Weitere Entscheidung unten: LG Aachen, 12.03.2002

Rechtsprechung
   LG Göttingen, 24.04.2002 - 10 T 11/02   

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https://dejure.org/2002,2879
LG Göttingen, 24.04.2002 - 10 T 11/02 (https://dejure.org/2002,2879)
LG Göttingen, Entscheidung vom 24.04.2002 - 10 T 11/02 (https://dejure.org/2002,2879)
LG Göttingen, Entscheidung vom 24. April 2002 - 10 T 11/02 (https://dejure.org/2002,2879)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Zwangsweise Durchsetzung der Auskunftspflichten des Schuldners im Eröffnungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 Abs. 1 InsO; § 5 InsO; § 97 InsO; § 98 InsO; § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO
    Zulässigkeit der Zurückweisung des Antrages des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Grund seiner fehlenden Mitwirkung; Pflicht des Insolvenzgerichts zur Durchsetzung der Mitteilungspflichten und Mitwirkungspflichten des Schuldners im Eröffnungsverfahren; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Zurückweisung des Antrages des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Grund seiner fehlenden Mitwirkung; Pflicht des Insolvenzgerichts zur Durchsetzung der Mitteilungspflichten und Mitwirkungspflichten des Schuldners im Eröffnungsverfahren; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1134
  • ZIP 2002, 1048
  • NZI 2002, 389
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 06.07.2001 - 19 T 103/01

    Keine Abweisung des Insolvenzeröffnungsantrags wegen fehlendes Mitwirkung des

    Auszug aus LG Göttingen, 24.04.2002 - 10 T 11/02
    Es ist nicht zulässig, den Antrag des Schuldners wegen seiner fehlenden Mitwirkung zurückzuweisen (Landgericht Köln, NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017; Kübler/Prütting/Pape, InsO Stand 3/02, § 20 Rn. 8 a; Haarmeyer/Wutzke/Forster, Handbuch zur InsO, 3. Aufl., 3 Rn. 167; Heidelberger Kommentar zur InsO/Kirchhof, 2. Aufl., § 20 Rn. 15).
  • LG Halle, 09.11.1995 - 2 T 255/95
    Auszug aus LG Göttingen, 24.04.2002 - 10 T 11/02
    Das Amtsgericht darf die Erfolglosigkeit der Aufklärungsmaßnahmen nicht unterstellen, denn allein aus der Tatsache, dass der Schuldner auf Schreiben des Sachverständigen nicht reagiert hat, rechtfertigt sich nicht der Schluss, er werde auch gerichtlichen Aufforderungen nicht nachkommen, zumal diese zwangsweise durchgesetzt werden können (vgl. Landgericht Göttingen, ZIP 1996, 145).
  • BGH, 12.12.2002 - IX ZB 426/02

    Anforderungen an den Eröffnungsantrag des Schuldners; Hinweispflicht des

    Erforderlich - aber auch genügend - ist die Mitteilung von Tatsachen, welche die wesentlichen Merkmale eines Eröffnungsgrundes im Sinne von §§ 17 f InsO erkennen lassen (Heidelberger Kommentar/Kirchhof, § 13 InsO Rn. 18; Schmidt EWiR 2002, 767; zu Besonderheiten des Verbraucherinsolvenzverfahrens vgl. unten zu c).

    Angestellte">101 InsO zu erzwingen (LG Köln NZI 2001, 559; LG Göttingen NJW-RR 2002, 1134; Heidelberger Kommentar/Kirchhof, § …

  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03

    Versagung der Stundung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Schuldners

    Erklärt sich hingegen der Schuldner im Eröffnungsverfahren zu dem Stundungsantrag nicht hinreichend über seine wirtschaftlichen Verhältnisse, ist es weder erforderlich noch gerechtfertigt, den Anwendungsbereich dieser Bestimmung auf den Stundungsantrag auszudehnen (a.A. LG Göttingen NZI 2002, 389; Nerlich/Römermann/Becker § 4a Rn. 34).
  • LG Cottbus, 16.10.2009 - 7 T 121/08

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Umfang der Amtsermittlungspflicht bei Verstoß des

    Vielmehr muss es versuchen, die Ergänzung der Angaben und die Vorlage der Unterlagen mit den Mitteln des § 20 Abs. 1 S. 2 InsO i.V.m. §§ 97, 98, 101 InsO zu erzwingen (vgl. BGH a.a.O.; LG Köln NZI 2001, 559; LG Göttingen ZIP 2002, 1048 f.; LG Arnsberg ZVI 2002, 278 f.; Kübler/Prütting, InsO, 36. Erg.-lfg. Stand Mai 2009, § 20, Rdnr.: 34; Gundlach/Schirrmeister DZWIR 2003, 256 f.).

    Die insoweit teilweise vertretene Ansicht, dass bei einem Eigenantrag eines nicht antragspflichtigen Schuldners die Amtsermittlungspflicht nur eingeschränkt gelte und daher der Antrag bei fehlender Mitwirkung des Schuldners ohne Durchführung von Zwangsmitteln zurückzuweisen sei (vgl. LG Potsdam ZInsO 2002, 885; Braun, InsO, 3. Auflage, § 20, Rdnr.: 22; Andreas Schmidt EWiR 2002, 767 f.), dürfte in Anbetracht der eindeutigen Bestimmung der Grenzen der Amtsermittlungspflicht für Gläubiger- und Schuldneranträge durch den Bundesgerichtshof (vgl. BGH ZIP 2003, 358 ff.; ZIP 2004, 1466 ff.; ZVI 2005, 119 und ZVI 2005, 120) an Bedeutung verloren haben.

