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   OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - I-12 U 91/13   

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https://dejure.org/2014,35480
OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - I-12 U 91/13 (https://dejure.org/2014,35480)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2014 - I-12 U 91/13 (https://dejure.org/2014,35480)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - I-12 U 91/13 (https://dejure.org/2014,35480)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit einer Vergleichszahlung im Vorfeld der Insolvenz

  • rechtsportal.de

    InsO § 133 Abs. 1 S. 2
    Anfechtbarkeit einer Vergleichszahlung im Vorfeld der Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Insolvenzanfechtung: ernsthafter, letztlich aber fehlgeschlagenen Sanierungsversuch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    § 133 InsO: Anforderungen an die Kenntnis des Anfechtungsgegners von einem Sanierungsversuch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2015, 73
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 156/09

    Insolvenzanfechtung: Inkongruente Befriedigung bei anfechtbarer Vereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - 12 U 91/13
    Voraussetzung ist zwar, dass zu der Zeit der angefochtenen Handlung ein schlüssiges, von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgehendes Sanierungskonzept vorliegt, das mindestens in den Anfängen schon in die Tat umgesetzt worden ist und beim Schuldner die ernsthafte und begründete Aussicht auf Erfolg rechtfertigt (vgl. BGH, Urt. v. 21.02.2013 - IX ZR 52/10 = NZI 2013, 500 f. Tz. 11; Urt. v. 08.12.2011 - IX ZR 156/09 = NZI 2012, 142 f. Tz. 11).

    Die vom Kläger zitierte Entscheidung (BGH, Urt. v. 08.12.2011 - IX ZR 156/09 = NZI 2012, 142 f. Tz. 11 ff. [= ZInsO 2012, 171 ff.]) betrifft die subjektiven Voraussetzungen auf der Seite des Schuldners, während die Anforderungen an die Darlegung auf der Seite des Anfechtungsgegners - wie bereits ausgeführt - geringer sind.

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/06

    Widerlegung der Vermutung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - 12 U 91/13
    Der Schuldner ist weder verpflichtet, dem Gläubiger Auskünfte zu erteilen, noch muss er ihm eigene Prüfungen ermöglichen, ob durch die beabsichtigte Sanierung die Krise alsbald überwunden bzw. noch abgewendet werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 24.05.2007 - IX ZR 97/06 = NZI 2007, 512, 513 Tz. 9).
  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 97/08

    Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlendem Aufzeigen eines Zulassungsgrundes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - 12 U 91/13
    Entscheidend ist, dass für die Beklagte nicht erkennbar war, dass das von der Schuldnerin und den von ihr hiermit beauftragten Fachleuten verfolgte Konzept - was zugunsten des Klägers unterstellt werden kann - nicht tragfähig war und nicht zur Befriedigung aller Gläubiger führen würde (vgl. OLG München, Urt. v. 21.05.2008 - 20 U 4231/07, juris Rn. 55; die Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH mit Beschl. v. 13.01.2011 - IX ZR 97/08 zurückgewiesen).
  • OLG München, 21.05.2008 - 20 U 4231/07

    Insolvenzanfechtung: Vermutung für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - 12 U 91/13
    Entscheidend ist, dass für die Beklagte nicht erkennbar war, dass das von der Schuldnerin und den von ihr hiermit beauftragten Fachleuten verfolgte Konzept - was zugunsten des Klägers unterstellt werden kann - nicht tragfähig war und nicht zur Befriedigung aller Gläubiger führen würde (vgl. OLG München, Urt. v. 21.05.2008 - 20 U 4231/07, juris Rn. 55; die Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH mit Beschl. v. 13.01.2011 - IX ZR 97/08 zurückgewiesen).
  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 47/97

    Anforderungen an Nachweis der Benachteiligungsabsicht; Anfechtung von im Zuge von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - 12 U 91/13
    Auch ein objektiv nicht hinreichend fachgerecht vorbereiteter Sanierungsversuch kann die subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen ausschließen (vgl. BGH, Urt. v. 04.12.1997 - IX ZR 47/97 = NJW 1998, 1561, 1564).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 176/08

    Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung: Widerlegung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - 12 U 91/13
    Soweit es um die Kenntnis des Anfechtungsgegners geht, genügt zur Widerlegung der Vermutung des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO hinsichtlich der Voraussetzungen eines ernsthaften Sanierungsversuchs zudem die Darlegung konkreter Umstände, die es nahe liegend erscheinen lassen, dass ihm der (hier: unterstellte) Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners nicht bekannt war (vgl. BGH, Beschl. v. 10.02.2011 - IX ZR 176/08 = BeckRS 2011, 04820).
  • BGH, 21.02.2013 - IX ZR 52/10

    Insolvente GmbH: Anfechtungs- und gesellschaftsrechtliche Ansprüche des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - 12 U 91/13
    Voraussetzung ist zwar, dass zu der Zeit der angefochtenen Handlung ein schlüssiges, von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgehendes Sanierungskonzept vorliegt, das mindestens in den Anfängen schon in die Tat umgesetzt worden ist und beim Schuldner die ernsthafte und begründete Aussicht auf Erfolg rechtfertigt (vgl. BGH, Urt. v. 21.02.2013 - IX ZR 52/10 = NZI 2013, 500 f. Tz. 11; Urt. v. 08.12.2011 - IX ZR 156/09 = NZI 2012, 142 f. Tz. 11).
  • LG Düsseldorf, 25.06.2013 - 7 O 349/12

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung einer Vergleichszahlung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - 12 U 91/13
    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 25.06.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (7 O 349/12) die Beklagte zu verurteilen, an ihn EUR 20.896,10 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2012 zu zahlen.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2017 - 12 U 91/13
    Die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers hat der Senat mit Urteil vom 20.02.2014 (NZI 2015, 73), auf das wegen des Vorbringens der Parteien in der Berufungsinstanz Bezug genommen wird, zurückgewiesen.
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