Rechtsprechung
   LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01   

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https://dejure.org/2001,4056
LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01 (https://dejure.org/2001,4056)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01 (https://dejure.org/2001,4056)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 2 (4) Sa 208/01 (https://dejure.org/2001,4056)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebsschließung, Masseforderung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 113 BetrVG; § 55 InsO
    Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebsschließung, Masseforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzeröffnungsverfahren; Nachteilsausgleichsforderung bei einer Betriebsschließung; Masseforderung; Betriebsstilllegung; Geheimer Vorbehalt; Fortführung einer Betriebsabteilung; Kündigung; Wirksamkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 332
  • NZI 2002, 52
  • BB 2002, 1205
  • NZA-RR 2002, 248
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 29.06.2001 - 19 U 199/00

    Miet- und Pachtzinsansprüche keine Masseforderung bei "schwachem

    Auszug aus LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01
    (Vergl.: Spliedt, ZIP 2001 S.1941; gegen eine analoge Anwendung: OLG Köln 29.06.2001 - 19 U 199/00 ZIP 2001, S. 1422 mit Anmerkung von Eckert, EwiR 2001, S. 1011) Denn selbst bei einer analogen Anwendung des § 55 Abs. 2 InsO fehlt es hier jedenfalls an der Voraussetzung, dass der streitige Anspruch eine Verbindlichkeit ist, die vom vorläufigen Insolvenzverwalter aufgrund der Ausübung der ihm eingeräumten Ermächtigung, allein für die Gesamtschuldnerin zu handeln, begründet worden ist.
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 52/96

    Betriebsübergang bei Vertriebsunternehmen

    Auszug aus LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01
    Es reicht nicht aus, wenn der Erwerber mit einzelnen, bislang nicht teilbetrieblich organisierten Betriebsmitteln erst einen Betrieb oder Betriebsteil gründet (vgl. BAG vom 13. November 1997 - 8 AZR 52/96 - EzA § 613 a BGB Nr. 166).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01
    Kommt es nach Beginn einer Betriebsstilllegung zu einem Betriebsübergang, weil ein Unternehmer unter Verschaffung von Know-how und Übernahme eines wesentlichen Teils der Belegschaft den ursprünglichen Betriebszweck weiter verfolgt, so kann dies zu Ansprüchen gegen den neuen Betriebsinhaber auf Einstellung der nicht übernommenen Belegschaftsteile führen (vergl. BAG vom 27.02.1997, 2 AZR 160/96, NZA 1997, S. 757 - 760).
  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von

    Auszug aus LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01
    Aus dem vorgenannten Urteil des Bundesarbeitsgerichts sowie aus dem Urteil vom 23.08.1988 - 1 AZR 276/87 - NZA 1989 Seite 31 ergibt sich zudem auch, dass das Bundesarbeitsgericht den Tatbestand der Entlassung im Sinne des § 113 BetrVG nicht mit dem letzten Verlassen des Betriebsgeländes gleichsetzt, sondern unter diesen Begriff sowohl die arbeitgeberseitige als auch die Arbeitnehmerkündigung und den Aufhebungsvertrag subsumiert.
  • BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 150/89

    Nachteilsausgleichsanspruch im Konkurs

    Auszug aus LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01
    Für das Vorliegen eines solchen Anspruchs ist es ausreichend, wenn der Rechtsgrund für die Entstehung bereits vor Insolvenzeröffnung gelegt wurde, ob der Anspruch in diesem Zeitpunkt bereits fällig ist, ist ohne Bedeutung (vgl. BAG vom 03.04.1990 - 1 AZR 150/89 - AP-Nr. 20 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 167/00

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01
    Damit steht fest, dass zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs die Prognose zutreffend war, dass die Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitnehmer und Unternehmer auf Dauer aufgehoben werden würde und mit Ablauf der Kündigungsfrist kein Beschäftigungsbedürfnis mehr bestehen würde (vgl. BAG vom 18.01.2001 - 2 AZR 167/00 - EzA Schnelldienst 2001 Nr. 13 S. 6).
  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Zutreffend hat das Berufungsgericht auch angenommen, daß § 55 Abs. 2 InsO für sich ausschließlich Rechtshandlungen eines vorläufigen Insolvenzverwalters betrifft, "auf den die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übergegangen ist" (ebenso OLG Hamm NZI 2002, 162 f; LAG Köln NZI 2002, 332, 334; LG Karlsruhe DZWiR 2002, 215 f; AG Leipzig ZIP 2001, 1780 f; AG Neumünster ZIP 2002, 720 f; MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 55 Rn. 222; Nerlich/Römermann/Andres, InsO § 55 Rn. 129; Hess/Weis/Wienberg, aaO § 55 Rn. 201; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 8. Aufl. Rn. 1553; Schwemer ZMR 2000, 348; Ringstmeier EWiR 2002, 113 f; vgl. Smid, aaO § 55 Rn. 42).
  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1853/03

    Rang von Nachteilsausgleichsansprüchen bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit in

