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   OLG München, 05.08.2021 - 29 U 2411/21 Kart   

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OLG München, 05.08.2021 - 29 U 2411/21 Kart (https://dejure.org/2021,35490)
OLG München, Entscheidung vom 05.08.2021 - 29 U 2411/21 Kart (https://dejure.org/2021,35490)
OLG München, Entscheidung vom 05. August 2021 - 29 U 2411/21 Kart (https://dejure.org/2021,35490)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EUV Art. 50; AEUV Art. ... 49, Art. 54; Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich vom 24.12.2020, Anh. SERVIN 1 Nr. 10, Anh. SERVIN Nr. 2.2 lit. b, Anh. SERVIN 2.3, Anh. SERVIN 2.4; ZPO § 50 Abs. 1, § 56
    Parteifähigkeit einer britischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland nach dem Brexit

  • rewis.io

    Brexit means Brexit

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Gründungstheorie, Limited, Sitztheorie, Verwaltungssitz Deutschland

  • Betriebs-Berater

    Nach Brexit - kein Fortbestand der Parteifähigkeit einer britischen Limited

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Brexit macht aus Ltd eine GbR, OHG oder ein einzelkaufmännisches Unternehmen (OLG München, Urt. v. 5.8.2021 - 29 U 2411/21 Kart)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Seit dem Vollzug des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gemäß Art. 50 EUV durch Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2020 ist eine britische Limited, die ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in Deutschland hat, nach der sogenannten milden Form ...

  • rechtsportal.de

    Rechtliche Einordnung einer britischen Limited mit ihrem tatsächlichen Verwaltungssitz in Deutschland seit dem Vollzug des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Rechts- und Parteifähigkeit einer britischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland nach dem Brexit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zur Rechts- und Parteifähigkeit einer britischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland nach dem Brexit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechts- und Parteifähigkeit einer britischen Limited

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftungsrecht englische Limited

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Brexit: Rechts- und Parteifähigkeit einer britischen Limited

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Brexit-Folgen für Parteifähigkeit britischer Limiteds

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 2178
  • MDR 2021, 1345
  • EuZW 2021, 955
  • BB 2021, 2447
  • DB 2021, 2349
  • NZG 2021, 1518
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG München I, 23.04.2021 - 37 O 3787/21

    Marke, Leistungen, Kommission, Streitwert, Prozesskostensicherheit,

    Auszug aus OLG München, 05.08.2021 - 29 U 2411/21
    Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 23.04.2021, Az. 37 O 3787/21, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil abgeändert und wie folgt neu gefasst wird:.

    Das Landgericht München I hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Urteil vom 23.04.2021, Az. 37 O 3787/21 (Bl. 71/81 d.A.), zurückgewiesen.

  • BGH, 08.04.1976 - II ZR 212/74

    Erlöschen eines Vereins durch mangelnde Betätigung infolge Interesselosigkeit

    Auszug aus OLG München, 05.08.2021 - 29 U 2411/21
    Die Kosten sind der vormaligen gesetzlichen Vertreterin der Antragstellerin, Frau ..., aufzuerlegen, da sie das unzulässige Verfahren veranlasst hat (BGH BeckRS 2010, 17612 Rn. 16; BeckOK ZPO/Jaspersen, 41. Ed. 1.7.2021, § 91, Rn. 53).
  • BGH, 16.02.2021 - II ZB 25/17

    Offenlegungspflicht für Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus anderen

    Auszug aus OLG München, 05.08.2021 - 29 U 2411/21
    Das zeigt insbesondere der Vorlageaufhebungsbeschluss des BGH vom 16.02.2021 - II ZB 25/17, in dem er unzweideutig davon ausging, dass die Niederlassungsfreiheit voraussetzt, dass der Staat, nach dessen Recht die Gesellschaft gegründet wurde, im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit durch die Gesellschaft ein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist (NZG 2021, 702 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 158/06

    Trabrennbahn

    Auszug aus OLG München, 05.08.2021 - 29 U 2411/21
    Nach der sogenannten milden Form der Sitztheorie ist sie allerdings nicht als rechtliches Nullum zu behandeln, sondern je nach tatsächlicher Ausgestaltung als GbR, OHG oder - wie vorliegend - bei nur einer Gesellschafterin als einzelkaufmännisches Unternehmen (BGH NJW 2009, 289 Rn. 23 - Trabrennbahn) mit der Konsequenz der vollen persönlichen Haftung.
  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85

    Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen

    Auszug aus OLG München, 05.08.2021 - 29 U 2411/21
    Dieser befindet sich an dem Ort, an dem die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (sog. Sandrock'sche-Formel, vgl. BGHZ 97, 269, 272).
  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus OLG München, 05.08.2021 - 29 U 2411/21
    Dem ist in der Berufungsinstanz nicht durch die Verwerfung der Berufung, sondern durch die Abänderung des Ersturteils und die Zurückweisung des Verfügungsantrags als unzulässig zu begegnen, da ein Sachurteil nicht hätte ergehen können (vgl. BGHZ 143, 122, 126 f.).
  • LG Essen, 10.03.1994 - 2 O 315/93

    Parteifähigkeit einer auf der Isle of Man ansässigen "Briefkastenfirma"

    Auszug aus OLG München, 05.08.2021 - 29 U 2411/21
    Für die Umsetzung von Leitungsentscheidungen der Gesellschaft in Großbritannien ist daraus nichts ersichtlich, da sekundäre Verwaltungstätigkeiten wie die Erledigung der Buchhaltung oder der Steuerangelegenheiten grundsätzlich nicht ausreichen (vgl. LG Essen NJW 1995, 1500, 1501).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 4 U 78/22

    Rechtmäßigkeit von Zuständigkeits-, Veranlagungs- und Beitragsvorschussbescheiden

    Dieser befindet sich an dem Ort, an dem die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (sog. Sandrock'sche-Formel, vgl. BGH, Urteil vom 21.03.1986 - V ZR 10/85 -, juris, Rn. 8; OLG München, Urteil vom 05.08.2021 - 29 U 2411/21 Kart -, juris, Rn. 13).

    Die Gründungstheorie gilt über die EU-Mitgliedstaaten hinaus auch für Gesellschaften aus Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und für Staaten, die diesen durch völkerrechtlichen Vertrag gleichgestellt sind (Habighorst, EuZW 2021, S. 955, 958 m.w.N.).

    Vielmehr wird in Anhang Nr. 10 zu SERVIN-1 ausdrücklich klargestellt, dass eine Gewährung der Niederlassungsfreiheit gegenüber im Vereinigten Königreich gegründeten Gesellschaften gerade nicht vereinbart werden sollte (OLG München, Urteil vom 05.08.2021 - 29 U 2411/21 Kart -, juris, Rn. 22; Habighorst, a.a.O.; Behme, a.a.O.).

    Einfluss auf die Marktteilnahme selbst und auf den Marktzugang, die primäres Regelungsziel des Abkommens sind, hat das nicht (Knaier, GmbHR 2021, S. 1152, 1155; ders., GmbHR 2021, S. 486, 491).

    Da allein die Einreichung des Jahresabschlusses oder Gesellschaftsberichts bei einem Companies House im Vereinigten Königreich nicht dem Erfordernis der materiellen Geschäftstätigkeiten genügt, lässt sich - unabhängig von der Frage, ob dieser Rechtsansicht überhaupt zu folgen ist (ablehnend OLG München, Urteil vom 05.08.2021 - 29 U 2411/21 Kart -, juris, Rn. 22) - auch insoweit nichts den Standpunkt der Antragstellerinnen Stützendes herleiten.

    Sekundäre Verwaltungstätigkeiten wie die Erledigung der Buchhaltung oder der Steuerangelegenheiten reichen für einen tatsächlichen Verwaltungssitz grundsätzlich nicht aus (vgl. OLG München, Urteil vom 05.08.2021 - 29 U 2411/21 Kart -, juris, Rn. 17; Landgericht Essen, Urteil vom 10.03.1994 - 2 O 315/93 -, NJW 1995, S. 1500, 1501).

    Ein Rückgriff auf das deutsche Steuerrecht verbietet sich, weil steuerliche oder gewerberechtliche Definitionen keinen Schluss auf die im Rahmen einer Kollisionsnorm maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse zulassen, wo bei der Antragstellerin die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (OLG München, Urteil vom 05.08.2021 - 29 U 2411/21 Kart -, juris, Rn. 19).

    Nach der sog. milden Form der Sitztheorie ist sie allerdings nicht als rechtliches Nullum zu behandeln, sondern je nach tatsächlicher Ausgestaltung als GbR, OHG oder - wie vorliegend - bei nur einer Gesellschafterin als einzelkaufmännisches Unternehmen (BGH, Urteil vom 27.10.2008 - II ZR 158/06 -, juris, Rn. 23; OLG München, Urteil vom 05.08.2021 - 29 U 2411/21 Kart -, juris, Rn. 20; Mankowski, a.a.O.).

