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   BGH, 16.06.2005 - IX ZB 264/03   

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BGH, 16.06.2005 - IX ZB 264/03 (https://dejure.org/2005,782)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2005 - IX ZB 264/03 (https://dejure.org/2005,782)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - IX ZB 264/03 (https://dejure.org/2005,782)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Insolvenzverwalters für das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Gesellschaft; Pflicht zur Sicherung und Erhaltung des Vermögens eines Insolvenzschuldners durch Überwachung eines Insolvenzverwalters; Zulässigkeit einer pauschalen gerichtlichen ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Vergütung des vorläufigen sog. schwachen Insolvenzverwalters

  • zvi-online.de

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 Alt. 2, § 22 Abs. 2, § 63; InsVV §§ 3, 10, 11
    Angemessene Vergütung des vorläufigen schwachen Insolvenzverwalters für Tätigkeit aufgrund pauschaler Ermächtigung vor dem BGH-Urteil vom 18. 7. 2002

  • Judicialis

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 1; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2; ; InsO § 22 Abs. 2; ; InsO § 63; ; InsVV § 3; ; InsVV § 10; ; InsVV § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der vergütungspflichtigen Tätigkeiten des vorläufigen schwachen Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1372
  • MDR 2005, 1435
  • NZI 2005, 627
  • WM 2005, 1760
  • BB 2005, 1760
  • DB 2005, 2297
  • Rpfleger 2005, 624
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - IX ZB 264/03
    a) Der vorläufige schwache Insolvenzverwalter, der vor Bekanntwerden des Urteils des Senats vom 18. Juli 2002 (BGHZ 151, 353) bestellt wurde, konnte und durfte auf die Wirksamkeit seiner pauschalen und umfassenden Ermächtigung, die damals allgemein üblich und verbreitet war, vertrauen (Fortführung von BGHZ 151, 353, 367).

    Vielmehr hat das Gericht selbst die einzelnen Maßnahmen bestimmt zu bezeichnen, zu denen der vorläufige Verwalter berechtigt und verpflichtet sein soll (BGHZ 151, 353, 365 f).

    Die pauschale, umfassende Ermächtigung war wirksam, weil der Bundesgerichtshof insoweit die Rechtslage erst im Urteil vom 18. Juli 2002 geklärt hat (BGHZ 151, 353, 367; BGH, Beschl. v. 17. Februar 2004 - IX ZR 135/03, ZIP 2004, 766, 767).

    Sie hatten das Ziel, dem schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter die Rechte und Pflichten eines starken vorläufigen Insolvenzverwalter zu übertragen, ohne dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot aufzuerlegen (vgl. BGHZ 151, 353, 363 f).

  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 589/02

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - IX ZB 264/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es im Ausgangspunkt angemessen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter 25 v.H. der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters zuzubilligen (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, ZIP 2003, 1759; v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, ZIP 2003, 1612; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1557).

    Hat das Insolvenzgericht angeordnet, daß Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, rechtfertigt dies bei der gesonderten Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters keinen generellen Zuschlag auf den Ausgangssatz von 25 % (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2003 aaO, v. 8. Juli 2004 aaO).

    Von diesem Ausgangssatz von 25 % sind sodann je nach der konkreten Art und Weise, wie der schwache vorläufige Insolvenzverwalter von seinen Befugnissen Gebrauch gemacht hat, Zu- und Abschläge in der Form vorzunehmen, daß sie unmittelbar gemäß § 3 InsVV den für den vorläufigen Insolvenzverwalter maßgebenden Bruchteil verringern oder erhöhen (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02 aaO).

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZB 10/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Anordnung eines

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - IX ZB 264/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es im Ausgangspunkt angemessen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter 25 v.H. der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters zuzubilligen (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, ZIP 2003, 1759; v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, ZIP 2003, 1612; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1557).

    Hat das Insolvenzgericht angeordnet, daß Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, rechtfertigt dies bei der gesonderten Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters keinen generellen Zuschlag auf den Ausgangssatz von 25 % (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2003 aaO, v. 8. Juli 2004 aaO).