    Es ist also dort darauf abzustellen, ob mit der Durchführung einer Betriebsänderung ohne den Versuch eines Interessenausgleichs der spätere Insolvenzschuldner vor Insolvenzeröffnung - dann: Insolvenzforderung - oder ob der endgültige Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung - dann: Masseverbindlichkeit - begonnen hat ( LAG Köln , Urt. v. 22.10.2001 - 2 Sa 31/01, ZInsO 2002, 545 = ZIP 2002, 1300; LAG Köln , Urt. v. 22.10.2001 - 2/4 Sa 208/01, LAGReport 2002, 106 = NZA-RR 2002, 248 = NZI 2002, 332).
  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04

    1. Beschränkung der Berufung auf den Hilfsantrag 2. Nachteilsausgleich als

    Es ist also dort darauf abzustellen, ob mit der Durchführung einer Betriebsänderung ohne den Versuch eines Interessenausgleichs der spätere Insolvenzschuldner vor Insolvenzeröffnung - dann: Insolvenzforderung - oder ob der endgültige Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung - dann: Masseverbindlichkeit - begonnen hat ( LAG Köln , Urt. v. 22.10.2001 - 2 Sa 31/01, ZInsO 2002, 545 = ZIP 2002, 1300; LAG Köln , Urt. v. 22.10.2001 - 2/4 Sa 208/01, LAGReport 2002, 106 = NZA-RR 2002, 248 = NZI 2002, 332).
  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1822/03
    Es ist also dort darauf abzustellen, ob mit der Durchführung einer Betriebsänderung ohne den Versuch eines Interessenausgleichs der spätere Insolvenzschuldner vor Insolvenzeröffnung - dann: Insolvenzforderung - oder ob der endgültige Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung - dann: Masseverbindlichkeit - begonnen hat ( LAG Köln, Urt. v. 22.10.2001 - 2 Sa 31/01 , ZInsO 2002, 545 = ZIP 2002, 1300; LAG Köln, Urt. v. 22.10.2001 - 2/4 Sa 208/01 , LAGReport 2002, 106 = NZA-RR 2002, 248 = NZI 2002, 332).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 22.10.2001 - 2 Sa 31/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6570
LAG Köln, 22.10.2001 - 2 Sa 31/01 (https://dejure.org/2001,6570)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.10.2001 - 2 Sa 31/01 (https://dejure.org/2001,6570)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 2 Sa 31/01 (https://dejure.org/2001,6570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Anforderungen an die soziale Rechtfertigung einer Kündigung; Wirksamkeit einer betriebsbedingten fristgerechten Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1300
  • NZI 2002, 52
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 167/00

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Köln, 22.10.2001 - 2 Sa 31/01
    Da die Kündigung vom 14.02.2000 nach Insolvenzeröffnung ausgesprochen wurde, kommt es für die Überprüfung, ob eine unternehmerische Entscheidung, den gesamten Betrieb stillzulegen tatsächlich gegeben ist ausschließlich darauf an, ob zum Zeitpunkt der Kündigung der ernstliche und endgültige Entschluss des Beklagten, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Dauer aufzuheben, vor lag (vgl. BAG vom 18.01.2001 - 2 AZR 167/00 - EzA Schnelldienst 2001 Nr. 13 S. 6).
  • BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 150/89

    Nachteilsausgleichsanspruch im Konkurs

    Auszug aus LAG Köln, 22.10.2001 - 2 Sa 31/01
    Für das Vorliegen eines solchen Anspruchs ist es ausreichend, wenn der Rechtsgrund für die Entstehung bereits vor Insolvenzeröffnung gelegt wurde, ob der Anspruch in diesem Zeitpunkt bereits fällig ist, ist ohne Bedeutung (vgl. BAG vom 03.04.1990 - 1 AZR 150/89 - AP-Nr. 20 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von

    Auszug aus LAG Köln, 22.10.2001 - 2 Sa 31/01
    Aus den vorgenannten Urteil des Bundesarbeitsgerichts sowie aus dem Urteil vom 23.08.1988 - 1 AZR 276/87 - NZA 1989 Seite 31 ergibt sich zudem auch, dass das Bundesarbeitsgericht den Tatbestand der Entlassung im Sinne des § 113 BetrVG nicht mit dem letzten Verlassen des Betriebsgeländes gleichsetzt, sondern unter diesen Begriff sowohl die arbeitgeberseitige als auch die Arbeitnehmerkündigung und den Aufhebungsvertrag subsumiert.
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 15/02

    Kündigung - Insolvenz - Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung

    Die Revision des Klägers und die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Oktober 2001 - 2 Sa 31/01 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Kläger die Kosten erster Instanz zu 12/13 und der Beklagte zu 1/13 und die weiteren Kosten des Rechtsstreits der Kläger zu 19/20 und der Beklagte zu 1/20 zu tragen hat.
  • ArbG Magdeburg, 30.01.2013 - 3 Ca 1436/12

    Insolvenz - Nachteilsausgleichanspruch als Masseverbindlichkeit

    Ausschlaggebend hierfür ist, ob mit der Betriebsänderung vor der Insolvenzeröffnung begonnen wurde (LAG Köln 22.10.2001 - 2 Sa 31/01, ZIP 2002, 1300).

