Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99   

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BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99 (https://dejure.org/2001,214)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2001 - IX ZR 401/99 (https://dejure.org/2001,214)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - IX ZR 401/99 (https://dejure.org/2001,214)
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Nicht mitbeurkundete Bauzeichnungen

§ 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie gilt im Insolvenzfalle nur eingeschränkt: keine Verrechnung von Konkursforderungen mit (nach Konkurseröffnung entstandenen) Forderungen der Konkursmasse (hier: Nutzungszinsen, § 987 BGB, im Rahmen der Rückabwicklung eines formnichtigen Immobilienkaufvertrags), § 55 S. 1 Nr. 1 KO 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO)

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 987 Abs. 2, 313, 812, 818 Abs. 4; KO §§ 17, 21, 55 Satz 1 Nr. 1

  • Prof. Dr. Lorenz

    Formerfordernis und Nebenabreden; Voraussetzungen der "treuwidrigen Berufung auf den Formmangel; Nutzungsersatz im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis bei Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts; Reichweite des Nutzungsersatzes nach Rechtshängigkeit (§ 987 II BGB); "Saldotheorie" ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formnichtiger Kaufvertrag - Rechtshängigkeit - Nutzungsersatz - Konkursverfahren - Aufrechnung mit Gegenansprüchen - Vorkonkursliche Kaufpreiszahlungen

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Nutzungsersatzanspruch des Konkursverwalters eines Bauträgers nach formnichtigem Wohnungskauf

  • Judicialis

    BGB § 987 Abs. 2; ; BGB § 313; ; BGB § 812; ; BGB § 818 Abs. 4; ; KO § 17; ; KO § 21; ; KO § 55 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz aufgrund eines formnichtigen Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung; Aufrechnung mit Gegenansprüchen im Konkursverfahren des Verkäufers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Konkursverfahren; Grundstückskaufvertrag; Nichtigkeit; Vormerkung; Saldotheorie;Aufrechnung

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Rückabwicklung eines formnichtigen Wohnungskaufvertrags im Konkurs des Verkäufers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Formnichtiger Grundstückskaufvertrag im Konkurs des Verkäufers: Rechtsfolgen? (IBR 2002, 139)

Papierfundstellen

  • BGHZ 149, 326
  • NJW 2002, 1050
  • ZIP 2002, 309
  • MDR 2002, 540
  • DNotZ 2002, 656
  • NZI 2002, 150
  • NZI 2002, 24
  • NZI 2002, 34
  • NZM 2002, 229
  • WM 2002, 350
  • BB 2002, 475
  • DB 2002, 734
  • BauR 2002, 837 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 45/94

    Rechte des Besitzers gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe von

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99
    Vielmehr kann und muß auch beim rechtmäßigen Besitzer ergänzend auf eine Anwendung dieser Vorschriften zurückgegriffen werden, soweit das Rechtsverhältnis, welches das Besitzrecht begründet, eine Regelung der Ansprüche auf Nutzungsherausgabe und Verwendungsersatz nicht enthält (BGH, Urt. v. 2. Oktober 1970 - V ZR 125/68, aaO; v. 14. Juli 1995 - V ZR 45/94, NJW 1995, 2627, 2628 unter 6.).

    Den von ihm geschaffenen Investitionsmehrwert hat jedoch der Beklagte zu beweisen (vgl. BGH, Urt. v. 14. Juli 1995 - V ZR 45/94, aaO unter 4).

    Danach besteht zwischen den Parteien eines gescheiterten Grundstückserwerbsvertrages ein umfassendes Abwicklungsschuldverhältnis, in dem die beiderseitigen Leistungen, Nutzungen und Verwendungen zu verrechnen sind (BGH, Urt. v. 11. November 1994 - V ZR 116/93, NJW 1995, 454, 455; v. 14. Juli 1995 - V ZR 45/94, aaO S. 2628 unter 6.).

