Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.11.2007

Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06   

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https://dejure.org/2007,3475
BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06 (https://dejure.org/2007,3475)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2007 - IX ZB 51/06 (https://dejure.org/2007,3475)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - IX ZB 51/06 (https://dejure.org/2007,3475)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Mittelpunkt der Interessen bei Verlegung des Geschäftssitzes; Verletzung rechtlichen Gehörs bei fehlender Kenntnisnahme von Ausführungen der Prozessbeteiligten; Grundstückseigentum bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • unalex.eu

    Art. 3 EuInsVO

  • Judicialis

    InsO § 5 Abs. 1; ; InsO § 7; ; InsO § 11 Abs. 2 Nr. 1; ; InsO § 15 Abs. 1; ; InsO § 34 Abs. 2; ; ZPO § 575 Abs. 2; ; ZPO § 575 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 577 Abs. 6 Satz 3; ; GBO § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 34 Abs. 2 § 11 Abs. 2 Nr. 1 § 15 Abs. 1
    Beschwerdebefugnis einer BGB -Gesellschaft gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 121
  • NZI 2008, 50
  • NZG 2007, 623
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    Das Landgericht hat keinen die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt, der von einem in einer höchst- oder obergerichtlichen Entscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz abweicht (vgl. BGHZ 154, 288, 292 f).

    Damit sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen lässt, müssen demnach besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BGHZ 154, 288, 300 f m.w.N.).

  • BGH, 23.07.2002 - VI ZR 91/02

    Prüfungsrahmen des Revisionsgerichts bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    a) Im Rahmen der Rechtsbeschwerde prüft der Bundesgerichtshof nur diejenigen Zulässigkeitsgründe, die in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert dargelegt sind (vgl. BGHZ 152, 7, 8 f für die Nichtzulassungsbeschwerde; BGH, Beschl. v. 1. Dezember 2005 - IX ZB 19/04, Rn. 4); denn gemäß § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO müssen die Zulässigkeitsgründe in der Begründung des Rechtsmittels dargelegt werden.
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05

    Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig sein, wenn es dem Antragsteller um die Erreichung anderer Ziele als desjenigen der Befriedigung der eigenen Forderung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geht (Jaeger/Gerhardt, InsO § 14 Rn. 14 Rn. 4); insbesondere dient das Insolvenzverfahren nicht der Beendigung eines lästigen Vertragsverhältnisses (BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1634).
  • BayObLG, 11.08.1999 - 4Z AR 23/99

    Örtliche Zuständigkeit im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    bb) Die von der Rechtsbeschwerde angeführten Vergleichsentscheidungen OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Naumburg InVo 2000, 12, 13; BayObLG ZIP 1999, 1714 stellen nicht den Rechtssatz auf, dass es nur dann nicht auf den Verbleib der Geschäftsunterlagen ankomme, wenn der Geschäftsbetrieb eingestellt worden ist.
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    Der Senat versteht die namens beider Gesellschafter eingelegte Rechtsbeschwerde als eine solche der (parteifähigen, vgl. BGHZ 146, 341, 347 ff) Schuldnerin.
  • OLG Hamm, 30.06.1983 - 15 W 218/83

    BGB-Gesellschaft im Grundbuch

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    Im Gegenteil ist in der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten worden, dass mehrere personengleiche Gesellschaften durch einen Zusatz im Grundbuch unterscheidbar zu kennzeichnen sind (OLG Hamm Rpfleger 1983, 432 f; Schöner/Stöber, aaO).
  • OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 49/00

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für GmbH

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    bb) Die von der Rechtsbeschwerde angeführten Vergleichsentscheidungen OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Naumburg InVo 2000, 12, 13; BayObLG ZIP 1999, 1714 stellen nicht den Rechtssatz auf, dass es nur dann nicht auf den Verbleib der Geschäftsunterlagen ankomme, wenn der Geschäftsbetrieb eingestellt worden ist.
  • OLG Stuttgart, 09.01.2007 - 8 W 223/06

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit einer BGB-Gesellschaft als

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    Erstmals zu Beginn des Jahres 2007 hat ein Oberlandesgericht entschieden, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragen werden kann, wenn sie einen unterscheidungskräftigen Namen führt (OLG Stuttgart ZIP 2007, 419 ff mit krit. Anm. Kesseler, aaO S. 421).
  • BGH, 06.07.2006 - IX ZA 5/06

    Beschwerdebefugnis von Gesellschaftern der Insolvenzschuldnerin gegen die

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    Analog § 15 Abs. 1 InsO kann zwar jeder Gesellschafter Rechtsmittel gegen die Eröffnung einlegen, jedoch nicht in eigenem Namen, sondern namens der Gesellschaft (BGH, Beschl. v. 6. Juli 2006 - IX ZA 5/06, ZInsO 2006, 822).
  • OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 1 W 29/00