  • AG Göttingen, 06.12.2002 - 74 IN 337/02

    Abweisungsgrund; Amtsermittlungspflicht; Anhörungspflicht; Auskunftserzwingung;

    Dem steht bereits entgegen, dass die in § 5 Abs. 1 InsO festgeschriebene Amtsermittlungspflicht erst eingreift, wenn ein zulässiger Antrag vorliegt (MünchKomm-InsO/Ganter § 5 Rz. 13; BK-Goetsch § 5 Rz. 4; für den konkreten Sachverhalt ebenso AG Dresden ZIP 2002, 862 mit zust. Anm. Schmahl EWiR 2002, 721; LG Potsdam NZI 2002, 555; a.A. LG Göttingen ZIP 2002, 1048 mit abl.

    Anm. Schmidt EWiR 2002, 767).

  • AG Göttingen, 02.01.2004 - 74 IN 303/03
    Es wird allerdings die Auffassung vertreten, vor einer Zurückweisung des Antrages müsse die Anhörung des Schuldners erzwungen werden, wenn sich nur so das Vorliegen des Insolvenzgrundes oder der Masselosigkeit ermitteln lasse (LG Köln NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017 ; LG Göttingen ZIP 2002, 1048 mit abl. Anm. Schmidt EWiR 2002, 767).

    a) Dem steht bereits entgegen, dass die in § 5 Abs. 1 InsO festgeschriebene Amtsermittlungspflicht erst eingreift, wenn ein zulässiger Antrag vorliegt (MünchKomm-InsO/Ganter § 5 Rz. 13; BK-Goetsch § 5 Rz. 4; für den konkreten Sachverhalt ebenso AG Dresden ZIP 2002, 862 mit zust. Anm. Schmahl EWiR 2002, 721; LG Potsdam NZI 2002, 555; a. A. LG Göttingen ZIP 2002, 1048 mit abl. Anm. Schmidt EWiR 2002, 767).

  • AG Göttingen, 24.08.2004 - 74 IN 254/04
    Es wird allerdings die Auffassung vertreten, vor einer Zurückweisung des Antrages müsse die Anhörung des Schuldners erzwungen werden, wenn sich nur so das Vorliegen des Insolvenzgrundes oder der Masselosigkeit ermitteln lasse (LG Köln NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017 ; LG Göttingen ZIP 2002, 1048 mit abl. Anm. Schmidt EWiR 2002, 767).

    Dem steht bereits entgegen, dass die in § 5 Abs. 1 InsO festgeschriebene Amtsermittlungspflicht erst eingreift, wenn ein zulässiger Antrag vorliegt (MünchKomm-InsO/Ganter § 5 Rz. 13; BK-Goetsch § 5 Rz. 4; für den konkreten Sachverhalt ebenso AG Dresden ZIP 2002, 862 mit zust. Anm. Schmahl EWiR 2002, 721; LG Potsdam NZI 2002, 555; a. A. LG Göttingen ZIP 2002, 1048 mit abl. Anm. Schmidt EWiR 2002, 767; Kübler/Prütting/Pape § 20 Rz. 12 Uhlenbruck InsO , § 20 Rz. 13, 23).

  • AG Köln, 25.03.2008 - 73 IN 227/07

    Bestimmtheit eines Insolvenzantrags bei Angabe einer werterschöpfend beliehenen

    Erforderlich - aber auch genügend - ist die Mitteilung von Tatsachen, welche die wesentlichen Merkmale eines Eröffnungsgrundes im Sinne von §§ 17 f InsO erkennen lassen (Heidelberger Kommentar/Kirchhof, § 13 InsO Rn. 18; Schmidt EWiR 2002, 767).
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Rechtsprechung
   LG Aachen, 12.03.2002 - 2 T 35/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18813
LG Aachen, 12.03.2002 - 2 T 35/02 (https://dejure.org/2002,18813)
LG Aachen, Entscheidung vom 12.03.2002 - 2 T 35/02 (https://dejure.org/2002,18813)
LG Aachen, Entscheidung vom 12. März 2002 - 2 T 35/02 (https://dejure.org/2002,18813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 389
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04

    Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen

    Denn der Grundgedanke des § 93 ZPO kann auch im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO herangezogen werden (OLG Düsseldorf ZIP 1994, 638; OLG München KTS 1987, 327, 329 f; WM 2005, 1859, 1860; OLG Karlsruhe ZIP 1989, 791, 792; OLG Dresden ZIP 1997, 327, 328; LG Bonn ZIP 2000, 1310 f; LG Aachen NZI 2002, 389, 390; Pape in Kübler/Prütting, InsO § 179 Rn. 7; MünchKomm-InsO/Schumacher, § 178 Rn. 37; HK-InsO/Irschlinger, aaO; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 179 Rn. 3; FK-InsO/Kießner, 3. Aufl. § 176 Rn. 23, § 179 Rn. 8; Kilger/Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 146 KO Anm. 1a).
  • OLG Celle, 27.10.2003 - 2 W 111/03

    Anfechtbarkeit der in einem Schlussurteil ergangenen Entscheidung über die Kosten

    Soweit der Beklagte sich auf die Rechtsprechung zum sofortigen Anerkenntnis im Rahmen der Insolvenzfeststellungsklage stützt (zitiert werden die Entscheidungen LG Aurich, ZinsO 2000, 410; LG Aachen NZI 2002, 389; LG Mönchengladbach, ZinsO 2002, 1103) ist diese Rechtsprechung hier nicht einschlägig.
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