Rechtsprechung
   AG Duisburg, 24.03.2010 - 62 IK 86/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15591
AG Duisburg, 24.03.2010 - 62 IK 86/03 (https://dejure.org/2010,15591)
AG Duisburg, Entscheidung vom 24.03.2010 - 62 IK 86/03 (https://dejure.org/2010,15591)
AG Duisburg, Entscheidung vom 24. März 2010 - 62 IK 86/03 (https://dejure.org/2010,15591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,15591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    InsO § 287 Abs. 2, § 292, § 203

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollständige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben durch den Treuhänder als Voraussetzung für die Beendung des Amtes des Treuhänders im Verfahren zur Restschuldbefreiung; Einzug von zu Unrecht durch den Schuldner selbst vereinnahmten Forderungen als Aufgabe des Treuhänders ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unabhängig von der inzwischen erteilten Restschuldbefreiung endet das Amt des Treuhänders erst, wenn er seine Aufgaben vollständig erfüllt hat

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 41
  • NZI 2010, 523
  • NZI 2010, 532
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LG Duisburg, 18.10.2010 - 4 O 178/09

    Bedeutung des Ablaufs der Abtretungsfrist für den Eintritt der beschränkenden

    Mit Beschluss vom 11.03.2010 (Az. 62 IK 86/03) erteilte das Amtsgericht Duisburg dem Beklagten Rechtschuldbefreiung gem. § 300 InsO.

    Mit Beschluss vom 24.03.2010 (Az. 62 IK 86/03) stellte das Amtsgericht Duisburg fest, dass die Klägerin als Treuhänderin auch über den 01.10.2009 hinaus berechtigt sei, die von der Abtretungserklärung des Beklagten als Schuldner vom 07.07.2003 sachlich und zeitlich erfassten Bezüge einzuziehen und Forderungen einzuziehen, die darauf beruhen, dass der Schuldner oder ein Dritter über die von der Abtretungserklärung sachlich und zeitlich erfassten Bezüge verfügt oder den Forderungseinzug der Treuhänderin auf andere Weise beeinträchtigt hat.

  • AG Hamburg, 26.10.2016 - 68g IK 115/09

    Zum Ablauf des RSB-Versagungsverfahrens bei Erwerb von Todes wegen

    Das Amt des Treuhänders im Verfahren zur Restschuldbefreiung endet erst, wenn der Treuhänder seine gesetzlichen Aufgaben vollständig erfüllt hat (AG Duisburg NZI 2010, 532).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Landau/Pfalz, 09.03.2009 - 4 T 13/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27370
LG Landau/Pfalz, 09.03.2009 - 4 T 13/09 (https://dejure.org/2009,27370)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 09.03.2009 - 4 T 13/09 (https://dejure.org/2009,27370)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 09. März 2009 - 4 T 13/09 (https://dejure.org/2009,27370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,27370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines rechtlich schützenswerten Interesses als Voraussetzung für erneuten Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens i.V. mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 41
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.10.2007 - IX ZB 270/05

    Rechtsschutzbedürfnis für einen neuen Insolvenzantrag nach rechtskräftiger

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 09.03.2009 - 4 T 13/09
    Denn ein rechtlich schützenswertes Interesse für einen abermaligen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Verbindung mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung besteht auch dann nicht (vergl. BGH 9. Zivilsenat, Beschluss vom 11.10.2007, IX ZB 270/05, sowie Landgericht Landau in der Pfalz Beschluss vom 17.11.2008, Az. 4 T 86/08).
  • OLG Zweibrücken, 05.05.2009 - 3 W 60/09

    Zum Nachweis der Auflassung im Grundbuchverfahren

    Notarassessor Dr. Benedikt Schmitz, Düsseldorf 3. Liegenschaftsrecht - Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt durch Vorlage eines Erbvertrages bei Erbausschlagung durch einen Vorerben (LG Aschaffenburg, Beschluss vom 12.8. 2009 - 4 T 13/09) GBO § 35 Abs. 1 1. Wenn dem Grundbuchamt zum Nachweis der Erbfolge eine in öffentlicher Urkunde errichtete Verfügung von Todes wegen nebst Eröffnungsprotokoll vorgelegt wird, hat das Grundbuchamt auch das gesamte Urkundenmaterial der - ggf. beizuziehenden - Nachlassakte zu verwerten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Kiel, 01.12.2009 - 13 T 175/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18293
LG Kiel, 01.12.2009 - 13 T 175/09 (https://dejure.org/2009,18293)
LG Kiel, Entscheidung vom 01.12.2009 - 13 T 175/09 (https://dejure.org/2009,18293)
LG Kiel, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 13 T 175/09 (https://dejure.org/2009,18293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,18293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 168
  • NZI 2010, 106
  • NZI 2010, 41
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.2003 - III ZB 91/02

