, Urt. v. 16. Januar 1996 - VI ZR 116/95, ZIP 1996, 370, insoweit nicht in BGHZ 131, 385).
  • BGH, 22.07.2002 - II ZR 286/01

    Streitgegenstand der aktienrechtlichen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage

    Auszug aus BGH, 07.12.2009 - II ZR 63/08
    Der Streitgegenstand der aktienrechtlichen Anfechtungsklage wird durch die jeweils geltend gemachten Beschlussmängelgründe als Teil des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts bestimmt (Sen. Urt. v. 14. März 2005 - II ZR 153/03, ZIP 2005, 706 in Klarstellung zu Senat BGHZ 152, 1; v. 6. April 2009 - II ZR 255/08, ZIP 2009, 1003, z. V. b. in BGHZ 180, 221 Tz. 32 "Schiedsfähigkeit II").
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 255/02

    SIM-Lock II

    Auszug aus BGH, 07.12.2009 - II ZR 63/08
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Revisionsgerichts (BGH, Beschl. v. 20. Januar 2005 - I ZR 255/02, NJW-RR 2005, 650).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 198/14

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkte

    Dass Beschlussmängelgründe abtrennbare Teile des Streitstoffs sein können, hat der Bundesgerichtshof bereits für die aktienrechtliche Anfechtungsklage entschieden (Beschluss vom 7. Dezember 2009 - II ZR 63/08, WM 2010, 848, 849 mwN).

    Erst recht ist eine solche Beschränkung im Verlauf des Rechtsstreits möglich (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - II ZR 63/08, aaO).

  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 64/12

    Steuerberaterhaftung: Hinweispflicht bei Unterdeckung in der Handelsbilanz einer

    Bezieht sich die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, wie hier auf einen abtrennbaren Teil des Streitstoffs, ist die Zulassungsentscheidung so auszulegen, dass das Berufungsgericht die Revision lediglich beschränkt auf diesen Teil des Streitgegenstands zugelassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - II ZR 63/08, ZIP 2010, 879 Rn. 4).
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 334/11

    Schadenersatzanspruch bei fehlerhafter Beratung eines Kapitalanlegers: Umwandlung

    In einem solchen Fall ist die Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts so auszulegen, dass die Revision lediglich beschränkt auf den von dem genannten Zulassungsgrund betroffenen Teil des Streitstoffs zugelassen ist (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - II ZR 63/08, WM 2010, 848 Rn. 4 und Urteil vom 27. September 2011 - II ZR 221/09, WM 2011, 2223 Rn. 18).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.2009 - II ZR 239/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5848
BGH, 07.12.2009 - II ZR 239/08 (https://dejure.org/2009,5848)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2009 - II ZR 239/08 (https://dejure.org/2009,5848)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - II ZR 239/08 (https://dejure.org/2009,5848)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Frage über die Fortgeltung einer bestehenden Satzungsregelung bis zur Anpassung der Satzung

  • Betriebs-Berater

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Klärungsbedürftigkeit der Frage über die Fortgeltung einer bestehenden Satzungsregelung bis zur Anpassung der Satzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 622
  • BB 2010, 987
  • NZG 2010, 618
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus BGH, 07.12.2009 - II ZR 239/08
    Die Voraussetzungen des Hauptversammlungsbeschlusses zum regulären Delisting sind mit der Macrotron-Entscheidung des Senats (BGHZ 153, 47, 59) geklärt; insbesondere werden danach weder ein Vorstandsbericht noch ein Bericht eines Mehrheitsaktionärs noch eine Prüfung des Abfindungsangebots durch einen sachverständigen Prüfer verlangt.
  • BVerfG, 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15

    Höchstrichterliche Rechtsprechung schafft kein Gesetzesrecht und erzeugt keine

    (2) Der Bundesgerichtshof hat seine Macrotron-Entscheidung zur Überprüfung der angebotenen Barabfindung in einem Spruchverfahren in den von den Beschwerdeführern weiter angeführten Entscheidungen (BGH, AG 2010, S. 453; AG 2011, S. 590) lediglich implizit bestätigt.

