Rechtsprechung
| BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
BGB § 883 Abs. 1 Satz 2; GesO § 9 Abs. 1 Satz 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
BGB § 883 Abs. 1 S. 2; GesO § 9 Abs. 1 S. 3
- Deutsches Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
- rws-verlag.de
Insolvenzfester künftiger Auflassungsanspruch bei vor Verfahrenseröffnung eingetragener Vormerkung
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Insolvenzfestigkeit eines vormerkungsgesicherten Auflassungsanspruchs
- NWB SteuerXpert START
BGB § 883 Abs. 1 Satz 2; GesO § 9 Abs. 1 Satz 3
- jurawelt.com
Insolvenzfestigkeit eines durch vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens eingetragene Vormerkung gesicherten Auflassungsanspruchs
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens eingetragene Vormerkung gesicherten künftigen Auflassungsanspruchs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Insolvenzfestigkeit des durch Vormerkung gesicherten künftigen Auflassungsanspruchs
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Insolvenzfester künftiger Auflassungsanspruch bei vor Verfahrenseröffnung eingetragener Vormerkung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 883 Abs. 1 S.2; GesO § 9 Abs. 1 S.3
Vormerkung für Verkaufsangebot insolvenzfest - Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Leitsatz)
Insolvenzfähigkeit eines vor Verfahrenseröffnung durch Vormerkung gesicherten künftigen Auflassungsanspruchs
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auflassungsvormerkung: Welchen Schutz bietet sie im Konkurs des Verkäufers? (IBR 2002, 47)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 149, 1
- NJW 2002, 213
- ZIP 2001, 2008
- MDR 2002, 110
- DNotZ 2002, 275
- NZI 2002, 30
- WM 2001, 2173
- BB 2001, 2501 (Ls.)
- DB 2001, 2548 (Ls.)
- BauR 2002, 53
- IBR 2002, 47
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 09.03.2006 - IX ZR 11/05
Insolvenzrecht - Insolvenzfestigkeit des gesetzlichen Löschungsanspruchs
a) Lag einer im Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung ein in notariell beurkundeter Form abgegebenes unwiderrufliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über ein Grundstück zugrunde, welches der Käufer erst nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen eines der Miteigentümer angenommen hat, so ist ein solcher künftiger, durch eine vor Verfahrenseröffnung eingetragene Vormerkung gesicherter Auflassungsanspruch insolvenzfest (BGHZ 149, 1 ff).bb) Eine feste, die Gestaltung des Anspruchs bestimmende Grundlage, die zu einer Vormerkungsfähigkeit des künftigen Anspruchs führt, ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung insbesondere dann angenommen worden, wenn die Entstehung des Anspruchs nur noch von dem Willen des künftigen Berechtigten abhängt (vgl. RGZ 151, 75, 77; BGHZ 12, 115, 118; 149, 1, 9).
Jedenfalls ist die Vormerkungsfähigkeit eines künftigen Anspruchs zu verneinen, wenn seine Entstehung ausschließlich vom Willen des Schuldners oder davon abhängt, dass dieser ein Rechtsgeschäft überhaupt erst vornimmt (BGHZ 134, 182, 184 f; 149, 1, 3).
- OLG Köln, 22.12.2004 - 2 U 103/04
Insolvenzrecht - Gesetzliche Löschungsvormerkung ist insolvenzfest
Soweit teilweise, vornehmlich in der früheren Literatur (vgl. die Nachweise bei BGH, NJW 2002, 213 [215]); Tintelnot in Kübler/Prütting, a.a.O., § 106 Rn 16 Fn 32) vertreten wird, die Anwendung des früheren § 24 KO bzw. des jetzigen § 106 InsO setze voraus, dass das durch eine Vormerkung gesicherte künftige Recht zum Zeitpunkt der Eröffnung des Konkurs- bzw. nunmehr Insolvenzverfahrens bereits entstanden ist, wird diese Ansicht weder von der neueren Auffassung in der Literatur noch vom Bundesgerichtshof (BGH, NJW 2003, 214 [215]) geteilt.Es handelt sich vielmehr um eine gegenwärtige Sicherung eines in Zukunft entstehenden Anspruchs, der erst mit der Entstehung geltend gemacht werden kann (BGH, NJW 1981, 446 [447]; BGH, NJW 2002, 213 [215]).
Die in § 38 InsO zum Ausdruck kommende Wertung, dass als Insolvenzgläubiger am Insolvenzverfahren nur derjenige teilnehmen kann, dem schon zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung ein Vermögensanspruch zugestanden hat, wird durch die gesetzliche Regelung zu Gunsten des Vormerkungsberechtigten durchbrochen (BGH, NJW 2002, 213 [215]).
Der vom Gesetzgeber zugelassene Vormerkungsschutz für künftige Ansprüche (§ 883 Abs. 1 Satz 2 BGB) wäre sinnentleert, wenn dieser Schutz erst zu dem Zeitpunkt eintritt, in dem die gesicherten Ansprüche entstehen (BGH, NJW 1981, 446 [447]; BGH, NJW 2002, 213 [215]).
- BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07
Immobilien - Rückauflassungsvormerkung: Erstreckung auf weitere Rücktrittsgründe
Die vor dem Erlass des Verfügungsverbots gegen die Schuldnerin und vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte Erweiterung des Schutzes der Kläger durch die eingetragene Vormerkung macht den geltend gemachten Auflassungsanspruch grundsätzlich insolvenzfest (vgl. Senat, BGHZ 149, 1, 5 ff.).
- BGH, 17.03.2008 - II ZR 45/06
EKU
bb) Da der Abfindungsanspruch nach Einleitung eines Spruchverfahrens ebenso wie bei Fehlen einer Abfindungsregelung in dem Unternehmensvertrag (vgl. § 305 Abs. 5 Satz 2 AktG) kraft Gesetzes gewährt wird (BGHZ 135, 374, 380), kommt es hier nicht darauf an, ob das nach verbreiteter Auffassung in dem Unternehmensvertrag enthaltene Abfindungs- bzw. Erwerbsangebot des herrschenden Unternehmens (…vgl. Kölner Komm.z.AktG/Koppensteiner 3. Aufl. § 305 Rdn. 12;… MünchKommAktG/Bilda 2. Aufl. § 305 Rdn. 9;… K. Schmidt/Lutter/Stephan, AktG § 305 Rdn. 10, 24;… Emmerich aaO § 305 Rdn. 25) nach Insolvenz- bzw. Konkurseröffnung über dessen Vermögen noch mit Wirkung für die Insolvenzmasse (hier § 3 KO) angenommen werden könnte (vgl. dagegen allgemein zur konkursrechtlichen Behandlung eines Vertragsangebots BGHZ 149, 1, 4 f.;… Jaeger/Henckel aaO § 7 Rdn. 40 f.;… Staudinger/Bork, BGB 13. Aufl. § 153 Rdn. 14). - BGH, 24.06.2003 - IX ZR 75/01
Insolvenzrecht - Aussonderungsrecht bei Treuhand?
Die besondere Gestaltung der Vormerkung in Verbindung mit dem öffentlichen Glauben und dem Grundbuchberichtigungsanspruchs ist daher als die einzige Form anzuerkennen, die nach den Regelungszwecken des Gesetzes und den ihnen zugrundeliegenden Wertungen eine insolvenzfeste Sicherung zuläßt (vgl. auch BGHZ 149, 1 ff; 151, 116 ff zur Vormerkbarkeit künftiger Ansprüche). - BGH, 13.03.2008 - IX ZB 39/05
Insolvenzrecht - Gläubigerbenachteiligung bei Rückübertragungsanspruch
Bei dem gemäß § 106 InsO mit Vormerkung gesicherten Recht handelt es sich um die Verstärkung eines schuldrechtlichen Anspruchs, um eine Sache aus der Ist-Masse als nicht zur Soll-Masse gehörend herauszulösen, also inhaltlich um Aussonderung (BGHZ 149, 1, 5; 155, 227, 236;… MünchKomm-InsO/Ganter, aaO § 47 Rn. 333;… Jaeger/Henckel, InsO § 47 Rn. 55). - BGH, 19.05.2006 - V ZR 40/05
Bauträger - Restzahlungsanspruch verjährt: Darf Bauträger Auflassung verweigern?
aa) Der Auflassungsanspruch eines Käufers entsteht grundsätzlich mit dem Abschluss eines wirksamen Grundstückskaufvertrages (vgl. § 433 Abs. 1 BGB), nur seine Fälligkeit wird in aller Regel von der Zahlung des Kaufpreises abhängig gemacht (…Senat, Urt. v. 11. November 1994, V ZR 149/93, WM 1995, 203, 204; vgl. auch Senat, BGHZ 149, 1, 6;… Urt. v. 31. Oktober 1980, V ZR 95/79, WM 1981, 16 sowie zum Begriff des Entstehens eines Anspruchs BGH, Urt. v. 23. Januar 2001, X ZR 247/98, WM 2001, 687, 688 f.). - BGH, 09.03.2006 - IX ZR 55/04
Insolvenzrecht - Insolvenzverwalter: Pflicht gegenüber Absonderungsberechtigten
Ist gemäß § 2 Abs. 3 GesO ein vorläufiges richterliches Veräußerungs- und Verfügungsverbot erlassen worden, müssen die Voraussetzungen bereits zu diesem Zeitpunkt erfüllt sein (vgl. BGHZ 149, 1, 6). - BGH, 10.02.2005 - IX ZR 100/03
Wirksamkeit einer Vormerkung bei Eingang des Eintragungsantrags nach Eröffnung …
- OLG Koblenz, 12.05.2010 - 1 U 758/09
Grundbuchrecht - Sicherung des zukünftigen Auflassungsanspruchs durch Vormerkung
Die - insolvenzfeste (vgl. BGHZ 149, 1 ff.) - Auflassungsvormerkung setzt sich gemäß § 883 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 888 Abs. 1 BGB - auch - gegen eine nachrangige Zwangssicherungshypothek durch (arg. e §§ 48, 52 Abs. 1 ZVG und § 17 GBO; vgl. BGHZ 170, 378, 384; BGH WM 2010, 274 f.;… Palandt/Bassenge, BGB, 69. Auflage 2010, § 883 Rn. 23 ff.).Diese Ansprüche setzen sich dann - im Respekt vor dem vom Gesetzgeber zugelassenen Vormerkungsschutz - in der Insolvenz respektive der Zwangsvollstreckung auch bei einer späteren Vertragsannahme durch (vgl. BGHZ 149, 1 ff. = NJW 2002, 213 ff; BGHZ 151, 116 ff. = NJW 2002, 2462 ff.;… Palandt/Bassenge a. a. O. Rn. 14 ff.).
