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   OLG Hamm, 07.11.2000 - 27 U 63/00   

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https://dejure.org/2000,5298
OLG Hamm, 07.11.2000 - 27 U 63/00 (https://dejure.org/2000,5298)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.11.2000 - 27 U 63/00 (https://dejure.org/2000,5298)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. November 2000 - 27 U 63/00 (https://dejure.org/2000,5298)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    KO § 30; ; KO § 30 Nr. 1 2. Alternative; ; KO § 30 Nr. 1; ; KO § 41; ; KO § 31 Nr. 2; ; KO § 31; ; KO § 41 Abs. 1; ; KO § 37; ; KO § 1; ; KO § 6; ; KO § 91 Abs. 1; ; BGB § ... 433 Abs. 2; ; BGB § 433; ; ZPO § 141; ; ZPO § 270 Abs. 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einhaltung der Anfechtungsfrist durch Klage auf Wertersatz; Gläubigerbenachteiligung durch Veräußerung von Betriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 432
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.11.1998 - IX ZR 199/97

    Rechte des Konkursverwalters - Anfechtung eines Schuldnergeschäfts - Aufrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2000 - 27 U 63/00
    Dementsprechend wird im Übergang vom Rückgewähranspruch in Natur auf einen Wertersatzanspruch keine Klageänderung gesehen (BGH NJW 1999, 359) und wahrt die rechtzeitige Geltendmachung des ersten Anspruches zugleich die Frist für den zweiten (BGH a.a.O.).

    Hinzu kommt, dass das angefochtene Rechtsgeschäft wirtschaftlich zur Hingabe des Kaufgegenstandes an Erfüllungs Statt in Bezug auf den Darlehensrückzahlungsanspruch der Beklagten (vgl. BGH NJW 1999, 359) und also zur inkongruenten Deckung führte, die eine Begünstigungsabsicht der Gemeinschuldnerin indiziert.

  • BGH, 09.07.1987 - IX ZR 167/86

    Berechnung des Wertersatzes bei einer Konkursanfechtung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2000 - 27 U 63/00
    Wertersatz kommt als Sekundäranspruch nur dann in Frage, wenn die Rückgewähr (in Natur) nicht möglich ist oder dieser unverhältnismäßige Schwierigkeiten entgegenstehen (BGHZ 101, 286 = NJW 1987, 2821).
  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 47/97

    Anforderungen an Nachweis der Benachteiligungsabsicht; Anfechtung von im Zuge von

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2000 - 27 U 63/00
    Im Lichte dessen wäre zur Entlastung erforderlich gewesen darzulegen, dass die Gemeinschuldnerin bei Vornahme des anfechtbaren Rechtsgeschäftes in der Lage gewesen wäre, in absehbarer Zeit alle ihre Gläubiger befriedigen zu können (BGH NJW 1998, 1561; 1995, 1090).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 24/94

    Anforderungen an Kenntnis von der Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2000 - 27 U 63/00
    Im Lichte dessen wäre zur Entlastung erforderlich gewesen darzulegen, dass die Gemeinschuldnerin bei Vornahme des anfechtbaren Rechtsgeschäftes in der Lage gewesen wäre, in absehbarer Zeit alle ihre Gläubiger befriedigen zu können (BGH NJW 1998, 1561; 1995, 1090).
  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2000 - 27 U 63/00
    Die Anfechtungsfrist wird regelmäßig dadurch gewahrt, dass ein den Anforderungen des § 37 KO entsprechender Antrag gestellt wird mit dem Vortrag eines diesen rechtfertigenden Sachverhaltes (BGH NJW 1997, 1857).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 245/06

    Wahrung der Anfechtungsfrist durch Geltendmachung des Anspruchs auf Wertersatz

    Diese Grundsätze sollen aber auch dann gelten, wenn vom zunächst geltend gemachten Wertersatzanspruch auf den Primäranspruch übergegangen wird (OLG Hamm NZI 2001, 432, 433; HK-InsO/Kreft, aaO § 146 Rn. 8; MünchKomm-InsO/Kirchhof, aaO § 146 Rn. 15c).
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