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   BGH, 16.12.2004 - IX ZB 301/03   

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BGH, 16.12.2004 - IX ZB 301/03 (https://dejure.org/2004,1181)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2004 - IX ZB 301/03 (https://dejure.org/2004,1181)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03 (https://dejure.org/2004,1181)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof gegen die Festsetzung einer Vergütung für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter; Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Amt; Reduzierung der ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Amtsbeendigung

  • zvi-online.de

    InsVV §§ 2, 3
    Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung bei vorzeitiger Abberufung durch Reduzierung des Regelsatzes und anschließende Berücksichtigung besonderer Umstände

  • Judicialis

    InsVV § 2; ; InsVV § 3

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 2 § 3
    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung des Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 485
  • ZIP 2005, 180
  • MDR 2005, 592
  • NZI 2005, 161
  • WM 2005, 242
  • WM 2005, 243
  • BB 2005, 576 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 589/02

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 301/03
    Dabei kann es nicht auf Tätigkeiten ankommen, die erst nach der Abberufung erledigt worden sind (vgl. für den vorläufigen Insolvenzverwalter BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, WM 2004, 585; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1557).

    Andernfalls sind entsprechend niedrigere Prozentzuschläge anzusetzen (vgl. für den vorläufigen Insolvenzverwalter BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003, aaO; v. 8. Juli 2004 aaO; v. 4. November 2004 - IX ZB 52/04, z.V.b.).

    Mit einer individuell angemessenen Festsetzung der Vergütung wird auch der Gefahr begegnet, daß das Schuldnervermögen aufgrund pauschal zu hoch angesetzter Vergütungen zu sehr erschöpft wird (vgl. BGHZ 146, 165, 176; Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, WM 2003, 1869, 1870; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02 aaO).

    Welcher Bruchteil der Insolvenzverwaltervergütung unter Berücksichtigung insbesondere von Art, Dauer und Tätigkeit des vorzeitig abgelösten Insolvenzverwalters festzusetzen ist, ist vorwiegend eine Frage der tatrichterlichen Würdigung des Leistungsbildes im Einzelfall (BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, ZIP 2002, 1459, 1460; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02 aaO S. 423).

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 301/03
    Dabei kann es nicht auf Tätigkeiten ankommen, die erst nach der Abberufung erledigt worden sind (vgl. für den vorläufigen Insolvenzverwalter BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, WM 2004, 585; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1557).

    Andernfalls sind entsprechend niedrigere Prozentzuschläge anzusetzen (vgl. für den vorläufigen Insolvenzverwalter BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003, aaO; v. 8. Juli 2004 aaO; v. 4. November 2004 - IX ZB 52/04, z.V.b.).

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 301/03
    Da gegen den Beschluß des Landgerichts vom 3. Dezember 2002 nur der Antragsteller Rechtsbeschwerde eingelegt hat, ist die angegriffene Entscheidung, soweit sie zugunsten des Antragstellers erging, wegen des Verschlechterungsverbots aufrechtzuerhalten (BGH, Beschl. v. 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, ZIP 2004, 1214).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 301/03
    Mit einer individuell angemessenen Festsetzung der Vergütung wird auch der Gefahr begegnet, daß das Schuldnervermögen aufgrund pauschal zu hoch angesetzter Vergütungen zu sehr erschöpft wird (vgl. BGHZ 146, 165, 176; Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, WM 2003, 1869, 1870; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02 aaO).
  • BGH, 04.11.2004 - IX ZB 52/04

    Vergütung des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters bei

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 301/03
    Andernfalls sind entsprechend niedrigere Prozentzuschläge anzusetzen (vgl. für den vorläufigen Insolvenzverwalter BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003, aaO; v. 8. Juli 2004 aaO; v. 4. November 2004 - IX ZB 52/04, z.V.b.).
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 301/03
    Mit einer individuell angemessenen Festsetzung der Vergütung wird auch der Gefahr begegnet, daß das Schuldnervermögen aufgrund pauschal zu hoch angesetzter Vergütungen zu sehr erschöpft wird (vgl. BGHZ 146, 165, 176; Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, WM 2003, 1869, 1870; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02 aaO).
  • BGH, 04.07.2002 - IX ZB 31/02