  • BGH, 02.10.1970 - V ZR 125/68

    Beweis der Geschäftsunfähigkeit - Geschäftsunfähigkeit eines Erblassers -

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99
    Vielmehr müßten auch dann die Folgen der Verwendungen und des Nutzungsersatzes sachgerecht geregelt werden (vgl. BGH, Urt. v. 2. Oktober 1970 - V ZR 125/68, WM 1970, 1366, 1367).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt angenommen (Urt. v. 1. Juli 1966 - V ZR 167/65, aaO S. 1087 f; v. 2. Oktober 1970 - V ZR 125/68, aaO), ein Zurückbehaltungsrecht könne ein Recht zum Besitz im Sinne von § 986 BGB begründen, allerdings mit der Einschränkung, daß es nicht zur Klageabweisung, sondern lediglich zur Zug-um-Zug-Verurteilung führe (BGH, Urt. v. 25. September 1985 - VIII ZR 270/84, WM 1985, 1421, 1422).

    Vielmehr kann und muß auch beim rechtmäßigen Besitzer ergänzend auf eine Anwendung dieser Vorschriften zurückgegriffen werden, soweit das Rechtsverhältnis, welches das Besitzrecht begründet, eine Regelung der Ansprüche auf Nutzungsherausgabe und Verwendungsersatz nicht enthält (BGH, Urt. v. 2. Oktober 1970 - V ZR 125/68, aaO; v. 14. Juli 1995 - V ZR 45/94, NJW 1995, 2627, 2628 unter 6.).

  • BGH, 04.05.1995 - IX ZR 256/93

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99
    Abgrenzend hat der Bundesgerichtshof für einen bei Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Bauunternehmers teilweise und danach weiter erfüllten Bauwerkvertrag entschieden, daß - nur - gegen den Teil der Werklohnforderung, die der vor Verfahrenseröffnung erbrachten Werkleistung entspreche, von dem Besteller mit einer Konkursforderung aufgerechnet werden könne (BGHZ 129, 336, 339 ff).

    Die den genannten Vorschriften zugrunde liegenden Wertungen sind auf gegenseitige Verträge allgemein übertragbar, weil sie Ausprägungen des Grundsatzes sind, daß grundsätzlich der Konkursmasse die Gegenleistung gebührt, soweit aus ihr gegenseitige Verträge zu erfüllen sind (BGHZ 129, 336, 343).

  • BGH, 10.06.1977 - V ZR 99/75

    Bebauungsverpflichtung - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99
    aa) Wird - wie hier - ein Vertrag zur Übertragung einer erst noch zu errichtenden Eigentumswohnung geschlossen, gehören auch die Ausgestaltung und Ausstattung der Wohnung für den Erwerber zu den wesentlichen Vertragselementen (BGHZ 63, 359, 361 f; BGH, Urt. v. 10. Juni 1977 - V ZR 99/75, DNotZ 1978, 37 f).

    Eine Ausnahme kommt nicht schon in Betracht, wenn die Unwirksamkeit des Vertrages zu einem harten Ergebnis für den anderen Vertragsteil führt; das Ergebnis muß vielmehr schlechthin untragbar sein (BGH, Urt. v. 25. September 1957 - V ZR 188/55, LM § 313 BGB Nr. 13; v. 18. Oktober 1974 - V ZR 17/73, WM 1974, 1223 f; v. 10. Juni 1977 - V ZR 99/75, DNotZ 1978, 37, 38 f; v. 19. Januar 1979 - I ZR 172/76, DNotZ 1979, 332, 334 f).

  • BGH, 01.07.1966 - V ZR 167/65

    Räumungsverlangen einer Klägerin wegen eines Rechts zum Rücktritt von dem

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99
    aa) Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß auch ein formfehlerhafter Erwerbsvertrag ein Recht zum Besitz gegenüber einem Herausgabeverlangen verschaffen kann, sofern die Berufung auf den Formmangel gegen Treu und Glauben verstößt (Urt. v. 1. Juli 1966 - V ZR 167/65, WM 1966, 1086, 1088).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt angenommen (Urt. v. 1. Juli 1966 - V ZR 167/65, aaO S. 1087 f; v. 2. Oktober 1970 - V ZR 125/68, aaO), ein Zurückbehaltungsrecht könne ein Recht zum Besitz im Sinne von § 986 BGB begründen, allerdings mit der Einschränkung, daß es nicht zur Klageabweisung, sondern lediglich zur Zug-um-Zug-Verurteilung führe (BGH, Urt. v. 25. September 1985 - VIII ZR 270/84, WM 1985, 1421, 1422).