    Eine Masseverbindlichkeit i.S.v. §§ 53, 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO liegt vor, wenn die Betriebsänderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen und durchgeführt wird (BAG 30.05.2006 - 1 AZR 25/05 a.a.O.; 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 a.a.O.; 04.12.2002 - 10 AZR 16/02, DB 2003, 618; LAG Köln 22.10.2001 - 2 Sa 31/01, ZIP 2002, 1300; LAG Nürnberg 17.10.2003 - 9 (2) Sa 43/03; LAG Schleswig-Holstein 24.08.2006 - 6 Sa 556/05, jeweils zitiert über Juris).

  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 26/02

    Stilllegung eines Betriebs - Betriebsstilllegung bei einer juristischen Person -

    Die Revision des Klägers und die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Oktober 2001 - 2 Sa 31/01 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kläger die Kosten erster Instanz zu 12/13 und der Beklagte zu 1/13 und die weiteren Kosten des Rechtsstreits der Kläger zu 19/20 und der Beklagte zu 1/20 zu tragen hat.
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 28/02

    Stilllegung eines Betriebs - Betriebsstilllegung bei einer juristischen Person -

    Die Revision des Klägers und die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Oktober 2001 - 2 Sa 31/01 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kläger die Kosten erster Instanz zu 12/13 und der Beklagte zu 1/13 und die weiteren Kosten des Rechtsstreits der Kläger zu 19/20 und der Beklagte zu 1/20 zu tragen hat.
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 25/02

    Stilllegung eines Betriebs - Betriebsstilllegung bei einer juristischen Person -

    Die Revision des Klägers und die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Oktober 2001 - 2 Sa 31/01 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kläger die Kosten erster Instanz zu 12/13 und der Beklagte zu 1/13 und die weiteren Kosten des Rechtsstreits der Kläger zu 19/20 und der Beklagte zu 1/20 zu tragen hat.
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 24/02

    Stilllegung eines Betriebs - Betriebsstilllegung bei einer juristischen Person -

    Die Revision des Klägers und die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Oktober 2001 - 2 Sa 31/01 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kläger die Kosten erster Instanz zu 12/13 und der Beklagte zu 1/13 und die weiteren Kosten des Rechtsstreits der Kläger zu 19/20 und der Beklagte zu 1/20 zu tragen hat.
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 18/02

    Stilllegung eines Betriebs - Betriebsstilllegung bei einer juristischen Person -

    Die Revision des Klägers und die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Oktober 2001 - 2 Sa 31/01 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kläger die Kosten erster Instanz zu 12/13 und der Beklagte zu 1/13 und die weiteren Kosten des Rechtsstreits der Kläger zu 19/20 und der Beklagte zu 1/20 zu tragen hat.
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 23/02

    Stilllegung eines Betriebs - Betriebsstilllegung bei einer juristischen Person -

    Die Revision des Klägers und die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Oktober 2001 - 2 Sa 31/01 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kläger die Kosten erster Instanz zu 12/13 und der Beklagte zu 1/13 und die weiteren Kosten des Rechtsstreits der Kläger zu 19/20 und der Beklagte zu 1/20 zu tragen hat.
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 22/02

    Stilllegung eines Betriebs - Betriebsstilllegung bei einer juristischen Person -

    Die Revision des Klägers und die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Oktober 2001 - 2 Sa 31/01 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kläger die Kosten erster Instanz zu 12/13 und der Beklagte zu 1/13 und die weiteren Kosten des Rechtsstreits der Kläger zu 19/20 und der Beklagte zu 1/20 zu tragen hat.
  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1853/03

    Rang von Nachteilsausgleichsansprüchen bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit in

    Es ist also dort darauf abzustellen, ob mit der Durchführung einer Betriebsänderung ohne den Versuch eines Interessenausgleichs der spätere Insolvenzschuldner vor Insolvenzeröffnung - dann: Insolvenzforderung - oder ob der endgültige Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung - dann: Masseverbindlichkeit - begonnen hat ( LAG Köln , Urt. v. 22.10.2001 - 2 Sa 31/01, ZInsO 2002, 545 = ZIP 2002, 1300; LAG Köln , Urt. v. 22.10.2001 - 2/4 Sa 208/01, LAGReport 2002, 106 = NZA-RR 2002, 248 = NZI 2002, 332).
  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04

    1. Beschränkung der Berufung auf den Hilfsantrag 2. Nachteilsausgleich als

  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1822/03
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 30.07.2001 - 2 Sa 1457/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1675
LAG Köln, 30.07.2001 - 2 Sa 1457/00 (https://dejure.org/2001,1675)
LAG Köln, Entscheidung vom 30.07.2001 - 2 Sa 1457/00 (https://dejure.org/2001,1675)
LAG Köln, Entscheidung vom 30. Juli 2001 - 2 Sa 1457/00 (https://dejure.org/2001,1675)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Insolvenz, Annahmeverzug, Masseverbindlichkeit; Zeugnisanspruch.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 55 InsO; § 630 BGB
    Insolvenz, Annahmeverzug, Masseverbindlichkeit; Zeugnisanspruch.

