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   OLG Naumburg, 10.03.2000 - 5 W 18/00   

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https://dejure.org/2000,3860
OLG Naumburg, 10.03.2000 - 5 W 18/00 (https://dejure.org/2000,3860)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.03.2000 - 5 W 18/00 (https://dejure.org/2000,3860)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. März 2000 - 5 W 18/00 (https://dejure.org/2000,3860)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2000, 263
  • NZS 2001, 144
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 28.07.1999 - 4Z BR 1/99

    Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.03.2000 - 5 W 18/00
    Eine weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO setzt stets voraus, dass bereits gegen die Entscheidung des Erstgerichts die sofortige Beschwerde gemäß § 6 Abs. 1 InsO statthaft war (BayObLG MDR 1999, 1344 f.; MDR 2000, 51 ; OLG Köln MDR 1999, 629 jeweils m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 30.09.1999 - 4Z BR 4/99

    Voraussetzungen der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.03.2000 - 5 W 18/00
    übereinstimmenden - Entscheidungen der Vorinstanzen zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ist (BayObLG NZI 1999, 451; OLG Köln ZIP 1999, 1929 f.).
  • OLG Frankfurt, 07.08.1992 - 20 W 263/92

    Löschung einer GmbH wegen Unterlassen der Jahresabschlußpublizität

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.03.2000 - 5 W 18/00
    Sie betrifft in erster Linie die Tatsachenfeststellung, die ausschließlich den Vorinstanzen obliegt und die im Rahmen der Rechtsbeschwerde allein darauf untersucht werden darf, ob der Tatrichter alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen und nicht die Anforderungen an die Glaubhaftmachung verkannt hat (BayObLG Rpfleger 1992, 521; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 115 jew. m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 26.05.1992 - 1Z BR 2/92

    Rechtliches Gehör des Erben

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.03.2000 - 5 W 18/00
    Sie betrifft in erster Linie die Tatsachenfeststellung, die ausschließlich den Vorinstanzen obliegt und die im Rahmen der Rechtsbeschwerde allein darauf untersucht werden darf, ob der Tatrichter alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen und nicht die Anforderungen an die Glaubhaftmachung verkannt hat (BayObLG Rpfleger 1992, 521; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 115 jew. m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.03.2000 - 5 W 18/00
    Eine weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO setzt stets voraus, dass bereits gegen die Entscheidung des Erstgerichts die sofortige Beschwerde gemäß § 6 Abs. 1 InsO statthaft war (BayObLG MDR 1999, 1344 f.; MDR 2000, 51 ; OLG Köln MDR 1999, 629 jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.03.2000 - 5 W 18/00
    übereinstimmenden - Entscheidungen der Vorinstanzen zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ist (BayObLG NZI 1999, 451; OLG Köln ZIP 1999, 1929 f.).
  • OLG Naumburg, 06.03.2000 - 5 W 23/00
    Auszug aus OLG Naumburg, 10.03.2000 - 5 W 18/00
    Zwar hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 6. März 2000 - 5 W 23/00 -), dass nicht ohne weiteres allein schon die einlassungsfähige Darlegung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge durch den Sozialversicherungsträger zur Glaubhaftmachung genügt.
  • OLG Naumburg, 25.08.1999 - 5 W 16/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 10.03.2000 - 5 W 18/00
    Mit der hier maßgeblichen Frage, welche Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderungen eines Sozialversicherungsträgers im Insolvenzantragsverfahren zu stellen sind (§§ 4, 14 Abs. 1 InsO , 294 ZPO ) hat der Senat sich bereits in seinem Beschluss vom 25. August 1999 (Geschäftsnummer 5 W 16/99) befasst und dort ausgeführt:.
  • BayObLG, 08.10.1999 - 4Z BR 7/99

    Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung im

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.03.2000 - 5 W 18/00
    Eine weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO setzt stets voraus, dass bereits gegen die Entscheidung des Erstgerichts die sofortige Beschwerde gemäß § 6 Abs. 1 InsO statthaft war (BayObLG MDR 1999, 1344 f.; MDR 2000, 51 ; OLG Köln MDR 1999, 629 jeweils m. w. Nachw.).
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