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   OLG München, 04.08.2009 - 5 U 2971/09   

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https://dejure.org/2009,12497
OLG München, 04.08.2009 - 5 U 2971/09 (https://dejure.org/2009,12497)
OLG München, Entscheidung vom 04.08.2009 - 5 U 2971/09 (https://dejure.org/2009,12497)
OLG München, Entscheidung vom 04. August 2009 - 5 U 2971/09 (https://dejure.org/2009,12497)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rückgewähranspruch nach Schenkungsanfechtung: Auszahlungen der nachmaligen Schuldnerin im Schneeballsystem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung eines Rückgewähranspruchs nach Schenkungsanfechtung von Auszahlungen des nachmaligen Schuldners im Hinblick auf ein Schneeballsystem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 134; InsO § 143 Abs. 2; BGB § 138 Abs. 1
    Insolvenzanfechtung einer Schenkung von Auszahlungen in einem Schneeballsystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1918
  • NZI 2009, 808
  • NZG 2009, 1273
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZR 195/07

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewehr unentgeltlicher Leistungen

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 5 U 2971/09
    Der Insolvenzverwalter kann die Auszahlung von im sog. Schneeballsystem erzielten Scheingewinnen durch die spätere Insolvenzschuldnerin als objektiv unentgeltliche Leistung nach § 134 Abs. 1 InsO anfechten mit der Folge der Rückgewähr in das Vermögen der Insolvenzschuldnerin im Umfang des § 143 Abs. 2 InsO (BGH, Urteile vom 11.12.2008 - IX ZR 195/07, NJW 2009, 363 und vom 25.06.2009 - IX ZR 157/08).

    In dieser Weise gewährleistet die Vorschrift des § 143 Abs. 2 InsO, die die strenge Haftung des Anfechtungsgegners nach § 143 Abs. 1 InsO abmildert, den Schutz des Anfechtungsgegners aus einer unentgeltlichen Leistung (BGH, Urteil vom 11.12.2008 - IX ZR 195/07, Tz. 16).

  • BGH, 19.01.1951 - I ZR 15/50

    Gruppenverteiler. Bereicherung

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 5 U 2971/09
    Der Wert der in das Vermögen des Anfechtungsgegners gelangten Bereicherung, §§ 134, 143 Abs. 2 Satz 1 InsO i.V.m. § 818 BGB, besteht nämlich nach der Saldotheorie nur im Wert des Erlangten abzüglich der Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb (Münch- Komm/Kirchhof, InsO, 2. Aufl., § 134 Rn. 45 und § 143 Rn. 105; BGH, Urteil vom 23.10.1980 - IVa ZR 45/80, NJW 1981, 277; BGH, Urteil vom 19.01.1951 - I ZR 15/50, NJW 1951, 270).
  • BGH, 25.06.2009 - IX ZR 157/08

    Anfechtung der Auszahlung von in einem Schneeballsystem erzielten Scheingewinnen

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 5 U 2971/09
    Der Insolvenzverwalter kann die Auszahlung von im sog. Schneeballsystem erzielten Scheingewinnen durch die spätere Insolvenzschuldnerin als objektiv unentgeltliche Leistung nach § 134 Abs. 1 InsO anfechten mit der Folge der Rückgewähr in das Vermögen der Insolvenzschuldnerin im Umfang des § 143 Abs. 2 InsO (BGH, Urteile vom 11.12.2008 - IX ZR 195/07, NJW 2009, 363 und vom 25.06.2009 - IX ZR 157/08).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 45/80

    Erwerb von Eigentumswohnungen nach dem "Kölner Modell" - Entlastung von den

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 5 U 2971/09
    Der Wert der in das Vermögen des Anfechtungsgegners gelangten Bereicherung, §§ 134, 143 Abs. 2 Satz 1 InsO i.V.m. § 818 BGB, besteht nämlich nach der Saldotheorie nur im Wert des Erlangten abzüglich der Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb (Münch- Komm/Kirchhof, InsO, 2. Aufl., § 134 Rn. 45 und § 143 Rn. 105; BGH, Urteil vom 23.10.1980 - IVa ZR 45/80, NJW 1981, 277; BGH, Urteil vom 19.01.1951 - I ZR 15/50, NJW 1951, 270).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 163/09

    Insolvenzanfechtung der Auszahlung von Scheingewinnen: Saldierung des

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZIP 2009, 1918 = NZI 2009, 808 = ZInsO 2009, 1767 = NZG 2009, 1273 = OLGR München 2009, 912 veröffentlicht ist, meint, der Insolvenzverwalter könne die im "Schneeballsystem" erfolgten Auszahlungen als objektiv unentgeltliche Leistungen anfechten.
  • OLG Köln, 18.11.2009 - 2 U 128/08

    Anfechtbarkeit der Auszahlung von Scheingewinnen in einem "Schneeballsystem"

    Denn der Anlage lag ein Schneeballsystem zugrunde, welches von der Schuldnerin darauf angelegt war, dass frühere Anleger aus den Einlagezahlungen späterer Anleger bedient wurden, wobei letztere nicht nur keinen Gewinn erzielen, sondern darüber hinaus ihrer Einlage verlustig gehen würden; der Senat schließt sich insoweit der Beurteilung des Oberlandesgerichts München (ZIP 2009, 1918) an.
  • LG Darmstadt, 15.12.2011 - 2 O 479/08

    Verwirkung des Ersatzanspruchs auf Rückzahlung von Scheingewinnen

    Bereits das Oberlandesgericht München hatte in seiner Entscheidung vom 4.8.2009 (Az. 5 U 2971/09) u.a. ausgeführt, dass eine Zuerkennung solcher Rückforderungsansprüche, wie sie der Kläger im vorliegenden Rechtsstreit streitgegenständliche geltend macht, letztlich darauf hinauslaufen, einen sittenwidrigen Vertrag als gültig zu behandeln und zum Nachteil des Beklagten fortzusetzen.
  • LG Gießen, 23.12.2009 - 1 S 375/07

    Rückgewährpflicht von ausgezahlten Scheingewinnen i.R.e. Schneeballsystems

    Diese Abreden sind nicht nichtig (a.A. OLG München, Urt. v. 04.08.2009 - 5 U 2971/09, [...] Rz. 13 f.).
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