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   LAG Hamm, 06.04.2016 - 2 Sa 1395/15   

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https://dejure.org/2016,23308
LAG Hamm, 06.04.2016 - 2 Sa 1395/15 (https://dejure.org/2016,23308)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06.04.2016 - 2 Sa 1395/15 (https://dejure.org/2016,23308)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06. April 2016 - 2 Sa 1395/15 (https://dejure.org/2016,23308)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Haftung wegen Firmenfortführung; Firmenfortführung; Teleologische Reduktion des § 25 HGB beim Firmenerwerb in der Insolvenz.

  • IWW

    § 25 HGB, § ... 266 Abs. 2 A Nr. 2 HGB, § 266 Abs. 3 A Nr. 1 HGB, § 25 Abs. 1 HGB, § 175 InsO, § 25 Abs. 1 S. 1 HGB, § 270 b Abs. 1 S. 1, erster Halbs. InsO, § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 1 InsO, § 270 b Abs. 1 InsO, § 270 b Abs. 1 S 1 InsO, § 270 b InsO, §§ 270 - § 285 InsO, § 270 Abs. 1 S. 2 InsO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB §§ 25, 266 Abs. 2a Nr. 1; InsO §§ 175, 270b Abs. 1 S. 1
    Keine Anwendung des § 25 HGB auf Firmenerwerb nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 25
    Haftung wegen Firmenfortführung; Firmenfortführung; Teleologische Reduktion des § 25 HGB beim Firmenerwerb in der Insolvenz.

  • rechtsportal.de

    HGB § 25
    Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung gem. § 25 HGB bei Firmenerwerb in der Insolvenz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung beim Firmenerwerb in der Insolvenz auch bei Eigenverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Fortsetzungshaftung des Erwerbers nach § 25 Abs. 1 HGB bei Firmenerwerb vom Insolvenzverwalter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 2167
  • NZI 2016, 854
  • NZI 2016, 870
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.2013 - VIII ZR 423/12

    Internationaler Warenkaufvertrag: Anwendbares Recht bei gesetzlichem

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2016 - 2 Sa 1395/15
    Das setzt voraus, dass neben einer (Weiter-)Verwendung zumindest von prägenden Bestandteilen der bisherigen Firma auch der Tätigkeitsbereich, die innere Organisation und die Räumlichkeiten ebenso wie Kunden- und Lieferantenbeziehungen jedenfalls im Kern beibehalten und/oder Teile des Personals übernommen werden und auf diese Weise dem Verkehr eine nach außen in Erscheinung tretende Unternehmenskontinuität vermittelt wird, die den tragenden Grund für die Erstreckung der Haftung auf den Erwerber bildet (vgl. BGH, Versäumnisurteil v. 23.10.2013 - VIII ZR 423/12, BB 2014, 207 m. Anm. Goschler; Versäumnisurteil v. 28.11.2005 - II ZR 355/03, NJW 2006, 1002; Ries in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 4. Aufl. 2014, § 25 HGB Rdnr. 15 ff. m.w.N.).

    Nach allgemeiner Ansicht muss § 25 Abs. 1 S. 1 HGB mit der darin angeordneten Fortführungshaftung bei Unternehmensveräußerungen durch den Insolvenzverwalter einschränkend ausgelegt werden und kann danach keine Anwendung finden, wenn der Insolvenzverwalter aus der Insolvenz heraus ein zur Masse gehörendes Unternehmen ganz oder in seinem wesentlichen Kern durch Veräußerung an einen Dritten verwertet (vgl. BGH, Versäumnisurteil v. 23.10.2013 - VIII ZR 423/12, BB 2014, 207 m. Anm. Goschler; Versäumnisurteil v. 28.11.2005 - II ZR 355/03, NJW 2006, 1002; Burgard in Staub, HGB Großkommentar, 5. Auflage 2009, § 25 HGB Rdnr. 46; Ries in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 4. Aufl. 2014, § 25 HGB Rdnr. 11; Hopt in Baumbach/Hopt § 25 HGB Rdnr. 4, 36. Aufl. 2014).

    Außerdem würde die Annahme einer Fortsetzungshaftung nach § 25 HGB im Falle einer Eigenverwaltung auch zu einer systemwidrigen Bevorzugung einzelner hierdurch begünstigter Insolvenzgläubiger unter gleichzeitiger Benachteiligung der übrigen Insolvenzgläubiger führen, die sich angesichts einer dadurch zu erwartenden Erlösschmälerung mit einer geringeren Verteilungsmasse zu begnügen hätten, was ebenfalls Grund für die Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 25 HGB ist (vgl. BGH, Versäumnisurteil v. 23.10.2013 - VIII ZR 423/12, BB 2014, 207 m. Anm. Goschler).

  • ArbG Paderborn, 02.09.2015 - 4 Ca 990/15

    Sozialplanabfindung, Vergütungsanspruch, Beiträge zur Pensionskasse, Kauf aus der

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2016 - 2 Sa 1395/15
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 02.09.2015 - 4 Ca 990/15 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Paderborn vom 02.09.2015 - 4 Ca 990/15 - die Beklagten zu verurteilen, an ihn 27.566,89 EUR brutto abzüglich 7.360,38 EUR netto zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz hieraus ab dem 01.09.2014 sowie die Beklagte zu verurteilen, an ihn weitere 2.637,00 EUR netto zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz ab dem 15.01.2015.

