Weitere Entscheidungen unten: VG Trier, 14.04.2010 | VGH Hessen, 03.03.2010

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,852
OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10 (https://dejure.org/2010,852)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.03.2010 - 8 W 139/10 (https://dejure.org/2010,852)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. März 2010 - 8 W 139/10 (https://dejure.org/2010,852)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB im Handelsregister

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB §25 Abs. 2
    Eintragung eines Haftungsausschlusses bei Erwerb vom Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) im Handelsregister; Erwerb vom Insolvenzverwalter als solcher i.S.d. § 25 Abs. 1 S. 1 HGB als tatsächliche Fortführung

  • Betriebs-Berater

    Eintragung eines Hauftungsausschlusses im Handelsregister

  • ra.de
  • streifler.de

    Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 25
    Eintragungsfähigkeit des Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Eintragung einer Haftungsbeschränkung bei zweifelhafter Firmenfortführung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister

  • koesterblog.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftungsausschluss nach § 25 II HGB bei Übernahme einer GmbH durch andere GmbH

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 22, 25 HGB; §§ 374 Nr. 1, 382, 58 FamFG
    Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB im Handelsregister (RA Prof. Dr. Hubert Schmidt; ZJS 6/2010, 780)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1543
  • MDR 2010, 822
  • NZI 2011, 54
  • FGPrax 2010, 257
  • BB 2010, 1162
  • Rpfleger 2010, 516
  • NZG 2010, 628
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 215/06

    Anwendbarkeit von § 25 HGB bei Erwerb eines Unternehmens vom Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10
    Der Erwerb i. S. von § 25 Abs. 1 HGB ist nicht der Erwerb vom Insolvenzverwalter (Baumbach/Hopt, Kommentar zum HGB, 34. Aufl., § 25 Rdnr. 4; BAG 6. Senat, Urteil vom 20.9.2006, NJW 2007, 942).

    Allerdings besteht Einigkeit, dass ein Erwerb vom Insolvenzverwalter nicht als ein solcher i. S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB anzusehen ist (Hopt, a. a. O., § 25 Rdnr. 4; Zimmer in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl. 2007, § 25 HGB Rdnr. 41 ff; BGH NJW 1988, 1912; BAG NJW 2007, 942; je m. w. N.).

    Denn ausschlaggebend für die Nichtanwendbarkeit des § 25 HGB ist, dass die Aufgabe des Insolvenzverwalters, das Unternehmen - im Interesse der Gläubiger an der schnellstmöglichen Verwertung der Masse - im Ganzen zu veräußern, nicht durch eine mögliche Haftung des Erwerbers für die Schulden des bisherigen Unternehmensträgers erschwert werden soll (BGH NJW 1988, 1912; BAG NJW 2007, 942; je m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00

    Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zur Problematik einschließlich der der Geschäfts- und Firmenfortführung: OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und NJW-RR 1999, 396; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 und NJW-RR 2005, 1349; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120; OLG Jena NotBZ 2007, 298; OLG München Rpfleger 2008, 494; BGH NJW 1996, 2866, NJW 2001, 1352 und NJW 2010, 236; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 25 Rdnr. 13 ff; je m. w. N.).

    Die gesetzliche Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB hängt allein von den nach außen in Erscheinung tretenden tatsächlichen Umständen ab, weswegen ein Erwerb nicht nur dann angenommen werden kann, wenn der zu Grunde liegende Vertrag nichtig oder anfechtbar ist, sondern auch dann, wenn es an einer rechtsgeschäftlichen Übertragung des Handelsgeschäfts überhaupt fehlt (Hopt, a. a. O., § 25 Rdnr. 5, m. w. N.; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404, m. w. N. zur BGH-Rspr.).

  • BGH, 11.04.1988 - II ZR 313/87

    Erwerb eines Handelsunternehmens vom Sequester

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10
    Allerdings besteht Einigkeit, dass ein Erwerb vom Insolvenzverwalter nicht als ein solcher i. S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB anzusehen ist (Hopt, a. a. O., § 25 Rdnr. 4; Zimmer in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl. 2007, § 25 HGB Rdnr. 41 ff; BGH NJW 1988, 1912; BAG NJW 2007, 942; je m. w. N.).

    Denn ausschlaggebend für die Nichtanwendbarkeit des § 25 HGB ist, dass die Aufgabe des Insolvenzverwalters, das Unternehmen - im Interesse der Gläubiger an der schnellstmöglichen Verwertung der Masse - im Ganzen zu veräußern, nicht durch eine mögliche Haftung des Erwerbers für die Schulden des bisherigen Unternehmensträgers erschwert werden soll (BGH NJW 1988, 1912; BAG NJW 2007, 942; je m. w. N.).