  • Wolters Kluwer

    Insolvenz; Anspruch aus Annahmeverzug; Zahlungsanspruch als Masseverbindlichkeit; Zeugnisanspruch gegen den Insolvenzverwalter; Lohnanspruch nach Insolvenzeröffnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 181
  • NZI 2002, 224
  • NZI 2002, 52
  • DB 2002, 433
  • NZA-RR 2002, 181
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 32/90

    Zeugnisanspruch gegen Konkursverwalter

    Auszug aus LAG Köln, 30.07.2001 - 2 Sa 1457/00
    Das Gericht folgt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30.01.1991 (5 AZR 32/90 AP Nr. 18 zu § 630 BGB), wonach dem Arbeitnehmer ein Zeugnisanspruch gegenüber dem Insolvenzverwalter auch dann zusteht, wenn das Arbeitsverhältnis nach Insolvenzeröffnung noch zum Insolvenzverwalter fortbesteht.
  • BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03

    Zeugnis - Erteilung durch den Insolvenzverwalter

    Insoweit ist an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Konkursordnung anzuknüpfen, wonach bei einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses über den Zeitpunkt der Konkurseröffnung hinaus der Zeugnisanspruch unabhängig davon zu erfüllen ist, wie lange das Arbeitsverhältnis noch fortgesetzt wird und ob der Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt wird (30. Januar 1991 - 5 AZR 32/90 - BAGE 67, 112; LAG Köln 30. Juli 2001 - 2 Sa 1457/00 - NZA-RR 2002, 181; LAG Nürnberg 5. Dezember 2002 - 2 Ta 137/02 - LAGE ZPO 2002 § 240 Nr. 2; ErfK/Müller-Glöge 4. Aufl. § 109 GewO Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufklärung des rechtsschutzversicherten Mandanten

    Dies gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter - wie hier - die Arbeitsleistung nicht mehr in Anspruch nehmen will und den Arbeitnehmer nach einer Kündigung bis zum Wirksamwerden der Kündigung freistellt (vgl. LAG Köln NZA-RR 2002, 181; Küttner, a.a.O., Ziffer 231, "Insolvenz des Arbeitgebers, Rn. 5 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 02.09.2015 - 12 Sa 175/15

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen unterbliebener

    Die Sperrwirkung des § 93 InsO ist auf die Haftung als Gesellschafter gemäß § 128 HGB beschränkt (BFH 02.11.2001 - VII B 155/01, ZIP 2002, 181 Rn. 9; BFH 15.11.2012 - VII B 105/12, juris Rn. 8), d.h. bei einer GmbH & Co. KG auf die persönlich haftende GmbH (vgl. insoweit LAG Niedersachsen 15.08.2002 - 4 Sa 1781/01, ZInsO 2003, 146 Rn. 58), mithin hier die A. GmbH.
  • LAG Hessen, 01.08.2003 - 12 Sa 568/03

    Zeugnis; Zeugnisanspruch, Insolvenz

    Zum Teil übernimmt die Instanzrechtsprechung und die Literatur die vom Fünften Senat mit Urteil vom 30. Januar 1991 (a.a.O.) vertretene Abgrenzung (LAG Köln 30. Juli 2001 - 2 Sa 1457/00 - NZA-RR 2002/181; LAG Nürnberg 05. Dezember 2002 - 2 Ta 137/02 - ZInsO 2003/194, zu 2; Kittner/Däubler/Zwanziger-Däubler Kündigungsschutzrecht 5. Aufl. § 630 BGB Rdn. 11; ErfK-Müller-Glöge a.a.O. § 630 BGB Rdn. 13, 14).

    So trifft etwa im Falle eines Betriebsübergangs diese Rechtspflicht den letzten Betriebsinhaber (LAG Köln 30. Juli 2001 a.a.O.).

  • LAG Hessen, 22.01.2007 - 5 Sa 384/06

    Zu den Voraussetzungen der Verwirkung eines Zeugnisberichtigungsanspruchs

    Dies entspricht einhelliger Ansicht in Rechtsprechung (LAG Bremen, 9.11.2000 - 4 Sa 101/00, NZA-RR 2001, 287; LAG Köln, 30.7.2001 - 2 Sa 1457/00, LAGE Nr. 4 zu § 55 InsO) und Literatur (Schaub/Linck, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl., § 146 Rn. 6; Tschöpe/Wessel, Anwalts-Handbuch Arbeitsrecht, 3. Aufl., Teil 3J Rn. 21; Gaul, Das Arbeitsrecht der Betriebs- und Unternehmensspaltung, § 13 Rn. 132).
  • LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 Sa 1202/03

    Auswirkungen des Betriebsübergangs im Insolvenzverfahren auf ein

    Ansprüche im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis hat das Bundesarbeitsgericht anders beurteilt, und zwar auch dann, wenn ihnen - wie beim Verzugslohn nach § 615 Satz 1 BGB keine erbrachte Arbeitsleistung gegenüber steht ( BAG, Urteil vom 08.12.1998, 9 AZR 622/97, AP Nr. 9 zu § 60 KO, LAG Köln, Urteil vom 30.07.2001, LAGE Nr. 4 zu § 55 InsO = NZA-RR 2002, 181).
  • LAG Köln, 28.08.2006 - 14 Sa 196/06

