Weitere Entscheidung unten: LG Lüneburg, 02.03.2010

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   BGH, 30.09.2010 - IX ZA 35/10   

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https://dejure.org/2010,10486
BGH, 30.09.2010 - IX ZA 35/10 (https://dejure.org/2010,10486)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2010 - IX ZA 35/10 (https://dejure.org/2010,10486)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2010 - IX ZA 35/10 (https://dejure.org/2010,10486)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 InsO, § 114 ZPO, Art 103 EGInsO, Art 103a EGInsO, InsOuaÄndG
    Restschuldbefreiungsverfahren: Anwendbarkeit des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes bei verzögerter Aufhebung des Insolvenzverfahrens in einem Altfall

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 InsO, § 114 ZPO, Art 103 EGInsO, Art 103a EGInsO, InsOuaÄndG
    Restschuldbefreiungsverfahren: Anwendbarkeit des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes bei verzögerter Aufhebung des Insolvenzverfahrens in einem Altfall

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsklausel des Art. 103a Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO) im Hinblick auf eine fehlende Härteklausel für überlange Verfahren

  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsverfahren: Anwendbarkeit des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes bei verzögerter Aufhebung des Insolvenzverfahrens in einem Altfall

  • ra.de
  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsverfahren: Anwendbarkeit des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes bei verzögerter Aufhebung des Insolvenzverfahrens in einem Altfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGInsO Art. 103a
    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsklausel des Art. 103a Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung ( EGInsO ) im Hinblick auf eine fehlende Härteklausel für überlange Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Aussichtslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2011, 25
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.10.2007 - IX ZB 72/06

    Beginn und Ende der Wohlverhaltensphase im vor dem 01.12.2001 eröffneten

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - IX ZA 35/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind die Vorschriften des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2001 auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Dezember 2001 eröffnet worden sind, gemäß Art. 103a EGInsO nicht anzuwenden (BGH, Beschl. v. 11. Oktober 2007 - IX ZB 72/06, NZI 2008, 49, 50 Rn. 8; v. 21. Januar 2010 - IX ZB 155/09, NZI 2010, 265, 266 Rn. 8).

    Der Senat geht bisher in ständiger Rechtsprechung von der Wirksamkeit dieser Vorschrift aus (BGH, Beschl. v. 11. Oktober 2007, aaO, m.w.N.).

  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 155/09

    Versagung der Restschuldbefreiung: Antragsvoraussetzungen bei fehlender Deckung

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - IX ZA 35/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind die Vorschriften des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2001 auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Dezember 2001 eröffnet worden sind, gemäß Art. 103a EGInsO nicht anzuwenden (BGH, Beschl. v. 11. Oktober 2007 - IX ZB 72/06, NZI 2008, 49, 50 Rn. 8; v. 21. Januar 2010 - IX ZB 155/09, NZI 2010, 265, 266 Rn. 8).
  • BGH, 18.07.2013 - IX ZB 11/13

    Insolvenzverfahren: Entscheidung über die Restschuldbefreiung im Altfall

    Allerdings hat sich der Senat vorbehalten, diese Frage einer Überprüfung zu unterziehen (BGH, Beschluss vom 30. September 2010 - IX ZA 35/10, NZI 2011, 25 Rn. 3).

    (2) Der Senat hat schon im Beschluss vom 30. September 2010 (IX ZA 35/10, NZI 2011, 25 Rn. 3) auf die bedenklichen Auswirkungen einer überlangen Dauer des Insolvenzverfahrens auf die Restschuldbefreiung in Altverfahren hingewiesen und sich ausdrücklich vorbehalten, seine die wörtliche Auslegung der Übergangsbestimmung bestätigende Auffassung künftig einer Überprüfung zu unterziehen.

  • BGH, 17.11.2011 - IX ZR 113/11

    Herausnahme des Anspruchs auf Zinsen aus einer Darlehensgewährung von der

    Nach § 302 Nr. 1 InsO in der Fassung vom 5. Oktober 1994 (BGH, Beschluss vom 30. September 2010 - IX ZA 35/10, NZI 2011, 25 Rn. 3) werden Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung von der Erteilung der Restschuldbefreiung nicht berührt.
  • BGH, 07.07.2011 - IX ZA 11/11

    Anwendbarkeit der Neuregelungen aus dem Jahre 2001 auf ein vor dem 30. November

    Der Senat hat weiter entschieden, dass auf das vor dem 30. November 2001 eröffnete Insolvenzverfahren die Neuregelungen aus dem Jahre 2001 insbesondere auch § 174 Abs. 2, § 175 Abs. 2, § 302 Nr. 1 InsO - nicht anwendbar sind, Art. 103a EGInsO (BGH, Beschluss vom 30. September 2010 - IX ZA 35/10, NZI 2011, 25 Rn. 3; HK-InsO/ Landfermann, 5. Aufl., § 302 Rn. 5; MünchKomm-InsO/ Stephan, 2. Aufl., § 302 Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 30.08.2018 - 1 EK 1/18

    Insolvenz: Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer eines

    Erstere Voraussetzung erfüllen die von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden gerichtlichen Maßnahmen nach § 58 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 GVG, durch die das Gericht das Insolvenzverfahren maßgeblich beeinflussen und lenken kann, z.B. durch die Möglichkeit hierüber den Insolvenzverwalter zu einem Abschluss des Verfahrens anzuhalten (vgl. BGH, NZI 2011, 25).
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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 02.03.2010 - 3 T 15/10   

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https://dejure.org/2010,30933
LG Lüneburg, 02.03.2010 - 3 T 15/10 (https://dejure.org/2010,30933)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 02.03.2010 - 3 T 15/10 (https://dejure.org/2010,30933)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 02. März 2010 - 3 T 15/10 (https://dejure.org/2010,30933)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2011, 25
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2010 - 5 Sa 203/10

    Grenzen des Pfändungsschutzes für aus dem Arbeitseinkommen aufgebrachte Beiträge

    § 851c Absatz 2 ZPO bewirke daher keine Veränderung der Pfändungsfreigrenzen für alle Schuldner, die sich zum Abschluss und zur Bedienung eines zertifizierten Vertrages entschließen (LG Bonn 3. April 2009 - 6 T 101/08 - ZVI 2009, 214; LG Bonn 4. März 2009 - 6 T 221/08; LG Lüneburg 2. März 2010 - 3 T 15/10; die zuletzt genannte Entscheidung ist allerdings durch Beschluss des BGH vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 55/10 - wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben worden; ebenso LAG Niedersachsen 19. August 2010 - 4 Sa 970/09 B - und aus der Literatur Tavakoli, Lohnpfändung und private Altersvorsorge: Erhöhung der Freigrenze durch § 851c ZPO?, NJW 2008, 3259; ihm folgend Musilak ZPO § 851c RNr. 4; Bengelsdorf, Pfändungsschutz und Altersvorsorge, FA 2007, 336, 339).
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