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   OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 45/02   

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https://dejure.org/2003,2984
OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 45/02 (https://dejure.org/2003,2984)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.01.2003 - 27 U 45/02 (https://dejure.org/2003,2984)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 27 U 45/02 (https://dejure.org/2003,2984)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz gegen einen Insolvenzverwalter wegen Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten ; Bestehen eines Ausfallschadens wegen Masseunzulänglichkeiten; Fortführung von Betrieben durch einen Insolvenzverwalter ; Darlegungslast bei der Nichtbegleichung von ...

  • Judicialis

    InsO § 55 Abs. 1; ; InsO § ... 60; ; InsO § 60 Abs. 2; ; InsO § 61; ; InsO § 61 S. 1; ; InsO § 61 S. 2; ; ZPO § 139; ; ZPO § 286; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 538 Abs. 2; ; KO § 82; ; BGB § 249 S. 1 a. F.; ; BGB § 278; ; UStG § 5 Abs. 1; ; UStG § 10 I S. 3; ; UStDB § 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen den Insolvenzverwalter einer AG wegen Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2003, 263
  • NZI 2004, 464 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.04.1987 - IX ZR 260/86

    Pflichten des Konkursverwalters beim Abschluß von Geschäften

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 45/02
    Von dieser Auffassung ist der BGH auch in den vom Beklagten zitierten späteren Entscheidungen NJW 1987, 844 (= BGHZ 99, 151) und NJW 1987, 3133 nicht erkennbar abgerückt.

    Das hat er auch in der Entscheidung BGH NJW 1987, 3133, in der es gar nicht um die Begründung von Masseverbindlichkeiten im Rahmen einer Betriebsfortführung ging, nochmals bestätigt (a.a.O., S. 3134).

  • BFH, 19.10.2001 - V R 75/98

    Entgelt Dritter für Leistung des Unternehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 45/02
    Dieser Rechtsanwendung entspricht auch wirtschaftlicher Betrachtung." Auf derselben Linie liegt die Entscheidung des BFH vom 19.10.2001 - V R 75/98 -, nach der die - auf Grund besonderer Absprache - erfolgte Ersatzzahlung einer Bank an den Leistenden für dessen Forderungsausfall im Konkurs des Leistungsempfängers ebenfalls der Umsatzsteuer unterlag.
  • BFH, 24.06.1971 - V R 101/68
    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 45/02
    Für den hier gegebenen Sachverhalt hat der Bundesfinanzhof ( BFH ) schon im Urteil vom 24.6.1971 - V R 101/68 abgedruckt in DB 1971, 1895 ausgesprochen: "Im Übrigen vereinnahmt ein Unternehmer gemäß § 10 UStDB 1951 ein Entgelt im Sinne von § 5 Abs. 1 UStG 1951 sogar dann, wenn er den der Gegenleistung entsprechenden Betrag ganz oder teilweise auf Grund eines Ersatzanspruchs gegen einen Dritten erlangt und dieser Anspruch darauf beruht, dass dieser Dritte das Ausbleiben der Gegenleistung dem Unternehmer gegenüber zu vertreten hat.
  • BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86

    Haftung des Konkursverwalters bei Fortführung des Unternehmens; Ansprüche der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 45/02
    Von dieser Auffassung ist der BGH auch in den vom Beklagten zitierten späteren Entscheidungen NJW 1987, 844 (= BGHZ 99, 151) und NJW 1987, 3133 nicht erkennbar abgerückt.
  • BGH, 10.05.1977 - VI ZR 48/76

    Enstehung des vom Konkursverwalter wegen schuldhafter Masseverkürzung zu

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 45/02
    Schon unter Geltung dieser Vorschrift hatte der BGH unter Hinweis auf die Stellung des Massegläubigers außerhalb des Konkurses ausgeführt, der Bejahung eines bereits gegenwärtigen Ausfallschadens stehe nicht entgegen, dass die Masseunzulänglichkeit möglicherweise später behoben und die Masseforderung dann in vollem Umfange wieder durchsetzbar werden könne (BGH DB 1977, 1645; DB 1973, 966).
  • BGH, 03.11.2005 - IX ZR 140/04

    Umfang der Ansprüche des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter

    Auch in dem in BFHE 102, 327, 330 ff abgedruckten Urteil, auf das sich das Oberlandesgericht Hamm in seinem der Senatsentscheidung vom 6. Mai 2004 (IX ZR 50/03, n.v.) vorausgegangenen Berufungsurteil (NZI 2003, 263, 266) bezogen hat, ging es nicht um den Ersatz des Vertrauensschadens, sondern um Garantiezahlungen, die der Bundesfinanzhof als Entgelte für eine künftige Leistung beurteilt hat.
  • LG Dresden, 05.03.2004 - 10 O 3672/03

    Insolvenzspezifische Sorgfaltspflichten; Haftungsmaßstab des Insolvenzverwalters;

    2.An die Liquiditätsplanung des Insolvenzverwalters sind keine allzu strengen Maßstäbe anzulegen (gegen OLG Hamm ZInsO 2003, 714) Es genügt, dass der Insolvenzverwalter ex ante wie ein ordentlicher Kaufmann von der Realisierung der für die Erhaltung der Liquidität erforderlichen Außenstände ernsthaft ausgehen durfte.

    Eine Liquiditätsprognose (-planung) in dem Umfang und mit den strengen Anforderungen, wie von der Klägerin unter Hinweis auf OLG Hamm ZInsO 2003, 714, dazu EWiR 2003, 829 (Pape) gefordert, konnte vom Beklagten zu 2) gleichfalls nicht verlangt werden.

  • OLG Celle, 18.11.2003 - 16 U 88/03

    Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters wegen nicht bezahlbarer

    Für die Beurteilung der Vorhersehbarkeit ist es daher von grundlegender Bedeutung, wann welche fälligen Rechnungen in welcher Höhe nicht bezahlt worden sind (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Urt. v. 16. Januar 2003, 27 U 45/02, NZI 2003, 263 ff., zitiert nach Juris).
  • LAG Sachsen, 12.11.2003 - 2 Sa 897/02

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für Masseverbindlichkeiten

    c) Da nach den vorstehenden Gründen, welche die Entscheidung unabhängig voneinander und selbständig tragen, der Zeitpunkt der Entstehung einer etwaigen Forderung nicht in Rede steht, ist auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.01.2003 - 27 U 45/02 -, dok.
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