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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98   

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OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98 (https://dejure.org/1998,4255)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.08.1998 - 4 U 293/98 (https://dejure.org/1998,4255)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. August 1998 - 4 U 293/98 (https://dejure.org/1998,4255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 4 O 3389/96
  • OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 1646
  • NZI 1998, 44
  • NZI 2000, 240 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 79/96

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    zwar wird dies von der - jedenfalls früher - weit überwiegenden, auch vom OLG Dresden (ZIP 1994, 1128 ) geteilten, Meinung (zu weiteren Nachweisen vgl. BGH ZIP 1997, 649, 641) in ausschließlicher Orientierung am Wortlaut des § 10 GesO vertreten.

    Eine im Vordringen befindliche Ansicht, der sich der Senat zumindest für den Fall der Zwangsvollstreckung anschließt, läßt demgegenüber die Anfechtung von Rechtshandlungen Dritter, zumindest von solchen des Anfechtungsgegners, im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO zu (vgl. außer den bei BGH ZIP 1997, 649, 651, Zitierten noch LG Halle, ZIP 1997, 1849,- mit - auf das Ergebnis beschränkt zustimmender Anmerkung von Paulus, EWiR 1998, 221; Fischer, ZIP 1997, 712 ff; Mohrbutter-Mahrbutter/Pape, Handbuch der Insolvenzverwaltung, 7. Aufl., Rn. XVI. 204).

  • BGH, 26.01.1995 - IX ZR 99/94

    Auswirkung der Eröffnung der Gesamtvollstreckung auf eingeleitete, nicht

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    Auch die Rückwirkung des § 7 Abs. 3 S. 1 GesO ist zeitlich unbegrenzt und kann nach der Rechtsprechung des BGH (ZIP 1995, 480, 481; ZIP 1995, 1425, 1426) nicht durch Analogie zu den Vorschriften der §§ 28, 87, 104 VerglO , 88 InsO der Rückschlagsperrfrist von einem Monat unterworfen werden, weil die unbegrenzte Wirkung vom Gesetzgeber gewollt gewesen ist.

    Ausdruck hat dies u.a. in den Vorschriften der §§ 2 Abs. 4, 7 Abs. 3 S. 1 GesO gefunden: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die bei Antragstellung eingeleitet waren, sind vorläufig einzustellen; mit Verfahrenseröffnung verlieren sie ohne weiteres ihre Wirksamkeit, selbst wenn sie zu einem Pfändungspfandrecht geführt haben (BGH ZIP 1995, 480 ).

  • BGH, 25.09.1997 - IX ZR 231/96

    Anfechtung der Absicherung einer Forderung im Konkurs des Schuldners

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    Desgleichen kann die Zahlungsunfähigkeit nach außen schon hervortreten und damit die Zahlungseinstellung begründen, sobald sie nur einem einzigen Gläubiger erkennbar geworden ist (BGH ZIP 1997, 1926, 1927).

    Dazu, daß das zeitweilige Stillhalten der Klägerin nach der zweiten Vollstreckung die Zahlungseinstellung im Frühjahr 1995 nicht wieder beseitigt hat, vgl. ebenfalls BGH ZIP 1997, 1926, 1927 rechte Spalte.

  • OLG Dresden, 19.04.1994 - 3 U 47/94

    Gläubigeranfechtung bei Veräußerungsverbot im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    zwar wird dies von der - jedenfalls früher - weit überwiegenden, auch vom OLG Dresden (ZIP 1994, 1128 ) geteilten, Meinung (zu weiteren Nachweisen vgl. BGH ZIP 1997, 649, 641) in ausschließlicher Orientierung am Wortlaut des § 10 GesO vertreten.
  • LG Halle, 15.08.1997 - 7 O 83/97
    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    Eine im Vordringen befindliche Ansicht, der sich der Senat zumindest für den Fall der Zwangsvollstreckung anschließt, läßt demgegenüber die Anfechtung von Rechtshandlungen Dritter, zumindest von solchen des Anfechtungsgegners, im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO zu (vgl. außer den bei BGH ZIP 1997, 649, 651, Zitierten noch LG Halle, ZIP 1997, 1849,- mit - auf das Ergebnis beschränkt zustimmender Anmerkung von Paulus, EWiR 1998, 221; Fischer, ZIP 1997, 712 ff; Mohrbutter-Mahrbutter/Pape, Handbuch der Insolvenzverwaltung, 7. Aufl., Rn. XVI. 204).
  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94

    Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    Ein weitergehendes Bedrängen oder gar zusätzliche Maßnahmen von Gläubigern - etwa Klagen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - sind nicht notwendig (BGH ZIP 1995, 929 ).
  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 47/96

