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   OLG Frankfurt, 29.08.2000 - 26 W 61/2000, 26 W 61/00   

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https://dejure.org/2000,2473
OLG Frankfurt, 29.08.2000 - 26 W 61/2000, 26 W 61/00 (https://dejure.org/2000,2473)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.08.2000 - 26 W 61/2000, 26 W 61/00 (https://dejure.org/2000,2473)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. August 2000 - 26 W 61/2000, 26 W 61/00 (https://dejure.org/2000,2473)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs 1 InsO, § 58 InsO, § 100 InsO, § 11 RPflG, § 850f Abs 1 Buchst a ZPO
    Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse: Heraufsetzung des Pfändungsfreibetrags auf das Existenzminimum; Anfechtbarkeit des Heraufsetzungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit; Notwendiger Lebensunterhalt; Insolvenzgericht; Heraufsetzung eines Pfändungsfreibetrages ; Untätigkeit des Treuhänders bzw. der Gläubigerversammlung ; Rechtsbeschwerde ; Sozialhilferechtlich ...

  • Wolters Kluwer

    (Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse: Heraufsetzung des Pfändungsfreibetrags auf das Existenzminimum; Anfechtbarkeit des Heraufsetzungsbeschlusses)

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Sicherung des Existenzminimums im Insolvenzverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 850 c; ; ZPO § ... 850 f; ; ZPO § 793 Abs. 1; ; ZPO § 850 f Abs. 1; ; ZPO § 850 f Abs. 1 lit. a; ; InsO § 4; ; InsO § 7; ; InsO § 7 Abs. 1; ; InsO § 100; ; InsO § 313; ; InsO § 36; ; InsO § 58; ; InsO § 35; ; BSHG § 11; ; BSHG § 12; ; KO § 128; ; KO § 132; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; RPflG § 11 Abs. 2 S. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherung des Existenzminimums des Insolvenzschuldners durch das Insolvenzgericht; Heraufsetzung des pfändungsfreien Einkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 189
  • NZI 2000, 531
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 26 W 16/00

    Pfändung des Arbeitseinkommens: Berechnung des fiktiven Sozialhilfebedarfs nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2000 - 26 W 61/00
    Nehmen weder Treuhänder noch Gläubigerversammlung eine nach dem Maßstab des § 850 f Abs. a ZPO (dazu vgl. Senat, Beschluß vom 17. August 2000, 26 W 16/2000, noch unveröffentlicht) notwendige Änderung des pfändbaren Betrages vor und gewähren dem Schuldner nicht den notwendigen Unterhalt, so ist worauf das Landgericht zutreffend hingewiesen hat - das Insolvenzgericht im Rahmen seiner Aufsicht nach § 58 Ins0 verpflichtet, den Treuhänder anzuhalten, die erforderliche Zahlung an den Schuldner oder dessen Familienangehörige zu veranlassen (Kohte, Kölner Schriften zur Insolvenzordnung, a.a.O., Rn. 92; Frankfurter Kommentar-Kohte, § 312 Rn. 48).
  • OLG Frankfurt, 20.12.1999 - 26 W 124/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2000 - 26 W 61/00
    Denn Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts unterliegen der weiteren Beschwerde nach § 7 Abs. 1 lns0 unabhängig davon, ob auch die Erstbeschwerde statthaft war (Senat NZI 2000, 137).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2000 - 26 W 61/00
    Zu Recht weist Kohte (Rn. 83 ff) darauf hin, daß in diesem Zusammenhang die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1992, 3153 f.; NJW 1993, 643 f.; NJW 1994, 2817 f.; NJW 1999, 561, 564) zu berücksichtigen ist, nach der staatliche Hoheitsakte den einzelnen Bürgern das sozialhilferechtlich geschützte Existenzminimum nicht entziehen dürfen.
  • OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 155/00

    Sicherung des Existenzminimums im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2000 - 26 W 61/00
    Die Rechtsfragen zum Problem der Anwendung des § 850 f ZPO im Rahmen des eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahrens sowie zum Rechtszug bei entsprechenden Beschlüssen, zu denen bislang - soweit ersichtlich - nur eine obergerichtliche Entscheidung ergangen ist (Beschluß des OLG Köln vom 18. August 2000, 2 W 155/2000), haben für das Insolvenzverfahren grundsätzliche Bedeutung.
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2000 - 26 W 61/00
    Zu Recht weist Kohte (Rn. 83 ff) darauf hin, daß in diesem Zusammenhang die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1992, 3153 f.; NJW 1993, 643 f.; NJW 1994, 2817 f.; NJW 1999, 561, 564) zu berücksichtigen ist, nach der staatliche Hoheitsakte den einzelnen Bürgern das sozialhilferechtlich geschützte Existenzminimum nicht entziehen dürfen.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2000 - 26 W 61/00
    Zu Recht weist Kohte (Rn. 83 ff) darauf hin, daß in diesem Zusammenhang die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1992, 3153 f.; NJW 1993, 643 f.; NJW 1994, 2817 f.; NJW 1999, 561, 564) zu berücksichtigen ist, nach der staatliche Hoheitsakte den einzelnen Bürgern das sozialhilferechtlich geschützte Existenzminimum nicht entziehen dürfen.
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2000 - 26 W 61/00
    Zu Recht weist Kohte (Rn. 83 ff) darauf hin, daß in diesem Zusammenhang die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1992, 3153 f.; NJW 1993, 643 f.; NJW 1994, 2817 f.; NJW 1999, 561, 564) zu berücksichtigen ist, nach der staatliche Hoheitsakte den einzelnen Bürgern das sozialhilferechtlich geschützte Existenzminimum nicht entziehen dürfen.
  • VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 10 K 1092/06

