Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.10.2009

Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2010 - IX ZB 105/09   

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https://dejure.org/2010,1711
BGH, 11.02.2010 - IX ZB 105/09 (https://dejure.org/2010,1711)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2010 - IX ZB 105/09 (https://dejure.org/2010,1711)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - IX ZB 105/09 (https://dejure.org/2010,1711)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 203 Abs 1 Nr 3 InsO, § 313 Abs 2 S 1 InsO
    Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Voraussetzungen der Anordnung einer Nachtragsverteilung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 203 Abs. 1 Nr. 3; InsO § 313 Abs. 2; InsO § 20
    Anordnung einer Nachtragsverteilung im Insolvenzverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Nachtragsverteilung bei schlüssiger Darlegung eines Gläubigers über das Ziehen von unbekannten Gegenständen zur Masse mit einer Anfechtungsklage

  • zvi-online.de

    InsO § 203 Abs. 1 Nr. 3, § 313 Abs. 2 Satz 1
    Anordnung einer Nachtragsverteilung auch zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs

  • rewis.io

    Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Voraussetzungen der Anordnung einer Nachtragsverteilung

  • ra.de
  • rewis.io

    Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Voraussetzungen der Anordnung einer Nachtragsverteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 203 Abs. 1 Nr. 3
    Anordnung einer Nachtragsverteilung bei schlüssiger Darlegung eines Gläubigers über das Ziehen von unbekannten Gegenständen zur Masse mit einer Anfechtungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anordnung einer Nachtragsverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachtragsverteilung im Verbraucherinsolvenzverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 591
  • NZI 2010, 259
  • NZI 2010, 35
  • WM 2010, 566
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 158/80

    Anfechtungsprozeß und Zwangsvergleich

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - IX ZB 105/09
    Anders verhält es sich hingegen, wenn die für eine Nachtragsverteilung in Betracht kommenden Gegenstände erst nach Durchführung eines Rechtsstreits - etwa wie im Streitfall auf der Grundlage einer Anfechtungsklage (BGHZ 83, 102, 103) - zur Masse gezogen werden können.
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12

    Rechtsfolgen der Anordnung der Nachtragsverteilung in einem beendeten früheren

    Etwas anderes gilt zwar für Gegenstände, die erst nach Durchführung eines Rechtsstreits - etwa wie im Streitfall der Rückgewähranspruch auf der Grundlage einer Anfechtungsklage - zur Masse gezogen werden können; in einem solchen Fall kann das Gericht eine Nachtragsverteilung anordnen, wenn die (beabsichtigte) Klage nach dem Inhalt des dem Gericht unterbreiteten Sachverhaltes schlüssig ist (BGH, Beschl. v. 11.02.2010 - IX ZB 105/09 = BeckRS 2010, 05109).

    Das setzt jedoch voraus, dass die Anfechtungsfrist noch nicht abgelaufen ist (Kießner, Anm. zu BGH, Beschl. v. 11.02.2010 - IX ZB 105/09 = FD-InsR 2010, 299713; Kayser, in: MüKoInsO, 3. Aufl., § 129 Rn. 211 a.E., jew. zu § 146 InsO).

  • LG Darmstadt, 07.02.2019 - 5 T 345/17
    § 203 InsO ist über § 304 Abs. 1 S. 1 InsO auch im vereinfachten Insolvenzverfahren/ Verbraucherinsolvenzverfahren anwendbar (so auch BGH, Beschl. v. 26.01.2012, Az. IX ZB 111/10, juris Rn. 5; BGH, Beschl. v. 01.12.2005, Az. IX ZB 17/04, juris; BGH NZI 2010, 259; FK-InsO/Kießner, 6. Aufl., § 203 Rn. 3; a. A. MüKoInsO/Hintzen, § 203 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2009 - IX ZB 78/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11389
BGH, 22.10.2009 - IX ZB 78/08 (https://dejure.org/2009,11389)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2009 - IX ZB 78/08 (https://dejure.org/2009,11389)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 78/08 (https://dejure.org/2009,11389)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Errechnung der auf die erhöhte Verteilungsmasse bezogenen Vergütung für die Nachtragsverteilung als klärungsbedürftige Rechtsfrage i.S.d. Rechtsbeschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2; ; InsVV § 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 574 Abs. 2; InsVV § 6
    Errechnung der auf die erhöhte Verteilungsmasse bezogenen Vergütung für die Nachtragsverteilung als klärungsbedürftige Rechtsfrage i.S.d. Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 13
  • NZI 2010, 259
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZB 294/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters für die Durchführung einer Nachtragsverteilung

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - IX ZB 78/08
    Dies hat der Senat im Beschluss vom 12. Oktober 2006 (IX ZB 294/05, ZIP 2006, 2131) im Einzelnen ausgeführt.
  • BGH, 19.12.2013 - IX ZB 9/12

    Insolvenzverwaltervergütung: Erhöhung wegen Massezuflüssen zwischen dem

    Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans">6 InsVV richtet (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 294/05, ZIP 2006, 2131 Rn. 4; vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 78/08, NZI 2010, 259 Rn. 2 f; vom 6. Oktober 2011, aaO Rn. 15), der Festsetzung einer ergänzenden Vergütung nach Maßgabe der um die Massezuflüsse erhöhten Berechnungsgrundlage hier nicht entgegen.
  • BGH, 06.10.2011 - IX ZB 12/11

    Zusatzvergütung des Insolvenzverwalters: Massezufluss nach Aufhebung des

    Das Nachtragsverteilungsverfahren ist ein selbständiges, gesondert zu vergütendes Verfahren (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006, aaO Rn. 4; vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 78/08, NZI 2010, 259 Rn. 3), für das der Verordnungsgeber keine Regelvergütung vorgesehen hat, weil Nachtragsverteilungen zu verschieden gelagert sind.
  • AG Fulda, 11.04.2023 - 91 IK 11/21
    Zwar hatte der BGH an anderer Stelle geäußert, eine eigenständige Vergütung für Nachtragsverteilung bestehe auch dann, wenn zuvor aufgrund einer Nullmasse lediglich eine Mindestvergütung festgesetzt worden war (BGH, Beschl. v. 22.10.2009 - IX ZB 78/08, NZI 2010, 259), jedoch enthält diese Entscheidung keine verwertbaren Angaben zu einem Sachverhalt.
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