Rechtsprechung
OLG Celle, 30.01.2018 - 9 W 13/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 1; BGB § 111; BGB § 1822; BGB § 1912; BGB § 1923
Eintragung der Schenkung eines Kommanditanteils an eine ungeborene Leibesfrucht im Handelsregister; Erfordernis der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1, 111, 1822, 1912, 1923
Eintragung eines ungeborenen Kindes als Kommanditist im Handelsregister - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragung der Schenkung eines Kommanditanteils an eine ungeborene Leibesfrucht im Handelsregister; Erfordernis der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
- rabüro.de
Zur Frage der Eintragung einer Schenkung an ein ungeborenen Kindes in das Handelsregister
- rewis.io
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Erbrecht
- notar-drkotz.de
Gesellschafterstellung eines Ungeborenen im Handelsregister
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintragung der Schenkung eines Kommanditanteils an eine ungeborene Leibesfrucht im Handelsregister
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Handelsregistereintragung der Schenkung eines Kommanditanteils an ungeborene Leibesfrucht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
§ 1629
Gesellschafterliste, Liste der Gesellschafter - Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Eintragung der Schenkung eines Kommanditanteils an ungeborene Leibesfrucht im Handelsregister
Verfahrensgang
- AG Tostedt, 03.01.2018 - HRA 110154
- OLG Celle, 30.01.2018 - 9 W 13/18
Papierfundstellen
- ZIP 2018, 685
- MDR 2018, 538
- FGPrax 2018, 72
- FamRZ 2018, 1091
- Rpfleger 2018, 390
- NZG 2018, 303
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 08.09.2021 - 20 W 154/21
Anmeldung der Eintragung einer GmbH-Auflösung
So hat etwa das Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 30.01.2018, Az.: 9 W 13/18, zitiert nach juris) zum Gesellschafterwechsel bei einer Kommanditgesellschaft (dort Eintragung eines noch ungeborenen Kindes) dargelegt, dass für die Zulässigkeit der Eintragung eines tatsächlich noch nicht wirksam gewordenen, mithin ungewissen, wenn auch wahrscheinlichen, künftigen Rechtserwerb im Handelsregister nichts spreche und unter anderem darauf hingewiesen, dass die erstrebte Vorverlagerung wahrscheinlicher künftiger Rechtsänderungen mit dem Prinzip der Registerwahrheit und der Registerklarheit nicht in Einklang stünde.