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   OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 89/07   

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OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 89/07 (https://dejure.org/2008,6891)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.02.2008 - 12 U 89/07 (https://dejure.org/2008,6891)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 12 U 89/07 (https://dejure.org/2008,6891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überwachungspflichten des Geschäftsführers einer GmbH hinsichtlich der Abführung von Beiträgen des Arbeitsnehmers zur Sozialversicherung; Schadensersatzanspruches aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens; Umfang der Bewilligung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § ... 139 Abs. 4; ; ZPO § 179 Abs. 2; ; ZPO § 184 Abs. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 288; ; ZPO § 307; ; ZPO § 322 Abs. 1; ; ZPO § 704; ; ZPO § 794; ; InsO § 175 Abs. 2; ; InsO § 302 Nr. 1; ; BGB § 197 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 823 Ab. 2; ; StGB § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 266 a; ; StGB § 266 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsklage zum Rechtsgrund einer Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung bei drohender Restschuldbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 319
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 187/04

    Feststellung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 89/07
    Wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte damit zu rechnen ist, dass gegen einen vollstreckbaren Titel Vollstreckungsgegenklage erhoben werden wird, ist eine ergänzende Feststellungsklage zulässig (BGH, Urt. v. 18.05.2006, NZI 2006, 536).

    Allerdings wird eine aus der Rechtskraft der Entscheidung erwachsene Bindung an die rechtliche Qualifikation der Forderung beim Vollstreckungsbescheid überwiegend auch dann abgelehnt, wenn die Forderung im Mahnverfahren als eine solche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung bezeichnet wurde, weil eine gerichtliche Schlüssigkeitsprüfung nicht stattgefunden hat (BGH, Beschl. v. 5.4.2005, NJW 2005, 1663 ff.; BGH Urt. v. 18.05.2006, NZI 2006, 536 ff.; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 850 f, Rn. 8 a; Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 850 f, Rn. 10; Gaul, NJW 2005, 2894 ff; DGVZ 2005, 113).

    Aufgrund dieser Erwägungen wird auch einem Versäumnisurteil die Bindung für die rechtliche Qualifikation der Forderung abgesprochen (OLG Koblenz, Urteil v. 15.11.2007, Az.: 6 U 537/07; Landgericht Frankenthal, Rpfleger 2006, 629; Ahrens, EWiR 2006, S. 539, 540; Hartwig/Richter, ZVI 2006, 373, 375).

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 89/07
    Kommt der Geschäftsführer diesen Pflichten nicht nach, ist er selbst dafür gem. §§ 266 a, 14 Abs. 2 Nr. 1 StGB verantwortlich (BGHZ 133, 370 ff.).

    Wenn wie hier mehrere zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt sind, trifft im Grundsatz jeden von ihnen die Pflicht zur Geschäftsführung und damit auch die Geschäftsführung im Ganzen, weil die Führung der Geschäfte nicht in erster Linie die Besorgung bestimmter Geschäfte, sondern die verantwortliche Leitung der Geschäfte in ihrer Gesamtheit umfasst (BGHZ 133, 370 ff.).

    Die Anforderungen an die Pflicht zum Eingreifen des Geschäftsführers sind vor allem bei der Abführung von Arbeitnehmersozialversicherungsbeiträgen besonders streng, da es sich um Gelder handelt, die nicht zur freien Verfügung des Arbeitgebers stehen, sondern seiner Pflicht zur pünktlichen Abführung unterliegen (BGHZ 133, 370 ff.).

  • BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99

    Pflichten des Geschäftsführers im Bezug auf die Zahlung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 89/07
    Der Beklagte durfte sich auf Mitteilungen von Mitarbeitern nicht verlassen, sondern hätte sich zusätzlich durch geeignete Maßnahmen - wie etwa telefonische Nachfrage bei den in Frage kommenden Bankinstituten der GmbH - vergewissern müssen, dass die Zahlungen pünktlich erfolgten (BGH NJW 2001, 969, 971).
  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 17/05

    Nachweis einer Forderung aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 89/07
    Allerdings wird eine aus der Rechtskraft der Entscheidung erwachsene Bindung an die rechtliche Qualifikation der Forderung beim Vollstreckungsbescheid überwiegend auch dann abgelehnt, wenn die Forderung im Mahnverfahren als eine solche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung bezeichnet wurde, weil eine gerichtliche Schlüssigkeitsprüfung nicht stattgefunden hat (BGH, Beschl. v. 5.4.2005, NJW 2005, 1663 ff.; BGH Urt. v. 18.05.2006, NZI 2006, 536 ff.; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 850 f, Rn. 8 a; Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 850 f, Rn. 10; Gaul, NJW 2005, 2894 ff; DGVZ 2005, 113).
  • OLG Koblenz, 15.11.2007 - 6 U 537/07

    Insolvenztabelle: Klage eines Gläubigers auf Feststellung des Forderungsgrundes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 89/07
    Aufgrund dieser Erwägungen wird auch einem Versäumnisurteil die Bindung für die rechtliche Qualifikation der Forderung abgesprochen (OLG Koblenz, Urteil v. 15.11.2007, Az.: 6 U 537/07; Landgericht Frankenthal, Rpfleger 2006, 629; Ahrens, EWiR 2006, S. 539, 540; Hartwig/Richter, ZVI 2006, 373, 375).
  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 46/93

    Umfang der Rechtskraft und Präklusion von Tatsachen durch anderweitige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 89/07
    Gegenstand der materiellen Rechtskraft ist aber die gerichtliche Entscheidung letzter Instanz über den prozessualen Anspruch, d. h. das Bestehen oder Nichtbestehen der mit der Klage geltend gemachten Rechtsfolge aufgrund des vorgetragenen Tatsachenkomplexes bei Schluss der mündlichen Tatsachenverhandlung (BGH NJW 1995, 967).
  • OLG Köln, 19.08.1992 - 2 W 127/92
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 89/07
    Um den rechtskraftfähigen Inhalt der Entscheidung zu ermitteln, müssen bei nicht streitigen Urteilen, bei denen Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht herangezogen werden können, das Parteivorbringen (BGH NJW 2007, 2922; BGH NJW 1990, 834, 835) und die Parteierklärungen (OLG Köln NJW-RR 1993, 1407 ff) zur Abgrenzung des Streitgegenstandes und damit dem Umfang der Rechtskraft herangezogen werden (BGH NJW-RR 1999, 1006).
  • LG Cottbus, 03.04.2007 - 6 O 304/06

    Insolvenzverfahren: Klage auf Feststellung der Deliktseigenschaft einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 89/07
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 3. April 2007 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Cottbus, Az.: 6 O 304/06, abgeändert.
  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 215/88

    Feststellung einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 89/07
    Um den rechtskraftfähigen Inhalt der Entscheidung zu ermitteln, müssen bei nicht streitigen Urteilen, bei denen Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht herangezogen werden können, das Parteivorbringen (BGH NJW 2007, 2922; BGH NJW 1990, 834, 835) und die Parteierklärungen (OLG Köln NJW-RR 1993, 1407 ff) zur Abgrenzung des Streitgegenstandes und damit dem Umfang der Rechtskraft herangezogen werden (BGH NJW-RR 1999, 1006).
  • OLG Schleswig, 07.12.2001 - 14 U 122/01

    Haftung des GmbH-Geschäftsführer für Nichtabführung von Arbeitgeberanteilen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 89/07
    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Klägerin für das Vorliegen einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung und damit für die vorsätzliche Verwirklichung des Straftatbestandes des § 266 a Abs. 1 StGB darlegungs- und beweispflichtig ist (OLG Schleswig, Urt. v. 7.12.2001, BeckRS 2001, 30225473).
  • BGH, 16.03.1999 - XI ZR 209/98