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2019 - 11 W 59/18

    Handelsregistersache: Zulässigkeit des Rechtsform- und Haftungszusatzes "gUG

    Dass die Zwischenverfügung nicht in der Form eines Beschlusses ergangen ist, steht der Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht entgegen (vgl. OLG Stuttgart, B. v. 23.03.2010 - 8 W 139/10 -, juris Rn. 18 ff., 22).
  • OLG Oldenburg, 22.08.2016 - 12 W 121/16

    Handelsregistersache: Bekanntgabe und zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung;

    Widerspricht eine anfechtbare Entscheidung aber dem erklärten Willen eines Beteiligten - und dies ist bei einer Zwischenverfügung, welche die Voraussetzungen für eine beantragte Eintragung verneint, immer der Fall - bedarf es zwingend der Zustellung der Entscheidung an den dissentierenden Beteiligten (BGH MDR 2011, 806, zit. aus juris RN 7; OLG Stuttgart, NZG 2010, 628, zit. aus juris RN 21, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 3 Wx 84/11

    Begriff der Fortführung des Unternehmens i.S. von § 25 Abs. 1 HGB

    Ein Haftungsausschluss ist eintragungsfähig, wenn unter Anwendung der hierzu entwickelten Grundsätze die ernsthafte Möglichkeit in Betracht kommt, dass die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB gegeben sein könnten (OLG Köln, FG-Prax 2010, 144; OLG Stuttgart FGPrax 2010, 257 jeweils mit w. Nachweisen).
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Rechtsprechung
   VG Trier, 14.04.2010 - 5 K 11/10.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2172
VG Trier, 14.04.2010 - 5 K 11/10.TR (https://dejure.org/2010,2172)
VG Trier, Entscheidung vom 14.04.2010 - 5 K 11/10.TR (https://dejure.org/2010,2172)
VG Trier, Entscheidung vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR (https://dejure.org/2010,2172)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 GewO, § 35 Abs 1 S 1 GewO, § 35 Abs 1 S 2 GewO, § 27 InsO, § 35 Abs 1 InsO
    Gewerbeuntersagung während des Laufs eines Insolvenzverfahrens; Freigabe der Fortsetzung des Gewerbes durch Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Unzuverlässigkeit eines Gewerbebetriebes; Rechtfertigung einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit infolge der Nichterfüllung konkreter Zahlungspflichten in steuerrechtlicher und sozialversicherungspflichtiger Hinsicht gegenüber öffentlichen Gläubigern; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden während Insolvenzverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden während Insolvenzverfahren

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Gewerbeuntersagung während Insolvenzverfahren

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Trotz Steuerschulden keine Gewerbeuntersagung während Insolvenz

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Insolventer Betrieb darf nicht wegen Steuerschuld stillgelegt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Gewerbeuntersagung während des Laufs eines Insolvenzverfahrens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Gewerbeuntersagung während des Laufs eines Insolvenzverfahrens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden während Insolvenzverfahren nicht zulässig - Ermöglichung eines Neustarts des Schuldners darf nicht unterlaufen werden

Besprechungen u.ä.

  • gpc-law.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ärger mit dem Finanzamt kann zum Ende der Vermittlertätigkeit führen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1141
  • NZI 2010, 64
  • NZG 2010, 628 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher

    Auszug aus VG Trier, 14.04.2010 - 5 K 11/10
    Abzustellen ist dabei auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vorliegend somit auf jene im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, Gewerbearchiv 1999, S. 72. f).

    Dabei kann sich die Unzuverlässigkeit aus einer lang andauernden wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit ableiten, die in Folge des Fehlens von Geldmitteln eine ordnungsgemäße Betriebsführung allgemein und die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Zahlungspflichten im besonderen verhindert, ohne dass - insbesondere durch Erarbeitung eines tragfähigen Sanierungskonzeptes - Anhaltspunkte für eine zu erwartende Besserung der Lage gegeben sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 9. April 1997 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 22. August 1990 - 2 A 10051/90.OVG - und vom 26. August 1993 - 11 A 12427/92.OVG -, jeweils m.w.N.).