  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99

    Vergütungsanspruch für die Nutzung von Geräten, Gerüsten und anderen

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99
    Für den Fall einer Erfüllungswahl des Konkursverwalters ist deshalb gegen diese Vergütung ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, welches eine Aufrechnung vorbereiten soll (BGHZ 145, 245, 251 ff).
  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 172/76

    Fabrikübernahme mit beweglichem und unbeweglichem Anlagevermögen -

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99
    Eine Ausnahme kommt nicht schon in Betracht, wenn die Unwirksamkeit des Vertrages zu einem harten Ergebnis für den anderen Vertragsteil führt; das Ergebnis muß vielmehr schlechthin untragbar sein (BGH, Urt. v. 25. September 1957 - V ZR 188/55, LM § 313 BGB Nr. 13; v. 18. Oktober 1974 - V ZR 17/73, WM 1974, 1223 f; v. 10. Juni 1977 - V ZR 99/75, DNotZ 1978, 37, 38 f; v. 19. Januar 1979 - I ZR 172/76, DNotZ 1979, 332, 334 f).
  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56

    Formlose Hoferbenbestimmung

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99
    Dies ist angenommen worden, wenn entweder die wirtschaftliche Existenz des einen Vertragsteils durch die Nichtigkeit des Vertrages gefährdet worden wäre (BGHZ 16, 334, 338; 23, 249, 254 ff; Mattern WM 1972, 670, 677 f), oder in den Fällen einer besonders schweren Treuepflichtverletzung des anderen Teils (BGHZ 29, 6, 12; 48, 396, 398 f; 85, 315, 319).
  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 108/53

    Kleinsiedlung. Formmangel

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99
    Dies ist angenommen worden, wenn entweder die wirtschaftliche Existenz des einen Vertragsteils durch die Nichtigkeit des Vertrages gefährdet worden wäre (BGHZ 16, 334, 338; 23, 249, 254 ff; Mattern WM 1972, 670, 677 f), oder in den Fällen einer besonders schweren Treuepflichtverletzung des anderen Teils (BGHZ 29, 6, 12; 48, 396, 398 f; 85, 315, 319).
  • BGH, 19.12.1956 - V ZR 197/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99
    Nur in einem Einzelfall hat der Bundesgerichtshof (Urt. v. 19. Dezember 1956 - V ZR 197/55, n.v.) es unter den dort gegebenen, besonderen Umständen für einen Einwand gemäß § 242 BGB genügen lassen, daß der Verkäufer den Kaufpreis erhalten und verbraucht hatte und zur Rückzahlung nicht mehr in der Lage war.
  • BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57

    Datierung notarieller Urkunden

  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73

    Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel

  • BGH, 21.11.1991 - IX ZR 290/90

    Aufrechnung gegen Forderung aufgrund eines Erfüllungsverlangens des

  • BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 270/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Einwendung eines Besitzrechts; Einrede des

  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 116/93

    Rückabwicklung eines wegen Falschbeurkundung des Kaufpreises unwirksamen

  • BGH, 18.10.1974 - V ZR 17/73

    Wirksamkeit von an sich formnichtigen Immobiliarveräußerungsverträgen in

  • BGH, 19.11.1982 - V ZR 161/81

    Formbedürftigkeit einer Abrede über Anrechnung einer Vorauszahlung

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 191/98

    Fertigstellung und Ablieferung eines Schiffsbauwerkes durch den Konkursverwalter

  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64

    Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs.

  • BGH, 25.09.1957 - V ZR 188/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 89/15

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers einer Sache bei Verweigerung der

    Zwar kann ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB ein Recht zum Besitz im Sinne des § 986 Abs. 1 BGB begründen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2001 - IX ZR 401/99, BGHZ 149, 326, 333 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 10.07.2019 - 1 U 121/18

    Abschleppen eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs:

    (1) Allerdings scheitern solche Ansprüche nicht bereits an dem fehlenden Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, denn selbst wenn man das von der Beklagten gegen den Herausgabeanspruch aus § 985 BGB eingewandte Zurückbehaltungsrecht aus § 273 Abs. 1 BGB wegen des Anspruchs auf Erstattung der Abstellkosten als Besitzrecht im Sinne von § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB einstufen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 25.9.1985 - VIII ZR 270/84, bei Juris Rn. 13; Urteil vom 20.12.2001 - IX ZR 401/99, bei Juris Rn. 24 m.w.N.), bedeutet dies nicht, dass Ansprüche auf Verwendungsersatz nach §§ 994 Abs. 1, 996 Abs. 1 BGB zwangsläufig ausgeschlossen wären.