    Vielmehr standen im Zentrum der Entscheidungen andere Rechtsfragen (BGH, AG 2011, S. 590: Entfallen der Vorlagevoraussetzungen gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 FGG für die Frage der Referenzperiode für den dem Pflichtangebot zugrunde zu legenden Börsenwert der Aktie; BGH, AG 2010, S. 453: Fehlen von Zulassungsgründen im Sinne des § 543 Abs. 2 ZPO zur Klärung der Voraussetzungen eines Hauptversammlungsbeschlusses zum Delisting).

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 105/09

    Hauptversammlung der Aktiengesellschaft: Berechnung der Einberufungsfrist nach

    Nach § 16 Satz 2 EGAktG galt neben der Regelung über den Nachweis in § 123 Abs. 3 AktG i.d.F. des UMAG bis zur Anpassung der Satzung auch eine bestehende Satzungsregelung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts mit der Maßgabe fort, dass für den Zeitpunkt der Hinterlegung oder der Ausstellung eines sonstigen Legitimationsnachweises auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung abzustellen ist (BGH, Beschl. v. 7. Dezember 2009 - II ZR 239/08, ZIP 2010, 622).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2011 - 21 W 8/11

    Pflichtangebot an die Minderheitsaktionäre im Fall des Widerrufs der

    aa) Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zufolge, der sich die obergerichtliche Rechtsprechung und weite Teile der Literatur angeschlossen haben, ist die Durchführung eines Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit eines im Rahmen eines regulären Delisting unterbreiteten Pflichtangebotes statthaft (vgl. BGHZ 153, 47; BGH, AG 2010, 453; AG 2008, 659, 660; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 20 W 2/08 -, Juris Rdn. 90; Simon/Simon, SpruchG, § 1 Rdn. 44; Drescher, in: Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 1 SpruchG Rdn. 17).

    Ist - wovon aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auszugehen ist (vgl. BGHZ 153, 47 = NJW 2003, 1032, Macrotron; BGH, NZG 2008, 658, 659; nochmals bestätigend BGH, AG 2010, 453) - die Abgabe eines Pflichtangebotes in angemessener Höhe verfassungsrechtlich garantiert, müssen die Gerichte einen effektiven Schutz dieses Rechts gewährleisten.

  • OLG München, 22.12.2010 - 7 U 4960/07

    Klage gegen eine GmbH auf Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen:

    Die Anwendbarkeit des § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG auch auf Gesellschafterdarlehen, die vor Inkrafttreten des MoMiG ausgereicht, aber noch nicht zurückgezahlt sind, ist inzwischen durch die übereinstimmende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (siehe unter II. 2.) geklärt, so dass es hierzu einer Zulassung der Revision nicht bedarf (so ausdrücklich BGH ZIP 2010, 622).
  • OLG München, 28.01.2015 - 31 Wx 292/14

    Spruchstellenverfahren: Barabfindungsanspruch der Aktionäre nach Widerruf der

    (4) In den von den Antragstellern zu 52) und 53) weiter angeführten Entscheidungen hat sich der Bundesgerichtshof nicht in der Sache mit einem Spruchverfahren nach Delisting befasst, sondern mit dem Wegfall der Vorlagevoraussetzungen bei der Frage der Referenzperiode für den Börsenkurs (AG 2011, 590) und der Nichtzulassung der Revision hinsichtlich der Voraussetzungen eines Hauptversammlungsbeschlusses zum Delisting (ZIP 2010, 622).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - 26 W 7/09

    Anwendbarkeit der Vorschriften des Spruchgesetzes analog auf ein

    Dies ist bei einem Delisting anders, weil hier nicht zwingend vorprozessual in Zusammenhang mit der beabsichtigten Maßnahme ein Bewertungsgutachten einzuholen ist (BGH, Beschluss vom 07.12.2009, Az. II ZR 239/08, AG 2010, 453; Hüffer, AktG, 9. Auflage, § 119, Rdnr. 24; a. A.: LG Hannover, Urteil vom 29.08.2007, Az. 23 O 139/06, AG 2008, 426).
  • OLG München, 22.12.2010 - 7 U 2251/10

    Aktiengesellschaft: Geltung der Record Date-Regelung neben der Satzungsregelung

    "Es ist durch die übereinstimmende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geklärt und jedenfalls nicht mehr klärungsbedürftig, dass nach § 16 Satz 2 EGAktG neben der Regelung über den Nachweis in § 123 Abs. 3 AktG idF des UMAG bis zur Anpassung der Satzung auch eine bestehende Satzungsregelung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts- mit der Maßgabe, dass für den Zeitpunkt der Hinterlegung oder der Ausstellung eines sonstigen Legitimationsnachweises auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung abzustellen ist - fortgalt..." (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2009, II ZR 239/08).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2010 - 5 U 65/07

    Aktienrechtliche Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage: Rechtsschutzbedürfnis nach dem

    Da der Kläger die Hauptsache nicht nach Wegfall des Rechtsschutzinteresses für erledigt erklärt hat, bedürfen die im Aussetzungsbeschluss vom 14.10.2008 angesprochenen Gesichtspunkte keiner Entscheidung mehr, insbesondere kann nun offenbleiben, ob der geltend gemachte Nichtigkeitsgrund zu Recht verneint worden ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7.12.2009 - II ZR 239/08, DStR 2010, 609, 610 mit Anm. Goette), ein Anfechtungsgrund vorlag und der Kläger die Anfechtungsfrist gewahrt hat.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 08.10.2009 - 3 W 83/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21838
OLG Rostock, 08.10.2009 - 3 W 83/08 (https://dejure.org/2009,21838)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.10.2009 - 3 W 83/08 (https://dejure.org/2009,21838)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - 3 W 83/08 (https://dejure.org/2009,21838)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 79 Abs. 2, 32, 29 GBO
    Zur Anwendbarkeit von § 32 GBO auf ausländische juristische Personen; genügt die Auskunft aus einem ausländischen Register zum grundbuchlichen Nachweis der Existenz und Vertretungsbefugnis der Gesellschaft; Vorlageentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsbefugnis des alleinigen Geschäftsführers einer ausländischen Gesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GBO § 29; GBO § 32; GBO § 79 Abs. 2
    Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsbefugnis des alleinigen Geschäftsführers einer ausländischen Gesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2010, 618 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 18.08.1994 - 15 W 209/94

    Rechtsfähigkeit ausländischer Kapitalgesellschaften

    Auszug aus OLG Rostock, 08.10.2009 - 3 W 83/08
    Das OLG Hamm (Beschl. v. 18.08.1994, 15 W 209/94, NJW-RR 1995, 469) und das BayObLG (Beschl. v. 19.12.2002, 2Z BR 7/02, ZIP 2003, 398) haben entschieden, dass § 32 GBO auf ausländische juristische Personen und Handelsgesellschaften keine Anwendung findet (ebenso Demharter, Grundbuchordnung, 26. Aufl., § 32 Rn. 2).
  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 7/02

    Grundbuchfähigkeit einer in EG-Staat rechtswirksam gegründeten

    Auszug aus OLG Rostock, 08.10.2009 - 3 W 83/08
    Das OLG Hamm (Beschl. v. 18.08.1994, 15 W 209/94, NJW-RR 1995, 469) und das BayObLG (Beschl. v. 19.12.2002, 2Z BR 7/02, ZIP 2003, 398) haben entschieden, dass § 32 GBO auf ausländische juristische Personen und Handelsgesellschaften keine Anwendung findet (ebenso Demharter, Grundbuchordnung, 26. Aufl., § 32 Rn. 2).
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