    Aufrechnung in der Insolvenz

    Dabei ist zu berücksichtigten, das Ansprüche aus Annahmeverzug in der Insolvenz genauso zu behandeln sind wie Lohnansprüche (siehe LAG Köln, Urteil vom 30. Juli 2001 - 2 Sa 1457/00 - ZIP 2002, Seite 181 f).
  • LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 Sa 1142/03

    Arbeitsentgelt einschließlich des Aufstockungsbetrages während der

    Ansprüche im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis hat das Bundesarbeitsgericht anders beurteilt, und zwar auch dann, wenn ihnen - wie beim Verzugslohn nach § 615 Satz 1 BGB - keine erbrachte Arbeitsleistung gegenübersteht (BAG 08.12.1998 - 9 AZR 622/97 - AP Nr. 9 zu § 60 KO; LAG L. 30.07.2001 - 2 Sa 1457/00 -LAGE Nr. 4 zu § 55 InsO = NZA-RR 2002, 181).
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2003 - 12 Sa 1202/03
    Ansprüche im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis hat das Bundesarbeitsgericht anders beurteilt, und zwar auch dann, wenn ihnen - wie beim Verzugslohn nach § 615 Satz 1 BGB - keine erbrachte Arbeitsleistung gegenüber steht ( BAG, Urteil vom 08.12.1998, 9 AZR 622/97 , AP Nr. 9 zu § 60 KO, LAG Köln, Urteil vom 30.07.2001, LAGE Nr. 4 zu § 55 InsO = NZA-RR 2002, 181).
  • LAG Thüringen, 16.06.2003 - 8 Sa 43/03

    Anzeigen der Masseunzulänglichkeit; Gewährung der Urlaubsvergütung

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  • LAG Hamm, 21.03.2002 - 4 Sa 1746/01
  • LAG Köln, 31.01.2011 - 5 Sa 1224/10

    Haftung der Betriebserwerberin für Entgeltforderung aus Freistellungsabrede bei

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5213
LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01 (https://dejure.org/2001,5213)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.08.2001 - 11 Sa 215/01 (https://dejure.org/2001,5213)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. August 2001 - 11 Sa 215/01 (https://dejure.org/2001,5213)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch bei Betriebsübergang nach betriebsbedingter Kündigung durch den früheren Arbeitgeber; Betriebsübergang nach Stillegung des Betriebes durch den früheren Inhaber; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 613a Abs. 4; InsO § 113 Abs. 2
    Kündigung; betriebsbedingt; Betriebsstilllegung; Betriebsübernahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 234
  • MDR 2002, 282
  • NZI 2002, 52
  • NZA-RR 2002, 240
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Davon ist auszugehen, wenn eine dem Kündigungsschutzgesetz unterliegende Kündigung auf Betriebsstilllegung gestützt wird, dieser Grund aber tatsächlich nicht vorliegt (BAG, Urt. v. 27.9.1984 -- 2 AZR 309/83, ZIP 1985, 698 =AP Nr. 39 zu § 613a BGH, dazu EWiR 1985, 379 (Bauer) ).

    Dies ist hier anzunehmen: Eine Betriebsstilllegung setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzugeben, wobei dieser Entschluss im Zeitpunkt des Kündigungszugangs gefasst sein muss (BAG, Urt. v. 27.9.1984 -- 2 AZR 309/83, ZIP 1985, 698 =AP Nr. 39 zu § 613a BGB).

    Kommt es noch innerhalb der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang nach § 613a BGB, so spricht eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht des Unternehmers im Zeitpunkt der Kündigung (BAG, Urt. v. 27.9.1984 -- 2 AZR 309/83, ZIP 1985, 698 =AP Nr. 39 zu § 613a BGB).

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Ein solcher Anspruch ist gegenüber einem Betriebserwerber nämlich auch dann gegeben, wenn es nach Ausspruch einer auf Betriebsstilllegung gestützten wirksamen Kündigung noch während des Laufs der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang kommt (BAG, Urt. v. 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95, ZIP 1998, 167, in AP Nr. 169 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 =AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung unter B II 1 c und C III 1, dazu EWiR 1999, 207 (Junker) ).

    Sollte sie an die Rechtsprechung denken, wonach der Arbeitnehmer ein Fortsetzungsverlangen gegenüber dem Betriebserwerber kurzfristig zu erklären hat (BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 =AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung), so stützte sie sich auf nicht einschlägige Entscheidungen, da in ihnen von einer Pflicht zur Klageerhebung überhaupt nicht die Rede ist -- schon gar nicht zu einer fristgebundenen.

    Das genügt nach der zitierten Rechtsprechung (BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 ).

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Ein solcher Anspruch ist gegenüber einem Betriebserwerber nämlich auch dann gegeben, wenn es nach Ausspruch einer auf Betriebsstilllegung gestützten wirksamen Kündigung noch während des Laufs der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang kommt (BAG, Urt. v. 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95, ZIP 1998, 167, in AP Nr. 169 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 =AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung unter B II 1 c und C III 1, dazu EWiR 1999, 207 (Junker) ).

