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Rechtsprechung
   LG Göttingen, 18.10.2001 - 10 T 67/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18217
LG Göttingen, 18.10.2001 - 10 T 67/01 (https://dejure.org/2001,18217)
LG Göttingen, Entscheidung vom 18.10.2001 - 10 T 67/01 (https://dejure.org/2001,18217)
LG Göttingen, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 10 T 67/01 (https://dejure.org/2001,18217)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schuldenbereinigungsplan: Unterlassen der Stellungnahme zu einem unvollständigen Forderungsverzeichnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 309 Abs. 1 InsO; § 309 Abs. 2 S. 2, 3 InsO; § 308 Abs. 3 S. 2 InsO; § 307 InsO
    Voraussetzungen für eine Zustimmungsersetzung gem. § 309 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO); Erlöschen nicht fristgerecht im Verbraucherinsolvenzverfahren angemeldeter Forderungen; Einschränkungslose Nachmeldung von Forderungen im Beschwerdeverfahren; Voraussetzungen für eine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Zustimmungsersetzung gem. § 309 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO); Erlöschen nicht fristgerecht im Verbraucherinsolvenzverfahren angemeldeter Forderungen; Einschränkungslose Nachmeldung von Forderungen im Beschwerdeverfahren; Voraussetzungen für eine ...

  • zvi-online.de

    InsO § 309
    Ausschluss titulierter Forderungen bei unbegründetem Widerspruch des Gläubigers nach ordnungsgemäßer Zustellung des Vermögensverzeichnisses und Nachmeldung der Forderungen erst nach Fristablauf

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 41
  • NZI 2002, 674
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 02.09.2002 - 25 T 144/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14893
LG Düsseldorf, 02.09.2002 - 25 T 144/02 (https://dejure.org/2002,14893)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.2002 - 25 T 144/02 (https://dejure.org/2002,14893)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. September 2002 - 25 T 144/02 (https://dejure.org/2002,14893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Antrag auf die Erteilung von Restschuldbefreiung; Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten für das Eröffnungsverfahren, Hauptverfahren und Restschuldbefreiungsverfahren; Voraussetzungen der Verfahrenskostenstundung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 48
  • NZI 2002, 674
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 05.04.2001 - 2 W 8/01

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2002 - 25 T 144/02
    Rechtskräftige Verurteilungen des Schuldners wegen einer Insolvenzstraftat nach § 290 I InsO dürfen nur innerhalb der Tilgungsfristen der §§ 45 ff. BZRG berücksichtigt werden (OLG Celle, NJW-RR 2002, 196 = NZI 2001, 314).

    Im Falle der Gesamtstrafenbildung kann hinsichtlich des Zeitraums, innerhalb dessen eine Verurteilung der Erteilung der Restschuldbefreiung entgegensteht, nur die Tilgungsfrist bezüglich der Einzelstrafe herangezogen werden, für die einer der Tatbestände der §§ 283 bis 283c StGB verwirklicht wurde (OLG Celle, NJW-RR 2002, 196 = NZI 2001, 314; a.A. AG Duisburg, NZI 2001, 669).

  • AG Duisburg, 31.08.2001 - 60 IK 77/99

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen strafgerichtlicher Verurteilung;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2002 - 25 T 144/02
    Im Falle der Gesamtstrafenbildung kann hinsichtlich des Zeitraums, innerhalb dessen eine Verurteilung der Erteilung der Restschuldbefreiung entgegensteht, nur die Tilgungsfrist bezüglich der Einzelstrafe herangezogen werden, für die einer der Tatbestände der §§ 283 bis 283c StGB verwirklicht wurde (OLG Celle, NJW-RR 2002, 196 = NZI 2001, 314; a.A. AG Duisburg, NZI 2001, 669).
  • AG Göttingen, 05.12.2002 - 74 IN 296/02

    Eigenantrag; Einzelstrafe; Gesamtstrafe; Gesetzesauslegung; Gesetzesbegründung;

    Die Rechtsprechung (OLG Celle ZInsO 2001, 414, 416 = NZI 2001, 314; zustimmend Fuchs EWiR 2001, 735; dem folgend AG Duisburg ZInsO 2001, 1020, 1021 = NZI 2001, 669; LG Düsseldorf NZI 2002, 674) stellt demgegenüber darauf ab, der Gesetzgeber habe trotz Kenntnis der Kommentierung zur Vorschrift des § 175 Nr. 3 KO die Vorschrift des § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht dahin eingeschränkt, dass es sich um eine Insolvenzstraftat handeln müsse, die ein Bezug zum konkreten Insolvenzverfahren habe.

