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   OLG Hamm, 06.09.2010 - I-8 U 8/10   

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OLG Hamm, 06.09.2010 - I-8 U 8/10 (https://dejure.org/2010,14065)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2010 - I-8 U 8/10 (https://dejure.org/2010,14065)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2010 - I-8 U 8/10 (https://dejure.org/2010,14065)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitritt der Studierendenschaft einer nordrhein-westfäligen Hochschule zum Dachverband der Studierendenschaften deutscher Universitäten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 38; HG NW § 76 Abs. 2
    Beitritt der Studierendenschaft einer nordrhein-westfäligen Hochschule zum Dachverband der Studierendenschaften deutscher Universitäten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 472
  • NZG 2011, 35
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99

    Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2010 - 8 U 8/10
    Es handelt dabei um eine dem § 64 Abs. 1 der GemO NW entsprechende Vorschrift, die mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes kein Schriftform-, sondern lediglich ein Vertretungserfordernis aufstellt (Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 125 Rn. 15; zuletzt BGH NJW 2001, S. 2626).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2010 - 8 U 8/10
    Anerkannt ist, dass ein die Mitgliedschaft begründender Vertrag auch stillschweigend zustande kommen kann (Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 38 Rn. 4 unter Hinweis auf BGHZ 105, 306, 313).
  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 243/13

    Austritt aus einem Arbeitgeberverband: Unwirksamkeit einer

    Für das Zustandekommen der Mitgliedschaft genügt es, dass die Beklagte durch Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten eines Verbandsmitglieds ihren Willen, Mitglied sein zu wollen, eindeutig und nachhaltig bekundet hat und von Seiten des Klägers stets als Mitglied behandelt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87, BGHZ 105, 306, 313; OLG Hamm, NZG 2011, 35, 36; Schöpflin, ZStV 2011, 25, 26).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 29/14

    Verteilung des Landeszuschusses für die jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt

    Dabei ist anerkannt, dass ein die Vereinsmitgliedschaft begründender Vertrag auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 -, juris Rn. 18; OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010 - 8 U 8/10 -, juris Rn. 32).

    Hat sich eine Person eindeutig als Vereinsmitglied verhalten und ist auch auf Seiten des Vereins von einer den zuständigen Organen zuzurechnenden und diesem Verhalten korrespondierenden Behandlung als Mitglied auszugehen, wird der Vereinsbeitritt stillschweigend vollzogen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010, a. a. O. Rn. 33).

    Denn auf den Vereinsbeitritt sind die gesellschaftsrechtlichen Grundsätze des fehlerhaften Beitritts entsprechend anwendbar, so dass die Vereinszugehörigkeit auf fehlerhafter vertragsmäßiger Grundlage für die Vergangenheit der fehlerfreien gleichsteht und ein Austrittsrecht lediglich für die Zukunft wirkt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010, a. a. O. Rn. 34; Reuter, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auf. 2012, § 38 Rn. 62).

    Danach genügt für das Bestehen einer faktischen Mitgliedschaft ein eindeutig als "Betätigung" der Vereinsmitgliedschaft anzusehendes willentliches Verhalten, das dem Mitglied und/oder dem Verein zurechenbar ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14

    Anspruch auf Festsetzung und Auszahlung des Anteils einer Synagogengemeinde

    Dabei ist anerkannt, dass ein die Vereinsmitgliedschaft begründender Vertrag auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 -, juris Rn. 18; OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010 - 8 U 8/10 -, juris Rn. 32).

    Hat sich eine Person eindeutig als Vereinsmitglied verhalten und ist auch auf Seiten des Vereins von einer den zuständigen Organen zuzurechnenden und diesem Verhalten korrespondierenden Behandlung als Mitglied auszugehen, wird der Vereinsbeitritt stillschweigend vollzogen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010, a. a. O. Rn. 33).

    Denn auf den Vereinsbeitritt sind die gesellschaftsrechtlichen Grundsätze des fehlerhaften Beitritts entsprechend anwendbar, so dass die Vereinszugehörigkeit auf fehlerhafter vertragsmäßiger Grundlage für die Vergangenheit der fehlerfreien gleichsteht und ein Austrittsrecht lediglich für die Zukunft wirkt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010, a. a. O. Rn. 34; Reuter, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auf. 2012, § 38 Rn. 62).

    Danach genügt für das Bestehen einer faktischen Mitgliedschaft ein eindeutig als "Betätigung" der Vereinsmitgliedschaft anzusehendes willentliches Verhalten, das dem Mitglied und/oder dem Verein zurechenbar ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010, a. a. O.).

  • KG, 27.03.2012 - 5 U 39/10

    Klagebefugnis eines Verbandes; Irreführung durch entgeltliche Verleihung der

    Der Erwerb der Mitgliedschaft durch Eintritt in einen Verein erfolgt in aller Regel durch einen Vertrag zwischen dem Beitrittswilligen und dem Verein (vgl. BGH NJW 1987, 2503 ; KG RPfleger 2004, 497; OLG Hamm NJW-RR 2011, 472 ; Reuter in: Münchener Kommentar, BGB , 5. Aufl., § 38 , Rn 60; Ellenberger in: Palandt, BGB , 71. Aufl., § 36 , Rn 4; Weick in: Staudinger, BGB , Neubearbeitung 2005, § 35 , Rn 26).

    Von einer faktischen Mitgliedschaft der I# B### ist nach den obigen Ausführungen auszugehen, weil die I# B### sich zumindest seit 2009 wie ein Mitglied des Klägers verhalten hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010, 8 U 8/10).

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2014 - U (Kart) 6/14

    Anspruch eines Produzenten von Speichermedien auf Aufnahme in einen Verband

    Unzutreffend reklamiert die Berufung unter Bezugnahme auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. September 2010 (I-8 U 8/10, NJW-RR 2011, 472, vgl. dort Rzn. 34/35 bei juris), für einen Beitritt reiche auch ein auf "Betätigung" der Verbandsmitgliedschaft gerichtetes willentliches Verhalten beider Seiten aus und ein solches habe hier vorgelegen.
  • OLG Hamm, 14.11.2012 - 8 U 54/12
    Eine Mitgliedschaft der Berufungsbeklagten ergibt sich schließlich auch nicht aus den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft, die auf den Vereinsbeitritt entsprechend anwendbar sind (OLG Hamm NJW-RR 2011, 472 ff.).
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