    Sollte sie an die Rechtsprechung denken, wonach der Arbeitnehmer ein Fortsetzungsverlangen gegenüber dem Betriebserwerber kurzfristig zu erklären hat (BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 =AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung), so stützte sie sich auf nicht einschlägige Entscheidungen, da in ihnen von einer Pflicht zur Klageerhebung überhaupt nicht die Rede ist -- schon gar nicht zu einer fristgebundenen.

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Nach der Rechtsprechung reicht dies für die Annahme eines Betriebsübergangs -- zumindest in Form eines auf den produktiven Bereich beschränkten Betriebsteilübergangs (BAG, Urt. v. 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95, ZIP 1998, 167, AP Nr. 169 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 11.12.1997 -- 8 AZR 729/96, ZIP 1998, 666 =AP Nr. 172 zu § 613a BGH, dazu EWiR 1998, 445 (Plander) ).

    Ein Vertrag zwischen den Auftragnehmern ist nicht erforderlich (BAG, Urt. v. 11.12.1997 -- 8 AZR 729/96, ZIP 1998, 666= AP Nr. 172 zu § 613a BGB).

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Ein solcher Anspruch ist gegenüber einem Betriebserwerber nämlich auch dann gegeben, wenn es nach Ausspruch einer auf Betriebsstilllegung gestützten wirksamen Kündigung noch während des Laufs der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang kommt (BAG, Urt. v. 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95, ZIP 1998, 167, in AP Nr. 169 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 =AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung unter B II 1 c und C III 1, dazu EWiR 1999, 207 (Junker) ).

    Nach der Rechtsprechung reicht dies für die Annahme eines Betriebsübergangs -- zumindest in Form eines auf den produktiven Bereich beschränkten Betriebsteilübergangs (BAG, Urt. v. 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95, ZIP 1998, 167, AP Nr. 169 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 11.12.1997 -- 8 AZR 729/96, ZIP 1998, 666 =AP Nr. 172 zu § 613a BGH, dazu EWiR 1998, 445 (Plander) ).

  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Entgegen der von ihm geäußerten Rechtsansicht muss der Arbeitnehmer im Falle des Betriebsübergangs nicht den neuen Betriebsinhaber verklagen oder seine Klage gegen ihn umstellen (BAG v. 27.1.2000 -- 8 AZR 106/99 gegen LAG Hamm, Urt. v. 26.11.1998 -- 4 Sa 384/98, ZInsO 1999, 302).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Entgegen der von ihm geäußerten Rechtsansicht muss der Arbeitnehmer im Falle des Betriebsübergangs nicht den neuen Betriebsinhaber verklagen oder seine Klage gegen ihn umstellen (BAG v. 27.1.2000 -- 8 AZR 106/99 gegen LAG Hamm, Urt. v. 26.11.1998 -- 4 Sa 384/98, ZInsO 1999, 302).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 81/02

    Betriebsübergang in der Insolvenz, Abfindungsvergleich mit dem Erwerber,

    84; LAG Hamm v. 26.11.1998 - 4 Sa 384/98, ZInsO 1999, 302; offengelassen: BAG v. 04.07.1979 - 5 AZR 8/78, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Rotes Kreuz [Mayer-Maly]; a.A. Grunsky, SAE 1977, 224, 225; Seiter, Betriebsinhaberwechsel, 1980, S. 132; LAG Köln v. 03.08.2001 - 11 Sa 215/01, MDR 2002, 282 = NZA-RR 2002, 240 = ZInsO 2001, 1176 = ZIP 2002, 234).
  • ArbG Cottbus, 07.11.2006 - 6 Ca 1350/06
    Grundsätzlich spricht eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht, wenn es noch innerhalb der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang kommt ( BAG vom 27.09.1984 - 2 AZR 309/83 , Juris; LAG Köln vom 03.08.2001 - 11 Sa 215/01 , Juris; Ascheid-Stephan, Kündigungsrecht, 2. Auflage, § 613a BGB, Rn. 179).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.10.2001 - 8 W 483/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15063
OLG Stuttgart, 23.10.2001 - 8 W 483/01 (https://dejure.org/2001,15063)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.10.2001 - 8 W 483/01 (https://dejure.org/2001,15063)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Oktober 2001 - 8 W 483/01 (https://dejure.org/2001,15063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zvi-online.de

    ZPO §§ 850c, 850f, 793; InsO § 36
    Berücksichtigung von Fahrtkosten zur Arbeit bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 52
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 05.04.2006 - IX ZB 169/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

    Dass gegen die Entscheidung des Rechtspflegers über den Umfang des Insolvenzbeschlags gemäß § 36 InsO kein Rechtsmittel gegeben sei, also nur eine abschließende Entscheidung des Richters nach § 11 Abs. 2 RPflG stattzufinden habe, entsprach zudem bis zur zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 2004 (aaO) der nahezu einhelligen Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Frankfurt a.M. NZI 2000, 531, 533; OLG Köln ZInsO 2000, 499, 501; OLG Köln ZInsO 2000, 603 f; BayObLG ZInsO 2001, 799; OLG Hamburg ZInsO 2001, 807; OLG Stuttgart NZI 2002, 52, 53; HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 6 Rn. 10; MünchKomm-InsO/Ganter, § 6 Rn. 64).
  • LG Hildesheim, 30.04.2009 - 7 T 158/06