    Das Leistungsbild der entfalteten Verwaltertätigkeit muß dabei im Einzelfall gewürdigt und eine leistungsangemessene Vergütung (§ 21 Abs. 2 Nr. 1, § 63 InsO) festgesetzt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03 aaO).

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - IX ZB 264/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muß die Vergütung sowohl des Insolvenzverwalters als auch des vorläufigen Insolvenzverwalters für die ihm übertragenen und von ihm erledigten Aufgaben angemessen sein (BGHZ 146, 165, 174; 157, 282, 286).
  • BGH, 17.02.2004 - IX ZR 135/03

    Zeitpunkt der Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens; Absonderung

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - IX ZB 264/03
    Die pauschale, umfassende Ermächtigung war wirksam, weil der Bundesgerichtshof insoweit die Rechtslage erst im Urteil vom 18. Juli 2002 geklärt hat (BGHZ 151, 353, 367; BGH, Beschl. v. 17. Februar 2004 - IX ZR 135/03, ZIP 2004, 766, 767).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - IX ZB 264/03
    Das Insolvenzgericht, das bislang einen Bruchteil des Vergütungssatzes von 35 % zugrunde gelegt hat, ist nach der Zurückverweisung nicht gehindert, entsprechend den genannten Vorgaben zu verfahren; das Verbot der Schlechterstellung bezieht sich nur auf die Gesamthöhe der zuzuerkennenden Vergütung (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, ZIP 2004, 1214, 1215, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Beschl. v. 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03 z.V.b.).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - IX ZB 264/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es im Ausgangspunkt angemessen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter 25 v.H. der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters zuzubilligen (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, ZIP 2003, 1759; v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, ZIP 2003, 1612; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1557).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - IX ZB 264/03
    Die Zurückverweisung erfolgt an das Insolvenzgericht, weil schon dieses die Vergütung entsprechend hätte festsetzen und den aufgeworfenen Fragen hätte nachgehen müssen (BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, ZIP 2004, 1653, 1655) und weil auch das Beschwerdegericht ihm die Neufestsetzung der Vergütung vernünftigerweise übertragen hätte (BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, ZIP 2004, 1717, 1721).
  • BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - IX ZB 264/03
    Die Zurückverweisung erfolgt an das Insolvenzgericht, weil schon dieses die Vergütung entsprechend hätte festsetzen und den aufgeworfenen Fragen hätte nachgehen müssen (BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, ZIP 2004, 1653, 1655) und weil auch das Beschwerdegericht ihm die Neufestsetzung der Vergütung vernünftigerweise übertragen hätte (BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, ZIP 2004, 1717, 1721).
  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - IX ZB 264/03
    Von diesem Ausgangssatz von 25 % sind sodann je nach der konkreten Art und Weise, wie der schwache vorläufige Insolvenzverwalter von seinen Befugnissen Gebrauch gemacht hat, Zu- und Abschläge in der Form vorzunehmen, daß sie unmittelbar gemäß § 3 InsVV den für den vorläufigen Insolvenzverwalter maßgebenden Bruchteil verringern oder erhöhen (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02 aaO).
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZB 6/03

    Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren bei Fortführung des

  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten;

    Der (vorläufige) Sachwalter kann seine Aufgaben nicht eigenmächtig in zu Lasten der Masse vergütungspflichtiger Weise erweitern (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2005 - IX ZB 264/03, ZIP 2005, 1372 f; vom 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672, 674).

    (3) Den mit dem Zustimmungsvorbehalt in Nr. 9 des Beschlusses vom 30. September 2013 verbundenen Arbeitsmehraufwand hat das Beschwerdegericht ungeachtet der Frage der Rechtmäßigkeit dieser Anordnung, die der vorläufige Sachwalter unterstellen durfte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2005 - IX ZB 264/03, ZIP 2005, 1372, 1373; vom 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672, 674), zutreffend als zuschlagsverpflichtend angesehen.

