Rechtsprechung
| BGH, 19.05.2009 - IX ZR 129/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
mehr- IWW
- Deutsches Notarinstitut
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gläubigerbenachteiligung durch Übertragung eines Grundstücks
- NWB SteuerXpert START
- rws-verlag.de
AnfG §§ 1, 3 Abs. 1, 2, § 4; InsO § 129
Objektive Gläubigerbenachteiligung durch Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks bei späterer vertragsgemäßer Beseitigung der Belastungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks durch den Schuldner als objektiv gläubigerbenachteiligend bei nachträglicher vertragsgemäßer Beseitigung von bei der Übertragung noch bestehenden Belastungen; Eintragung ins Grundbuch als maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage der objektiven Gläubigerbenachteiligung bei Grundstücksübertragungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Insolvenzrecht - Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Objektive Gläubigerbenachteiligung durch Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks bei späterer vertragsgemäßer Beseitigung der Belastungen
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anfechtung eines Grundstückverkaufs
- heckschen-vandeloo.de (Leitsatz und Zusammenfassung)
Gläubigerbenachteiligung bei der Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks
- lto.de (Kurzinformation)
Übertragung eines Grundstücks unter Beseitigung wertausschöpfender Belastungen ist gläubigerbenachteiligend
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Anfechtungsrecht - Auf Grundstücksübertragungen des Schuldners achten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gläubigerbenachteiligung bei Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks? (IMR 2009, 1011)
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Objektive Gläubigerbenachteiligung durch Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks bei späterer vertragsgemäßer Beseitigung der Belastungen
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH v. 19.5.2009 - IX ZR 129/06 (Gläubigerbenachteiligung bei Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks)" von RA Dr. Thomas Wazlawik, LL.M., original erschienen in: NZI 2009, 512 - 515.
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.01.2005 - 15 O 553/04
- OLG Köln, 14.06.2006 - 2 U 26/05
- BGH, 19.05.2009 - IX ZR 129/06
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2009, 1567
- ZIP 2009, 1285
- MDR 2009, 1068
- NVwZ-RR 2009, 1567
- DNotZ 2009, 844
- NZI 2009, 512
- WM 2009, 1333
- DB 2009, 1924
- IMR 2009, 1011
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 19.07.2011 - X ZR 140/10
Immobilien - Grundstücksschenkung: Wann beginnt 10-Jahres-Frist des § 529 …
Erforderlich ist vielmehr ein eigener Antrag des Erwerbers, der auch durch den hierzu bevollmächtigten Notar gestellt werden kann (BGH, Urteil vom 26. April 2001 - IX ZR 53/00, NJW 2001, 2477, 2479;… Urteil vom 2. Februar 2006 - IX ZR 67/02, BGHZ 166, 125 Rn. 23 [= Rn. 24 in NJW 2006, 1800]; Urteil vom 19. Mai 2009 - IX ZR 129/06, NJW-RR 2009, 1567 Rn. 22).Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall, in dem der Eintragungsantrag vom Notar gestellt worden war, die Erlangung einer geschützten Stellung allerdings auch mit der Begründung verneint, dass der - nach den dort maßgeblichen Vertragsbestimmungen allein antragsbefugte - Notar auch zur Rücknahme des Antrags bevollmächtigt worden war (BGH, NJW-RR 2009, 1567 Rn. 22).
Wie bereits oben dargelegt hat der Beschenkte eine hinreichend geschützte Stellung erlangt, wenn der Erwerb des geschenkten Grundstücks ohne seine Mitwirkung weder vom Schenker noch von Dritten verhindert werden kann (so auch BGH, NJW-RR 2009, 1567 Rn. 22).
- BGH, 26.04.2012 - IX ZR 146/11
Insolvenzrecht - Vertragsübernahme als unentgeltliche Leistung anfechtbar?
Für eine mittelbare Benachteiligung der Insolvenzgläubiger reicht es aus, wenn es zwar an einer unmittelbaren Benachteiligung durch die Rechtshandlung fehlt, sich aber im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung im Anfechtungsprozess ergibt, dass die Möglichkeit der Gläubiger, sich aus dem Vermögen des Schuldners zu befriedigen, durch das Hinzutreten weiterer Umstände beeinträchtigt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1999 - IX ZR 102/97, BGHZ 143, 246, 253 f; vom 19. Mai 2009 - IX ZR 129/06, ZIP 2009, 1285 Rn. 29).Das gilt jedenfalls dann, wenn die hierfür maßgeblichen Tatsachen bereits in erster Instanz vorgetragen waren oder zwar erst in der Berufung vorgetragen, aber zugelassen oder zuzulassen waren oder wenn es sich um Vorgänge handelt, die sich erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz zugetragen haben (vgl. BGH…, Urteil vom 3. Mai 2007 - IX ZR 16/06, ZIP 2007, 1326 Rn. 17; vom 19. Mai 2009 - IX ZR 129/06, aaO).
Diese setzt voraus, dass ohne Hinzutreten weiterer Umstände die Befriedigungsmöglichkeiten aus dem Schuldnervermögen bereits durch die angefochtene Rechtshandlung beeinträchtigt wurden (BGH, Urteil vom 19. Mai 2009 - IX ZR 129/06, WM 2009, 1333 Rn. 18;… HK-InsO/Kreft, 6. Aufl., § 129 Rn. 43).