    Ein auf § 273 Abs. 1 BGB begründetes Recht zum Besitz schließt die Anwendbarkeit der §§ 987 ff BGB nicht allgemein aus (BGH, Urteil vom 20.12.2001 - IX ZR 401/99, bei Juris Rn. 25).

    Vielmehr kann und muss auch beim rechtmäßigen Besitzer ergänzend auf eine Anwendung dieser Vorschriften zurückgegriffen werden, soweit das Rechtsverhältnis, welches das Besitzrecht begründet, eine Regelung der Ansprüche auf Nutzungsherausgabe und Verwendungsersatz nicht enthält (BGH, Urteil vom 20.12.2001 - IX ZR 401/99, bei Juris Rn. 25).

  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 160/09

    Zulässigkeit einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in

    Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage (IX ZR 163/09) klargestellt hat, ist die Einlage des Anlegers kein saldierungsfähiger Abzugsposten, welcher die Bereicherung infolge der ausgezahlten Scheingewinne mindert (vgl. insbesondere BGHZ 149, 326, 333 f; 150, 138, 146 ff; 161, 241, 253 f).
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Rechtsprechung
   BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00   

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BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00 (https://dejure.org/2001,129)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2001 - 9 AZR 459/00 (https://dejure.org/2001,129)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 9 AZR 459/00 (https://dejure.org/2001,129)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 628
  • NZA 2002, 975
  • NZI 2002, 34
  • NZI 2002, 49
  • NZI 2003, 273
  • BB 2002, 890
  • DB 2002, 1011
 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 749/77

    Anspruch des Konkursverwalters auf Rückzahlung geleisteter Provisionszahlungen

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    Gleichwohl hat das Bundesarbeitsgericht bereits in seinem Urteil vom 31. Januar 1979 (- 5 AZR 749/77 - BAGE 31, 288) angenommen, daß der Konkursverwalter nicht mehr uneingeschränkt zur Leistung verurteilt werden konnte, wenn Masseunzulänglichkeit gem. § 60 KO eingetreten war.

    Soweit das Bundesarbeitsgericht unter Geltung der Konkursordnung eine solche teilweise Verurteilung zugelassen hat (31. Januar 1979 - 5 AZR 749/77 - BAGE 31, 288), entspricht dies nicht mehr der seit dem 1. Januar 1999 geänderten Rechtslage.

  • BAG, 25.03.1992 - 5 AZR 300/91

    Nachholen einer Arbeitsleistung nach Vertragsende - Schadensersatzpflicht eines

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    Nach § 61 Abs. 2 ArbGG kann der Schuldner einer Handlung im Sinne des § 888 Abs. 3 ZPO für den Fall, daß die Handlung nicht binnen einer bestimmten Frist vorgenommen ist, zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt werden (vgl. BAG 25. März 1992 - 5 AZR 300/91 - nv.; ArbGV-Ziemann § 61 Rn. 21; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 61 Rn. 26).
  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    Das Erfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses soll verhindern, daß Rechtsstreitigkeiten in das Stadium der Begründetheitsprüfung gelangen, die ersichtlich des Rechtsschutzes durch eine solche Prüfung nicht bedürfen (BGH 9. April 1987 - I ZR 44/85 - WM 1987, 1114; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. vor § 253 Anm. III, V).
  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72

    Neues aus der Medizin

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    a) Das Rechtsschutzinteresse für eine Leistungsklage folgt regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs (BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378; BGH 22. September 1972 - I ZR 19/72 - MDR 1973, 30).
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs/in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    Da eine längere Kündigungsfrist auf drei Monate verkürzt wird (vgl. § 113 Abs. 1 S 1, 2 InsO - vgl. BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - AP InsO § 113 Nr. 5 = EzA InsO § 113 Nr. 10), war der erste Kündigungstermin der 31. Januar 2000.
  • LG Münster, 29.07.1999 - 5 T 198/99

