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   AG Göttingen, 20.11.2003 - 74 IN 377/03   

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https://dejure.org/2003,14322
AG Göttingen, 20.11.2003 - 74 IN 377/03 (https://dejure.org/2003,14322)
AG Göttingen, Entscheidung vom 20.11.2003 - 74 IN 377/03 (https://dejure.org/2003,14322)
AG Göttingen, Entscheidung vom 20. November 2003 - 74 IN 377/03 (https://dejure.org/2003,14322)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen; Anforderungen an die Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans

Papierfundstellen

  • NZI 2004, 38
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Göttingen, 17.05.1999 - 74 IN 24/99

    Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots

    Auszug aus AG Göttingen, 20.11.2003 - 74 IN 377/03
    Stellt sich heraus, dass einziehbare Forderungen tatsächlich vorhanden sind, kann die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalter noch nachträglich erfolgen (AG Göttingen NZI 1999, 330, 331; Bräutigam/Goetsch/Blersch § 21 Rz. 24).

    Im Hinblick auf § 24 InsO erfolgt auch eine öffentliche Bekanntmachung des allgemeinen Verfügungsverbotes (AG Göttingen NZI 1999, 330, 331).

  • OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01

    Insolvenz - Bestellung eines Notgeschäftsführers - dringender Fall -

    Auszug aus AG Göttingen, 20.11.2003 - 74 IN 377/03
    Für den Fall eines Gläubigerantrages gegen eine vertretungslose juristische Person ist anerkannt, dass der Gläubiger beim Registergericht entsprechend § 29 BGB die Bestellung eines Notgeschäftsführers beantragen kann oder dass das Insolvenzgericht gem. § 4 InsO i.V.m. § 57 ZPO einen Verfahrenspfleger als besonderen Vertreter bestellen kann (OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 472 = EWiR 2002, 223; LG Berlin NZI 2002, 163; Helmschrott ZIP 2001, 636, 637; FK-InsO/Schmerbach § 14 Rz. 15).
  • LG Berlin, 11.12.2001 - 86 T 645/01

    Anwendung des § 57 Strafprozessordnung (ZPO) auf das Insolvenzverfahren;

    Auszug aus AG Göttingen, 20.11.2003 - 74 IN 377/03
    Für den Fall eines Gläubigerantrages gegen eine vertretungslose juristische Person ist anerkannt, dass der Gläubiger beim Registergericht entsprechend § 29 BGB die Bestellung eines Notgeschäftsführers beantragen kann oder dass das Insolvenzgericht gem. § 4 InsO i.V.m. § 57 ZPO einen Verfahrenspfleger als besonderen Vertreter bestellen kann (OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 472 = EWiR 2002, 223; LG Berlin NZI 2002, 163; Helmschrott ZIP 2001, 636, 637; FK-InsO/Schmerbach § 14 Rz. 15).
  • LG Göttingen, 08.03.1993 - 6 T 63/93
    Auszug aus AG Göttingen, 20.11.2003 - 74 IN 377/03
    Der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen steht auch nicht entgegen, dass die Zuständigkeit des Insolvenzgerichtes noch nicht feststeht, vielmehr das Insolvenzgericht seine Zuständigkeit prüft (HK-InsO/Kirchhoff, § 21 Rz. 4; Haarmeyer ZInsO 2001, 203, 204 f, 207 f; a.A. LG Göttingen ZIP 1993, 447, 448).
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