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   AG Münster, 01.02.2000 - 71 IK 4/99   

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AG Münster, 01.02.2000 - 71 IK 4/99 (https://dejure.org/2000,12931)
AG Münster, Entscheidung vom 01.02.2000 - 71 IK 4/99 (https://dejure.org/2000,12931)
AG Münster, Entscheidung vom 01. Februar 2000 - 71 IK 4/99 (https://dejure.org/2000,12931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZI 2000, 555
  • NZI 2001, 68
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 23.07.2004 - IX ZB 174/03

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen falscher oder unvollständiger Angaben des

    Die Rechtsfrage, ob vorsätzliche oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben in den nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO vorzulegenden Verzeichnissen auch dann zur Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO führen kann, wenn sie sich nicht zum Nachteil der Gläubiger auswirken, wird in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich beantwortet (verneinend z.B. LG Saarbrücken NZI 2000, 380, 381; AG Münster NZI 2000, 555, 556; AG Rosenheim ZVI 2003, 43, 44; Nebe VuR 2000, 341; Ahrens NZI 2001, 113, 118 f; FK-InsO/Ahrens, 3. Aufl. § 290 Rn. 54; Uhlenbruck/Vallender, aaO § 290 Rn. 80; Hess, InsO 2. Aufl. § 290 Rn. 39a; Smid, InsO 2. Aufl. § 290 Rn. 2; Braun/Buck, InsO 2002 § 290 Rn. 21; ebenso zu § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO Nerlich/Römermann, InsO § 290 Rn. 97; bejahend demgegenüber LG Heilbronn InVo 2002, 417, 418; LG Frankfurt a.M. NZI 2002, 673; AG Hamburg ZInsO 2001, 30, 32; AG Göttingen ZVI 2003, 88, 89; Kübler/Prütting/Wenzel, InsO § 290 Rn. 20a, 22; Gottwald/R. Schmidt-Räntsch, Insolvenzrechts-Handbuch 2. Aufl. § 77 Rn. 16 Fn. 17; wohl auch MünchKomm-InsO/Stephan, § 290 Rn. 74, 78).
  • OLG Jena, 04.04.2001 - 6 W 197/01

    Verfahrenskosten, Insolvenz, Kostenbeschwerde

    Da das Oberlandesgericht Zweibrücken seine früher vertretene gegenteilige Auffassung, (vgl. ZInsO 2000, 235) ausdrücklich aufgegeben hat (vgl. OLG Zweibrücken ZIP 2000, ZIP 2000, 1627; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271) und das Oberlandesgericht Celle die hier zu entscheidende Frage offen gelassen hat (vgl. OLG Celle ZInsO 2001, 42, 43) besteht keine Entscheidungsdivergenz.

    Seine früher vertretene Auffassung, die Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde im Sinne von § 7 Abs. 1 InsO folge unabhängig von § 6 Abs. 1 InsO allein daraus, dass das Landgericht als Insolvenzgericht entschieden hat (vgl. ZInsO 2000, 235), hat das Oberlandesgericht Zweibrücken ausdrücklich aufgegeben (vgl. OLG Zweibrücken ZIP 2000, a.a.O.).

  • OLG Zweibrücken, 11.08.2000 - 3 W 138/00

    Anfechtbarkeit von Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts im

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 22. März 2000 - 3 W 50/00 (OLGR 2000, 326= ZinsO 2000, 235) einen anderen, weitergehenden Standpunkt vertreten hat, hält er daran im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dessen Beschluss vom 16. März 2000 (aaO) nicht mehr fest.
  • LG Heilbronn, 31.05.2002 - 1b T 77/02

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Versagung der Restschuldbefreiung

    Auch die Gerichte, die im Rahmen des § 290 Abs. 1 Nr. 6 Insolvenzordnung eine Versagung der Restschuldbefreiung nur dann zulassen, wenn nicht ganz geringfügige Pflichtverletzungen mit einer gewissen Erheblichkeit vorliegen (LG Saarbrücken, MZI 2000, 380 ff.; Amtsgericht Münster ZInsO 2000, 235 ff.) haben eine solche Erheblichkeit nur verneint bei der Nichtangabe einer weiteren Forderung eines anderen Gläubigers, auf die diese Gläubigerin später verzichtet hat bzw. bei Nichtangabe eines Vermögensgegenstandes im Wert von 290, 00 DM.
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   AG Düsseldorf, 25.05.2000 - 503 IK 28/99   

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AG Düsseldorf, 25.05.2000 - 503 IK 28/99 (https://dejure.org/2000,20461)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.05.2000 - 503 IK 28/99 (https://dejure.org/2000,20461)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 503 IK 28/99 (https://dejure.org/2000,20461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZI 2000, 555
 
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