    Rechtsweg für Ansprüche aus einem nebenamtlichen Lehrauftrag an einer

    Auszug aus LG Kiel, 01.12.2009 - 13 T 175/09
    Hierzu ist sie befugt (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Juli 2003 - III ZB 91/02 - NJW 2003, 2913 [2913 f.]).
  • LG Itzehoe, 18.07.2008 - 9 T 27/08

    Zuständige Gerichtsbarkeit für die Klage einer gesetzlichen Krankenkasse gegen

    Auszug aus LG Kiel, 01.12.2009 - 13 T 175/09
    Es gibt hierzu widerstreitende Entscheidungen, u.a. des LG Itzehoe (Beschl. v. 18. Juli 2008 - 9 T 27/08 - NZI 2009, 689) und des VG Schleswig (Beschl. v. 25. Mai 2009 - 15 A 56/09 - NZI 2009, 699); eine obergerichtliche Entscheidung, die sich ausdrücklich mit dem vorliegend aufgeworfenen Rechtsproblem befasst, liegt noch nicht vor.
  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 212/87

    Rechtsweg für Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Empfänger von

    Auszug aus LG Kiel, 01.12.2009 - 13 T 175/09
    In der Klärung dieser Frage vor Gericht liegt, unabhängig von der teils zivilrechtlichen Einkleidung der Rechtsbeziehung zwischen den Parteien, die an der Einordnung als öffentlich-rechtliche nichts ändert (vgl. BGH, Urt. v. 23. Feb. 1988 - VI ZR 212/87 - NJW 1988, 1731 [1731 f.]), eine verwaltungsrechtliche Streitigkeit.
  • VG Schleswig, 25.05.2009 - 15 A 56/09
    Auszug aus LG Kiel, 01.12.2009 - 13 T 175/09
    Es gibt hierzu widerstreitende Entscheidungen, u.a. des LG Itzehoe (Beschl. v. 18. Juli 2008 - 9 T 27/08 - NZI 2009, 689) und des VG Schleswig (Beschl. v. 25. Mai 2009 - 15 A 56/09 - NZI 2009, 699); eine obergerichtliche Entscheidung, die sich ausdrücklich mit dem vorliegend aufgeworfenen Rechtsproblem befasst, liegt noch nicht vor.
  • LG Freiburg, 13.04.2011 - 3 T 23/11

    Rechtswegzuständigkeit: Klage auf Feststellung einer Insolvenzforderung aus

    Entgegen der Ansicht des LG Kiel (B.v. 01.12.2009 -13 T 175/09- Rn. 8 -zitiert nach juris = NVwZ-RR 2010, 168) geht es bei der Feststellung nach § 184 InsO auch nicht im Kern um die Frage, in welchem Umfang und zeitlichen Rahmen die Klägerin aus dem Verwaltungsakt in das Vermögen der Beklagten vollstrecken kann (§ 302 Nr. 1 InsO), denn die Vorteile bei der Vollstreckung sind nur eine Rechtsfolge der begehrten Feststellung, vermögen jedoch nicht auf die Natur des Rechtsverhältnisses einzuwirken.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Göttingen, 22.03.2010 - 10 T 15/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23609
LG Göttingen, 22.03.2010 - 10 T 15/10 (https://dejure.org/2010,23609)
LG Göttingen, Entscheidung vom 22.03.2010 - 10 T 15/10 (https://dejure.org/2010,23609)
LG Göttingen, Entscheidung vom 22. März 2010 - 10 T 15/10 (https://dejure.org/2010,23609)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Restschuldbefreiung: Nichtleistung von Ratenzahlungen als Versagungsgrund

