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   OLG Frankfurt, 23.05.2002 - 16 U 182/01   

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https://dejure.org/2002,1530
OLG Frankfurt, 23.05.2002 - 16 U 182/01 (https://dejure.org/2002,1530)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.05.2002 - 16 U 182/01 (https://dejure.org/2002,1530)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 16 U 182/01 (https://dejure.org/2002,1530)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 88 InsO, § 131 Abs 1 Nr 2 InsO, § 139 Abs 2 InsO
    Insolvenzverfahren: Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung; anfechtbare Verfügungen; Beweislast für Wegfall der Zahlungsunfähigkeit; Rückforderung der Arbeitnehmeranteile nach Anfechtung gezahlter Sozialversicherungsbeiträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzrecht; Sicherungsrechte; Abwendung der Zwangsvollstreckung; Inkongruente Rechtshandlungen; Erledigt erklärter Insolvenzantrag; Wegfall der Zahlungsunfähigkeit; Anfechtungen des Insolvenzverwalters; Rückforderung von Arbeitnehmeranteilen; Rückforderung von ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Anfechtung der Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • Judicialis

    InsO § 88; ; InsO § ... 130; ; InsO § 131; ; InsO § 17 Abs. 2; ; InsO § 139 Abs. 2; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 139 Abs. 2 Satz 1; ; SGB IV § 26 Abs. 3; ; SGB IV § 28e Abs. 1; ; SGB IV § 28e Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 266a Abs. 1; ; BGB § 389; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 284 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB § 1 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 711 Satz 2; ; ZPO § 711 Satz 3; ; ZPO § 709 Satz 2 n.F; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 n.F.

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung des § 88 InsO für Maßnahmen, die unmittelbar zur Befriedigung des Gläubigers führen- Zur Beweislast des Anfechtungsgegners gemäss § 131 Abs. 1 Nr. 2, bei Berufung auf Zahlungsunfähigkeit - Zum grundsätzlichen Rückforderungsrecht eines Insolvenzverwalters bezüglich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 130, 131, 139, 143; SGB IV §§ 28e, 28g
    Anfechtbarkeit der durch Kredit finanzierten Zahlung von Arbeitnehmeranteilen an Sozialversicherungsträger

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 88 § 131 Abs. 1 Nr. 2 § 139 Abs. 2
    Anfechtbarkeit der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1852
  • NZI 2002, 491
  • NZS 2002, 650 (Ls.)
  • NZS 2003, 35 (Ls.)
  • NZA-RR 2002, 600
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2002 - 16 U 182/01
    Dies hat derjenige darzulegen und zu beweisen, der sich auf den Wegfall einer zuvor eingetretenen Zahlungseinstellung beruft (BGH ­ 20.11.2001 ­ NJW 2002, 515 [517]; ders. ­ 25.10.2001 ­ BB 2002, 590 [591/92] = MDR 2002, 419).

    Stand aber die Zahlungsunfähigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt einmal fest, dann ist es Sache des Anfechtungsgegners, den Wegfall dieser Voraussetzung darzulegen und zu beweisen (BGH ­ 20.11.2001 ­ NJW 2002, 515 [517]; ders. ­ 25.10.2001 ­ BB 2002, 590 [591/92] = MDR 2002, 419).

    Dies gilt erst recht für einen Sozialversicherungsträger, weil sich angesichts der partiellen Strafbewehrtheit seiner Forderungen (§ 266a StGB) die allgemeine Erfahrung aufdrängt, dass solche Ansprüche vorrangig vor anderen befriedigt werden (BGH ­ 20.11.2001 ­ a.a.O. [518]; ders. ­ 25.10.2001 ­ a.a.O. [592]).

    Der 9. Zivilsenat ist dabei zunächst von dem Grundsatz ausgegangen, dass Zahlungen des Arbeitgebers auf Sozialversicherungsbeiträge (effektiv) in vollem Umfange aus seinem eigenen Vermögen erfolgen, an dem keine treuhänderische Mitberechtigung der einzelnen Arbeitnehmer bestehe (BGH ­ 25.10.2001 ­ BB 2002, 590 [590, 591]).