  • VG Ansbach, 04.09.2007 - AN 4 K 06.02519

    Vorschriften betreffend einer Gewerbeuntersagung oder Aufhebung einer

    Auszug aus VG Trier, 14.04.2010 - 5 K 11/10
    Soweit sich der Beklagte zur Stützung seiner Auffassung außerdem auf ein Urteil des VG Ansbach vom 4. September 2007 - AN 4 K 06.02519 - beruft, vermag sich die Kammer dem aus den dargelegten Gründen ebenfalls nicht anzuschließen, zumal das vorgenannte Urteil im Berufungsverfahren vom VGH München mit Urteil vom 5. Mai 2009 - 22 BV 07.2776 -, juris, abgeändert und in der Berufungsentscheidung ausdrücklich ausgeführt wurde, dass es für die Entscheidung nicht darauf ankomme, wie die Rechtslage bei einer Freigabeerklärung im Sinne des § 35 Abs. 2 InsO in der neuen Gesetzesfassung - eine solche ist vorliegend erfolgt - zu beurteilen sei.
  • VGH Bayern, 05.05.2009 - 22 BV 07.2776

    Gewerbeuntersagung; Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus VG Trier, 14.04.2010 - 5 K 11/10
    Soweit sich der Beklagte zur Stützung seiner Auffassung außerdem auf ein Urteil des VG Ansbach vom 4. September 2007 - AN 4 K 06.02519 - beruft, vermag sich die Kammer dem aus den dargelegten Gründen ebenfalls nicht anzuschließen, zumal das vorgenannte Urteil im Berufungsverfahren vom VGH München mit Urteil vom 5. Mai 2009 - 22 BV 07.2776 -, juris, abgeändert und in der Berufungsentscheidung ausdrücklich ausgeführt wurde, dass es für die Entscheidung nicht darauf ankomme, wie die Rechtslage bei einer Freigabeerklärung im Sinne des § 35 Abs. 2 InsO in der neuen Gesetzesfassung - eine solche ist vorliegend erfolgt - zu beurteilen sei.
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 6.77
    Auszug aus VG Trier, 14.04.2010 - 5 K 11/10
    Ergibt sich nämlich der für die Ermessensentscheidung tragende Grund aus der Würdigung einer Vielzahl mosaikartig zusammengestellter Umstände, so ist es ausreichend, wenn diese in einem solchen Maß zutreffend sind, dass sich insgesamt aus ihnen noch der für die Behörde maßgebend gewesene Grund für die getroffene Entscheidung nach Art und Gewicht ergibt (vgl. zu allem BVerwG, Urteil vom 17. März 1981 - 1 C 6.77 -, Buchholz 402.24, § 10 Nr. 80; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Februar 1991 - 1 A 10212/89.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1998 - 11 A 10814/97

    Kfz-Mechaniker-Handwerk; Androhung; Zwangsgeld; Vollstreckung einer

    Auszug aus VG Trier, 14.04.2010 - 5 K 11/10
    Wenn es auch - wie im Widerspruchsbescheid ausgeführt - grundsätzlich zutrifft, dass bei der Vollstreckung eines Unterlassungsgebots - wie der Gewerbeuntersagung - gemäß § 66 Abs. 1 Satz 3 LVwVG keine Frist gesetzt werden muss (vgl. hierzu auch ausführlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil 4. Februar 1998 - 11 A 10814/97.OVG -, ESOVGRP), so ist vorliegend die Zwangsmittelandrohung gleichwohl rechtswidrig, denn es ist jedenfalls nicht zulässig, in dem am 23. Januar 2009 zugestellten und damit wirksam gewordenen Bescheid eine Frist zur Abwicklung der Geschäfte auf den 15. Januar 2009 und damit einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt festzusetzen.
  • VG München, 12.05.2009 - M 16 K 09.923

    Widerruf der gaststättenrechtlichen Erlaubnis trotz Insolvenzverfahren;

    Auszug aus VG Trier, 14.04.2010 - 5 K 11/10
    Außerdem steht die Erklärung des Insolvenzverwalters nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO gemäß § 35 Abs. 2 Satz 3 InsO unter dem Vorbehalt des Einverständnisses der Gläubiger und verliert mit Wirkung ex nunc ihre Wirksamkeit, wenn das Insolvenzgericht aufgrund des fehlenden Einverständnisses der Gläubiger der Insolvenzmasse ihre Unwirksamkeit anordnet (vgl. Uhlenbruck, a.a.O. § 35, Rdnr. 103;. VG München, Urteil vom 12. Mai 2009 - M 16 K 09.923 -, juris).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 CB 2.81

    Erweiterte Gewerbeuntersagung - Erforderlichkeit - Voraussetzungen für die

    Auszug aus VG Trier, 14.04.2010 - 5 K 11/10
    Soweit das BVerwG in seinem Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 CB 2.81 -, juris, ausgeführt hat, dass eine erweiterte Gewerbeuntersagung nur zulässig sei, wenn - abgesehen von dem hier nicht interessierenden Fall des § 35 Abs. 1 Satz 3 GewO - in demselben Verfahren zumindest ein tatsächlich betriebenes Gewerbe nach Maßgabe von § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO untersagt werde, ist diese Rechtsprechung zur Überzeugung der Kammer für den Anwendungsbereich des § 12 GewO nicht einschlägig, da dort ausdrücklich (nur) die Anwendung des § 35 GewO auf das zur Zeit des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeübte Verfahren ausgeschlossen wird.
  • BFH, 08.09.2008 - IV B 122/07