    Zuordnung eines Vermögensgegenstandes zur Insolvenzmasse; Nichtberücksichtigung

    Allerdings hatte das Insolvenzgericht nach § 11 Abs. 2 RPflG etwa in dem Fall eines Antrages auf Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages des Arbeitseinkommens nach § 850 c Abs. 4 ZPO abschließend zu entscheiden (vgl. die Übersicht zur bisherigen Rechtsprechung in OLG Celle Nds. Rpfl. 2001, 353; OLG Stuttgart NZI 2002, 52; LG Bückeburg ZInsO 2001, 1166).
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 08.06.2001 - 10 Sa 2848/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12077
LAG Niedersachsen, 08.06.2001 - 10 Sa 2848/98 (https://dejure.org/2001,12077)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.06.2001 - 10 Sa 2848/98 (https://dejure.org/2001,12077)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juni 2001 - 10 Sa 2848/98 (https://dejure.org/2001,12077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 613a BGB; § 101 Abs. 2 und Nds. Gefahrenabwehrgesetz; § 101 Abs. 3 Nds. Gefahrenabwehrgesetz; § 2 Ziffer 1 d Zust-VO zum Nds. Gefahrenabwehrgesetz
    Unwirksamkeit einer Kündigung anlässlich eines durch Privatisierung eines Schlachthofs erfolgenden Betriebsübergangs bei Erhalt der Identität seiner wirtschaftlichen Einheit ; Zuständigkeit für eine hoheitliche Aufgabe

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer Kündigung anlässlich eines durch Privatisierung eines Schlachthofs erfolgenden Betriebsübergangs bei Erhalt der Identität seiner wirtschaftlichen Einheit ; Zuständigkeit für eine hoheitliche Aufgabe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 52
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • LAG Niedersachsen, 19.11.1998 - 10 Sa 1116/98

    Siehe dazu Urteil des BAG vom 20.07.2000 - 6 AZR 13/99

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.06.2001 - 10 Sa 2848/98
    Die bereits vor Ausspruch der im vorliegenden Rechtsstreit angegriffenen Kündigung erhobene Klage auf Feststellung eines Vollzeit-Arbeitsverhältnisses auf der Grundlage des BAT zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1) - 10 Sa 1116/98 - wurde vom Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 20. Juli 2000 - 6 AZR 13/99 - abgewiesen.

    Die Akte des Vorverfahrens 10 Sa 1116/98 ist zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht vom 8. Juni 2001 gemacht worden.

    Das eigentliches Begehren der Klägerin ist, wie sich aus dem Vorverfahren 10 Sa 1116/98 = 6 AZR 13/99 ergibt und von ihr mit Schriftsatz vom 11. April 2001 (Bl. 155 d.A.) bestätigt worden ist, die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis zwischen ihr und dem Beklagten zu 2) dem BAT unterfällt.

  • BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 260/99

    Betriebsübergang - Truppenübungsplatz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.06.2001 - 10 Sa 2848/98
    Auch öffentlich-rechtlich organisierte Einheiten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben sind daher Betriebe im Sinne von § 613 a BGB (BAG, 27.04.2000, 8 AZR 260/99 , juris ; offengelassen noch von BAG, 26.06.1997, 8 AZR 426/95 , AP Nr. 165 zu § 613 a BGB und 26.08.1999, 8 AZR 827/98 , AP Nr. 197 zu § 613 a BGB ); vgl. auch v. Roetteken, NZA 2001, S. 414 ).

    Die Erbringung hoheitlicher Aufgaben steht damit der Annahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht entgegen (BAG, 27.04.2000, 8 AZR 260/99 ).

  • EuGH, 10.12.1998 - C-173/96

    Hidalgo u.a.

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.06.2001 - 10 Sa 2848/98
    Deshalb ist die Identität der wirtschaftlichen Einheit "Fleischbeschau im Schlachthof W." gewahrt worden und damit auf den Beklagten zu 2) übergegangen (vgl. BAG, 11.12.1997, 8 AZR 729/96 , AP Nr. 172 zu § 613 a BGB ; Schlussantrag des Generalanwalts vom 24.09.1998 im Verfahren Rs. C-247/96, AuR 1998, S. 457).

    Darüber hinaus können auch einseitige Entscheidungen eines Hoheitsträgers einen der Richtlinie unterfallenden Betriebsübergang auslösen, zum Beispiel der Subventionsentzug durch Verwaltungsakt ( EuGH, 19.05.1992, Rs. C-29/91 , AP Nr. 107 zu § 613 a BGB - Redmond Stitching), die Neuvergabe eines Auftrages ( EuGH, 10.12.1998, Rs. C-173/96 und C-247/96, NZA 1999, S. 189 - Hidalgo) oder die Ausgliederung von Telekommunikationsleistungen ( EuGH, 14.09.2000, Rs. C-343/98 , AP Nr. 29 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187/EWG - Collino).