Der Kläger hat das - bis dahin fortgeltende (§§ 151 Satz 1, 152 BGB; vgl. BGH NJW 2002, 213 ff.) - Übergabeangebot mit der notariellen Urkunde vom 29. März 2007 angenommen.
- BGH, 27.04.2012 - V ZR 270/10
Zwangsvollstreckung - Anspruch aus § 1179 a Abs. 1 Satz 1 BGB ist …
- OLG Rostock, 26.04.2007 - 7 U 67/05
Immobilien - Erfasst Veräußerungsverbot auch Sicherungshypothek?
- OLG Düsseldorf, 14.04.2008 - 9 U 152/07
- BGH, 04.12.2009 - V ZR 83/09
Pflicht einer Inhaberin des durch einer Vormerkung gesicherten …
- OLG Frankfurt, 21.11.2005 - 20 W 462/04
Immobilien - Behandlung der Auflassungsvormerkung in der Insolvenz
- OLG Frankfurt, 15.11.2012 - 3 U 70/12
- OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 7/10
Eigentumsvormerkung: Löschung wegen einseitiger Beseitigungsmöglichkeit des …
- OLG Hamm, 14.12.2006 - 10 U 120/06
Keine Insolvenzfestigkeit des bedingten Rückübertragungsanspruches eines …
- KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
Wirksamkeit der Schenkung eines Grundstücks an ein minderjähriges Kind; …
Rechtsprechung
| BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 1338/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
mehr- rechtsportal.de
GG Art. 103 Abs. 1
Rechtliches Gehör des Insolvenzschuldners - Judicialis
Verfahrensgang
- LG Dresden - T-1017/00
- AG Dresden, 31.07.2000 - 531 IN 801/00
- LG Dresden, 26.02.2001 - 15 T 1017/00
- OLG Dresden, 27.06.2001 - 13 W 460/01
- BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 1338/01
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2002, 1564 (Ls.)
- NZI 2002, 30
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03
Wohnungseigentum - Fälligkeit von Beitragsvorschüssen mit Verfallklausel
aa) Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat, kann ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG durch die Gewährung rechtlichen Gehörs im Rechtsmittelzug geheilt werden (BVerfGE 5, 9, 10; 5, 22, 24; 22, 282, 286 f; BVerfG, NZI 2002, 30;… auch Senat, Urt. v. 18. Juli 2003, V ZR 187/02, Umdruck S. 9, zur Veröffentlichung vorgesehen). - OVG Niedersachsen, 06.06.2005 - 11 ME 39/05
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Assoziationsberechtigung; …
Ein derartiger Verfahrensmangel wäre jedenfalls dadurch geheilt, dass der Antragsteller im Beschwerdeverfahren die Möglichkeit zur - von ihm auch wahrgenommenen - nachträglichen Stellungnahme hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.9. 2001 - 2 BvR 1338/01 -, NJW 2002, 1564 - Ls - J. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 108 Rdnr. 25). - AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07
Insolvenzverfahren: Zulässigkeit von Rechtsbehelfen gegen Sicherungsmaßnahmen bei …
Im Übrigen kann unterlassenes rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden (BVerfG NZI 2002, 30). - OLG Celle, 16.08.2011 - 1 Ws 322/11
Vermögensabschöpfung, Auffangrechtserwerb, Rückgewinnungshilfe
Ein insoweit eingetretener etwaiger Mangel des Verfahrens erster Instanz ist hier aber dadurch geheilt, dass nunmehr dem Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren, in dem gemäß § 309 Abs. 2 StPO die erstinstanzliche Entscheidung der vollumfänglichen Nachprüfung unterliegt und der Senat eine eigene Sachentscheidung treffen kann, in ausreichendem Maß rechtliches Gehör gewährt worden ist (BVerfGE 22, 282, 286; BVerfG NZI 2002, 30;… KK-Engelhardt § 309 Rn. 8 m. w. N.).