- BGH, 08.11.2012 - IX ZR 77/11
Urkundsprozess und Insolvenzanfechtung
- BGH, 10.12.2009 - IX ZR 203/06
Insolvenzrecht - Mit Vormerkung ist Rechtsgeschäft erfüllt!
Soweit es für die weitere Prüfung der Anfechtungstatbestände nach Zurückverweisung gemäß § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf den Wert des vom Schuldner verkauften Grundbesitzes ankommt, wird das Berufungsgericht zu beachten haben, dass dabei der am 22. Januar 2003 voraussichtlich erzielbare Zwangsversteigerungserlös, nicht der allgemeine Verkehrswert, maßgebend ist (…vgl. BGH, Urt. v. 20. Oktober 2005 - IX ZR 276/02, ZIP 2006, 387 f Rn. 6 f;… v. 23. November 2006 - IX ZR 126/03, ZIP 2007, 588, 590 Rn. 21;… v. 3. Mai 2007 - IX ZR 16/06, ZIP 2007, 1326, 1327 Rn. 15; v. 19. Mai 2009 - IX ZR 129/06, ZIP 2009, 1285, 1286 Rn. 19 f). - BGH, 08.12.2011 - IX ZR 33/11
Grundbuchrecht - Anfechtung der Übereignung eines Grundstücks
Anderes Vermögen des Schuldners in Spanien, welches nach der Vereinbarung vom 26. Juli 2004 dessen Anfangsvermögen zugeordnet worden ist, hat auch die Beklagte nicht dargelegt, welcher insoweit eine sekundäre Behauptungslast oblag (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1998 - IX ZR 196/97, WM 1999, 226, 228 f; vom 20. Oktober 2005 - IX ZR 276/02, WM 2006, 490, 491 f; vom 19. Mai 2009 - IX ZR 129/06, WM 2009, 1333 Rn. 34). - OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 297/10
Anfechtbarkeit der Veräußerung eines Grundstücks; Anforderungen an den Nachweis …
Im Gegensatz zur unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung des § 3 Abs. 2 AnfG reicht es im Fall des § 3 Abs. 1 AnfG aus, wenn die Benachteiligung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz des Anfechtungsprozesses gegeben ist (BGH, Urteil vom 19.5.2009 - IX ZR 129/06, MDR 2009, 1068 ).aa) Zwar ist es im Grundsatz zutreffend, dass die Veräußerung eines Vermögensgegenstandes eine objektive Gläubigerbenachteiligung entfallen lässt, wenn der Anfechtungsgegner an den Schuldner aufgrund des Veräußerungsgeschäfts unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung erbrachte, weshalb die Befriedigungsmoglichkeiten der Gläubiger bei wertender Betrachtungsweise nicht beeinflusst wurden (BGH, MDR 2009, 1068 ;… Huber, Anfechtungsgesetz , 10. Aufl., § 3 Rdn. 17, 47).
- OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 4 U 28/11
Insolvenzanfechtung: Vorliegen objektiver Gläubigerbenachteiligung
Die Darlegungs- und Beweislast für eine objektive Gläubigerbenachteiligung als Voraussetzung des geltend gemachten Anspruchs aus Insolvenzanfechtung trägt der Anfechtungskläger (BGH, Urteil v. 19.5.2009, IX ZR 129/06, Rn. 34, zit. nach Juris).Maßgebend für die Würdigung, ob eine wertausschöpfende Belastung besteht, ist in Übereinstimmung mit dem vom Kläger zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (…Urteil vom 9.5.2001, 8 U 8/01, Rn. 41; ebenso BGH Urteil vom 19.5.2009, IX ZR 129/06, Rn. 20 zum AnfG; jeweils zit. nach Juris) allerdings nicht der Nominalbetrag der bestehenden vorrangigen grundpfandrechtlichen Belastungen, sondern die Höhe der durch die Grundpfandrechte gesicherten Forderungen.
- OLG München, 06.07.2011 - 20 U 3155/10
Gläubigeranfechtung: Anfechtbarkeit der Übertragung des Miteigentums an einem …
Die Übertragung eines belasteten Grundstücks hat nur dann eine objektive Gläubigerbenachteiligung zur Folge, wenn der in der Zwangsversteigerung erzielbare Erlös des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens überstiegen und zumindest zu einer teilweisen Befriedigung des Gläubigers geführt hätte (…BGH, Urt. v. 20. Oktober 2005 - IX ZR 276/02; v. 3. Mai 2007 - IX ZR 16/06; v. 15. November 2007 - IX ZR 232/03; v. 19.05.2009 - IX ZR 129/06). - OLG Frankfurt, 30.09.2009 - 4 U 91/06
Anfechtungsgesetz: Feststellung der objektiven Gläubigerbenachteiligung bei …
Aus der von den Klägern für ihre Auffassung in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 19.05.2009, Az.: IX ZR 129/06, ergibt sich nichts Abweichendes. - AG Dieburg, 12.01.2011 - 21 C 185/10
Insolvenzanfechtung gemäß § 133 I InsO; Kenntnis vom Vorsatz der …
Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung hat der Tatrichter gemäß § 286 ZPO unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen (BGH IX ZR 129/06 vom 13.08.2009).
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