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   OLG Schleswig, 29.07.2008 - 12 VA 1/08   

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https://dejure.org/2008,7559
OLG Schleswig, 29.07.2008 - 12 VA 1/08 (https://dejure.org/2008,7559)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.07.2008 - 12 VA 1/08 (https://dejure.org/2008,7559)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 12 VA 1/08 (https://dejure.org/2008,7559)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Einsicht Dritter in die Akte eines Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 4; ZPO § 299 Abs. 2
    Voraussetzungen der Einsicht Dritter in die Akte eines Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Forderungsbeitreibung - Einsicht in die Insolvenzakte trotz Erledigung

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 25 IN 246/06
  • OLG Schleswig, 29.07.2008 - 12 VA 1/08

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 63
  • MDR 2008, 1243
  • NZI 2008, 690
  • NZG 2008, 947
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.04.2006 - IV AR (VZ) 1/06

    Akteneinsichtsrecht Dritter, hier der Gläubiger des Insolvenzschuldners, in

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.07.2008 - 12 VA 1/08
    b) Dieses rechtliche Interesse hat die Antragstellerin, wie auch der Antragsgegner in seiner Übersendungsverfügung vom 06.03.2008 ausgeführt hat, durch Vorlage der Endrechnung vom 27.11.2006 an die Schuldnerin und der eidesstattlichen Versicherung ihres Gesellschafters Matthias Steuermann S. vom 28.02.2008 glaubhaft gemacht; dass die Forderung nicht tituliert ist, ist unerheblich (vgl. BGH WM 2006, 1435 ).

    Unabhängig davon, dass noch nicht fest stand, wann über die Eröffnung des Insolvenzverfahren entschieden worden wäre, ist im Rahmen von § 4 InsO i.V.m. § 299 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich, dass es sich um eine Insolvenzforderung gehandelt hätte; ausreichend ist die Glaubhaftmachung, dass die Antragstellerin Gläubigerin der Schuldnerin ist (vgl. BGH WM 2006, 1435 ).

  • OLG Dresden, 10.12.2002 - 6 VA 4/02

    Akteneinsicht eines Gesellschaftsgläubigers in die Insolvenzakte

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.07.2008 - 12 VA 1/08
    Dass aus einer Insolvenzakte Anknüpfungspunkte für eine persönliche Haftung z.B. von Geschäftführern einer GmbH bekannt werden können, ist unvermeidlich und nicht ausschlaggebend für eine Versagung der Akteneinsicht; anderenfalls würde den schutzwürdigen rechtlichen Interessen des Gläubigers im Verhältnis zur Schuldnerin regelmäßig aufgrund der Interessen dieser Dritten nicht entsprochen werden können (vgl. OLG Dresden ZIP 2003, 39 m.w.N.).
  • KG, 12.04.2016 - 1 VA 14/15

    Akteneinsicht in Verbraucherinsolvenzverfahrensakten: Antrag des Gläubigers nicht

    Er ist damit ohne weiteres Dritter im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO (vgl. OLG Schleswig, NZI 2008, 690).

    Das rechtliche Interesse erlischt auch nicht etwa nach Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (vgl. BGH, NJG 2006, 595, 596) oder im Fall der Erledigung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (OLG Schleswig, NZI 2008, 690).

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