    Auslegung einer Verurteilung Zug um Zug

  • BGH, 28.06.2012 - IX ZR 160/11

    Insolvenzrecht: Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage des

    Da gemäß einer weiteren Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (NZI 2008, 319) davon auszugehen sei, dass auch der auf den Anspruchsgrundlagen beruhende entscheidungserhebliche Sachverhalt in Rechtskraft erwachse, müsse von einer Bindungswirkung des Versäumnisurteils und des Vollstreckungsbescheides ausgegangen werden.
  • OLG Brandenburg, 11.02.2010 - 12 U 164/09

    Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle: Behandlung eines vom Schuldner nach

    Gegenstand der materiellen Rechtskraft ist die gerichtliche Entscheidung letzter Instanz über den prozessualen Anspruch, dass heißt das Bestehen oder Nichtbestehen der mit der Klage geltend gemachten Rechtsfolge aufgrund des vorgetragenen Tatsachenkomplexes bei Schluss der mündlichen Tatsachenverhandlung (BGH NJW 1995, S. 967; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, Kommentar, 22. Aufl., § 322, Rn. 94; Gottwald in Münchner Kommentar, ZPO, 3. Aufl., § 322, Rn. 113; vgl. auch das Urteil des Senats vom 15.02.2008, Az.: 12 U 89/07, zu § 184 InsO a. F., veröffentlicht in NZI 2008, S. 319).
  • OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 11 U 121/07

    Insolvenzverfahren: Klage auf Feststellung der Forderung aus einer vorsätzlich

    Die beim Vollstreckungsbescheid bestehende Gefahr, dass Gläubiger auch ohne Rechtsgrund das Vorliegen einer unerlaubten Handlung behaupten, besteht bei einem gerichtlichen Vergleichsschluss gerade nicht (vgl. in diesem Zusammenhang auch Gaul a.a.O., S. 291 ff) Jedenfalls ist - anders als im Fall des Vollstreckungsbescheid - der Titel gerade nicht auf Grund einseitiger Angaben der Gläubigerin , d. h. der Klägerin ergangen (für den Fall eines Anerkenntnisurteils ebenfalls in diese Richtung gehend, aber im Ergebnis offen gelassen, Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.02.2008, Az.: 12 U 89/07).
  • AG Erfurt, 06.07.2021 - 5 C 807/21

    Bindungswirkung eines Anerkenntnisurteils hinsichtlich der Feststellung des

    Dies zugrunde gelegt, geht das Gericht mit der herrschenden Meinung davon aus, dass die Situation bei Erlass eines den Deliktsgrund ausdrücklich feststellenden Anerkenntnisurteils davon abweichend zu beurteilen ist (so OLG Brandenburg NZI 2008, S. 319; Beck-OK, 27. Edit., Rn. 15 zu § 184 InsO; BK-InsO, 3. Aufl., § 184 InsO, Rn. 38; Karsten Schmidt, 19. Aufl., § 184 InsO, Rn. 15; MünchKomm, 4. Aufl., § 184 InsO, Rn 8c; Uhlenbruck, 15. Aufl., § 184, Rn. 22; Sinz / Hiebert / Wegener, 3. Aufl., § 184 InsO, Rn. 362; Jaeger, 5. Aufl., § 184 InsO, Rn. 32; Kahlert ZInsO 2006, S. 409).
  • LG Halle, 06.05.2010 - 4 O 1497/08

    Zur vollständigen Feststellung der Haftungsvoraussetzungen im

    Sie haben darauf abgestellt, ob sich der Beklagte im früheren Verfahren gegen den Vorwurf der vorsätzlichen unerlaubten Handlung verteidigen konnte und es dennoch zur Titulierung des Betrages durch Verurteilung/Anerkenntnis/Vergleich gekommen ist (OLG Naumburg juris , Beschluss vom 10.4.2007; Az.: 12 W 12/07; OLG Brandenburg juris , Urteil vom 14.2.2008, Az.: 12 U 89/07; Urteil vom 29.7.2008, Az.: 11 U 121/07).
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