  • EuGH, 15.10.1996 - C-298/94

    Henke / Gemeinde Schierke und Verwaltungsgemeinschaft "Brocken"

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.06.2001 - 10 Sa 2848/98
    Eine Übertragung von hoheitlichen Verwaltungsaufgaben, die die Anwendung der Richtlinie 77/187/EWG ausschließt (vgl. EuGH, 15.10.1996, Rs C-298/94 , AP Nr. 13 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187), liegt nur dann vor, wenn die Zuständigkeit für eine hoheitliche Aufgabe wechselt, ohne dass dem eine wirtschaftliche Entscheidung zugrunde liegt, die von der Richtlinie erfasst wird.

    Allerdings unterfällt die strukturelle Neuordnung der öffentlichen Verwaltung oder die Übertragung von in Ausübung hoheitlicher Befugnisse wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben von einer öffentlichen Verwaltung auf eine andere nicht der Richtlinie 77/187/EWG ( EuGH, 15.10.1996, Rs C-298/94 , AP Nr. 13 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 - Henke und 26.09.2000, Rs. C-175/99 , AP Nr. 30 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 - Mayeur).

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 856/95

    Funktionsnachfolge in der öffentlichen Verwaltung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.06.2001 - 10 Sa 2848/98
    Werden die für die Wahrung der Identität maßgeblichen Betriebsmittel nicht durch die gesetzliche Regelung selbst, sondern erst anschließend durch eine Mehrzahl von Rechtsgeschäften mit Dritten erworben, so liegt ein Betriebsübergang vor (BAG, 20.03.1997, 8 AZR 856/95 , AP Nr. 24 zu Art. 13 EV ).
  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 827/98

    Betriebsübergang - Notariat

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.06.2001 - 10 Sa 2848/98
    Auch öffentlich-rechtlich organisierte Einheiten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben sind daher Betriebe im Sinne von § 613 a BGB (BAG, 27.04.2000, 8 AZR 260/99 , juris ; offengelassen noch von BAG, 26.06.1997, 8 AZR 426/95 , AP Nr. 165 zu § 613 a BGB und 26.08.1999, 8 AZR 827/98 , AP Nr. 197 zu § 613 a BGB ); vgl. auch v. Roetteken, NZA 2001, S. 414 ).
  • BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 485/97

    Betriebsübergang (Bildungsstätte der beruflichen Fortbildung)

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.06.2001 - 10 Sa 2848/98
    Dafür reicht es nämlich bereits aus, dass der Beklagte zu 2) nach dem gesetzlichen Kompetenzwechsel mit allen im Fleischhygieneamt tätigen Angestellten der Beklagten zu 1) Arbeitsverträge geschlossen und sie einvernehmlich zur Erfüllung der bisherigen Arbeitsaufgaben weiter beschäftigt hat, so dass die Identität des Fleischhygieneamtes gewahrt worden ist (vgl. auch BAG, 18.02.1999, 8 AZR 485/97 , AP Nr. 5 zu § 325 ZPO ).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.06.2001 - 10 Sa 2848/98
    Deshalb ist die Identität der wirtschaftlichen Einheit "Fleischbeschau im Schlachthof W." gewahrt worden und damit auf den Beklagten zu 2) übergegangen (vgl. BAG, 11.12.1997, 8 AZR 729/96 , AP Nr. 172 zu § 613 a BGB ; Schlussantrag des Generalanwalts vom 24.09.1998 im Verfahren Rs. C-247/96, AuR 1998, S. 457).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.06.2001 - 10 Sa 2848/98
    Eine bloße Funktionsnachfolge reicht nicht aus (EuGH, stRspr seit Urteil vom 11. März 1997, Rs. C-13/95 , AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 - Süzen).
  • EuGH, 25.01.2001 - C-172/99

    Liikenne

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.06.2001 - 10 Sa 2848/98
    Entscheidend ist allein, ob die Einheit ihre Identität bewahrt (EuGH, stRspr, zuletzt 25.01.2001, Rs. C-172/99 , NZA 2001, S. 249 - Oy Liikenne AB).
  • BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 579/97

    Befristeter Arbeitsvertrag bei Betriebsübergang

  • EuGH, 26.09.2000 - C-175/99

    Mayeur

  • EuGH, 14.09.2000 - C-343/98

    Collino und Chiappero

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

  • EuGH, 19.05.1992 - C-29/91

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 426/95

    Bildung kommunaler Verwaltungsgemeinschaften

  • BAG, 25.04.1996 - 5 AS 1/96

    Gerichtsstandbestimmung bei Streit über das Vorliegen eines Betriebsübergangs

  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 406/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

  • LAG Hamm, 02.12.1999 - 4 Sa 1153/99

    Arbeitsverhältnis - Kündigung durch Betriebsveräußerer - Feststellungsinteresse -

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 530/83

    Unwirksamkeit der Kündigung wegen Betriebsübergangs

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 769/95

    Auflösungsantrag nach Betriebsübergang

  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 34/96

    Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen

  • BAG, 10.02.1999 - 10 ABR 49/98

    Eingruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Umgruppierung des Arbeitnehmers

  • BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 13/99

    Voraussetzungen des Feststellungsinteresses

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