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Werden Zu- und Abschläge gesondert festgesetzt, sind diese jeweils aus der Regelvergütung zu berechnen, nicht auch aus Ab- oder Zuschlägen (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1557; v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03, ZIP 2005, 180 f; v. 16. Juni 2005 - IX ZB 264/03, ZIP 2005, 1372, 1373; Kübler/Prütting/Eickmann, aaO § 3 InsVV Rn. 18).

    Zum Umfang des Verschlechterungsverbots in diesem Zusammenhang verweist der Senat auf seine Beschlüsse vom 16. Juni 2005 - IX ZB 285/03, ZIP 2005, 1371, und IX ZB 264/03, ZIP 2005, 1372, 1373.

  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 71/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten; Beauftragung

    Der (vorläufige) Sachwalter kann seine Aufgaben nicht eigenmächtig in zu Lasten der Masse vergütungspflichtiger Weise erweitern (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2005 - IX ZB 264/03, ZIP 2005, 1372 f; vom 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672, 674).

    (5) Den mit dem Zustimmungsvorbehalt in Nr. 9 des Beschlusses vom 30. September 2013 verbundenen Arbeitsmehraufwand hat das Beschwerdegericht ungeachtet der Frage der Rechtmäßigkeit dieser Anordnung, die der vorläufige Sachwalter unterstellen durfte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2005 - IX ZB 264/03, ZIP 2005, 1372, 1373; vom 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672, 674), zutreffend als zuschlagsverpflichtend angesehen.

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZR 7/09

    Zur Nutzungsausfallentschädigung wegen angeordneten Verwertungsstopps

    Sie kann insoweit auf die Wirksamkeit der im Beschluss angeordneten oder aus ihm folgenden Ausgleichsansprüche vertrauen (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Juni 2005 - IX ZB 264/03, ZIP 2005, 1372, 1373).
  • LG Kassel, 05.05.2008 - 3 T 399/07

    Vorläufige Insolvenzverwaltung: Vergütungsanspruch des schwachen vorläufigen

    Die nunmehr erfolgte Festlegung der Regelvergütung auf 25 % der Insolvenzverwaltervergütung entspricht der bereits früheren ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH ZIP 2003, 1759; ZIP 2004, 1555, ZIP 2004, 2448 ff.; Beschluss v. 16.6.2005, Az.: IX ZB 264/03), der sich auch die Kammer angeschlossen hat.

    Von diesem Ausgangssatz von 25 % sind sodann je nach der Art, Dauer und Umfang, wie der schwache vorläufige Insolvenzverwalter von seinen Befugnissen Gebrauch gemacht hat, Zu- und Abschläge in der Form vorzunehmen, dass sie unmittelbar gemäß § 3 InsVV den für den vorläufigen Insolvenzverwalter maßgebenden Bruchteil verringern oder erhöhen (BGH ZIP 2004, 518; Beschluss v. 16.6.2005, Az.: IX ZB 264/03).

    Das Leistungsbild der entfalteten Verwaltertätigkeit muss dabei im Einzelfall gewürdigt und eine leistungsangemessene Vergütung (§ 21 II Nr. 1, § 63 InsO) festgesetzt werden (BGH, Beschluss v. 16.6.2005, Az.: IX ZB 264/03).

    27 Zu vergüten sind jedoch nur solche vom vorläufigen Insolvenzverwalter erledigten Aufgaben, die auch in seinen Aufgabenkreis fallen (vgl. BGH, Beschluss v. 16.6.2005, Az.: IX ZB 264/03; Haarmeyer, InsVV, 4. Aufl., § 11 Rdnr. 28), die er also berechtigterweise wahrgenommen hat.

    Die Anordnung, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, rechtfertigt bei der gesonderten Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters keinen generellen Zuschlag auf den Ausgangssatz von 25 % (BGH, Beschluss v. 16.6.2005, Az.: IX ZB 264/03).

