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   BGH, 09.06.2005 - IX ZB 284/03   

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https://dejure.org/2005,1921
BGH, 09.06.2005 - IX ZB 284/03 (https://dejure.org/2005,1921)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2005 - IX ZB 284/03 (https://dejure.org/2005,1921)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - IX ZB 284/03 (https://dejure.org/2005,1921)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Vergütung eines Insolvenzverwalters - Amtswegige Feststellung des Umfangs einer Istmasse nach Erledigung eines Insolvenzantrags durch Rücknahme - Möglichkeit der Verwirklichung ausschlaggebend bei der gleichen Höhe des Fortführungswertes und ...

  • zvi-online.de

    InsO § 5 Abs. 1; InsVV § 1
    Keine amtswegige Feststellung der Istmasse nach Erledigung des Insolvenzantrags durch Rücknahme

  • Judicialis

    InsO § 5 Abs. 1; ; InsVV § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 5 Abs. 1; InsVV § 1
    Feststellung der Insolvenzmasse nach Rücknahme des Insolvenzantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erledigung des Insolvenzantrags durch Rücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1281
  • MDR 2005, 1369
  • NZI 2005, 558
  • WM 2005, 1665
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 589/02

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 09.06.2005 - IX ZB 284/03
    a) Eingang in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§§ 10, 11 i.V.m. § 1 InsVV) haben die Vermögenswerte zu finden, die zum Zeitpunkt der Beendigung der zu vergütenden Tätigkeit zu dem gesicherten und verwalteten Vermögen gehört haben (BGHZ 146, 165, 175; BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, ZIP 2004, 1653, 1654; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1556).

    Sind Fortführungswert und Zerschlagungswert unterschiedlich hoch, ist entscheidend, welche Werte sich voraussichtlich verwirklichen lassen (BGH, Beschl. v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, aaO S. 1556 m.w.N.).

  • BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 09.06.2005 - IX ZB 284/03
    a) Eingang in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§§ 10, 11 i.V.m. § 1 InsVV) haben die Vermögenswerte zu finden, die zum Zeitpunkt der Beendigung der zu vergütenden Tätigkeit zu dem gesicherten und verwalteten Vermögen gehört haben (BGHZ 146, 165, 175; BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, ZIP 2004, 1653, 1654; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1556).
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 09.06.2005 - IX ZB 284/03
    a) Eingang in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§§ 10, 11 i.V.m. § 1 InsVV) haben die Vermögenswerte zu finden, die zum Zeitpunkt der Beendigung der zu vergütenden Tätigkeit zu dem gesicherten und verwalteten Vermögen gehört haben (BGHZ 146, 165, 175; BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, ZIP 2004, 1653, 1654; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1556).
  • BGH, 04.11.2004 - IX ZB 52/04

    Vergütung des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters bei

    Auszug aus BGH, 09.06.2005 - IX ZB 284/03
    a) Die Berechnung von Zu- und Abschlägen (§ 3 InsVV) zum Regelsatz der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls grundsätzlich geklärt (vgl. BGH, Beschl. v. 4. November 2004 - IX ZB 52/04, ZIP 2004, 2448).
  • BGH, 12.12.2002 - IX ZB 426/02

    Anforderungen an den Eröffnungsantrag des Schuldners; Hinweispflicht des

    Auszug aus BGH, 09.06.2005 - IX ZB 284/03
    Sie greift im übrigen nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht generell ein, sondern setzt voraus, daß dem Insolvenzgericht ein zulässiger Insolvenzantrag vorliegt (BGHZ 153, 205, 207).
  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes;

    Die gegenteilige Auffassung, wonach die voraussichtliche, vom Insolvenzgericht zu schätzende Teilungsmasse bei Verfahrensbeendigung zugrunde zu legen wäre, stünde auch in einem Wertungswiderspruch zu der Rechtsprechung des Senats, dass in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§§ 10, 11 i.V.m. § 1 InsVV) die Vermögenswerte Eingang zu finden haben, die zum Zeitpunkt der Beendigung der zu vergütenden Tätigkeit zu dem gesicherten und verwalteten Vermögen gehört haben (BGHZ 146, 165, 175, BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, ZIP 2004, 1653, 1654; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1556; v. 9. Juni 2005 - IX ZB 284/03, NZI 2005, 558, 559).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 250/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des

    Damit war der weitere Beteiligte seiner Pflicht, dem Insolvenzgericht eine Grundlage für die nach § 1 Abs. 1 Satz 2 InsVV vorzunehmende Schätzung zur Verfügung zu stellen, nachgekommen (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juni 2005 - IX ZB 284/03, ZIP 2005, 1281, 1282; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 4. Aufl. § 1 Rn. 48).
  • LG Duisburg, 14.09.2016 - 7 T 24/16

    Festsetzung der Vergütung inklusive Auslagen für die Tätigkeit als vorläufiger

    Sind Fortführungs- und Zerschlagungswert unterschiedlich hoch, ist entscheidend, welche Werte sich voraussichtlich realisieren lassen (BGH NZI 2005, 558).
  • KG, 07.11.2023 - 20 W 31/23
    Anhaltspunkte für diese Schätzung können sich je nach Verfahrensstand aus ggf. schon vorliegenden Gutachten, Verwalterberichten, Forderungszusammenstellungen und bereits vom Schuldner vorgelegten Verzeichnissen sowie aus sonstigen Ermittlungsergebnissen ergeben (BGH, Beschluss vom 09.06.2005 - IX ZB 284/03 -, Rn. 8, juris; BeckOK KostR/Sengl, 42. Ed. 1.7.2023, GKG § 58 Rn. 3; Toussaint/Elzer, 53. Aufl. 2023, GKG § 58 Rn. 4).
  • LG Karlsruhe, 04.08.2006 - 11 T 177/06

    Ausgestaltung der Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

    Eingang in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters haben danach die Vermögenswerte zu finden, die zum Zeitpunkt der Beendigung der zu vergütenden Tätigkeit zu dem gesicherten und verwalteten Vermögen gehört haben (BGH, ZInsO 2005, 757 m.w.N.).
  • AG Hannover, 24.02.2021 - 903 IN 366/20

    Maßgeblichkeit des Betrags der Gläubigerforderung i.R.d. Streitwertfestsetzung

    Das Gericht ist nicht gemäß § 5 InsO verpflichtet, nach Rücknahme oder Erledigung des Insolvenzantrags amtswegige Ermittlungen zum Umfang der "Ist-Masse" anzustellen, um den "richtigen" Streitwert festzusetzen (vgl. zu § 1 Abs. 1 S. 2 InsVV BGH, Beschl. v. 09.06.2005, IX ZB 284/03 , Rn. 7 - juris).
  • LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09

    Kontakte zu ausländischen Investorengruppen reichen für Zuschlag der

    Kommt es zu einer Verwertung - wie hier -, ist daher die Berechnungsgrundlage aus der Schlussrechnung ableitbar, während sie im Fall der Eigensanierung, eines Planverfahrens, vorzeitigen Beendigung etc. unter Zugrundelegung der tatsächlichen Verhältnisse nach Maßgabe des § 287 ZPO zu schätzen ist (MünchKomm-InsO/ Nowak , 2. Aufl., § 1 InsVV Rn. 3, 4; Haarmeyer/Wutzke/Förster , a.a.O., § 1 Rn. 13; BGH, ZInsO 2005, 757 ).
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