    Zulässigkeit der Insolvenz-Rechtsbeschwerde; Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 301/03
    Welcher Bruchteil der Insolvenzverwaltervergütung unter Berücksichtigung insbesondere von Art, Dauer und Tätigkeit des vorzeitig abgelösten Insolvenzverwalters festzusetzen ist, ist vorwiegend eine Frage der tatrichterlichen Würdigung des Leistungsbildes im Einzelfall (BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, ZIP 2002, 1459, 1460; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02 aaO S. 423).
  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 199/03

    Vergütung des Liquidators einer GmbH

    Art und Umfang seiner Tätigkeiten im Rahmen der einzelnen, von dem Sachverständigen W. vorgegebenen Leistungsbereiche - Liquidationseröffnungsbilanz, Überschuldungsprüfung, Anmeldung der Auflösung im Handelsregister, Bekanntmachung der Auflösung, Grundstücksverwaltung, Personalverwaltung, Erfüllung steuerlicher Pflichten der Gesellschaft, Jahresabschlüsse, Rechtsstreitigkeiten/Restitutionsansprüche, sonstige Rechtsstreitigkeiten, Liquidation von Vermögen, Begleichung von Verbindlichkeiten - hat der Beklagte zumindest so konkret vorgetragen, daß daraus die begehrte Rechtsfolge seiner nach §§ 3, 4 VergütVO zu ermittelnden Vergütung als Liquidator auch für den hier vorliegenden Fall der vorzeitigen Beendigung der Verwaltertätigkeit abgeleitet werden kann (vgl. zur Berechnungsweise: BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03, ZIP 2005, 180 - betr.
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

    Nachdem der Bundesgerichtshof die Beschränkung auf die regelmäßige Mindestvergütung in masselosen Insolvenzverfahren für verfassungswidrig erklärt hat (vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03 - NJW 2004, 941 = BGHZ 157, 282 und - IX ZB 46/03 - NJW-RR 2004, 551), ist insoweit mit Kosten zu rechnen, die sich auf ca. 3.000 EUR belaufen können (zur Vergütung des Insolvenzverwalters vgl. auch BGH Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - IX ZB 589/02 - WM 2004, 1783, vom 23. Juli 2004 - IX ZB 257/03 - WM 2004, 1842 und vom 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03 - WM 2005, 243 f.).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Jede Tätigkeit soll jedoch nur einmal vergütet werden, es sei denn, durch einen Wechsel in der Person des Verwalters werden Doppelarbeit und doppelte Aufwendungen unabweisbar (BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03, ZIP 2005, 180).

    § 3 Abs. 2 Buchst. a) InsVV geht allerdings wie alle Zu- und Abschlagstatbestände des § 3 Abs. 1 und 2 InsVV davon aus, dass regelmäßig eine erhebliche Abweichung vorliegt (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03, ZIP 2005, 180).

    Werden Zu- und Abschläge gesondert festgesetzt, sind diese jeweils aus der Regelvergütung zu berechnen, nicht auch aus Ab- oder Zuschlägen (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1557; v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03, ZIP 2005, 180 f; v. 16. Juni 2005 - IX ZB 264/03, ZIP 2005, 1372, 1373; Kübler/Prütting/Eickmann, aaO § 3 InsVV Rn. 18).

  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes;

    In dem Beschluss vom 16. Dezember 2004 (IX ZB 301/03, NZI 2005, 161), der dasselbe Verfahren betraf, in dem der Beschluss des OLG Brandenburg (aaO) ergangen war, hat er dargelegt, dass die Vergütung des Insolvenzverwalters, dessen Amt vorzeitig geendet hat, regelmäßig durch Reduzierung des Regelsatzes gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. c InsVV zu berechnen ist und dass sonstige Umstände, welche die Tätigkeit dieses Insolvenzverwalters erleichtert oder erschwert haben, den für ihn maßgeblichen Bruchteil der Vergütung unmittelbar gemäß § 3 InsVV verringern oder erhöhen.

    Damit entfällt der rechnerische Zwischenschritt der Ermittlung einer fiktiven Verwaltervergütung ohne vorzeitige Amtsbeendigung (zustimmend Rendels EWiR 2005, 401; Keller DZWIR 2005, 292, 293).