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Beschlusses; Anforderungen an die Pflicht

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    Das Vollstreckungsverbot in § 888 Abs. 3 ZPO dient dem Schutz der Menschenwürde (vgl. LG Münster 29. Juli 1999 - 5 T 198/99 - NJW 1999, 3787; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 60. Aufl. § 888 Rn. 21 ff.): Auch solche unvertretbaren Handlungen, die nach materiellem Recht geschuldet sind, sollen nicht erzwungen werden, wenn die Ausübung staatlichen Zwangs die Menschenwürde verletzen würde.
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 135/97

    Masseunzulänglichkeit - Darlegungs- und Beweislast des Konkursverwalters

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    Die Forderung des Massegläubigers war im übrigen durch Feststellungsurteil zu bestätigen (vgl. zuletzt Senat 11. August 1998 - 9 AZR 135/97 - AP KO § 60 Nr. 8 = EzA KO § 60 Nr. 6 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 25.05.2000 - 5 Sa 418/00

    Masseunzulänglichkeit Rechtschutzbedürfnis für Leistungsklage gegen

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. Mai 2000 - 5 Sa 418/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    a) Das Rechtsschutzinteresse für eine Leistungsklage folgt regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs (BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378; BGH 22. September 1972 - I ZR 19/72 - MDR 1973, 30).
  • BAG, 21.05.1980 - 5 AZR 441/78

    Konkurs - Vorrecht - Jahresleistung - Zusätzliche Vergütung - Urlaubsabgeltung -

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    Sonderleistungen sind, wenn sie Gegenleistung für geleistete Arbeit sind, insolvenzrechtlich dem Zeitraum zuzuordnen, für den sie als Gegenleistung geschuldet sind (Weis in Hess/Weis/Wienberg InsO 2. Aufl. Bd. 1 § 55 Rn. 146; Nerlich/Römermann/Andres InsO Stand November 2000 § 55 Rn. 104; ebenso für das bis zum 31. Dezember 1998 geltende Recht: BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 441/78 - AP KO § 59 Nr. 10 = EzA KO § 59 Nr. 9).
  • BGH, 20.07.2017 - IX ZR 310/14

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters wegen vorsätzlicher sittenwidriger

    Der Regelungszweck des besonderen Verwertungs- und Verteilungsverfahrens nach den §§ 208 ff InsO, dem Insolvenzverwalter trotz Vorliegens einer "Insolvenz in der Insolvenz" die vollständige Abwicklung des Schuldnervermögens zu ermöglichen und ihm die zur Fortsetzung seiner Tätigkeit unerlässliche Handlungsfreiheit zurück zu geben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06, WM 2007, 2201 Rn. 7 mwN; HK-InsO/Landfermann, 8. Aufl., § 208 Rn. 4), und der damit verfolgte Vereinfachungs- und Beschleunigungsgewinn (BAG, ZIP 2002, 628, 630) wird durch eine Nachprüfung der Anzeige in einem späteren Haftungsprozess nicht berührt.
  • BGH, 14.02.2018 - IV AR (VZ) 2/17

    Erbringen des Nachweises der Empfangsberechtigung im Fall der Hinterlegung zur

    dd) Alldem steht nicht entgegen, dass § 210 InsO nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts nicht nur für das Vollstreckungsverfahren von Bedeutung ist, sondern auch das Rechtsschutzinteresse eines Massegläubigers an der Durchführung von Verfahren entfallen lässt, die - wie das Klageverfahren und das Kostenfestsetzungsverfahren - das Ziel haben, einen zur Vollstreckung geeigneten Titel zu schaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 247/03, NZI 2005, 328 unter III 1 a [juris Rn. 6]; Urteil vom 3. April 2003 - IX ZR 101/02, BGHZ 154, 358 unter II 1 [juris Rn. 7 f.]; BAG NZI 2003, 273, 274 f.).
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05

    Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der

    Nach feststehender Rechtsprechung kann nach diesem Zeitpunkt eine solche Masseverbindlichkeit auch nicht mehr im Wege der Leistungsklage verfolgt werden (BGHZ 154, 358, 360; BGH, Urt. v. 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02, WM 2004, 295, 298; v. 29. April 2004 - IX ZR 141/03, ZInsO 2004, 674, 675; BAG ZIP 2002, 628, 629 f).