  • BFH, 13.10.2021 - I B 31/21

    Beteiligtenfähigkeit einer britischen Limited

    Dies führt zwar zum Verlust der (zivilrechtlichen) Rechtsfähigkeit (vgl. BGH-Urteil in BGHZ 178, 192, DStR 2009, 59, zu einer Schweizer Aktiengesellschaft; Urteil des Oberlandesgerichts München vom 05.08.2021 - 29 U 2411/21 Kart, Der Betrieb 2021, 2349, zur britischen Limited), lässt aber die Qualifikation einer britischen Limited als Körperschaftsteuersubjekt i.S. der §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) unberührt, was von § 8 Abs. 1 Satz 4 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze (StAbwG) vom 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2056, BStBl I 2021, 895) in allen offenen Fällen (§ 34 Abs. 3c KStG i.d.F. des StAbwG) für ertragsteuerrechtliche Zwecke nochmals klargestellt wird.
  • OLG München, 09.11.2023 - 29 U 6382/20

    Polyalkoholfreie Corneadezellularisierung

    c) Der von vornherein unzulässigen Klage ist in der Berufungsinstanz nicht durch die Verwerfung der Berufung, sondern durch die Abänderung des Ersturteils und die Abweisung der Klage als unzulässig zu begegnen, da ein Sachurteil nicht hätte ergehen können (BGHZ 143, 122, 126 f.; Senat, GRUR-RS 2021, 24176 Rn. 23 - Brexit means Brexit).
  • KG, 01.02.2024 - 2 U 130/21
    Aufgrund gewohnheitsrechtlicher Geltung findet jedoch gegenüber Drittstaaten, also solchen die weder der Europäischen Union angehören noch aufgrund von Verträgen hinsichtlich der Niederlassung gleichgestellt sind, die sogenannte Sitztheorie Anwendung, wonach auf eine Gesellschaft das Recht des Staates anzuwenden, das am Sitz der Gesellschaft gilt (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2008 - II ZR 158/06; BFH, Beschluss vom 13. Oktober 2021 - I B 31/21; OLG München, Urteil vom 5. August 2021 - 29 U 2411/21 Kart; Altmeppen in: Altmeppen, 11. Aufl. 2023, § 4a GmbHG Rn. 28).
  • OLG Celle, 05.09.2022 - 9 W 73/22

    Beschwerde gegen die Verhängung eines Zwangsgeldes; Anmeldung des Erlöschens

    1.) Mit Recht geht das Registergericht in seinem Nichtabhilfebeschluss davon aus, dass die im Streitfall betroffene (Zweigniederlassung einer) Limited englischen Rechts, deren tatsächlicher Verwaltungssitz allein im Inland liegt, aufgrund des Brexit und des Verstreichens aller Übergangsfristen am 31. Dezember 2020 (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - II ZB 25/17 -, juris Rn. 4; OLG München, Urteil vom 5. August 2021 - 29 U 2411/21 Kart -, juris Rn. 12) in dem Sinne nicht mehr existiert, dass sie ihre Rechtsfähigkeit verloren hat.
  • VG Köln, 12.10.2023 - 1 L 1405/22

    Frequenzordnung, Frequenznutzung, Frequenzzuteilung, Funkfrequenzen, Widerruf,

    vgl. LSG NRW, Beschluss vom 31. August 2022 - L 4 U 78/22 B ER -, juris Rn. 26 ff.; OLG München, Urteil vom 5. August 2021 - 29 U 2411/21 Kart -, juris Rn. 13.
  • LG Berlin, 21.03.2022 - 59 O 77/20

    Räumung und Herausgabe zweier Wohnungen; Anwendung deutschen Rechts auf eine

    Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und mit Ablauf des im Austrittsabkommens bestimmten Übergangszeitraums zum 31.12.2020 findet das Unionsrecht keine Anwendung mehr auf britische Gesellschaften, vgl. BGH v. 16.02.2021, II ZR 25/17, Tz. 7ff., zur Niederlassungsfreiheit, OLG München, Urteil vom 5.8.2021 - 29 U 2411/21 Kart, EuZW 2021, 955, Tz. 12.
  • AG Berlin-Kreuzberg, 06.09.2022 - 4 C 66/21

    Räumung und Herausgabe einer Wohnung

    Vielmehr profitieren die britischen Rechtssubjekte von den Regelungen des Abkommens, wenn sie die jeweils im Zielland der wirtschaftlichen Betätigung geltenden Grundsätze der Rechtsfähigkeit einhalten (vgl. dazu mit detaillierter Begründung, auf deren Wiedergabe zur Vermeidung von Doppelungen verzichtet wird, OLG München, Urteil vom 05.08.2021 - 29 U 2411/21 Kart - Rn. 22 f. - beckonline).
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