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   LG Dresden, 11.06.2008 - 5 T 507/08   

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https://dejure.org/2008,18524
LG Dresden, 11.06.2008 - 5 T 507/08 (https://dejure.org/2008,18524)
LG Dresden, Entscheidung vom 11.06.2008 - 5 T 507/08 (https://dejure.org/2008,18524)
LG Dresden, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 5 T 507/08 (https://dejure.org/2008,18524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Zusammenrechnung zweier Hinterbliebenen- und einer Altersrente; Unterliegen der fortlaufenden Bezüge dem Insolvenzbeschlag des Nacherwerbs nach § 35 Alt. 2 Insolvenzordnung (InsO) nach Ablauf der Laufzeit der Abtretungserklärung

  • zvi-online.de

    InsO § 35; ZPO § 850e
    Zum Ende des Insolvenzbeschlags nach Ablauf der Laufzeit der Abtretungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Restschuldbefreiung - Wann ist ein Versagungsgrund geltend zu machen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 508
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 247/08

    Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des

    Das Landgericht (dessen Entscheidung unter anderem veröffentlicht ist in NZI 2008, 508) meint, der Antrag des Insolvenzverwalters sei zulässig, insbesondere fehle ihm nicht das Rechtsschutzbedürfnis.
  • AG Göttingen, 02.09.2009 - 74 IN 34/03

    Erteilung einer Restschuldbefreiung nach Ablauf der Laufzeit einer

    Ist die Frist der Abtretungserklärung verstrichen, bevor die Restschuldbefreiung angekündigt worden ist, ist nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur die Entscheidung gem. § 300 InsO zu treffen; allerdings gelten die Versagungsgründe des § 290 InsO (LG Dresden ZInsO 2008, 674, 675; LG Hannover ZInsO 2009, 207, 208; AG Hannover ZInsO 2009, 685; Hambk-Streck § 299 InsO Rn. 4a; FK-InsO/Ahrens § 300 Rn. 5a; Schmerbach in: Präsenz-Kommentar Haarmeyer/Wutzke/Förster, § 287 InsO Rn. 15; a. A. Heinze ZVI 2008, 416, 417 ff.).

    Überwiegens wird allerdings die Auffassung vertreten, der Insolvenzbeschlag gem. § 35 InsO dauere an bis zur rechtskräftigen Erteilung der Restschuldbefreiung gem. § 300 InsO.(LG Dresden ZInsO 2008, 674, 675;LG Hannover ZInsO 2009, 207, 208; AG Hannover ZInsO 2009, 685; Heinze ZVI 2008, 416, 419; Kobialka/Schmittmann ZInsO 2009, 653, 654) Für nicht verwertete Vermögensgegenstände ist dies zutreffend, bis eine Aufhebung des Verfahrens erfolgt ist ( Schmerbach in: Präsenz-Kommentar Haarmeyer/Wutzke/Förster, § 300 InsO Rn. 15).

  • AG Dresden, 20.08.2008 - 556 IN 273/02

    Restschuldbefreiung - Wann ist ein Versagungsgrund geltend zu machen?

    Das Landgericht Dresden hat in vorliegender Sache mit Beschluss vom 11.06.2008, 5 T 507/08 darauf hingewiesen, dass der Termin zur Geltendmachung von Versagungsgründen im Sinne von § 290 InsO und zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung nach § 300 InsO nunmehr anzuberaumen sei und in der Verfügung des Amtsgerichts vom 10.03.2008 genannte Hinderungsgründe nicht mehr entgegenstünden.
  • AG Hamburg, 04.05.2009 - 67e IN 346/02

    Zulässigkeit eines Restschuldbefreiungsantrags im Falle einer bestrittenen

    In solchen Fällen des "Überschiessens des eröffneten Verfahrens über die RSB-Verfahrens-Dauer" behilft sich die Praxis, um dem Schuldner das Recht der Erteilung der Restschuldbefreiung nicht zu verzögern, mit einem gesonderten Termin (LG Dresden v. 11.6.2008, ZInsO 2008, 674 =NZI 2008, 508, siehe die dem nachkommende Entscheidung des AG Dresden v. 20.8.2008, NZl 2009, 123; LG Hannover v. 12.12.2008, ZInsO 2009, 207 (zustimmend Wilhelm V, 208);so auch FK-InsO-Ahrens, 5.Aufl., § 300 Rz.5a; Schmerbach in PK-HWF, § 300 Rz.15; v. Gleichenstein, ZVI 2009, 93).
  • AG Alzey, 12.05.2009 - 1 IN 125/02

    Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nach Ablauf der Abtretungserklärung

    Der Auffassung des vom Schuldner zitierte AG Hannover und des LG Dresden (NZI 08, 508) kann insofern nicht gefolgt werden.
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