    Unterbrechung des finanzgerichtlichen Verfahrens bis zur Aufhebung des

    Auszug aus VG Trier, 14.04.2010 - 5 K 11/10
    Allerdings muss insoweit auch gesehen werden, dass das Amtsgericht Bitburg gut sieben Monate vor Erlass der streitigen Untersagungsverfügung vom 13. Januar 2009 mit Beschluss vom 20. Mai 2008 gemäß § 27 Insolvenzordnung - InsO - vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 2866), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2355), das Insolvenzverfahren gegen den Kläger eröffnet hat und dieses im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung noch nicht abgeschlossen war, denn das Insolvenzverfahren endet gemäß § 200 InsO (nur) mit einem Beschluss des Insolvenzgerichts über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens (vgl. auch BFH, Beschlüsse vom 8. September 2008 - IV B 122/07 - und vom 7. Juni 2006 - VII B 329/05 -, beide in juris).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94

    Gründe für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung einer

    Auszug aus VG Trier, 14.04.2010 - 5 K 11/10
    Ferner kann auch bereits die nachhaltige Verletzung steuerliche Erklärungspflichten je nach den Umständen des Einzelfalles den Schluss auf eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 1 B 114/94 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.1990 - 2 A 10051/90

    Vollstreckung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt

    Auszug aus VG Trier, 14.04.2010 - 5 K 11/10
    Dabei kann sich die Unzuverlässigkeit aus einer lang andauernden wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit ableiten, die in Folge des Fehlens von Geldmitteln eine ordnungsgemäße Betriebsführung allgemein und die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Zahlungspflichten im besonderen verhindert, ohne dass - insbesondere durch Erarbeitung eines tragfähigen Sanierungskonzeptes - Anhaltspunkte für eine zu erwartende Besserung der Lage gegeben sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 9. April 1997 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 22. August 1990 - 2 A 10051/90.OVG - und vom 26. August 1993 - 11 A 12427/92.OVG -, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.06.2006 - VII B 329/05

    Aufrechnung des FA in der Insolvenz gegen Einkommensteuererstattungsanspruch, der

  • BFH, 08.09.2011 - II R 54/10

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit bei Freigabe der selbstständigen

    Denn eine Freigabe der selbstständigen Tätigkeit gemäß § 35 Abs. 2 InsO umfasst nur den Neuerwerb und nicht das im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits vorhandene Vermögen (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 14. April 2010  5 K 11/10.TR, ZIP 2010, 1141; Hirte in Uhlenbruck, a.a.O., § 35 Rz 100; Schumacher in FK-InsO, 6. Aufl., § 35 Rz 13; Wischemeyer, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht 2009, 2121, 2125 f.; a.A. Dahl, NJW-Spezial 2007, 485).
  • VG Darmstadt, 07.02.2011 - 7 L 1768/10

    Gewerbeuntersagung

    Es handelt sich um eine Erklärung im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens und betrifft lediglich die haftungsmäßige Zuordnung des Neuerwerbs (so zutreffend VG Trier, Urt. v. 14.04.2010 - 5 K 11/10.TR, zitiert nach juris).

    Die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach auf den Wortlaut des § 12 GewO abzustellen ist mit der Folge, dass während eines laufenden Insolvenzverfahrens diese Vorschrift auch bei einer Freigabe des Gewerbebetriebs aus der Insolvenzmasse einer Gewerbeuntersagung entgegensteht (vgl. VG Trier, Urteil vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR - VG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 12 B 1781/08 - VG München, Urteil vom 12. Mai 2009 - M 16 K 09.923 - zur "unechten" Freigabeerklärung: Bayerischer VGH, Urteil vom 5. Mai 2009 - 22 BV 07.2776 - jeweils zitiert nach juris) greift jedoch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrklausel sowie der Gefahrenabwehrfunktion einer Gewerbeuntersagung zu kurz.

    Dies hätte zur Folge, dass die Bestimmung des § 35 Abs. 2 InsO letztlich in der Praxis bedeutungslos wäre, mit der der Gesetzgeber u.a. den Schuldner zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit motivieren wollte (vgl. BT-Drucks. 16/3227 S. 11; so auch VG Trier, Urteil vom 14.04.2010, - 5 K 11/10.TR -, zitiert nach juris.).