  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 127/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Ünternehmensübertragung im

    Eine daraus folgende formelle Legitimation des Beschwerdeführers zur Übertragung des Unternehmens der Schuldnerin wäre jedenfalls vergütungsrechtlich ausreichend (vgl. BGHZ 146, 165, 178 f; BGH, Beschl. v. 16. Juni 2005 - IX ZB 264/03, ZIP 2005, 1372 f).
  • BGH, 02.02.2006 - IX ZB 167/04

    Anfechtung einer Sicherung für ein eigenkapitalersetzendes Darlehen; Vergütung

    (2) Bei der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters hatte das Insolvenzgericht indessen keine Zuschläge gewährt, sondern lediglich den grundsätzlich angemessenen Bruchteil von 25 % der Vergütung des Verwalters angesetzt (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, ZIP 2003, 1759; v. 16. Juni 2005 - IX ZB 264/03, ZIP 2005, 1372, 1373).
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 141/05

    Rechtsweg gegen einen Duldungsbescheid der Finanzbehörde

    Eine reformatio in peius zu Lasten der Klägerin kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Juni 2005 - IX ZB 285/03, ZIP 2005, 1371 und IX ZB 264/03, ZIP 2005, 1372, 1373).
  • OLG Nürnberg, 20.02.2006 - 2 W 267/06

    Zur Stellung und Vergütung eines Sachverständigen (auch Rechtsanwaltes) in einem

    Solange der mit Aufgaben aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung Betraute auf die Wirksamkeit des Beschlusses vertrauen durfte, da dieser allgemein üblich und verbreitet war, ist er auch entsprechend der ihm zugewiesenen und wahrgenommenen Tätigkeit zu vergüten (vgl. allgemein zu diesem Grundsatz: BGH NZI 2005, 627 f.).

    Auf Grundlage der ihm zugewiesenen Funktion ist er unabhängig von der rechtlichen Zulässigkeit der von dem Insolvenzgericht gewählten Gestaltung zu vergüten (vgl. grundlegend dazu BGH NZI 2005, 627 f.).

  • LG Kassel, 07.04.2008 - 3 T 680/07

    Vergütungsanspruch des vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalters bei

    Dabei richtet sich die Bemessung vorzunehmender Zu- oder Abschläge nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls, festzusetzen ist eine insgesamt leistungsangemessene Vergütung (BGH, Beschluss vom 22.03.2007 - IX ZB 201/05; BGH, Beschluss v. 16.6.2005 - IX ZB 264/03; Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO. § 3 Rn. 1).

    (a) Zu beachten ist zunächst, dass nur solche vom vorläufigen Insolvenzverwalter erledigten Aufgaben zu vergüten sind, die auch in seinen Aufgabenkreis fallen (vgl. BGH, Beschluss v. 16.6.2005, Az.: IX ZB 264/03, zitiert nach Juris Nr. KORE3154332005, Tz. 11vgl. auch BGH, Beschluss vom 18.07.2002 - IX ZR 195/01), die er also berechtigterweise wahrgenommen hat.

  • LG Bochum, 05.12.2015 - 7 T 81/15
  • LG Bochum, 05.12.2016 - 7 T 81/15
  • LG Bonn, 15.09.2006 - 6 T 89/06

    Zulässigkeit des Abschlusses von Dienstverträgen und Werkverträgen im Rahmen der

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 292/04

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Vergütung des vorläufigen

  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 29/05

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Gewährung von Zuschlägen zur

  • BGH, 22.09.2011 - IX ZB 107/10

    Rechtsbeschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen

  • BGH, 25.09.2008 - IX ZB 154/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung

  • FG Köln, 28.05.2008 - 12 K 3735/05

    Qualifizierung der Tätigkeit eines Insolvenzverwalters als gewerbliche Tätigkeit;

  • KG, 29.04.2008 - 6 U 17/07

    Abrechnung der Restfertigstellungsmehrkosten bei Vertragsbeendigung

  • OLG Hamburg, 08.02.2007 - 3 U 50/06
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2010 - 2 K 173/08

    Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verwalter in Verfahren der Gesamtvollstreckung

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