Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.03.2017 - I-8 U 79/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung vom Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bei Vorliegen einer Unterbilanz entnommener Beträge
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 30 Abs. 1
Rückforderung vom Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bei Vorliegen einer Unterbilanz entnommener Beträge - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Ausfallhaftung der Gesellschafter auch für als Untreue zu bewertende Entnahmen des Gesellschafter-Geschäftsführers aus GmbH-Vermögen bei Vorliegen einer Unterbilanz
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kapitalerhaltung: Zur Ausfallhaftung eines Gesellschafters für verbotene Zahlung im Fall einer Untreuehandlung des Geschäftsführers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verbotswidrige Auszahlung auch bei Untreue des Gesellschafter-Geschäftsführers
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verbotswidrige Auszahlung auch bei Untreue des Gesellschafter-Geschäftsführers
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 20.07.2016 - 4 O 44/16
- OLG Hamm, 13.03.2017 - I-8 U 79/16
Papierfundstellen
- ZIP 2017, 1761
- MDR 2017, 1062
- DB 2017, 2149
- NZG 2017, 741
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00
Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers
Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2017 - 8 U 79/16
Die streitgegenständliche Forderung bewegt sich zudem im Rahmen der Stammkapitalziffer der Beklagten, auf die die Forderung der Höhe nach beschränkt ist (vgl. BGH NJW 2002, 1803). - BGH, 14.12.1959 - II ZR 187/57
Lufttaxi - Eigenkapitalersetzende Darlehen
- BGH, 13.01.1987 - VI ZR 303/85
Haftung einer GmbH für Vorbereitungshandlungen des Geschäftsführers
Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2017 - 8 U 79/16
Hieran kann es fehlen, wenn das Organ durch Überschreiten der ihm zustehenden Vertretungsmacht sein schadenstiftendes Verhalten so sehr außerhalb seines Aufgabenbereichs stellt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Handeln und dem allgemeinen Rahmen der ihm übertragenen Geschäfte nicht mehr erkennbar und daher der Schluss geboten ist, dass das Organ nur bei Gelegenheit, nicht aber in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen gehandelt hat (BGH NJW 1987, 1193; wobei letzteres verneint wurde, weil zum Wirkungskreis des Geschäftsführers auch die Vertretung der dortigen KG gehörte und weil diese nur durch die Komplementär-GmbH und ihren Geschäftsführer am Geschäftsverkehr teilnehmen konnte). - AG Hamm, 17.10.2012 - 50 Ds 162/12
Untreue, Geschäftsführer, Barabhebungen
Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2017 - 8 U 79/16
In dem Verfahren 50 Ds 103 Js 24/12 - 162/12 wurde G vom Amtsgericht Hamm durch Urteil vom 17.10.2012 wegen Untreue in 11 Fällen (betreffend die Barauszahlungen) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verurteilt.