    Der Senat zweifelt daran, dass die in Übereinstimmung mit § 208 Abs. 1 und 2 InsO erfolgte Anzeige der Masseunzulänglichkeit die von der Revision angenommene Bindungswirkung (vgl. BGHZ 154, 358, 360 f; BAG ZIP 2002, 628, 631) ausnahmslos entfaltet.

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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.2001 - IX ZR 81/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,422
BGH, 04.10.2001 - IX ZR 81/99 (https://dejure.org/2001,422)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2001 - IX ZR 81/99 (https://dejure.org/2001,422)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2001 - IX ZR 81/99 (https://dejure.org/2001,422)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Erklärung des Schuldners, GmbHG § 64 Satz 1, Indizien der Zahlungsunfähigkeit, Nichtzahlung eines erheblichen Teils, Zahlungen nach Insolvenzreife, Zahlungseinstellung, Zahlungsstockung, Zahlungsunfähigkeit

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 261
  • ZIP 2001, 2097
  • MDR 2001, 1437
  • NZI 2002, 31
  • NZI 2002, 34
  • VersR 2002, 617
  • WM 2001, 2181
  • DB 2002, 264
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.10.1998 - IX ZR 337/97

    Begriff der Zahlungseinstellung

    Auszug aus BGH, 04.10.2001 - IX ZR 81/99
    Unter dieser Voraussetzung schadet ihm schon einfache Fahrlässigkeit bei der Klärung und Beurteilung des maßgeblichen Sachverhalts (Senatsurt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 337/97, ZIP 1998, 2008, 2011; Senatsurt. v. 19. Juli 2001 - IX ZR 36/99, ZIP 2001, 1641, 1642 f.).

    Dafür könnte zwar der Umstand sprechen, daß es sich selbst veranlaßt sah, zum Mittel der Pfändung - also einer inkongruenten Deckung (s.o. III 2) - zu greifen, um seine fälligen Ansprüche durchzusetzen; denn gerade die Gewährung einer inkongruenten Deckung kann ein wesentliches Beweisanzeichen dafür darstellen, daß der Anfechtungsgegner die Zahlungsunfähigkeit hätte erkennen müssen (Senatsurt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 337/97, aaO).

  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus BGH, 04.10.2001 - IX ZR 81/99
    Sie waren vor dem Hintergrund zu werten, daß das verklagte Land zuvor eine verhältnismäßig höhere Zahlung von 55.604,79 DM nur noch durch Zwangsvollstreckung hatte erlangen können, also im Wege einer inkongruenten Deckung (vgl. dazu BGHZ 135, 140, 148; 136, 309, 313 f; Senatsurt. v. 21. März 2000 - IX ZR 138/99, NZI 2000, 310, 311).
  • BGH, 10.02.2000 - IX ZR 335/98

    Zeitliche Grenzen der Anfechtung in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus BGH, 04.10.2001 - IX ZR 81/99
    Die zeitliche Schranke des § 33 KO gilt für die Anfechtung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO nicht (Senatsbeschl. v. 10. Februar 2000 - IX ZR 335/98, ZIP 2000, 504).
  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 36/99

    Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit; Insolvenzanfechtung nach Anzeige der

    Auszug aus BGH, 04.10.2001 - IX ZR 81/99
    Unter dieser Voraussetzung schadet ihm schon einfache Fahrlässigkeit bei der Klärung und Beurteilung des maßgeblichen Sachverhalts (Senatsurt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 337/97, ZIP 1998, 2008, 2011; Senatsurt. v. 19. Juli 2001 - IX ZR 36/99, ZIP 2001, 1641, 1642 f.).
  • BGH, 03.12.1998 - IX ZR 313/97

    Anfechtung der Bestellung neuer aufgrund der AGB der Banken zu stellender

    Auszug aus BGH, 04.10.2001 - IX ZR 81/99
    Die Grenze von der Zahlungsstockung zur Zahlungseinstellung wird schon nach der Rechtslage der Konkurs- und der Gesamtvollstreckungsordnung überschritten, wenn die fälligen Schulden nicht im wesentlichen binnen etwa einem Monat bezahlt werden können (Senatsurt. v. 3. Dezember 1998 - IX ZR 313/97, ZIP 1999, 76, 78 m.w.N.).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