  • VG Regensburg, 22.11.2012 - RN 5 K 12.26

    Kein Eintritt der Sperrwirkung des § 12 GewO, wenn die Voraussetzungen des § 12

    Andere Gerichte sind dagegen der Auffassung, dass § 12 GewO uneingeschränkt bezüglich des gesamten Vermögens des Schuldners - also auch des der Freigabe nach § 35 Abs. 2, 3 InsO unterfallenden Vermögens - anwendbar sei, solange das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist und der nach § 12 GewO begünstigte Zeitraum mithin noch nicht abgelaufen ist (VG Trier vom 14.4.2010, GewArch 2010, 453; VG Oldenburg vom 14.7.2008, Az. 12 B 1781/08 ; VG München vom 12.5.2009, Az. M 16 K 09.923 ; vgl. auch BayVGH vom 5.5.2009, GewArch 2009, 311. Letztere Entscheidung bezog sich allerdings auf § 35 InsO a.F.; d.h. § 35 Abs. 2 und 3 InsO in der derzeit gültigen Fassung waren noch nicht in Kraft.).
  • VG Neustadt, 15.01.2013 - 4 L 1076/12

    Insolvenzverfahren; Gewerberecht; freigegebene Tätigkeit

    Eine ordnungsrechtlich verfügte Einstellung der gewerblichen Tätigkeit liefe dem Zweck des Insolvenzverfahrens ersichtlich zuwider, ohne dass dies im Hinblick auf die Kontrolle durch die Insolvenzverwaltung durch den verfolgten Gefahrenabwehrzweck zu rechtfertigen ist (so im Ergebnis auch: VG Trier, Urteil vom 14. April 2012 - 5 K 11/10.TR -, juris).

    Vielmehr ist im Rahmen einer teleologischen Reduktion des § 12 GewO gerade davon auszugehen, dass die weitere Erwerbstätigkeit im nun freigegebenen selbständigen Gewerbe nicht mehr unter dem Schutz des Insolvenzverfahrens steht, das insoweit erzielte Vermögen auch nicht mehr in die Insolvenzmasse fällt und daher eine Kollision zwischen dem Ziel des Insolvenzverfahrens und dem Gefahrenabwehrzweck des gewerberechtlichen Untersagungs- bzw. Widerrufsverfahrens nicht mehr besteht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 4 B 1707/10 - VG Darmstadt, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 7 L 1768/10.DA - VG Berlin, Urteil vom 1. Juni 2012 - 4 K 23/11 - offengelassen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. November 2010 - 6 A 10676/10.OVG - a.A. VG Trier, Urteil vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR -, wonach § 12 GewO einen Widerruf einer Gewerbeerlaubnis auch nach einer Freigabe gemäß § 35 Abs. 2 InsO ausschließt, jeweils juris).

  • VG Berlin, 01.06.2012 - 4 K 23.11

    Anwendbarkeit des § 35 Abs. 1 GewO während eines Insolvenzverfahrens auf das zur

    Dem Verwaltungsgericht Trier (Urteil vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR -, GewArch 2010, 453 nachfolgend Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. November 2010 - 6 A 1067/10 -, NVwZ-RR 2011, 229) ist zuzustimmen, dass man der Entstehungsgeschichte des § 12 GewO kein zwingendes Argument für die teleologische Reduktion entnehmen kann (Seite 454 f.).
  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2010 - 7 L 1045/10

    Gewerbeuntersagung, Festsetzung Zwangsgeld, Insolvenz, Freigabe, Sperrwirkung

    Die gegenteilige Auffassung, die von einer Anwendbarkeit des § 12 GewO auch nach Freigabe des Gewerbebetriebes ausgeht, vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 12 B 1781/08 - VG Trier, Urteil vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR - VG München, Urteil vom 12. Mai 2009 - M 16 K 09.923 - Bayrischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschluss vom 3. April 2007 - 22 C 07.332 - zur "unechten" Freigabeerklärung: Bayrischer VGH, Urteil vom 5. Mai 2009 - 22 BV 07.2776 - (jeweils juris), ist demgegenüber zu formal.
  • VG Mainz, 22.11.2018 - 1 K 1375/17

    Unbeachtlichkeit des Verfahrensfehlers der versehentlichen Anhörung eines

    Eine endgültige Herausgabe der selbstständigen Tätigkeit aus der Insolvenzmasse erfolge also durch eine Erklärung nach § 35 Abs. 2 InsO nicht (vgl. VG Trier, Urteil vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 12 B 1781/08 -, juris).
  • VG Mainz, 29.11.2019 - 1 L 1066/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Annahme der Unzuverlässigkeit eines