    Überwiegend wird hingegen auf die Tilgungsfristen der §§ 45 ff. Bundeszentralregistergesetz abgestellt (OLG Celle ZInsO 2001, 414 = NZI 2001, 312 = EWiR 2001, 735; AG Duisburg ZInsO 2001, 1020 = NZI 2001, 669; LG Düsseldorf NZI 2002, 674; Nerlich/Römermann InsO, § 290 Rz. 34; Braun/Buck InsO § 290 Rz. 6).

    Das OLG Celle (ZInsO 2001, 414, 417 = NZI 2001, 312 = EWiR 2001, 735; ebenso LG Düsseldorf NZI 2002, 674) stellt auf die Einzelstrafen ab.

    Folgte man der Auffassung des OLG Celle (ZInsO 2001, 414 = NZI 2001, 312 = EWiR 2001 735; ebenso LG Düsseldorf NZI 2002, 674), wonach nicht auf die Gesamtstrafe, sondern auf die Einzelstrafen abzustellen ist, müsste das Urteil von der zuständigen Staatsanwaltschaft angefordert werden, um die Einzelstrafen für die Verurteilungen gem. §§ 283 ff. StGB zu ermitteln und eine fiktive Gesamtstrafe für diese Straftaten unter Ausschluss der Verurteilung wegen anderer, nicht unter die Vorschriften der §§ 283 bis 283 c StGB fallenden Taten bilden.

  • BGH, 18.12.2002 - IX ZB 121/02

    Voraussetzungen der Restschuldbefreiung; Begriff der Insolvenzstraftat

    Wie die Frist im einzelnen zu berechnen ist (vgl. dazu OLG Celle ZInsO 2001, 414, 416 f; LG Düsseldorf NZI 2002, 674, Uhlenbruck/Vallender aaO Rn. 25; andererseits AG Duisburg ZInsO 2001, 1020, 1021), kann hier offen bleiben.
  • BGH, 18.02.2010 - IX ZB 180/09

    Versagung der Restschuldbefreiung: Insolvenzstraftat als Versagungsgrund bei

    Hier müsse die Einzelstrafe herangezogen werden, die im Hinblick auf einen der Tatbestände der §§ 283 bis 283c StGB verhängt worden sei (OLG Celle ZInsO 2001, 414, 416 f; LG Düsseldorf NZI 2002, 674; AG Stuttgart NZI 2005, 641; Braun/Lang, InsO 3. Aufl. § 290 Rn. 9; FK-InsO/Ahrens, 5. Aufl. § 290 Rn. 15; HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl. § 290 Rn. 7; HmbKomm-InsO/Streck, 3. Aufl. § 290 Rn. 10; MünchKomm-InsO/Stephan, 2. Aufl. § 290 Rn. 27; Römermann in Nerlich/Römermann, InsO § 290 Rn. 34; Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 290 Rn. 26; Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 290 Rn. 9; Pape in Mohrbutter/Ringstmeier, Handbuch der Insolvenzverwaltung 8. Aufl. § 17 Rn. 57; Fuchs EWiR 2001, 736; Hergenröder DZWiR 2001, 342, 344; Röhm DZWiR 2003, 143, 147).
  • LG Düsseldorf, 02.09.2002 - 25 T 145/02

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Antrag auf die Erteilung von

    Volltext siehe unter: LG Düsseldorf - 02.09.2002 - AZ: 25 T 144/02.
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 02.09.2002 - 25 T 145/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,52610
LG Düsseldorf, 02.09.2002 - 25 T 145/02 (https://dejure.org/2002,52610)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.2002 - 25 T 145/02 (https://dejure.org/2002,52610)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. September 2002 - 25 T 145/02 (https://dejure.org/2002,52610)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Antrag auf die Erteilung von Restschuldbefreiung; Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten für das Eröffnungsverfahren, Hauptverfahren und Restschuldbefreiungsverfahren; Voraussetzungen der Verfahrenskostenstundung

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Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 48
  • NZI 2002, 674
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Düsseldorf, 02.09.2002 - 25 T 144/02

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Antrag auf die Erteilung von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2002 - 25 T 145/02
    Volltext siehe unter: LG Düsseldorf - 02.09.2002 - AZ: 25 T 144/02.
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