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2002 - 16 U 182/01
    Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 20. November 2001 ­ NJW 2002, 515 [516] = MDR 2002, 416 ­ bekräftigt.

    Dies hat derjenige darzulegen und zu beweisen, der sich auf den Wegfall einer zuvor eingetretenen Zahlungseinstellung beruft (BGH ­ 20.11.2001 ­ NJW 2002, 515 [517]; ders. ­ 25.10.2001 ­ BB 2002, 590 [591/92] = MDR 2002, 419).

    Stand aber die Zahlungsunfähigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt einmal fest, dann ist es Sache des Anfechtungsgegners, den Wegfall dieser Voraussetzung darzulegen und zu beweisen (BGH ­ 20.11.2001 ­ NJW 2002, 515 [517]; ders. ­ 25.10.2001 ­ BB 2002, 590 [591/92] = MDR 2002, 419).

    Dies gilt erst recht für einen Sozialversicherungsträger, weil sich angesichts der partiellen Strafbewehrtheit seiner Forderungen (§ 266a StGB) die allgemeine Erfahrung aufdrängt, dass solche Ansprüche vorrangig vor anderen befriedigt werden (BGH ­ 20.11.2001 ­ a.a.O. [518]; ders. ­ 25.10.2001 ­ a.a.O. [592]).

  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2002 - 16 U 182/01
    Dies gilt auch, wenn der Schuldner freiwillig", aber letztlich zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleistet hat (BGH ­ 9.9.1997 ­ MDR 1997, 1140 [1141]).

    Zum anderen kann auch der Verstoß gegen den insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz in dieser kritischen Phase nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. BGH ­ 9.9.1997 ­ MDR 1997, 1140 [1141]).

  • OLG Hamburg, 15.12.2000 - 1 U 91/00

    Anfechtung im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2002 - 16 U 182/01
    cc) Gleichwohl hat das Oberlandesgericht Hamburg in seinem Urteil vom 15. Dezember 2000 ­ ZIP 2001, 708 [710] ­ allein aufgrund diesen eher beiläufigen Ausführungen des 6. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs aus der alleinigen Zahlungspflicht des Arbeitgebers auch für die Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen den Schluss gezogen, dass dies auch für die Anfechtung von Zahlungen und somit für die Rückforderung von Arbeitnehmeranteilen gelten müsse.
  • BGH, 14.11.2000 - VI ZR 149/99

    Schaden durch Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2002 - 16 U 182/01
    bb) Allerdings hat derselbe 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung vom 14. November 2000 ­ ZIP 2001, 80 [82] ­, in der es um einen gleichen Schadensersatzanspruch ging, einen solchen verneint, weil eine Zahlung dieser ... Arbeitnehmerbeiträge von dem Gesamtvollstreckungsverwalter mit der Folge der Verpflichtung zur Rückgewähr der Leistung angefochten worden wäre".
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2002 - 16 U 182/01
    aa) So hat sich der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 16. Mai 2000 ­ NJW 2000, 2993 [2995] ­ nicht mit der Rückzahlungsforderung eines Arbeitgebers bzw. dessen Insolvenzverwalters von zu Unrecht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen befasst, sondern im Rahmen eines deliktischen Anspruchs des Sozialversicherungsträgers nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 266a Abs. 1 StGB mit der Zahlungspflicht des Arbeitgebers.
  • LG Kiel, 18.07.2001 - 9 O 42/01

    Verpflichtung zur Rückzahlung auch des Arbeitnehmeranteils nach Anfechtung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2002 - 16 U 182/01
    Das Landgericht Kiel letztendlich hat sich in seinem Urteil vom 18. Juli 2001 ­ ZIP 2001, 1726 ­ lediglich auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg gestützt, ohne eigene Erwägungen anzustellen.
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2002 - 16 U 182/01
    dd) Die Entscheidung des Großen Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 7. März 2001 ­ MDR 2001, 1360 ­, auf die die Beklagte verwiesen hat, ist schon deshalb nicht einschlägig, weil sie sich lediglich mit der Frage befasst, ob der Arbeitgeber Verzugszinsen aus dem Bruttolohn einschließlich des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen oder ausschließlich dieses Anteils oder gar nur aus dem Nettolohn schuldet.
  • BGH, 15.02.1990 - IX ZR 149/88