    Stellung des Eintragungsantrags durch den späteren Gesamtvollstreckungsschuldner

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    Zahlungseinstellung liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn mindestens für die beteiligten Verkehrskreise nach außen hin erkennbar geworden ist, daß der spätere Gemein- oder Gesamtvollstreckungsschuldner wegen eines voraussichtlich dauernden Mangels an Zahlungsmitteln seine fälligen und vom jeweiligen Gläubiger ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten im allgemeinen nicht mehr erfüllen kann (vgl. etwa BGH ZIP 1997, 423, 425).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    Hinzu kommt, daß die Klägerin sowohl bei der Scheckzahlung am 16.09.1994 als auch bei der Zwangsvollstreckung in den Radlader im Gegensatz zu den Ausführungen des Landgerichts eine inkongruente Deckung (vgl. hierzu BGH ZIP 1997, 1929 f) erhalten hat.
  • BGH, 03.08.1995 - IX ZR 34/95

    Begriff der Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme; Eintragung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    Auch die Rückwirkung des § 7 Abs. 3 S. 1 GesO ist zeitlich unbegrenzt und kann nach der Rechtsprechung des BGH (ZIP 1995, 480, 481; ZIP 1995, 1425, 1426) nicht durch Analogie zu den Vorschriften der §§ 28, 87, 104 VerglO , 88 InsO der Rückschlagsperrfrist von einem Monat unterworfen werden, weil die unbegrenzte Wirkung vom Gesetzgeber gewollt gewesen ist.
  • BGH, 24.10.1996 - IX ZR 284/95

    Entstehung und Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrund einer Pfandklausel im

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    Der Begriff der Zahlungseinstellung in § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO ist derselbe wie in § 30 KO (BGH ZIP 1996, 2080, 2082).
  • AG Solingen, 15.07.2015 - 13 C 83/13

    Rückerstattungsbegehren von Zahlungen für nicht gelieferten Strom auf Grundlage

    Gläubigern, etwa Klagen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sind nicht erforderlich (BGH, Urt. v 08.10.1998 - IX ZR 337/97, juris; OLG Dresden, Urt. v. 27.08.1998 - 4 U 293/98, juris; OLG Celle, Urt. v. 22.05.2008 - 13 U 117/07, juris).
  • AG Solingen, 15.07.2015 - 13 C 198/14

    Rückerstattung von Zahlungen für nicht geliefertes Gas i.R.e.

    Ein weitergehendes Bedrängen oder gar zusätzliche Maßnahmen von Gläubigern, etwa Klagen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sind nicht erforderlich (BGH, Urt. v 08.10.1998 - IX ZR 337/97, juris; OLG Dresden, Urt. v. 27.08.1998 - 4 U 293/98, juris; OLG Celle, Urt. v. 22.05.2008 - 13 U 117/07, juris).
  • AG Solingen, 15.07.2015 - 13 C 307/14

    Rechtspflicht des Vorstandsmitglieds zur Stellung eines Insolvenzantrags unter

    Ein weitergehendes Bedrängen oder gar zusätzliche Maßnahmen von Gläubigern, etwa Klagen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sind nicht erforderlich (BGH, Urt. v 08.10.1998 - IX ZR 337/97, juris; OLG Dresden, Urt. v. 27.08.1998 - 4 U 293/98, juris; OLG Celle, Urt. v. 22.05.2008 - 13 U 117/07, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 01.09.1998 - 4 U 634/97 - 174   

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https://dejure.org/1998,15723
OLG Saarbrücken, 01.09.1998 - 4 U 634/97 - 174 (https://dejure.org/1998,15723)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.09.1998 - 4 U 634/97 - 174 (https://dejure.org/1998,15723)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. September 1998 - 4 U 634/97 - 174 (https://dejure.org/1998,15723)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 1998, 44
  • NZI 1999, 88 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.05.2008 - IX ZR 54/07

    Beginn der Verjährungsfrist bei der Inanspruchnahme von

    Die dreijährige Frist wird erst ab der möglichen Kenntniserlangung durch einen Sonderverwalter oder neu bestellten Verwalter in Gang gesetzt, wenn sich - wie im Streitfall - die Pflichtverletzung der Ausschussmitglieder in einer fehlerhaften Überwachung des früheren Verwalters manifestiert (Kirchhof ZInsO 2007, 1122 ff; vgl. ferner OLG Saarbrücken NZI 1998, 44: "spätestens").
  • OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06

    Gesamtvollstreckung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitglieder des

    In der späteren Entscheidung vom 26.05.1994 (BGHZ 126, 138 = NJW 1994, 3102) bekräftigte er dies in Hinblick auf den Vergleichsverwalter gem. § 42 der früheren Vergleichsordnung und unterstellte auch Ersatzansprüche gegen die Mitglieder des Gläubigerbeirats gem. § 44 Abs. 3 VerglO der Verjährung gem. § 852 BGB a.F. Im gleichen Sinn entschied das OLG Saarbrücken (NZI 1998, 44; ebenso Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 89, Rn. 7; Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 89 KO, Anmerkung 5, zur Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses).
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