Rechtsprechung
AG Göttingen, 17.02.2003 - 74 IK 153/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verbraucherinsolvenzverfahren: Rechtsanwaltsbeiordnung für einen Widerspruch gegen eine Forderungsanmeldung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 73 BRAGO; § 4a Abs. 2 S. 1 InsO; § 175 Abs. 2 InsO
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung - zvi-online.de
InsO § 4a Abs. 2 Satz 1, § 175 Abs. 2
Keine Beiordnung eines Rechtsanwalts für Einlegung des Widerspruchs gegen Forderungsanmeldung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Für die Einlegung des Widerspruches gegen eine Forderungsanmeldung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung gem. § 175 Abs. 2 InsO kommt die Beiordnung eines Rechtsanwaltes gem. § 4 a Abs. 2 Satz 1 InsO nicht in Betracht.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung
Papierfundstellen
- NZI 2003, 221
- Rpfleger 2003, 260
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Bochum, 30.12.2002 - 10 T 64/02
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Auszug aus AG Göttingen, 17.02.2003 - 74 IK 153/01
Aus einer bloßen Empfehlung des Insolvenzgerichtes an den Schuldner, sich ggf. mit seinen Anwalt in Verbindung zu setzen, folgt nicht, dass die Beiordnung eines Anwaltes gem. § 4 a Abs. 2 Satz 1 InsO erforderlich ist (vgl. auch LG Bochum ZInsO 2003, 89, 91).
- BGH, 18.09.2003 - IX ZB 44/03
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Insolvenzverfahren wegen der Anmeldung einer …
Dem damit verbundenen Kostenrisiko kann der Schuldner schwerlich dadurch entgehen, daß er den Feststellungsantrag anerkennt (a.A. AG Göttingen, NZI 2003, 221, 222). - AG Göttingen, 19.03.2003 - 74 IN 286/01
Forderungsanmeldung; Insolvenzverfahren; Prozesskostenhilfebewilligung; …
Für die Einlegung des Widerspruches gegen eine Forderungsanmeldung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung gem. § 175 Abs. 2 InsO kommt die Beiordnung eines Rechtsanwaltes gem. § 4 a Abs. 2 Satz 1 InsO nicht in Betracht (Bestätigung von AG Göttingen, Beschluss vom 17.02.2003 - 74 IK 153/01- ZInsO 2003, 241).