    Bestimmung des unzuständigen Insolvenzgerichts durch das Oberlandesgericht;

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    bb) Die von der Rechtsbeschwerde angeführten Vergleichsentscheidungen OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Naumburg InVo 2000, 12, 13; BayObLG ZIP 1999, 1714 stellen nicht den Rechtssatz auf, dass es nur dann nicht auf den Verbleib der Geschäftsunterlagen ankomme, wenn der Geschäftsbetrieb eingestellt worden ist.
  • BGH, 01.12.2005 - IX ZB 19/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

  • BayObLG, 24.05.1985 - BReg. 2 Z 61/84

    Partielle Grundbuchfähigkeit der KG in Gründung

  • BGH, 07.02.2008 - IX ZB 137/07

    Pflicht des die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragenden Gläubigers zur

    Rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig kann ein Antrag allerdings sein, wenn es dem Antragsteller um die Erreichung anderer Ziele als desjenigen der Befriedigung der eigenen Forderung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geht (BGH, Beschl. v. 21. Juni 2007 - IX ZB 51/06, NZG 2007, 623, 624; Jaeger/Gerhardt, InsO § 14 Rn. 4).
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZB 232/10

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Internationale Zuständigkeit für die Eröffnung

    Das Insolvenzgericht prüft deswegen die internationale Zuständigkeit von Amts wegen, ohne an übereinstimmenden Vortrag der Verfahrensbeteiligten im Eröffnungsverfahren gebunden zu sein (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - IX ZB 51/06, NZI 2008, 121 Rn. 11; siehe ferner Beschluss vom 22. April 2010 - IX ZB 217/09, ZInsO 2010, 1013 Rn. 7; Kemper, aaO Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 5 U 145/13

    Fehlendes Rechtschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung auf Unterlassung

    Auch die angeführte Entscheidung des BGH vom 21.06.2007 - IX ZB 51/06, NZI 2008, 12, die sich zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Insolvenzantrags verhält, ist auf Rechtsbeschwerde nach erstinstanzlicher Entscheidung des Insolvenzgerichts - Eröffnung des Insolvenzverfahrens - ergangen.
  • OLG München, 24.10.2008 - 34 Wx 67/08

    Kostenentscheidung bei Grundbucheintragungen: Kostenprivilegierung bei

    14(3) Der Bundesgerichtshof hat in der Folgezeit diese Rechtsprechung konsequent weiterentwickelt und insbesondere für den Grundstücksverkehr ausgesprochen, dass eine GbR, ungeachtet der technischen Art ihrer Verlautbarung im Grundbuch, Eigentümerin von Grundstücken sein kann (BGH WM 2006, 1221; WM 2006, 2135; BGH NZI 2008, 121; zuletzt NJW 2008, 1378), was nach § 873 Abs. 1 BGB zwingend die Eintragung des Berechtigten im Grundbuch voraussetzt.

    (4) In welcher Form die Eigentümerstellung der GbR im Grundbuch verlautbart wird, so z.B. durch die namentliche Aufführung der einzelnen Gesellschafter mit dem Zusatz "als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts" (OLG Schleswig a.a.O) oder "als Gesellschafter bürgerlichen Rechts" (BGH NZI 2008, 121; Demharter GBO 26. Aufl. § 47 Rn. 21; § 19 Rn. 108; weitere Beispiele bei Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 240c), spielt keine Rolle.

    Denn im gegebenen Fall bringt die Eintragung zum Ausdruck, dass das jeweilige Grundstück einer GbR gehört, nicht etwa, dass dies gerade nicht der Fall ist (BGH NZI 2008, 121/122).

  • BGH, 18.05.2017 - IX ZB 79/16

    Kostenfestsetzung nach Abweisung eines durch den Gesellschafter einer

    Entsprechendes gilt für mehrere Antragsberechtigte eines Schuldners, weil sie auf Seiten des Schuldners stehen (vgl. LG Berlin, ZInsO 2002, 884, 885; Graf-Schlicker/Kexel, InsO, 4. Aufl., § 15 InsO Rn. 15; HK-InsO/Sternal 8. Aufl., § 15 Rn. 17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - IX ZB 51/06, NZI 2008, 121 Rn. 2).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZB 48/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines Gesellschafters gegen die Eröffnung

    Der angefochtene Beschluss enthält keinen Rechtssatz, der von einem den Senatsbeschluss vom 21. Juni 2007 (IX ZB 51/06, NZI 2008, 121) tragenden Rechtssatz abweicht (vgl. BGHZ 154, 288, 293).

    Überdies waren die das fehlende Antrags- und Beschwerderecht des Gesellschafters betreffenden Senatsbeschlüsse im Zeitpunkt der Einlegung der sofortigen Beschwerde (am 21. Januar 2008) längst veröffentlicht (Beschl. v. 6. Juli 2006 - IX ZA 5/06, ZInsO 2006, 822; Beschl. v. 21. Juni 2007 - IX ZB 51/06, NZG 2007, 623 = NZI 2008, 121).