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 131 InsO; § 290 Abs. 1 Nrn. 1, 2 InsO; § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO
    Antrag eines Insolvenzgläubigers auf Versagung einer Restschuldbefreiung wegen mangelhafter Angaben eines Schuldners über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zur Krediterlangung

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Insolvenzgläubigers auf Versagung einer Restschuldbefreiung wegen mangelhafter Angaben eines Schuldners über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zur Krediterlangung

  • zvi-online.de

    InsO § 290 Abs. 1 Nr. 2, § 295
    Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei Unfähigkeit zur Leistung von Zahlungen zu den in einem gerichtlichen Ratenzahlungsvergleich bestimmten Terminen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 351
  • NZI 2010, 41
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Göttingen, 20.03.2001 - 10 T 5/01

    Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und Restschuldbefreiung;

    Auszug aus LG Göttingen, 22.03.2010 - 10 T 15/10
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Schuldnerin mit der Festlegung der Ratenzahlungstermine bestätigt, die Raten zu diesen Terminen zahlen zu wollen und zu können, steht diese Erklärung einer solchen im Sinne des § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO nicht gleich, denn die Schuldnerin hat insoweit keine konkreten Angaben über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, wie zum Beispiel über ihr Einkommen oder ihre sonstigen Verbindlichkeiten gemacht (vgl. LG Göttingen NZI 2001, 327, 328; Uhlenbruck/Vallender, Insolvenzordnung, 12. Auflage § 290 Rdnr. 29).

    Das Schreiben vom 15.01.2007 enthält in Bezug auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin keine Einzelheiten, sondern nur die Darstellung eines sogenannten Tilgungsplans (vgl. LG Göttingen, NZI 2001, 327 f.).

  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 29/04

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben über steuerliche

    Auszug aus LG Göttingen, 22.03.2010 - 10 T 15/10
    Der Zweck, Rechtssicherheit zu schaffen, schließt es deshalb aus, schriftlichen Erklärungen des Schuldners über ihren Wortlaut und eindeutigen Inhalt hinausgehende Bedeutungen beizumessen und auf dieser Grundlage im Rahmen des § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO zum Nachteil des Schuldners zu berücksichtigen (BGH Beschluss vom 12.01.2006 - IX ZB 29/04 = ZVI 2006, 162).
  • AG Köln, 20.10.2017 - 73 IN 113/08

    Restschuldbefreiung bei vorsätzlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben

    Mithin ist eine über den Wortlaut des Vergleichs hinausgehende Interpretation dahingehend, dass ein Schuldner mit dem bloßen Abschluss eines Ratenzahlungsvergleichs erklärt, zur Zahlung des Betrags zu den exakt bestimmten Daten in der Lage zu sein, mit Sinn und Zweck des § 290 Ab. 1 Nr. 2 InsO nicht vereinbar (LG Göttingen, Beschl. v. 22.03.2010 - 10 T 15/10, NZI 2010, 351, 352, beck-online; Sternal, in: Uhlenbruck, 14. Aufl. 2015, § 290 Rn. 45), denn die Verpflichtung enthält keine konkreten Aussagen über die wirtschaftlichen Verhältnisse (Ahrens, in: FK-InsO, 8. Aufl. 2015, § 290 Rn. 63).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Potsdam, 01.10.2009 - 5 T 322/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25951
LG Potsdam, 01.10.2009 - 5 T 322/09 (https://dejure.org/2009,25951)
LG Potsdam, Entscheidung vom 01.10.2009 - 5 T 322/09 (https://dejure.org/2009,25951)
LG Potsdam, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - 5 T 322/09 (https://dejure.org/2009,25951)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,25951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Schuldners zur Mitteilung über die Aufnahme einer abhängigen Tätigkeit als Zahnarzthelfer während der Laufzeit einer Abtretungserklärung; Pflicht eines Schuldners zur Erbringung angemessener Abschlagzahlungen an einen Treuhänder während einer Treuhandzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Versagung einer Restschuldbefreiung allein wegen Verletzung einer Obliegenheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Versagung einer Restschuldbefreiung allein wegen Verletzung einer Obliegenheit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 41
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Mannheim, 26.05.2008 - IN 291/01