    Zudem dürfte es sich wohl um einen im Vergleich zu anderen in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen noch um eine Verbindlichkeit im eher unteren Bereich handeln, die aber dennoch nicht unerheblich ist (vgl. dazu VG Minden, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 3 L 53/19 -, juris, Rn. 35: Steuerrückstände in Höhe von 24.781,81 EUR; VG Hamburg, Beschluss vom 18. März 2019 - 17 E 712/19 -, juris: 51.417,55 EUR; VG Mainz, Urteil vom 22. November 2018 - 1 K 1375/17.MZ -, juris: 15.688,78 EUR; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 24. September 2018 - 7 L 806/18 -, juris, Rn. 8: rund 29.000,00 EUR; VG Schleswig, Beschluss vom 7. September 2017 - 12 B 24/17 -, juris, Rn. 7: 548.149,17 EUR; VG Gießen, Urteil vom 31. Januar 2013 - 8 K 2135/11.GI -, juris: 18.454,57 EUR; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 3. Januar 2013 -7 L 1370/12 -, juris, Rn. 5: 13.304,67 EUR; VG Aachen, Beschluss vom 23. April 2012 - 3 L 559/11 -, juris, Rn. 24: 39.922,49 EUR; VG Magdeburg, Beschluss vom 30. Dezember 2011 - 3 B 251/11 -, juris, Rn. 20: 13.795,10 EUR; VG Trier, Urteil vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR -, juris: 56.750,02 EUR; VG Köln, Beschluss vom 11. August 2009 - 1 L 976/09 -, juris, Rn. 15: 45.874,66 EUR).
  • VGH Bayern, 20.10.2011 - 22 ZB 11.2189

    Gewerbeuntersagung; Zulassungsgründe nicht ausreichend dargelegt

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen auch nicht deshalb, weil sich das Verwaltungsgericht nicht mit der vom Kläger in seinem Klageschriftsatz vom 14. April 2011 (S. 5) unter Hinweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier (vom 14.4.2010 Az. 5 K 11/10 TR) dargelegten Rechtsansicht auseinandergesetzt hat, wonach im Fall eines Insolvenzverfahrens des Gewerbetreibenden die weitere Gewerbeausübung zulässig, sogar erwünscht und daher eine Gewerbeuntersagung unzulässig sei (Nr. 11 der Antragsbegründung).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 03.03.2010 - 6 A 1176/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3513
VGH Hessen, 03.03.2010 - 6 A 1176/08 (https://dejure.org/2010,3513)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.03.2010 - 6 A 1176/08 (https://dejure.org/2010,3513)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. März 2010 - 6 A 1176/08 (https://dejure.org/2010,3513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 131 Abs 3 S 1 Nr 2 HGB, § 61 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 1 S 2 HGB, § 161 Abs 2 HGB
    Beendigung der Beteiligtenfähigkeit einer KG bei Ausscheiden der Kommanditistin

  • Wolters Kluwer

    Führen einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Treuhandkommanditistin mit lediglich einer weiteren Gesellschafterin beinhaltende AG & Co. KG zum Ausscheiden der Kommanditistin aus der KG; Führen dieses Umstandes zu einer liquidationslosen ...

  • rechtsportal.de

    Führen einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Treuhandkommanditistin mit lediglich einer weiteren Gesellschafterin beinhaltende AG & Co. KG zum Ausscheiden der Kommanditistin aus der KG; Führen dieses Umstandes zu einer liquidationslosen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HGB §§ 124, 131 Abs. 3, § 161 Abs. 2; VwGO §§ 61, 91
    Ausscheiden des insolventen Kommanditisten einer zweigliedrigen KG auch in der Simultaninsolvenz

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 880
  • NZI 2010, 48
  • NZI 2010, 64
  • DÖV 2010, 572
  • NZG 2010, 628 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 14.02.2006 - 6 TG 1447/05

    Finanzdienstleistungsaufsicht; nicht genehmigungsbedürftiges Eigengeschäft;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2010 - 6 A 1176/08
    Hier lasse sich der Wille der Vertragsschließenden erkennen, die Kommanditgesellschaft in jedem Fall fortzusetzen oder - wenn dies bei einer Vollbeendigung rechtlich nicht möglich sein sollte - neu zu gründen, so ausdrücklich der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem Verfahren 6 TG 1447/05 mit einem vergleichbaren Sachverhalt und identischer Verfahrensgestaltung.

    Die Fortsetzung der Kommanditgesellschaft wäre dann - wie vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 14. Februar 2006 (6 TG 1447/05) ausgeführt - ohne die Zwischenschaltung einer Treuhandkommanditistin denkbar.

    In Bezug auf die Ausführungen der Klägerin zur Regelung in § 29 Abs. 4 ihres Gesellschaftsvertrages weist die Beklagte ergänzend darauf hin, dass die Klägerin aus dem Beschluss des Senats vom 14. Februar 2006 (6 TG 1447/05) nichts für sich gewinnen könne, da Antragstellerin in dem dortigen Verfahren die Komplementärin einer erloschenen und vollbeendeten Kommanditgesellschaft gewesen sei.