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZB 167/04

    Anfechtung einer Sicherung für ein eigenkapitalersetzendes Darlehen; Vergütung

    Bei mehreren hintereinander tätigen Verwaltern soll die Vergütung dem Prozentsatz der jeweils geleisteten Tätigkeit entsprechen (vgl. für den Fall des vorzeitig abberufenen Insolvenzverwalters BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03, ZIP 2005, 180).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 38/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Begründung einer Kürzung der Vergütung

    Allerdings ist ein Abschlag gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. c InsVV vorzunehmen, wenn das Amt des Verwalters vorzeitig endet, er also das Insolvenzverfahren nicht zu Ende geführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03, ZInsO 2005, 85; vom 16. Oktober 2008 - IX ZB 247/06, ZInsO 2009, 1030 Rn. 12).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 247/06

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Einstellung des Insolvenzverfahrens

    Es ist offensichtlich und deshalb nicht klärungsbedürftig, dass eine Verfahrenseinstellung nach § 213 InsO eine vorzeitige Verfahrensbeendigung in diesem Sinne darstellt (Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 4. Aufl. § 3 Rn. 83; Kübler/Prütting/Eickmann/Prasser, InsO § 3 InsVV Rn. 51; MünchKomm-InsO/Nowak, 2. Aufl. § 3 InsVV Rn. 27; HK-InsO/Irschlinger, 4. Aufl. § 3 InsVV Rn. 20; vgl. auch BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03, ZInsO 2005, 85; v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 191/05, ZInsO 2006, 1159 f).
  • BGH, 18.06.2009 - IX ZB 97/08

    Rechtfertigung eines Abschlags bei der Festsetzung der Vergütung eines im

    Im Recht der Vergütung der Insolvenzverwalter gilt allerdings der Grundsatz, dass jede Tätigkeit nur einmal vergütet werden soll, es sei denn, durch einen Wechsel in der Person des Verwalters werden Doppelarbeit und doppelte Aufwendungen unabweisbar (BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03, ZIP 2005, 180; v. 11. Mai 2006, a.a.O. S. 1206 Rn. 23).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZB 191/05

    Voraussetzungen der Herabsetzung de Vergütung des Treuhänders wegen vorzeitiger

    Dabei ist zu berücksichtigen, welche Arbeiten dem Treuhänder infolge der vorzeitigen Verfahrensbeendigung erspart geblieben sind, und welchen Umfang diese Arbeiten im Verhältnis zu allen erforderlichen Arbeiten eingenommen hätten, wenn das Verfahren zu Ende geführt worden wäre (vgl. für den vergleichbaren Fall des § 3 Abs. 2 Buchst. c InsVV BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03, ZIP 2005, 180; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206, Rn. 25).
  • AG Norderstedt, 18.06.2021 - 66 IN 70/13

    Berechnung und Festsetzung der Vergütung eines abgewählten Insolvenzverwalters

    Erst auf die sich so ergebende verringerte (Regel-) Vergütung sind dann weitere Zu- und Abschläge zu berechnen (BGH 16.12.2004, IX ZB 301/03).

    Der Abschlag, der hiernach vorzunehmen ist, ist umso höher, je weniger von der vom Insolvenzverwalter geschuldeten Leistung bereits erbracht ist (BGH 16.12.2004, IX ZB 301/03), wobei die geschuldete Leistung diejenige ist, die der vollständigen Bearbeitung des konkreten Einzelfalles entspricht.

  • LG Frankenthal, 08.10.2015 - 1 T 284/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Abschlag auf die Regelvergütung

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZB 279/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Bestellung zum vorläufigen

  • LG Frankenthal, 26.08.2015 - 1 T 215/15

    Vornahme eines Abschlags auf die Regelvergütung des Insolvenzverwalters

  • LG Lübeck, 23.05.2005 - 7 T 173/03

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters;

  • LG Bonn, 12.10.2009 - 6 T 271/05

    Ermittlung der Abschläge bei einer Vergütungsberechnung eines Insolvenzverwalters

  • OLG Bamberg, 11.06.2007 - 6 U 36/07

    Bürgschaft - Wann liegt Bürgschaft auf erstes Anfordern vor?

  • LG Detmold, 29.12.2021 - 1 T 16/21
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