    Auszug aus BGH, 04.10.2001 - IX ZR 81/99
    Sie waren vor dem Hintergrund zu werten, daß das verklagte Land zuvor eine verhältnismäßig höhere Zahlung von 55.604,79 DM nur noch durch Zwangsvollstreckung hatte erlangen können, also im Wege einer inkongruenten Deckung (vgl. dazu BGHZ 135, 140, 148; 136, 309, 313 f; Senatsurt. v. 21. März 2000 - IX ZR 138/99, NZI 2000, 310, 311).
  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 188/98

    Zahlungseinstellung und Kenntnis des Gläubigers

    Auszug aus BGH, 04.10.2001 - IX ZR 81/99
    Das gilt sogar dann, wenn die Zahlungen - für sich genommen - beträchtlich sind, aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmachen (vgl. Senatsurt. v. 25. Januar 2001 - IX ZR 6/00, ZIP 2001, 524, 525; v. 17. Mai 2001 - IX ZR 188/98, ZIP 2001, 1155 f.).
  • BGH, 20.01.2000 - IX ZR 58/99

    Anfechtung der Rechtshandlungen von Gläubigern

    Auszug aus BGH, 04.10.2001 - IX ZR 81/99
    Durch Urteil vom 20. Januar 2000 (BGHZ 143, 332) - das dem Berufungsgericht noch nicht bekannt sein konnte - hat der Senat das Gegenteil entschieden.
  • BGH, 25.01.2001 - IX ZR 6/00

    Gutschriften auf debitorisch geführtem Konto

    Auszug aus BGH, 04.10.2001 - IX ZR 81/99
    Das gilt sogar dann, wenn die Zahlungen - für sich genommen - beträchtlich sind, aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmachen (vgl. Senatsurt. v. 25. Januar 2001 - IX ZR 6/00, ZIP 2001, 524, 525; v. 17. Mai 2001 - IX ZR 188/98, ZIP 2001, 1155 f.).
  • BGH, 25.09.1997 - IX ZR 231/96

    Anfechtung der Absicherung einer Forderung im Konkurs des Schuldners

    Auszug aus BGH, 04.10.2001 - IX ZR 81/99
    In die Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit ist auch diejenige Forderung mit einzustellen, deretwegen der Gläubiger - hier das verklagte Land im Wege der Pfändung - eine Sicherung noch erhalten hat (Senatsurt. v. 25. September 1997 - IX ZR 231/96, WM 1997, 2134, 2135).
  • BGH, 13.04.2000 - IX ZR 144/99

    Begriff der Zahlungseinstellung

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 138/99

    Zahlung durch den Drittschuldner als selbständige Rechtshandlung

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    a) Der Zeitraum, innerhalb dessen die Zahlungsstockung beseitigt sein muß, andernfalls sie als Zahlungsunfähigkeit behandelt wird, ist unter der Geltung der Konkursordnung und der Gesamtvollstreckungsordnung auf etwa einen Monat begrenzt worden (BGHZ 149, 100, 108; BGH, Urt. v. 3. Dezember 1998 - IX ZR 313/97, WM 1999, 12, 14; v. 4. Oktober 2001 - IX ZR 81/99, WM 2001, 2181, 2182).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    a) Eigene Erklärungen des Schuldners, eine fällige Verbindlichkeit nicht begleichen zu können, deuten auf eine Zahlungseinstellung hin, auch wenn sie mit einer Stundungsbitte versehen sind (vgl. BGH, Urt. v. 4. Oktober 2001 - IX ZR 81/99, ZIP 2001, 2097, 2098; HK-InsO/Kirchhof, aaO § 17 Rn. 30).

    Die tatsächliche Nichtzahlung eines erheblichen Teils der fälligen Verbindlichkeiten reicht für eine Zahlungseinstellung aus (BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 337/97, ZIP 1998, 2008, 2009; v. 13. April 2000 - IX ZR 144/99, ZIP 2000, 1016, 1017; v. 4. Oktober 2001 - IX ZR 81/99, ZIP 2001, 2097, 2098).