    Das liquidationslose Erlöschen der Klägerin lässt sich - entgegen der Auffassung des Bevollmächtigten der Klägerin - auch nicht im Hinblick auf den Beschluss des Senats vom 14. Februar 2006 (6 TG 1447/05) in einem vergleichbaren Verfahren verneinen.

  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 247/01

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2010 - 6 A 1176/08
    Das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft führt zur liquidationslosen Vollbeendigung der Kommanditgesellschaft unter Gesamtrechtsnachfolge ihres einzigen verbliebenen Gesellschafters, weil der sog. "numerus clausus" der Gesellschaftsformen eine Personengesellschaft mit nur einem Gesellschafter nicht zulässt (BGH, Urteil vom 15.03.2004 - II ZR 247/01 -, ZIP 2004, 1047; OLG Hamm, Urteil vom 30.03.2007 - 30 U 13/06 -, ZIP 2007, 1233; Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, Kommentar, 33. Aufl., 2008, § 131 Rdnr. 35; jeweils m. w. N.).

    Prozessual werden auf einen derartigen Parteiwechsel kraft Gesetzes während des Rechtsstreits gem. § 173 Satz 1 VwGO die §§ 239 ff. ZPO sinngemäß angewendet (Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, Großkommentar, 2. Aufl., 2006, § 91 Rdnr. 23; vgl. dazu auch: BGH, Urteil vom 15.03.2004 - II ZR 247/01 - BGHReport 2004, 1090; BFH, Beschluss vom 28.12.2007 - V B 166/06 -, BFH/NV 2008, 806).

  • OLG Hamm, 30.03.2007 - 30 U 13/06

    Nachhaftung des in Kommanditistenstellung gewechselten OHG-Gesellschafters im

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2010 - 6 A 1176/08
    Dabei hat die Klägerin kritisiert, dass sich das Verwaltungsgericht in den Entscheidungsgründen auf das Urteil des OLG Hamm vom 30. März 2007 (30 U 13/06) beziehe, obwohl sich daraus nicht ergebe, dass eine Anwendung des § 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB in den Fällen der Simultaninsolvenz zwingend geboten sei.

    Das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft führt zur liquidationslosen Vollbeendigung der Kommanditgesellschaft unter Gesamtrechtsnachfolge ihres einzigen verbliebenen Gesellschafters, weil der sog. "numerus clausus" der Gesellschaftsformen eine Personengesellschaft mit nur einem Gesellschafter nicht zulässt (BGH, Urteil vom 15.03.2004 - II ZR 247/01 -, ZIP 2004, 1047; OLG Hamm, Urteil vom 30.03.2007 - 30 U 13/06 -, ZIP 2007, 1233; Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, Kommentar, 33. Aufl., 2008, § 131 Rdnr. 35; jeweils m. w. N.).

  • VG Frankfurt/Main, 11.10.2007 - 1 E 3941/06

    Beteiligtenfähigkeit einer KG nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2010 - 6 A 1176/08
    Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Klage der Klägerin mit Urteil vom 11. Oktober 2007 (1 E 3941/06[V]) abgewiesen.

    unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Oktober 2007 - 1 E 3941/06 (V) - den Bescheid der Beklagten vom 15. Juni 2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. August 2006 aufzuheben.

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 7/03

    Die Verletzung der Sperrfrist des § 73 GmbHG kann als Rechtsmissbrauch i.S. von §

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2010 - 6 A 1176/08
    Selbst wenn man dem Gesellschaftsvertrag den Willen der Vertragsschließenden entnehmen wollte, die Kommanditgesellschaft in jedem Fall fortzusetzen (vgl. dazu: BFH, Urteil vom 04.10.2006 - VIII R 7/03 -, DStR 2006, 2168), und wenn man entgegen der herrschenden Meinung die - zumindest vorübergehende - Einmann-Personengesellschaft für zulässig hielte (vgl. dazu: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, Kommentar, Band 1, 2008, § 131 Rdnr. 10 m. w. N.), hätte dies das liquidationslose Erlöschen der Kommanditgesellschaft nach Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters nur dann verhindern können, wenn eine sofortige Nachfolgeregelung tatsächlich getroffen worden wäre.
  • VG Frankfurt/Main, 25.07.2005 - 1 G 1938/05