  • OLG München, 03.07.2008 - 34 Wx 36/08

    Kosten einer Grundbucheintragung: Eintragung des Gesellschafterwechsels einer

    Als Grundstückseigentümer sind danach die Gesellschafter mit einem die BGB-Gesellschaft kennzeichnenden Zusatz wie etwa als "Gesellschafter des bürgerlichen Rechts" einzutragen (vgl. BGH vom 21.6.2007, IX ZB 51/06 = NZI 2008, 121; BayObLGZ 1985, 212/213).

    Deshalb ist mit der gemäß § 47 GBO erfolgten Eintragung im Grundbuch die Gesellschaft selbst Eigentümerin des Grundstücks, ohne dass es noch entscheidend auf die Frage ankäme, mit welcher Bezeichnung die Gesellschaft selbst eintragungsfähig ist (BGH NJW 2006, 3716; vgl. auch BGH NZI 2008, 121/122; ferner Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 240a ff.; Karsten Schmidt NJW 2008, 1841/1842).

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 80/09

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Voraussetzungen für die Versagung der

    Dieser Umstand wird in der Beschwerdeentscheidung nicht erwähnt; das heißt jedoch nicht, dass er nicht gesehen und bei der Entscheidung in Betracht gezogen worden ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - IX ZB 51/06, NZI 2008, 121 Rn. 13 mwN).
  • BVerwG, 03.08.2017 - 4 BN 11.17

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin eines Grundstücks; fehlende

    Der Verwaltungsgerichtshof hat daraus geschlossen, dass nicht die Antragsteller, sondern die von ihnen gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts Grundstückseigentümerin ist (UA Rn. 4; vgl. BGH, Urteile vom 25. September 2006 - II ZR 218/05 - NJW 2006, 3716 und vom 21. Juni 2007 - IX ZB 51/06 - NZG 2007, 623 Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 15. April 2010 - 4 BN 41.09 - BauR 2010, 1202 = juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 9 ME 106/18

    Gerichtliche Überprüfung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens;

    Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, wenn es dem (Insolvenz-)Antragsteller um die Erreichung anderer Ziele als desjenigen der Befriedigung der eigenen Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens geht (Sternal in: Kayser/Thole, Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 9. Aufl. 2018, § 14 Rn. 33; Gerhardt in: Jaeger, Insolvenzordnung, 1. Aufl. 2004, § 14 Rn. 4; BGH, Urteil vom 21.6.2017 - IX ZB 51/06 - juris).
  • AG Düsseldorf, 11.10.2019 - 501 IN 150/19
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZA 8/10

    Eigenes Beschwerderecht der Gesellschafter gegen die Eröffnung des

  • BGH, 25.08.2009 - IX ZA 31/09

    Beschwerdebefugnis des Gesellschafters einer GmbH hinsichtlich der Eröffnung des

  • BGH, 17.02.2011 - IX ZB 128/08

    Voraussetzungen für die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 108/10

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • LG Saarbrücken, 26.11.2007 - 5 T 395/07

    Grundbuchfähigkeit einer Arbeitsgemeinschaft nach SGB II (Hartz IV), die durch

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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2007 - IX ZB 41/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7559
BGH, 08.11.2007 - IX ZB 41/03 (https://dejure.org/2007,7559)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2007 - IX ZB 41/03 (https://dejure.org/2007,7559)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2007 - IX ZB 41/03 (https://dejure.org/2007,7559)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Frage der Zuständigkeit eines deutschen Insolvenzgerichts im Falle eines Wohnsitzes des Schuldners im Ausland; Frage einer Verlagerung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen oder der Begründung eines neuen Wohnsitzes durch den Vollzug der Untersuchungshaft

  • unalex.eu

    Art. 3 EuInsVO

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EuInsVO Art. 3 Abs. 1
    Örtliche Zuständigkeit der Insolvenzgerichte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 121
  • NZI 2008, 50
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 164/06

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach Stellung eines Insolvenzantrags; Verfahren

    Auszug aus BGH, 08.11.2007 - IX ZB 41/03
    Dort lag der Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen (Art. 3 Abs. 1 EuInsVO; vgl. dazu noch BGH, Beschl. v. 22. März 2007 - IX ZB 164/06, ZIP 2007, 878, 879 f).
  • BGH, 19.06.1996 - XII ARZ 5/96

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Begründung eines Wohnsitzes am

    Auszug aus BGH, 08.11.2007 - IX ZB 41/03
    Der Vollzug der Untersuchungshaft gegen den Schuldner führte weder zur Verlagerung des Mittelpunktes seiner hauptsächlichen Interessen noch zur Begründung eines neuen Wohnsitzes (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Juni 1996 - XII ARZ 5/96, NJW-RR 1996, 1217 zur Strafhaft).
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