Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.03.2016 - 12 U 32/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6386
OLG Karlsruhe, 01.03.2016 - 12 U 32/16 (https://dejure.org/2016,6386)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.03.2016 - 12 U 32/16 (https://dejure.org/2016,6386)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. März 2016 - 12 U 32/16 (https://dejure.org/2016,6386)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Insolvenzschuldners auf Löschung der Speicherung der Erteilung der Restschuldbefreiung nach Abschluss eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • adresshandel-und-recht.de

    Kein vorzeitiger Löschungsanspruch über erteilte Restschuldbefreiung gegenüber einer Auskunftei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Insolvenzschuldners auf Löschung der Speicherung der Erteilung der Restschuldbefreiung nach Abschluss eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Insolvenzschuldners auf Löschung der Speicherung der Erteilung der Restschuldbefreiung nach Abschluss eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Löschung der Speicherung der Erteilung der Restschuldbefreiung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein vorzeitiger Löschungsanspruch über Insolvenzdaten gegen Auskunftei

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Auszüge)

    Kein Löschungsanspruch gegen Auskunftei nach Erteilung der Restschuldbefreiung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein vorzeitiger Löschungsanspruch über Insolvenzdaten gegen Auskunftei

Besprechungen u.ä.

  • loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)

    Drei Jahre Negativeintrag trotz Restschuldbefreiung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2016, 375
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2016 - 12 U 32/16
    Weder das "Wohlverhalten" eines Schuldners in der Zeit zwischen Ankündigung der Restschuldbefreiung (vgl. § 291 Abs. 1 InsO ) und deren Gewährung (vgl. § 300 Abs. 1 InsO ), noch die Wahrung geordneter finanzieller Verhältnisse in der Zeit danach begründen atypische Umstände, die unter Beachtung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 120, 378 ) zu einer vorzeitigen Prüfung im Sinne des § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG zwingen, ob eine länger währende Speicherung der personenbezogenen Daten noch erforderlich ist (vgl. VG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 26.10.2012, 6 K 1837/12, [...]).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2015 - 1 U 128/15

    Speicherung eines Eintrags über die Erteilung von Restschuldbefreiung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2016 - 12 U 32/16
    Für die Frage, ob die Daten aus einer öffentlichen Quelle entnommen worden sind, ist allein auf den Zeitpunkt der Speicherung abzustellen (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.12.2015, 1 U 128/15, BeckRS 2016, 00547).
  • KG, 07.02.2013 - 10 U 118/12

    Zulässigkeit der Erhebung und Speicherung der Tatsache der Restschuldbefreiung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2016 - 12 U 32/16
    Die Mitteilung des AG Bochum vom 25.02.2013 über die Erteilung der Restschuldbefreiung ist öffentlich bekannt gemacht worden und war daher tauglicher Anlass einer Datenspeicherung (vgl. KG, Urteil vom 07.02.2013, 10 U 118/12, [...], Ls. 1 und Tz. 6).
  • VG Karlsruhe, 26.10.2012 - 6 K 1837/12

    Wirtschaftsauskunftei - Ankündigung der Restschuldbefreiung - Grundrecht auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2016 - 12 U 32/16
    Weder das "Wohlverhalten" eines Schuldners in der Zeit zwischen Ankündigung der Restschuldbefreiung (vgl. § 291 Abs. 1 InsO ) und deren Gewährung (vgl. § 300 Abs. 1 InsO ), noch die Wahrung geordneter finanzieller Verhältnisse in der Zeit danach begründen atypische Umstände, die unter Beachtung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 120, 378 ) zu einer vorzeitigen Prüfung im Sinne des § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG zwingen, ob eine länger währende Speicherung der personenbezogenen Daten noch erforderlich ist (vgl. VG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 26.10.2012, 6 K 1837/12, [...]).
  • OLG Schleswig, 02.07.2021 - 17 U 15/21

    Die Schufa darf Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verwerten als sie im

    Auch sei die zumeist entgeltliche Auskunftserteilung durch Auskunfteien weniger eingriffsintensiv als die Auskunftserlangung aus dem allgemein zugänglichen Insolvenzbekanntmachungsportal, so dass unterschiedliche Fristen gerechtfertigt seien (OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. März 2016 - 12 U 32/16 -, NZI 2016, 375).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 334 O 161/19

    Anspruch auf Löschung von Daten in Wirtschaftsauskunftsdatei nach Erteilung der

    Damit ist die Eingriffsintensität der Speicherung und Veröffentlichung nach den unterschiedlichen Rechtsvorschriften nicht im Ansatz vergleichbar (LG Heilbronn a.a.O. Rn. 29, zitiert nach Juris; vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 1.3.2016, 12 U 32/16, Rn. 25, zitiert nach Juris; Anl. B 2).
  • LG Heilbronn, 11.04.2019 - 13 O 140/18

    Löschungsanspruch über die Erteilung der Restschuldbefreiung in

    Damit ist die Eingriffsintensität der Speicherung und Veröffentlichung nach den unterschiedlichen Rechtsvorschriften nicht im Ansatz vergleichbar (OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.03.2016 - 12 U 32/16).
  • LG Osnabrück, 16.04.2021 - 3 O 2955/20
    Die Einsichtnahme in die Veröffentlichung auf dem Portal der Insolvenzbekanntmachungen kann dementsprechend nicht nur von Geschäftspartnern des Klägers eingesehen werden, sondern auch von Person, die überhaupt kein relevantes Interesse an der Auskunft haben und lediglich ihre Neugier befriedigen wollen (OLG Karlsruhe, Urteil v. 1. März 2016, 12 U 32/16, NZI 2016, 375).

    Weder das entsprechende Verhalten des Klägers in der Wohlverhaltensphase, noch die Gewährung der Restschuldbefreiung allein begründen das Vorliegen atypischer Umstände (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 01.03.2016, 12 U 32/16, NZI 2016, 375).

  • LG Aschaffenburg, 07.10.2020 - 15 O 46/20

    Restschuldbefreiung, Vertragspartner, Personenbezogene Daten, Berechtigtes

    Damit ist die Eingriffsintensität der Speicherung und Veröffentlichung nach den unterschiedlichen Rechtsvorschriften nicht im Ansatz vergleichbar (OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. März 2016 - 12 U 32/16)." (Urteil des LG Heilbronn vom 11. April 2019, Az. I 3 O 140/18, ZinsO 2019, 1077).
  • LG Traunstein, 20.01.2022 - 2 O 738/21

    Speicherungsdauer einer Restschuldbefreiung in Wirtschaftsauskunftei

    Damit ist die Eingriffsintensität der Speicherung und Veröffentlichung nach den unterschiedlichen Rechtsvorschriften nicht im Ansatz vergleichbar (LG Heilbronn a.a.O. Rn. 29, zitiert nach Juris; vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 1.3.2016, 12 U 32/16, Rn. 25, zitiert nach Juris; Anl. B 2) (LG Hamburg Urt. v. 23.7.2020 - 334 O 161/19, BeckRS 2020, 23413 Rn. 15, beck-online).
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