    Erstattungsansprüche des Geschäftsführers wegen zu Unrecht an den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2002 - 16 U 182/01
    Da der Kläger als Insolvenzverwalter nur Ansprüche zur Insolvenzmasse geltend machen kann, kann er mithin etwaige Rückzahlungsansprüche der Arbeitnehmer nicht einklagen (BGH [9. Zivilsenat] ­ 15.2.1990 ­ MDR 1990, 915 = NJW 1990, 2687).
  • OLG Hamm, 07.09.2000 - 27 U 17/00

    Konkursanfechtung - Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens - Erledigung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2002 - 16 U 182/01
    So hat bereits das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 7. September 2000 ­ ZIP 2000, 2214 [2215] ­ ausgeführt, dass ein für erledigt erklärter Antrag auf Konkurseröffnung einem zurückgenommenen oder zurückgewiesenen Antrag gleich stehe; denn auch damit komme zum Ausdruck, dass der Antrag nicht weiterverfolgt werde, für ein Tätigwerden des Konkursgerichts mithin kein Anlass mehr bestehe.
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung;

    Dadurch wurden die Konkursgläubiger, entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung, auch insoweit benachteiligt, als die Zahlung auf die von den Arbeitnehmern zu entrichtenden Beitragsanteile zu verrechnen war (vgl. BGHZ 149, 100, 104 ff; Senatsurt. v. 11. April 2002 - IX ZR 211/01, ZIP 2002, 1159, 1160; OLG Frankfurt ZIP 2002, 1852, 1856 f).
  • OLG Stuttgart, 13.01.2005 - 2 U 164/04

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Scheckeinlösung durch

    Nichts anderes gilt, soweit mit der Zahlung an die Beklagte die rückständigen Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung beglichen wurden (BGH WM 2001, 2398 = DStR 2002, 366; OLG Hamburg OLGR 2002, 373, 377 f.; OLG Frankfurt ZIP 2002, 1852, 1855 ff.).
  • OLG Brandenburg, 03.04.2003 - 8 U 92/02

    Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners durch den Insolvenzverwalter

    Ein wirksam für erledigt erklärter Eröffnungsantrag, der nicht zu einer rechtskräftigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt hat, ermöglicht jedoch keine Insolvenzanfechtung, da er von sich aus nicht zur Verfahrenseröffnung führen könnte, und hat daher außer Betracht zu bleiben (vgl. BGHZ 149, 178, 181; OLG Frankfurt am Main NZI 2002, 491, 492).

    Entgegen der von der Beklagten vertretenen Auffassung können Erfüllungshandlungen zur Abwendung der Insolvenzeröffnung solchen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gleichgesetzt werden (so auch OLG Frankfurt am Main NZI 2002, 491, 492).

  • LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10

    Ablösung des Grundsatzes des Vorrangs des schnelleren Gläubigers durch den

    Weiterhin bezieht sich die Vorschrift in der Tat nur auf die "Sicherung", nicht aber auch auf die "Befriedigung" (OLG Frankfurt NZI 2002, 491, 492; MüKo-InsO/ Breuer , 2. Aufl. 2007, § 88 Rn 3), so dass der schnell und aggressiv vorgehende Gläubiger auf den ersten Blick ohne sachlichen Grund bevorteilt wird.
  • LG Kleve, 16.04.2008 - 2 O 332/07

    Insolvenzanfechtung wegen Zwangsvollstreckung in Renteneinkünfte; Zeitpunkt des

    Auf diese erstreckt sich - im Gegensatz zu § 114 Abs. 3 InsO - die Vorschrift des § 88 InsO nicht (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 23.05.2002, NZI 2002, 491, 492 m.w.N.; FK-InsO/ App , § 88 Rn. 6).
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