    Restschuldbefreiung: Versagungsantrag wegen nicht regelmäßiger Zahlungen eines

    Auszug aus LG Potsdam, 01.10.2009 - 5 T 322/09
    Die selbständige Entschließung des Schuldners über den Zeitpunkt der Zahlung bleibt erhalten (vgl. Amtsgericht Mannheim, Entscheidung vom 26.05.2008, Az: IN 291/01).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 224/09

    Restschuldbefreiung: Anforderungen an die Bewerbungsbemühungen des Schuldners

    Soweit vertreten wird, die Zahlungsobliegenheit des Schuldners nach § 295 Abs. 2 InsO entstehe erst zum Ende der Treuhandperiode (MünchKomm-InsO/Ehricke, 2. Aufl., § 295 Rn. 112; wohl auch Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl., § 295 Rn. 67; Nerlich/Römermann, InsO, 2011, § 295, Rn. 43 ff; Braun/Lang, InsO, 4. Aufl., § 295 Rn. 18; AG Göttingen, ZInsO 2009, 934 f; AG Charlottenburg, ZInsO 2009, 1219; LG Bayreuth, ZInsO 2009, 1555 f; LG Potsdam, ZInsO 2010, 252, 254), kann eine Kenntnis der maßgebenden Umstände nicht zuvor begründet werden (vgl. AG Göttingen, NZI 2009, 334, 335; FK-InsO/Ahrens aaO, § 296 Rn. 26 aE).
  • BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflicht des selbstständig tätigen Schuldners zur

    aa) Die Rechtsbeschwerde meint im Anschluss an eine in Rechtsprechung und Schrifttum vertretene Auffassung (LG Bayreuth, ZInsO 2009, 1555, 1556; LG Potsdam, ZInsO 2010, 252, 254; AG Charlottenburg, ZInsO 2009, 1219 f; AG Göttingen, ZVI 2011, 466, 467; MünchKomm-InsO/Ehricke, 2. Aufl., § 295 Rn. 112; Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl., § 295 Rn. 71; Nerlich/Römermann, InsO, 2011, § 295 Rn. 45; HmbKomm-InsO/Streck, 4. Aufl., § 295 Rn. 27; Henning in Wimmer/Dauernheim/Wagner/Gietl, Handbuch des Fachanwalts Insolvenzrecht, 5. Aufl., Kap. 17 Rn. 106; Trendelenburg, ZInsO 2000, 437, 438; Schmerbach, ZVI 2003, 256, 262; vgl. auch FK-InsO/Ahrens, 6. Aufl., § 295 Rn. 79), der selbständig berufstätige Schuldner genüge seiner Obliegenheit, indem er die ihm abverlangte Zahlung insgesamt am Ende der Wohlverhaltensperiode leiste.
  • AG Göttingen, 02.09.2011 - 74 IN 107/09

    Fiktives Vergleichseinkommen gem. § 295 Abs. 2 InsO muss selbstständig tätiger

    Es genügt, dass die Zahlungen am Ende der Wohlverhaltensperiode erbracht werden (LG Potsdam, Beschl. v. 01.10.2009 - AZ: 5 T 322/09, ZInsO 2010, 252; AG Charlottenburg, Beschl. v. 31.03.2009 - AZ: 109 IN 1419/04, ZInsO 2009, 1219; Streck in: Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009, § 295 InsO Rn. 27; Schmerbach in: Präsenzkommentar Haarmeyer/Wutzke/Förster, § 296 InsO Rn. 28; Küpper/Heinze, Zu den Risiken und Nebenwirkungen der Abführungspflicht aus selbständiger Tätigkeit des Insolvenzschuldners, ZInsO 2009, 1785, 1787; a.A.Grote ZInsO 2004, 1105, 1107).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Lübeck, 08.03.2010 - 7 T 83/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21982
LG Lübeck, 08.03.2010 - 7 T 83/10 (https://dejure.org/2010,21982)
LG Lübeck, Entscheidung vom 08.03.2010 - 7 T 83/10 (https://dejure.org/2010,21982)
LG Lübeck, Entscheidung vom 08. März 2010 - 7 T 83/10 (https://dejure.org/2010,21982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,21982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Treuhänders auf Restschuldbefreiung bei Deckung der Mindestvergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 408
  • NZI 2010, 41
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht