Rechtsprechung
LG Dresden, 11.06.2008 - 5 T 507/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Anordnung der Zusammenrechnung zweier Hinterbliebenen- und einer Altersrente; Unterliegen der fortlaufenden Bezüge dem Insolvenzbeschlag des Nacherwerbs nach § 35 Alt. 2 Insolvenzordnung (InsO) nach Ablauf der Laufzeit der Abtretungserklärung
- zvi-online.de
InsO § 35; ZPO § 850e
Zum Ende des Insolvenzbeschlags nach Ablauf der Laufzeit der Abtretungserklärung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Restschuldbefreiung - Wann ist ein Versagungsgrund geltend zu machen?
Verfahrensgang
- AG Dresden, 06.05.2008 - 556 IN 273/02
- LG Dresden, 11.06.2008 - 5 T 507/08
- AG Dresden, 20.08.2008 - 556 IN 273/02
- BGH, 03.12.2009 - IX ZB 247/08
Papierfundstellen
- NZI 2008, 508
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 03.12.2009 - IX ZB 247/08
Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des …
Das Landgericht (dessen Entscheidung unter anderem veröffentlicht ist in NZI 2008, 508) meint, der Antrag des Insolvenzverwalters sei zulässig, insbesondere fehle ihm nicht das Rechtsschutzbedürfnis. - AG Göttingen, 02.09.2009 - 74 IN 34/03
Erteilung einer Restschuldbefreiung nach Ablauf der Laufzeit einer …
Ist die Frist der Abtretungserklärung verstrichen, bevor die Restschuldbefreiung angekündigt worden ist, ist nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur die Entscheidung gem. § 300 InsO zu treffen; allerdings gelten die Versagungsgründe des § 290 InsO (LG Dresden ZInsO 2008, 674, 675; LG Hannover ZInsO 2009, 207, 208; AG Hannover ZInsO 2009, 685;… Hambk-Streck § 299 InsO Rn. 4a;… FK-InsO/Ahrens § 300 Rn. 5a;… Schmerbach in: Präsenz-Kommentar Haarmeyer/Wutzke/Förster, § 287 InsO Rn. 15; a. A. Heinze ZVI 2008, 416, 417 ff.).Überwiegens wird allerdings die Auffassung vertreten, der Insolvenzbeschlag gem. § 35 InsO dauere an bis zur rechtskräftigen Erteilung der Restschuldbefreiung gem. § 300 InsO.(LG Dresden ZInsO 2008, 674, 675;LG Hannover ZInsO 2009, 207, 208; AG Hannover ZInsO 2009, 685; Heinze ZVI 2008, 416, 419; Kobialka/Schmittmann ZInsO 2009, 653, 654) Für nicht verwertete Vermögensgegenstände ist dies zutreffend, bis eine Aufhebung des Verfahrens erfolgt ist (… Schmerbach in: Präsenz-Kommentar Haarmeyer/Wutzke/Förster, § 300 InsO Rn. 15).
- AG Dresden, 20.08.2008 - 556 IN 273/02
Restschuldbefreiung - Wann ist ein Versagungsgrund geltend zu machen?
Das Landgericht Dresden hat in vorliegender Sache mit Beschluss vom 11.06.2008, 5 T 507/08 darauf hingewiesen, dass der Termin zur Geltendmachung von Versagungsgründen im Sinne von § 290 InsO und zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung nach § 300 InsO nunmehr anzuberaumen sei und in der Verfügung des Amtsgerichts vom 10.03.2008 genannte Hinderungsgründe nicht mehr entgegenstünden. - AG Hamburg, 04.05.2009 - 67e IN 346/02
Zulässigkeit eines Restschuldbefreiungsantrags im Falle einer bestrittenen …
In solchen Fällen des "Überschiessens des eröffneten Verfahrens über die RSB-Verfahrens-Dauer" behilft sich die Praxis, um dem Schuldner das Recht der Erteilung der Restschuldbefreiung nicht zu verzögern, mit einem gesonderten Termin (LG Dresden v. 11.6.2008, ZInsO 2008, 674 =NZI 2008, 508, siehe die dem nachkommende Entscheidung des AG Dresden v. 20.8.2008, NZl 2009, 123; LG Hannover v. 12.12.2008, ZInsO 2009, 207 (zustimmend Wilhelm V, 208);so auch FK-InsO-Ahrens, 5.Aufl., § 300 Rz.5a; Schmerbach in PK-HWF, § 300 Rz.15; v. Gleichenstein, ZVI 2009, 93). - AG Alzey, 12.05.2009 - 1 IN 125/02
Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nach Ablauf der Abtretungserklärung …
Der Auffassung des vom Schuldner zitierte AG Hannover und des LG Dresden (NZI 08, 508) kann insofern nicht gefolgt werden.