    Ausbildungsförderung; Einkommen und Vermögen; unbillige Härte; Eröffnung des

    Dies gilt sogar dann, wenn das gem. § 36 InsO unpfändbare Einkommen des Schuldners zu gering ist, um den notwendigen Unterhalt für ihn, seine Familie und die in § 100 Abs. 2 InsO genannten Personen zu decken (Passauer/Stephan, Münchener InsO, 2. Aufl. 2007, § 100 InsO Rdnr. 20; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.08.2000 - 26 W 61/00 -, juris).
  • BGH, 05.04.2006 - IX ZB 169/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

    Dass gegen die Entscheidung des Rechtspflegers über den Umfang des Insolvenzbeschlags gemäß § 36 InsO kein Rechtsmittel gegeben sei, also nur eine abschließende Entscheidung des Richters nach § 11 Abs. 2 RPflG stattzufinden habe, entsprach zudem bis zur zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 2004 (aaO) der nahezu einhelligen Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Frankfurt a.M. NZI 2000, 531, 533; OLG Köln ZInsO 2000, 499, 501; OLG Köln ZInsO 2000, 603 f; BayObLG ZInsO 2001, 799; OLG Hamburg ZInsO 2001, 807; OLG Stuttgart NZI 2002, 52, 53; HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 6 Rn. 10; MünchKomm-InsO/Ganter, § 6 Rn. 64).
  • AG Göttingen, 23.11.2000 - 74 IK 49/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Diese Auffassung wird von der überwiegenden Rechtsprechung ebenfalls vertreten (AG München, ZInsO 2000, 407; AG Aachen, NZI 2000, 554; LG München, ZInsO 2000, 628 [LG München 11.08.2000 - 14 T 10247/00]; OLG Köln, ZInsO 2000, 499 [OLG Köln 18.08.2000 - 2 W 155/00] ; OLG Frankfurt, NZI 2000, 531; OLG Köln, ZInsO 2000, 603 [OLG Köln 16.10.2000 - 2 W 189/00] ).

    Es kann daher dahinstehen, ob die Anhörung der Gläubiger mit der nachfolgenden förmlichen Zustellung des Beschlusses des Rechtspflegers durch Zustellungsurkunde erforderlich war oder ob es genügt, dem Treuhänder und bei einfachen Fallgestaltungen mit wenigen Gläubigern möglicherweise auch der Gläubigerversammlung rechtliches Gehör zu gewähren (OLG Frankfurt, NZI 2000, 531, 533).

  • OLG Celle, 28.05.2001 - 2 W 65/01

    Rechtsmittel gegen Entscheidung über Antrag auf Heraufsetzung eines

    Im Hinblick auf das Fehlen einer Auseinandersetzung der Vorinstanzen mit der Frage, ob Beschlüsse über die Heraufsetzung der Pfändungsfreigrenzen im Rahmen des Insolvenzverfahrens mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden können, weist der Senat jedoch vorsorglich darauf hin, dass nach Auffassung mehrerer anderer Oberlandesgerichte gegen derartige Entscheidungen ein Rechtsmittel nach § 6 Abs. 1 InsO - entgegen der hier zumindest inzident vom Landgericht vertretenen Auffassung - nicht statthaft ist, weil eine ausdrückliche Anordnung der sofortigen Beschwerde i. S. d. § 6 Abs. 1 InsO fehlt (s. hierzu OLG Frankfurt/M., ZInsO 2000, 614 = NZI 2000, 531 = DZWIR 2000, 32; OLG Hamburg, Beschl. v. 4. Januar 2001 - 6 W 69/00 - OLG Köln, ZInsO 2000, 499, dazu Grote, ZInsO 2000, 490 f.; OLG Köln, ZInsO 2000, 603 = ZIP 2000, 274 = NZI 2000, 590).
  • OLG Hamburg, 04.01.2001 - 6 W 69/00

    Instanzenzug gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts

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  • LG Bückeburg, 31.10.2001 - 4 T 122/01

    Umdeutung einer Beschwerde in eine Erinnerung; Rechtsnatur der Entscheidung über

    Dann aber stellt die Entscheidung über die Bemessung des Pfändungsfreibetrages zweifelsfrei eine Entscheidung des Insolvenzgerichtes, für die die sich aus § 6 InsO ergebenden Einschränkungen des Rechtsmittelzuges gelten, dar und nicht "nur" eine dem Insolvenzgericht angefallene Annexentscheidung, für die es auch nach der Rechtsprechung der Kammer (z.B. für PKH-Entscheidungen) bei den an sich vorgesehenen Rechtsmitteln verbleibt (OLG Frankfurt/M., NJW-RR 2001, 189; OLG Köln, NJW-RR 2001, 191 [OLG Köln 18.08.2000 - 2 W 155/00] ; offen lassend OLG Celle Nds.…
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