    Dies gilt auch dann, wenn tatsächlich noch geleistete Zahlungen beträchtlich sind, aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmachen (BGH, Urt. v. 25. Januar 2001 - IX ZR 6/00, ZIP 2001, 524, 525; v. 17. Mai 2001 - IX ZR 188/98, ZIP 2001, 1155; v. 4. Oktober 2001, aaO; v. 19. Dezember 2002 - IX ZR 377/99, ZIP 2003, 488, 491; v. 10. Juli 2003 - IX ZR 89/02, ZIP 2003, 1666, 1668).

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

    Ferner gestattet die vom Schuldner wegen Steuerverbindlichkeiten von 87.282,48 EUR am 10. Dezember 2002 mit dem Finanzamt geschlossene Ratenzahlungsvereinbarung den Schluss auf die Zahlungseinstellung (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2001 - IX ZR 81/99, WM 2001, 2181, 2182).

    Sofern Zahlungsunfähigkeit gegeben ist, kann von einer Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners bei dem beklagten Land ausgegangen werden, wenn die maßgeblichen Sachbearbeiter des Finanzamts als dessen Vertreter über diesen Umstand im Bilde waren (BGH, Urteil vom 4. Oktober 2001 - IX ZR 81/99, WM 2001, 2181, 2182; vom 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, WM 2003, 400, 402).

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 06.02.2002 - 2 U 1033/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10357
OLG Jena, 06.02.2002 - 2 U 1033/01 (https://dejure.org/2002,10357)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 U 1033/01 (https://dejure.org/2002,10357)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 U 1033/01 (https://dejure.org/2002,10357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe von Fahrrädern im Wege der Insolvenzanfechtung; Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens; Anreiz für den Anfechtungsgegner zur Verschleppung des Anfechtungsprozesses; Insolvenzplan als ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 259 Abs. 3
    Befugnis des Insolvenzverwalters, einen Anfechtungsprozess nach Verfahrensaufhebung fortzuführen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1646
  • ZIP 2002, 538
  • NZI 2002, 34
  • NZI 2002, 435
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.10.2005 - IX ZR 36/02

    Auslegung von Regelungen in einem Insolvenzplan; Fortführung von

    Die Frage ist auch im Schrifttum umstritten (dem LG Erfurt stimmen zu MünchKomm-InsO/Huber, § 259 Rn. 21 und Breutigam in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 259 Rn. 11; demgegenüber folgen dem Berufungsgericht Braun, InsO 2. Aufl. § 259 Rn. 7; ders. in Nerlich/Römermann, InsO Stand März 2005 § 259 Rn. 7; Michels EWiR 2002, 293; kritisch zum Urteil des LG Erfurt auch Neußner EWiR 2001, 1067; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Handbuch der Insolvenzordnung 3. Aufl. S. 1025, sehen in ihrem "Muster-Insolvenzplan" eine Bestimmung vor, die sich von derjenigen, die im Streitfall verwendet worden ist, nicht wesentlich unterscheidet).
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Rechtsprechung
   LG Göttingen, 21.12.2001 - 10 T 69/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,28480
LG Göttingen, 21.12.2001 - 10 T 69/01 (https://dejure.org/2001,28480)
LG Göttingen, Entscheidung vom 21.12.2001 - 10 T 69/01 (https://dejure.org/2001,28480)
LG Göttingen, Entscheidung vom 21. Dezember 2001 - 10 T 69/01 (https://dejure.org/2001,28480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung auf Antrag des Konkursverwalters: Vorrang einer freihändigen Verwertung des Unternehmens des Gemeinschuldners nebst Betriebsgrundstücken vor einer Einzelzwangsversteigerung der Betriebsgrundstücke

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Hinderung einer Beantragung der Zwangsversteigerung von Grundstücken auf Grund eines geschlossenen Sicherheitenvergleiches; Nutzung der Grundstücke zur Fortführung des Unternehmens; Auslegung eines Vergleiches; Verzicht auf das Recht zur Verwertung der Grundstücke im ...

  • Wolters Kluwer

    Hinderung einer Beantragung der Zwangsversteigerung von Grundstücken auf Grund eines geschlossenen Sicherheitenvergleiches; Nutzung der Grundstücke zur Fortführung des Unternehmens; Auslegung eines Vergleiches; Verzicht auf das Recht zur Verwertung der Grundstücke im ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 34
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