    Unerlaubtes Betreiben des Investmentgeschäfts; Beteiligungen an einer KG

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2010 - 6 A 1176/08
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten (7 Bände sowie ein Ordner Anlagen B6 zum Schriftsatz der BaFin vom 24. August 2007) und den Inhalt der Verwaltungsvorgänge (41 Hefte und 3 Ordner zum Verwaltungsvorgang Q 32-71.30 [20424], eine Hängetasche, ein Ordner "Anlage zum Schreiben von RA E. vom 15.08.2007" und 3 Hefte zum Widerspruchsvorgang Q 31-89.50.10.42-10/05-Je) sowie den Inhalt der Gerichtsakten des vorangegangenen Eilverfahrens (1 G 1938/05 bzw. 6 TG 1992/05, 7 Bände).
  • AG Hamburg, 24.06.2005 - 67a IN 190/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Anwendbare Vorschriften bei Abwicklung nach dem

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2010 - 6 A 1176/08
    Die Gesamtrechtsnachfolge war in jenem Verfahren jedoch erst mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 15. August 2005 (67a IN 190/05) eingetreten und damit zu einem Zeitpunkt, in dem das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren in erster Instanz bereits seit dem Jahr 2004 anhängig war.
  • BVerwG, 28.02.1980 - 3 B 1.80

    Zulässigkeit einer hilfsweisen Klageänderung - Prozessführungsbefugnis von

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2010 - 6 A 1176/08
    Derartige Klageänderungen können nicht hilfsweise erklärt werden (Sodan/Ziekow, a.a.O., § 91 Rdnr. 30; BVerwG, Beschluss vom 28.02.1980 - 3 B 1/80 -, NJW 1980, 1911).
  • VGH Hessen, 21.11.2005 - 6 TG 1992/05

    Finanzkommissionsgeschäft; Abwicklungsanordnung; Insolvenz; vorläufiger

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2010 - 6 A 1176/08
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten (7 Bände sowie ein Ordner Anlagen B6 zum Schriftsatz der BaFin vom 24. August 2007) und den Inhalt der Verwaltungsvorgänge (41 Hefte und 3 Ordner zum Verwaltungsvorgang Q 32-71.30 [20424], eine Hängetasche, ein Ordner "Anlage zum Schreiben von RA E. vom 15.08.2007" und 3 Hefte zum Widerspruchsvorgang Q 31-89.50.10.42-10/05-Je) sowie den Inhalt der Gerichtsakten des vorangegangenen Eilverfahrens (1 G 1938/05 bzw. 6 TG 1992/05, 7 Bände).
  • BVerwG, 14.12.1954 - I C 194.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2010 - 6 A 1176/08
    Es gilt zwar der Grundsatz, dass im Streit um die Beteiligungsfähigkeit, einschließlich der Rechtsmittelverfahren gegen Prozessurteile, die wegen Fehlens der Beteiligungsfähigkeit ergangen sind, der Betroffene als beteiligungsfähig zu behandeln ist (Schoch/Schmidt/Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, Band I., Stand: Juli 2009, § 61 Rdnr. 11, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 14.12.1954 - I C 194.53 -, BVerwGE 1, 266).
  • BFH, 28.12.2007 - V B 166/06

    Verfahrensmangel der Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ladung einer

  • VG Berlin, 12.09.2023 - 21 K 227.20

    Kein Verwaltungsmonopol für Betrieb von Krematorien

    Scheidet aus einer Personengesellschaft (also insbesondere einer Kommanditgesellschaft) auch der vorletzte Gesellschafter aus, sodass nur noch eine Person verbleibt, ist die Gesellschaft aufgelöst und das Gesellschaftsvermögen geht gemäß §§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs - HGB - i.V.m. § 738 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB - analog auf den verbleibenden Gesellschafter über (vgl. etwa Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Juni 2001 - 3Z BR 48/01 - juris Rn. 18 ff., Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 3. März 2010 - 6 A 1176/08 - juris Rn. 39, Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2013 - 6 K 6228/08 - juris Rn. 108 f., BGH, Urteil vom 7. Juli 2008 - II ZR 37/07 - juris Rn. 9).
  • LG Hamburg, 21.11.2011 - 328 O 525/10

    Frachtgeschäft: Voraussetzung eines wirksamen Beförderungsvertrages im

    Die Kammer folgt der Auffassung, dass bei sog. Simultaninsolvenz einer Kommanditgesellschaft und ihrer Komplementärin die Vorschrift des § 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB anzuwenden ist (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 3.3.2010, 6 A 1176/08, zitiert nach Juris, mit weiteren Hinweisen auch auf die Gegenmeinung).
  • VG Aachen, 12.11.2010 - 9 K 1413/08

    Liquidationslose Vollbeendigung einer Kommanditgesellschaft unter

    vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2008 - II ZR 37/07 -, NJW 2008, 292; Urteil vom 15. März 2004 - II ZR 247/01 -, juris; Urteil vom 19. Februar 2002 - VI ZR 394/00 -, NJW 2002, 1430; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 3. März 2010 - 6 A 1176/08 -, juris.
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