  • BGH, 28.11.2005 - II ZR 355/03

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2016 - 2 Sa 1395/15
    Das setzt voraus, dass neben einer (Weiter-)Verwendung zumindest von prägenden Bestandteilen der bisherigen Firma auch der Tätigkeitsbereich, die innere Organisation und die Räumlichkeiten ebenso wie Kunden- und Lieferantenbeziehungen jedenfalls im Kern beibehalten und/oder Teile des Personals übernommen werden und auf diese Weise dem Verkehr eine nach außen in Erscheinung tretende Unternehmenskontinuität vermittelt wird, die den tragenden Grund für die Erstreckung der Haftung auf den Erwerber bildet (vgl. BGH, Versäumnisurteil v. 23.10.2013 - VIII ZR 423/12, BB 2014, 207 m. Anm. Goschler; Versäumnisurteil v. 28.11.2005 - II ZR 355/03, NJW 2006, 1002; Ries in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 4. Aufl. 2014, § 25 HGB Rdnr. 15 ff. m.w.N.).

    Nach allgemeiner Ansicht muss § 25 Abs. 1 S. 1 HGB mit der darin angeordneten Fortführungshaftung bei Unternehmensveräußerungen durch den Insolvenzverwalter einschränkend ausgelegt werden und kann danach keine Anwendung finden, wenn der Insolvenzverwalter aus der Insolvenz heraus ein zur Masse gehörendes Unternehmen ganz oder in seinem wesentlichen Kern durch Veräußerung an einen Dritten verwertet (vgl. BGH, Versäumnisurteil v. 23.10.2013 - VIII ZR 423/12, BB 2014, 207 m. Anm. Goschler; Versäumnisurteil v. 28.11.2005 - II ZR 355/03, NJW 2006, 1002; Burgard in Staub, HGB Großkommentar, 5. Auflage 2009, § 25 HGB Rdnr. 46; Ries in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 4. Aufl. 2014, § 25 HGB Rdnr. 11; Hopt in Baumbach/Hopt § 25 HGB Rdnr. 4, 36. Aufl. 2014).

  • BGH, 17.07.2014 - IX ZB 13/14

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde der Medienholding AG Winterthur im

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2016 - 2 Sa 1395/15
    Dementsprechend ist vom § 270 b InsO auch die übertragende Sanierung erfasst, bei der eine Firmenveräußerung erfolgt (vgl. BAG. Urt. v. 19.11.2015 - 6 AZR 559/14, NZA 2016, 314; BGH, Beschl. v. 17.07.2014 - IX ZB 13/14, NJW 2014, 2436; Zipperer in Uhlenbruck, § 270 b InsO Rdnr. 13, Landfermann in Kayser/Thole, Heidelberger Kommentar zur InsO, 8. Aufl. 2016, § 270 b InsO Rdnr. 17; Ehlers, BB 2013, 1539, 1543).
  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2016 - 2 Sa 1395/15
    Dementsprechend ist vom § 270 b InsO auch die übertragende Sanierung erfasst, bei der eine Firmenveräußerung erfolgt (vgl. BAG. Urt. v. 19.11.2015 - 6 AZR 559/14, NZA 2016, 314; BGH, Beschl. v. 17.07.2014 - IX ZB 13/14, NJW 2014, 2436; Zipperer in Uhlenbruck, § 270 b InsO Rdnr. 13, Landfermann in Kayser/Thole, Heidelberger Kommentar zur InsO, 8. Aufl. 2016, § 270 b InsO Rdnr. 17; Ehlers, BB 2013, 1539, 1543).
  • BGH, 11.01.2007 - IX ZB 10/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Eigenverwaltung

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2016 - 2 Sa 1395/15
    Vielmehr gelten bei der Eigenverwaltung gemäß § 270 Abs. 1 S. 2 InsO grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für das Regelinsolvenzverfahren und sie bleibt ebenfalls dem im § 1 InsO geregelten Ziel der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger verhaftet (vgl. BGH, Beschl. v. 11.01.2007 - IX ZB 10/05, NZI 2007, 240).
  • BGH, 03.12.2019 - II ZR 457/18

    Keine Anwendbarkeit von § 25 Abs. 1 S. 1 HGB auf Veräußerungen eines

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts sind die Erwägungen, die zu einem Ausschluss der Anwendung des § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB auf Veräußerungen des Insolvenzverwalters geführt haben, auf Veräußerungsgeschäfte des Schuldners im Eigenverwaltungsverfahren übertragbar (ebenso LAG Hamm, ZIP 2016, 2167, 2168; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 38. Aufl., § 25 Rn. 4; Oetker/Vossler, HGB, 6. Aufl., § 25 Rn. 21; BeckOK InsO/Ellers, Stand: 25. Juli 2019, § 270 Rn. 63; Bissels/Schroeders, NZI 2016, 870, 871).
  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 801/16

    Altersteilzeit - Insolvenzgeld - Differenzvergütung

    bb) Entsprechend der Auffassung des Landesarbeitsgerichts (zustimmend M. J. W. Blank/D.B. Blank EWiR 2017, 119, 120; Bissels/Schroeders NZI 2016, 870, 873) wurden die als Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO begründeten Ansprüche der Klägerin auf Differenzvergütung nach § 6 des Altersteilzeitvertrags nicht nach § 55 Abs. 3 Satz 1 InsO zu Insolvenzforderungen zurückgestuft.
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